Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4299
OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,4299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,4299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,4299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 60

    BGB §§ 2303 Abs. 1, 2314 Abs. 1, 2332 Abs. 1; BNotO § 20 Abs. 1; ZPO § 114
    Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis

  • openjur.de

    Notarielles Nachlassverzeichnis: Verpflichtung zur Vorlage bei Vorliegen eines privatschriftlichen Verzeichnisses; Angaben zum fiktiven Nachlass; Verjährungsbeginn

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2303 Abs. 1, 2314 Abs. 1, 2332 Abs. 1; BNotO § 20 Abs. 1; ZPO § 114
    Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstellen eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Verjährung des Auskunftsanspruches; Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB § ... 259 Abs. 2; ; BGB §§ 2050 ff; ; BGB § 2303 Abs. 1; ; BGB § 2314 Abs. 1; ; BGB § 2314 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2316; ; BGB § 2325 Abs. 1; ; BGB § 2332 Abs. 1; ; BNotO § 20 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 114 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Erben zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Rechtschutzbedürfnis für die Geltendmachung des Anspruchs nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs wegen Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Begriff und Zeitpunkt der beeinträchtigenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbe ist gegenüber Pflichtteilsberechtigtem zur Auskunft verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 881
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Während das privatschriftliche Verzeichnis des Beklagten vom 19.09.2002 sich von der Klägerin schon mangels Ordnung und Übersichtlichkeit nur schwer auswerten lässt, hat das notarielle Verzeichnis einen besonderen Wert durch die zu erwartende Klarheit und Übersichtlichkeit (vgl. BGH, NJW 1961, 602, 603).

    In der Rechtsprechung ist aus diesen Gründen anerkannt, dass ein privatschriftliches Verzeichnis die spätere Geltendmachung eines (zusätzlichen) notariellen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht hindert (grundlegend BGH, NJW 1961, 602).

    Da das Gesetz hinsichtlich des der Auskunft keinen Unterschied zwischen einem Inhalts privatschriftlichen Verzeichnis und einem notariellen Verzeichnis macht, muss sich auch das notarielle Nachlassverzeichnis - auf Verlangen der Klägerin - auf den fiktiven Nachlass beziehen (vgl. BGH, NJW 1961, 602; OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 782, 783).

    Die Frage, welche Unterlagen und Belege die Klägerin im Rahmen des Auskunftsverlangens von dem Beklagten verlangen kann (vgl. hierzu BGH, NJW 1961, 602, 604), ist vom Senat nicht zu prüfen.

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Denn die Vorlage des Nachlassverzeichnisses kann - unabhängig von der Frage der Verjährung des Zahlungsanspruchs - auch dann noch verlangt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte ein anderes Informationsbedürfnis geltend machen kann (vgl. BGH, NJW 1985, 384; Palandt/Edenhofer aaO.).

    Hieraus ergibt sich ein Informationsbedürfnis der Klägerin, welches im Rahmen von § 2314 Abs. 1 BGB nach Auffassung des Senats anzuerkennen sein dürfte (vgl. Haas in Staudinger aaO., § 2314 BGB Rn. 52 unter Hinweis auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs; diese unveröffentlichte BGH-Entscheidung wird auch in BGH, NJW 1985, 384, 385 zitiert).

  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 88/64

    Umfang der Grundsätze hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs - Einbindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Darin liegt eine Rücknahme des unbezifferten Zahlungsantrags (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellationen BAG, NJW 1961, 1787; BGH, VersR 1965, 1153, 1154; BGH, VersR 1970, 815, 817).
  • BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59

    Verjährungsunterbrechung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Darin liegt eine Rücknahme des unbezifferten Zahlungsantrags (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellationen BAG, NJW 1961, 1787; BGH, VersR 1965, 1153, 1154; BGH, VersR 1970, 815, 817).
  • BGH, 19.05.1970 - VI ZR 27/69

