Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertraglicher Anspruch auf Erstattung von Ausbaukosten für eine Privatstrasse; Vorliegen einer dem Zivilrecht unterliegenden Strasse; Gesetzliches Schriftformerfordernis für Verträge über die Nutzung und Unterhaltung der Privatstraße ; Eintreten der Nichtigkeitsfolge bei ...
- Judicialis
BGB § 119; ; BGB § ... 123 Abs. 1; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 126 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 142; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 151 Satz 2; ; BGB § 181; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 124 Abs. 4; ; VwVfG § 56 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustandekommen von Verträgen über die Nutzung und Unterhaltung von Privatstraßen; Auslegungsregel des § 150 Abs. 2 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsverhältnisse an Privatstraßen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 15.10.2004 - 1 O 176/03
- OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 554
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Als Annahme erforderlich ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervorgetretenes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich der Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGHR BGB § 151 Satz 1 Annahmewille 1).Vielmehr kommt es auf den Standpunkt eines objektiven Dritten an, ob das Verhalten des Angebotsempfängers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen Annahmewillen schließen lässt (BGHZ 111, 97, 101 BGHR BGB § 151 Satz 1 Annahmewille 1).
Letztere Bestimmung ist zudem bei einem Verzicht des Antragenden auf den Zugang der Annahmeerklärung unanwendbar (BGHR BGB § 151 Satz 2 Annahmefrist 1).
Fehlt es- wie hier - an Umständen, aus denen sich der Wille des Antragenden ergeben könnte, eine Annahmefrist zu bestimmen, so bleibt der Antragende an den Antrag bis zu dessen Ablehnung durch den anderen Teil gebunden (BGHR BGB § 151 Satz 2 Annahmefrist 1).
- BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Als Annahme erforderlich ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervorgetretenes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich der Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101;… BGHR BGB § 151 Satz 1 Annahmewille 1).Vielmehr kommt es auf den Standpunkt eines objektiven Dritten an, ob das Verhalten des Angebotsempfängers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen Annahmewillen schließen lässt (BGHZ 111, 97, 101 BGHR BGB § 151 Satz 1 Annahmewille 1).
- BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98
Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Dann liegt eine Annahme der Erstofferte und keine modifizierende Annahme vor, wenn der Annehmende erkennbar zwar Ergänzungen vorschlägt, aber klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Beharren des Antragenden auf dem ursprünglichen Angebot dieses Angebot auch in der ursprünglichen Form auf jeden Fall annimmt und nicht auf seinen Änderungsvorschlägen beharrt (BGHR BGB § 150 Abs. 2 Änderungen 1).
- BGH, 14.02.1995 - XI ZR 65/94
Schweigen auf ein Angebot als Annahme
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Insbesondere in dem Schweigen auf ein endgültiges Angebot, das aufgrund einverständlicher und alle wichtigen Punkte betreffender Vorverhandlungen ergeht, ist in der Regel eine stillschweigende Annahme zu sehen, sofern nicht nach den Umständen des Einzelfalls eine solche ausgeschlossen sein soll (BGHR BGB § 151 Annahme 1). - BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78
Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Als Annahme erforderlich ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervorgetretenes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich der Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101;… BGHR BGB § 151 Satz 1 Annahmewille 1). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
b) Das Erschließungsbeitragsrecht wirkt deshalb nicht in dem von den Beklagten angesprochenen Sinne (Bl. 11, 33, 51 GA) hinsichtlich des Koppelungsverbots (vgl. OVG Koblenz NVwZ 1992, 796 ff.; VGH Mannheim VBlBW 2004, 52 ff.) und der Formbestimmung des § 124 Abs. 4 BauGB auf das in Rede stehende Vertragsverhältnis ein. - BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85
Zustandekommen eines der an sich vorgesehenen Schriftform nicht genügenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern - gegebenenfalls - auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (BGH LM BGB § 127 Nr. 2; BGHR BGB § 127 Treuwidrigkeit 1). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 R 10312/89
Gemeinde; Anspruch; Gegenleistung; Teilung; Grundstück; Genehmigung
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
b) Das Erschließungsbeitragsrecht wirkt deshalb nicht in dem von den Beklagten angesprochenen Sinne (Bl. 11, 33, 51 GA) hinsichtlich des Koppelungsverbots (vgl. OVG Koblenz NVwZ 1992, 796 ff.; VGH Mannheim VBlBW 2004, 52 ff.) und der Formbestimmung des § 124 Abs. 4 BauGB auf das in Rede stehende Vertragsverhältnis ein. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2003 - 1 M 218/03
Maßstab für "ernstliche Zweifel" bei der Aussetzung der Vollziehung bei …
- OLG Oldenburg, 07.02.1996 - 5 W 5/96
Wirksamkeit eines Verkaufs von städtischem Grundbesitz für ein Siedlungsgebiet …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Dabei ist die Widmung für die Entstehung einer öffentlichen Straße essentiell (OLG Oldenburg NVwZ-RR 1997, 677).