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   OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99   

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https://dejure.org/2002,8362
OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99 (https://dejure.org/2002,8362)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2002 - 2 Wx 147/99 (https://dejure.org/2002,8362)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2002 - 2 Wx 147/99 (https://dejure.org/2002,8362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch; Schlussurteil; Grundurteil; Teilurteil; Widerspruch; Instanzenzug; Verweisung; Amtsgericht; Rechtsmittel; Aufwendungsersatzanspruch; Geschäftsführung ohne Auftrag; Wohnungseigentum; Anschluss; Ungerechtfertigte Bereicherung; Wohnun

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; ... WEG § 22; ; WEG § 10; ; WEG § 45; ; WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 817; ; BGB § 421; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 708; ; BGB § 649; ; BGB § 254; ; BGB § 818 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenpflichten von Wohnungseigentümern nach § 22 und § 10 WEG , §§ 741 ff, 242 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanzierungsschaden wegen verzögerter Bezugsfertigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 456
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99
    Grund- und Teilurteil müssen vom Schlussurteil unabhängig sein, wobei in die Beurteilung der gebotenen Widerspruchsfreiheit mit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug einzubeziehen ist (BGH NJW 1991, 2699; 1996, 1478; 1999, 1035 und 1719).
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60

    Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99
    Die Handlungsweise der Antragsteller, den Auftrag ohne Beteiligung oder Zustimmung der Antragsgegner zu vergeben, ist nicht als ein schwerwiegendes Verhalten zu qualifizieren, mit welchem die Antragsteller sich außerhalb der Sitten- und Rechtsordnung stellen (BGHZ 36, 395; 44, 1 ff., 6), sondern es handelt sich um einen einfachen Verstoß gegen das von den Wohnungseigentümern untereinander zu beachtende Gebot der gleichen Teilhabe aller Miteigentümer an der Abstimmung der Wohnungseigentümer untereinander bei der Errichtung des Bauwerks mit den für sie als Wohnungseigentümer bestimmten Wohneinheiten (§ 744 BGB).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 387/94

    Zulässigkeit eines einen geschätzten Mindestschaden feststellenden Teilurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99
    Grund- und Teilurteil müssen vom Schlussurteil unabhängig sein, wobei in die Beurteilung der gebotenen Widerspruchsfreiheit mit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug einzubeziehen ist (BGH NJW 1991, 2699; 1996, 1478; 1999, 1035 und 1719).
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99
    Die Handlungsweise der Antragsteller, den Auftrag ohne Beteiligung oder Zustimmung der Antragsgegner zu vergeben, ist nicht als ein schwerwiegendes Verhalten zu qualifizieren, mit welchem die Antragsteller sich außerhalb der Sitten- und Rechtsordnung stellen (BGHZ 36, 395; 44, 1 ff., 6), sondern es handelt sich um einen einfachen Verstoß gegen das von den Wohnungseigentümern untereinander zu beachtende Gebot der gleichen Teilhabe aller Miteigentümer an der Abstimmung der Wohnungseigentümer untereinander bei der Errichtung des Bauwerks mit den für sie als Wohnungseigentümer bestimmten Wohneinheiten (§ 744 BGB).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90

    Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99
    Grund- und Teilurteil müssen vom Schlussurteil unabhängig sein, wobei in die Beurteilung der gebotenen Widerspruchsfreiheit mit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug einzubeziehen ist (BGH NJW 1991, 2699; 1996, 1478; 1999, 1035 und 1719).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82

    Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund;

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99
    Darüber hinaus treffen die Mitglieder der Miteigentümergemeinschaft durch ihr Gemeinschaftsverhältnis begründete Schutz- und Treupflichten untereinander ( § 242 BGB; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133, 137; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 10 Rn 12), für die sie bei schuldhafter Verletzung gem. §§ 276, 278 BGB einzustehen haben (a.a.O.).
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