    Schadensersatzklage gegen eine Anwaltssozietät infolge Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Darin liegt eine Rücknahme des unbezifferten Zahlungsantrags (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellationen BAG, NJW 1961, 1787; BGH, VersR 1965, 1153, 1154; BGH, VersR 1970, 815, 817).
  • RG, 22.02.1932 - IV 298/31

    1. Was ist im Sinne des § 2332 Abs. 1 BGB. unter der den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Die Verjährung der Pflichtteilansprüche der Klägerin gemäß § 2303 Abs. 1 BGB erfasst daher auch sämtliche Ausgleichungspflichten gemäß § 2050 ff BGB (vgl. zur verjährungsrechtlichen Unterscheidung zwischen Ausstattung einerseits und Pflichtteilsergänzung andererseits RGZ 135, 231, 232; ebenso Lange in MünchKomm, Bürgerliches Gesetzbuch, 4. Aufl. 2004, § 2322 BGB Rn. 5, 7).
  • OLG Oldenburg, 02.02.1999 - 5 U 166/98

    Ausschluss einer Vorerbschaft und Nacherbschaft durch Vollerbschaftsanordnung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    dd) Das Verlangen der Klägerin nach einem notariellen Verzeichnis ist - im Hinblick auf das vorliegende privatschriftliche Verzeichnis - auch nicht etwa rechtsmissbräuchlich (vgl. zu diesem Gesichtspunkt beispielsweise OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 62).
  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Auch wenn ein notarielles Verzeichnis letztlich in großem Umfang auf entsprechenden Angaben und Unterlagen des Erben beruhen muss, übernimmt der Notar die Verantwortung für den Inhalt des Verzeichnisses (vgl. OLG Celle, DNotZ 2003, 62).
  • OLG Oldenburg, 26.01.1993 - 5 U 126/92

    Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnis, Nachlaß, Nachlaßverzeichnis,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Da das Gesetz hinsichtlich des der Auskunft keinen Unterschied zwischen einem Inhalts privatschriftlichen Verzeichnis und einem notariellen Verzeichnis macht, muss sich auch das notarielle Nachlassverzeichnis - auf Verlangen der Klägerin - auf den fiktiven Nachlass beziehen (vgl. BGH, NJW 1961, 602; OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 782, 783).
  • OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05

    Vollstreckungsfähiger Inhalt des im Rahmen einer Pflichtteilsstufenklage ohne die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Da der Klageantrag dem Gebot der Bestimmtheit genügen muss (vgl. Zöller/Greger, aaO., § 253 ZPO Rn. 13), erscheint es geboten, das Auskunftsverlangen hinsichtlich des fiktiven Nachlasses ausdrücklich im Klageantrag zu formulieren (ebenso OLG Celle, NJW-RR 2005, 1374).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11

    BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers

    Insbesondere kann er verlangen, dass der Erbe trotz Vorlage eines privaten Verzeichnisses danach noch ein amtliches Verzeichnis vorlegt (BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378 f.; OLG Köln ZEV 2008, 383, 385; OLG Karlsruhe ZEV 2007, 329).
  • OLG München, 01.06.2017 - 23 U 3956/16

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen

    Vielmehr kann der Pflichtteilsberechtigte die Ansprüche auf Erteilung eines privaten und eines notariellen Verzeichnisses neben- oder hintereinander geltend machen (BGH NJW 1961, S. 602, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, S. 881 f; Müller in Beckscher Online-Kommentar BGB, Stand 01.08.2016, § 2314 Rz. 22; Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl, § 2314 Rz.7).

    Denn dem notariell aufgenommenen Verzeichnis kommt eine größere Richtigkeitsgarantie zu (BGH NJW 1961, S. 602, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, S. 881 f; Müller, a.a.O, Rz. 23).

    Der Notar ist für dessen Inhalt verantwortlich, hat den Verpflichteten zu belehren und ist in gewissem Umfang zur Vornahme eigener Ermittlungen und Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Erben verpflichtet (BGH NJW 1961, S. 602, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, S. 881, 882; OLG Koblenz, NJW 2014, S. 1972 f; Müller, a.a.O., Rz. 23).

  • OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3

    Es hat aus mehreren Gründen eine höhere Beweiskraft und damit auch eine größere Richtigkeitsgewähr als ein privates (oder ein lediglich notariell protokolliertes) Nachlassverzeichnis (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.08.2006 - 15 W 23/06, ZEV 2007, 329 ): Die Aufnahme durch den Notar soll eine besondere Gewähr dafür bieten, dass der Schuldner die Angaben wahrheitsgemäß erteilt, da er von ihm nachhaltig über die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben belehrt wird (OLG Celle, aaO., DNotZ 2003, 62 ).
  • OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13

    Pflichtteilsanspruch: Erfüllung eines Auskunftsverlangens des

    Hieraus ergibt sich ein Informationsbedürfnis der Klägerin, welches im Rahmen von § 2314 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 881 ff).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2014 - 9 U 147/13

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nacherben über den Nachlassbestand

    Der Anspruch auf Vorlage eines notariellen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB ist daher generell gegeben, ohne dass der Berechtigte ein besonderes Bedürfnis geltend machen müsste (vgl. OLG Karlsruhe - 15. Zivilsenat -, NJW-RR 2007, 881).
  • OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07

    Prüfung der Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Berufung auf

    Der Erbe ist auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten zur Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Verzeichnisses auch dann verpflichtet, wenn er bereits ein privatschriftliches Verzeichnis erstellt hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 f.).

    Ein derartiges notarielles Verzeichnis, welches sich auf das - hier erklärte - Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auch auf den fiktiven Nachlaß zu erstrecken hat (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 782 [783]; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 [882]), hat die Antragsgegnerin unstreitig noch nicht vorgelegt.

  • OLG Naumburg, 23.08.2007 - 1 U 28/07

    Pflicht des Erben zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses - Vergleichende

    Ein Erbe ist zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB grundsätzlich auch dann noch verpflichtet, wenn er auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten bereits ein privatschriftliches Verzeichnis erstellt hat (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21. August 2006, 15 W 23/06 = NJW-RR 2007, 881, mit zustimmender Anmerkung Keim, ZEV 2007, 332; sowie OLG Celle, Beschluss v. 21. Januar 2002, 4 W 318/01 = DNotZ 2003, 62 ).
  • OLG Köln, 29.08.2008 - 2 W 66/08

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Vollstreckungsverfahren

    Der Senat bemerkt daher lediglich ergänzend, daß im Falle des Eintritts der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs das Rechtsschutzinteresse an der weiteren Verfolgung des titulierten Auskunftsanspruchs damit nicht notwendig entfallen sein muß, wenn die Auskunft auch der Vorbereitung anderer Ansprüche, etwa gegen einen früheren Prozeßbevollmächtigten dienlich sein kann (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 ff.).
  • OLG Oldenburg, 22.06.2010 - 12 U 8/10
    Die Auskunftsgläubigerin hat vielmehr einen Anspruch auf ein notarielles Verzeichnis auch dann, wenn bereits ein privatschriftliches Verzeichnis vorliegt (OLG Köln ZEV 383, 384; OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 881; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 62 ; Palandt-Edenhofer, BGB, 69. Aufl. § 2314 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12107
OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,12107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,12107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,12107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines Kindes infolge von Zweifeln bezüglich der Staatsangehörigkeit der Eltern; Beurteilung der Wirksamkeit einer Ehe und des Abstammungsverhältnisses auf der Vaterseite für die Anlegung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 656
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 122/02

    Verweigerung der Eheschließung durch Standesbeamten - gerichtliche Weisung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Die Nachprüfung kann sich nur darauf erstrecken, ob das Beschwerdegericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht hat, ob Vorschriften über die Beweisaufnahme oder sonstige Verfahrensvorschriften verletzt wurden und ob die Würdigung der verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen fehlerhaft ist (vgl. BayObLG StAZ 2003, 78; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

    Versäumt ein Beteiligter die ihm obliegende Verfahrensförderung, kann dies grundsätzlich dazu führen, dass eine weitere Ermittlungspflicht des Gerichts entfällt und die Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht nicht durchgreift (BayObLGZ 2001, 347; StAZ 2003, 78).

