Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 91/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Erhöhung eines Schmerzensgeldes
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVG § 7 Nr. 1; ; StVG § 11 S. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 06.04.2006 - 12 O 323/05
- OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 91/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 12.01.1999 - 2 U 40/98
Verkehrssicherungspflicht für Bäume in einem Waldstück an einer Bundesstraße - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 91/06
Nr. 1016 zierte Entscheidung des 2. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (DAR 1999, 168) von der Schwere der Verletzungen und der entstandenen Verletzungsfolgen vergleichbar.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 12 U 91/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verkaufsinserat für ein Kfz auf einer Internet-Seite oder einem Verkaufsportal: Offensichtlicher Irrtum über den Kaufpreis
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)
Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?
- beck.de (Leitsatz)
Bindungswirkung bei Preisirrtum in Onlineangebot
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 311 Abs. 2, 280 BGB
Das Online-Angebot eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ist ein Inserat und somit rechtlich nicht bindend
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 12 U 91/06
- OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 12 U 91/06
Papierfundstellen
- MMR 2006, 819
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04
Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 12 U 91/06
Hiervon geht ersichtlich auch die Rechtsprechung aus (vgl. z.B. BGH NJW 2005, 976).
Rechtsprechung
KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Schuldhaftes Fristversäumnis bei Scheitern der Übermittlung von Schriftsätzen wegen Störung der Telekommunikationsanlage; Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Ergreifung von anderen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Fristversäumnis; Zurechnung ...
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 517; ; ZPO § 522 Abs. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 517 § 522 Abs. 1
Berufungsschrift per Telefax am vorletzten Tag vor Ablauf der Berufungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ergreifung aller möglichen Maßnahmen bei Defekt des Faxgerätes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 30.03.2006 - 17 C 655/04
- KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97
Zumutbare Maßnahmen zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes bei …
Auszug aus KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06
a) Scheitert die Übermittlung einer Berufungsschrift per Telefax wegen Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten einer Partei zu einem Zeitpunkt, in dem noch eine andere fristgerechte Übermittlung zumutbar erfolgen konnte, so ist der Prozessbevollmächtigte verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Versäumen der Frist zu verhindern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 - NJW-RR 1996, 1275; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743; BayObLG, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 3Z BR 371/97 - NJW-RR 1998, 418). - BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer …
Auszug aus KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06
a) Scheitert die Übermittlung einer Berufungsschrift per Telefax wegen Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten einer Partei zu einem Zeitpunkt, in dem noch eine andere fristgerechte Übermittlung zumutbar erfolgen konnte, so ist der Prozessbevollmächtigte verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Versäumen der Frist zu verhindern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 - NJW-RR 1996, 1275; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743; BayObLG, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 3Z BR 371/97 - NJW-RR 1998, 418). - BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95
Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer …
Auszug aus KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06
a) Scheitert die Übermittlung einer Berufungsschrift per Telefax wegen Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten einer Partei zu einem Zeitpunkt, in dem noch eine andere fristgerechte Übermittlung zumutbar erfolgen konnte, so ist der Prozessbevollmächtigte verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Versäumen der Frist zu verhindern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 - NJW-RR 1996, 1275; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743; BayObLG, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 3Z BR 371/97 - NJW-RR 1998, 418). - BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines …
Auszug aus KG, 09.06.2006 - 12 U 91/06
a) Scheitert die Übermittlung einer Berufungsschrift per Telefax wegen Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten einer Partei zu einem Zeitpunkt, in dem noch eine andere fristgerechte Übermittlung zumutbar erfolgen konnte, so ist der Prozessbevollmächtigte verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Versäumen der Frist zu verhindern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 - NJW-RR 1996, 1275; BGH, Beschluss vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 - NJW 1995, 1431; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - NJW 1995, 743; BayObLG, Beschluss vom 1. Oktober 1997 - 3Z BR 371/97 - NJW-RR 1998, 418).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 12 U 91/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 12 U 91/06
- OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 12 U 91/06
Wird zitiert von ... (2)
- AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte ihre Willenserklärung wirksam gem. § 123 BGB angefochten hat oder ob in der Verweigerung der Lieferung nicht eine konkludente Anfechtungserklärung zu sehen ist (OLG Stuttgart Urt. v. 10.8.2006 - 12 U 91/06 (juris)). - OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09
Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei …
Zu dem gleichen Ergebnis führt auch eine andere Überlegung: Hätte der Beklagte für den Kaufgegenstand im Wert von rund 75.000 EUR einen Preis von 5, 50 EUR in einem Internetportal angegeben, wäre nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen, dass er diese Erklärung wegen eines Erklärungsirrtums hätte anfechten können, ein Erklärungsirrtum, der ohne Zweifel auf der Hand gelegen hätte (vgl., zu einem ähnlichen Fall OLG Stuttgart v. 10.08.2006 - 12 U 91/06 = OLGR 2007, 360) Die zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 08.12.2006 steht der vorstehenden Wertung nicht entgegen.