    Die unklare Identität der Kindesmutter wäre zwar ein absoluter Grund, eine Eheschließung abzulehnen (vgl. BayObLG StAZ 2003, 78ff), bezogen auf den Ausschluss einer zur Zeit der Geburt bestehenden (anderweitigen) Ehe ist sie hingegen von nachrangiger Bedeutung.

    Auch eine festzustellende Täuschung der Kindesmutter über ihre Identität kann Anlass bieten, ihre Angaben insgesamt in Zweifel zu ziehen (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BayObLG StAZ 2003, 78ff; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 268).

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Sie entfalten daher keine Beweiskraft für den Namen, den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit seines Inhabers, da dieser die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben gerade nicht bezeugt (vgl. BayObLGZ 2004, 331 = StAZ 2005, 104 = FGPrax 2005, 19).

    Für den Fall, dass der Personenstand der Mutter feststeht, hat das BayObLG (FGPrax 2005, 19ff=StAZ 2005, 104ff) entschieden, dass ein die Vaterschaft anerkennender Mann auch dann als Vater in den Geburteneintrag aufzunehmen bzw. im Fall des § 29 Abs. 1 PStG beizuschreiben ist, wenn dessen Identität im Sinne seiner Personalien letztlich nicht feststeht.

  • KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Gleichwohl hat die Beteiligte zu 1) keinen gültigen oder auch abgelaufenen Pass vorgelegt oder auch nur dargelegt, einen Pass beantragt zu haben, obwohl der Gedanke nahe liegt, dass man Zweifel an der Identität seiner Person und Staatsangehörigkeit grundsätzlich nur durch einen von der Heimatbehörde ausgestellten und mit einem Lichtbild versehenen Ausweis ausräumen kann, die ein Pass in einfach nachzuprüfender Form dokumentiert (vgl. hierzu KG FGPrax 2000, 198 m.w.N. = StAZ 2000, 303).
  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Der 31. Zivilsenat des OLG München hat hinsichtlich dieser Problematik in seinem Beschluss vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360, 361 = FGPrax 2006, 19) - in die Entscheidung nicht tragenden Erwägungen - den Standpunkt vertreten, dass das Vaterschaftsanerkenntnis als wirksam zu bewerten sei, solange kein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kindesmutter tatsächlich anderweitig verheiratet sei.
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 126/95

    Wirksamkeit einer Ehe mit einem Ausländer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Dänemark war zu keiner Zeit Vertragsstaat dieses Abkommens (BGH LM EGBGB 1986 Art. 220 Nr. 12 = NJW 1997, 2114 = FamRZ 1997, 542).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Soll für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt werden, so hat der Standesbeamte zu prüfen, ob eine nach materiellem Recht wirksame Ehe geschlossen worden ist, sofern nicht bereits eine andere inländische Behörde im Rahmen ihrer Kompetenzen den einzutragenden Vorgang geprüft und für wirksam befunden hat (BGH StAZ 1991, 187 = FamRZ 1991, 300; Knauber, StAZ 1993, 69, 74).
  • BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99

    Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Sie ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 und 2 PStG; BayObLG FamRZ 2000, 699 = StAZ 2000, 45).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05

    Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung der Zuordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Der Senat hat sich der Auffassung des OLG München im Grundsatz bereits angeschlossen (Beschluss vom 14.03.2006, 15 W 17/05) und ausgeführt: "Nach § 20 PStG hat der Standesbeamte die notwendigen Ermittlungen anzustellen, wenn er Zweifel an der Richtigkeit der ihm zwecks Aufnahme in den Geburteneintrag mitgeteilten Tatsachen hat.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Der Senat hat für den Fall, dass die Identität beider Elternteile zweifelhaft ist, und die Vaterschaft aus einer (angeblich) bestehenden Ehe hergeleitet werden soll, entschieden, dass die Eintragung der Vaterschaft als nicht feststehend zu unterbleiben hat (FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).
  • OLG Hamm, 28.10.1986 - 4 UF 609/85
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06
    Letztlich könnte auch bei einer deutschen Staatsangehörigen nie sicher ausgeschlossen werden, dass diese im Ausland eine wirksame Ehe (§§ 13 Abs. 3, 11 Abs. 1 EGBGB) eingegangen ist, die nicht zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangt ist (vgl. den Fall OLG Hamm -4. Familiensenat- NJW 1988, 3097).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01

    Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

  • BGH, 14.10.1992 - XII ARZ 23/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Abänderung einer Sorgerechtsregelung

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04

    Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine

  • OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97

    Zuweisung der Ehewohnung und Vermieterschutz

  • OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 11 W 4194/19

    Statthafter Berichtigungsantrag zur Namensführung - Kollision mit Europarecht bei

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Lehre in der Rechtsprechung (BGH FamRZ 1965, 311 juris Rn. 16; KG BeckRS 2019, 2327 Rn. 27; OLG Hamburg FamRZ 2014, 1563; OLG Hamm FamRZ 2007, 656; OLG Frankfurt StAZ 1977, 312 juris Rn. 13; Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Aufl., § 7 Rn. 24; § 1 Rn. 107; Heiderhoff in BeckOK-BGB, Stand 01.08.2020, Art. 19 EGBGB Rn. 40; Helms in MüKo-BGB, 8. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 11 S 1640/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abschiebungsschutz - zur ausländerrechtlichen

    Denn gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB genügt die Einhaltung der dänischen Ortsform, die durch die im Verfahren vorgelegte Heiratsurkunde - "Trauschein" vom 11.05.2006 - belegt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2006 - 15 W 23/06 - FamRZ 2007, 656).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 15 W 367/07

    Berichtigung des Geburtsbuches; "Flüchtlingspass" als personenstandsrechtlich

    In diesem Zusammenhang ergibt sich kein Widerspruch daraus, dass aus den vom Landgericht genannten Gründen Ausweisersatzpapieren keine Legitimationswirkung für Personenstandseintragungen beigemessen wird (BayObLG FGPrax 2005, 19; Senat StAZ 2007, 18).
  • OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08

    Geburtenbucheintragung: Ablehnung der Beischreibung eines

    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass bei Nichtverfügbarkeit einer Geburtsurkunde oder aus sonstigen Gründen nicht feststehender Identität der Kindesmutter für den Standesbeamten Anlass zu eigenen Ermittlungen besteht und dies auch im Rahmen des § 1594 Nr. 2 BGB jedenfalls dann gilt, wenn die konkreten Umstände das bewusste Verschweigen einer zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe möglich erscheinen lassen (vgl. hierzu OLG Hamm StAZ 2006, 231; StAZ 2007, 18/21).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 15 W 20/13

    Berichtigung; Familiennamen; türkisches Namens- und Personenstandsrecht

    Die Beweiskraft entspricht derjenigen von Angaben in Ausweisersatzpapieren, ausgestellt nach den Eigenangaben des Inhabers (vgl. hierzu: Senat StAZ 2007, 18 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 UF 151/07

    Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft - Nachweis des Familienstandes der

    Dieser Erfahrungssatz hat Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung gefunden (BayObLG FamRZ 1999, 439 f = StAZ 1998, 252/253; OLG Hamm FamRZ 2007, 656 f).
  • OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 76/07

    Personenstandsrecht: Berichtigung des Geburtseintrags bei Nichtigkeit der in

    Diese ist nur im beschränkten Umfang nachprüfbar, nämlich dahin, ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583; OLG Hamm StAZ 2007, 18/19; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m.w.N.).
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