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   OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06   

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OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06 (https://dejure.org/2007,8566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 U 107/06 (https://dejure.org/2007,8566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 U 107/06 (https://dejure.org/2007,8566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 311 BGB, § 278 BGB, § 826 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 264a StGB
    Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsschluss bei der Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds zur Vermögensanlage

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 826; ; BGB § 832; ; StGB § 264 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278; BGB § 826; BGB § 832
    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens und aus Verschulden bei Vertragsschluss bei Anlage in einen unrentablen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06
    Ein solcher Anspruch ist jedoch vorliegend verjährt, da für diesen gemäß § 46 BörsG analog eine absolute Frist von drei Jahren ab Beitritt gilt (BGHZ 83, 222 = NJW 1982, 1514; BGH, NJW 2004, 3420).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06
    Soweit die Klägerin vorträgt, der vorliegende Prospekt sei in mehrfacher Hinsicht unrichtig bzw. unzureichend, so zielt dieser Vortrag ab auf die sogenannte Prospekthaftung im engeren Sinne; diese knüpft an "typisiertes Vertrauen" an, das seine Grundlage im Prospekt als Informationsquelle des Anlegers hat (vgl. BGHZ 111, 314 = NJW 1990, 2461; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06
    Soweit die Klägerin vorträgt, der vorliegende Prospekt sei in mehrfacher Hinsicht unrichtig bzw. unzureichend, so zielt dieser Vortrag ab auf die sogenannte Prospekthaftung im engeren Sinne; diese knüpft an "typisiertes Vertrauen" an, das seine Grundlage im Prospekt als Informationsquelle des Anlegers hat (vgl. BGHZ 111, 314 = NJW 1990, 2461; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2007 - 10 U 189/06

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06
    Soweit das Vorbringen neu ist, betrifft es die Verantwortung der Beklagten innerhalb des Konzerns der C-Bank und die Frage, ob einer örtlichen Bank wie in dem nunmehr dokumentierten Streitfall des OLG Stuttgart (Az. 10 U 189/06) der D-Bank in Bezug auf ihre Haftung aus dem Gesichtspunkt einer pflichtwidrigen Anlageberatung ein Verschulden der hiesigen Beklagten und dortigen Streithelferin als deren Erfüllungsgehilfin (§ 278 BGB) zuzurechnen ist.
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06
    Ein solcher Anspruch ist jedoch vorliegend verjährt, da für diesen gemäß § 46 BörsG analog eine absolute Frist von drei Jahren ab Beitritt gilt (BGHZ 83, 222 = NJW 1982, 1514; BGH, NJW 2004, 3420).
  • BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63

    Wasserlaufverunreinigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06
    Denn hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale dieser Strafvorschrift ist Vorsatz erforderlich (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 264a, Rn. 20); dies gilt auch im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 46, 17 [21]).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 109/08

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen der Darstellung der Kosten und Risiken im

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 23 U 42/09

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten im Rahmen der Prospekthaftung

    Unter diesen Umständen kann die Frage dahingestellt bleiben, ob die Haftung der Beklagten auch damit begründet werden kann, dass die für die Konzeption und Vertriebskoordination verantwortlichen Beklagten sich der Mitarbeiter der C-Banken im Rahmen des genossenschaftlichen Verbundes als Verhandlungs- und Abschlussgehilfen bedient hätten (so OLG Frankfurt, Urteil vom 15.3.2007, 3 U 107/06, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 23 U 2/09

    Zur Haftung für Prospektmängel bei Immobilienfonds (hier: Angaben zu

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 163/07

    Prospekthaftung: Unzutreffende bzw. widersprüchliche Angaben zu einer

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 162/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 212/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 62/07

    Prospekthaftung: Anforderungen an den Prospektinhalt bei einem "blind-pool"-Fonds

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 161/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 160/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 110/08

    Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07

    Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16695
LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06 (https://dejure.org/2008,16695)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2008 - L 3 U 107/06 (https://dejure.org/2008,16695)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - L 3 U 107/06 (https://dejure.org/2008,16695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für ein Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung; Schriftlicher Bescheid; Begriff des Unternehmers

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit für ein Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung, schriftlicher Bescheid, Begriff des Unternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06
    Gegenstand des Verfahrens sind nur noch die Beitragsbescheide vom 10. Juni 2002, 07. März 2003, 09. März 2004, 28. Februar 2005 und 28. Februar 2006 (§§ 157, 95, 96 Abs. 1 analog SGG; vgl. Urteil des BSG vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R -, in SozR 3-200 § 776 Nr. 5).

    Die im Berufungsverfahren ergangenen weiteren Beitragsbescheide vom 28. Februar 2007 und 29. Februar 2008, über die der Senat kraft Klage zu entscheiden hat, sind gemäß §§ 153 Abs. 1, 96 Abs. 1 analog SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden (vgl. Urteil des BSG von 28. September 1999 a. a. O.).

    Unternehmen der Forstwirtschaft sind Unternehmen, die mit Bodenbewirtschaftung planmäßig den Anbau und Abschlag von Holz betreiben bzw. Grund und Boden mit dem Zweck bearbeiten, Forsterzeugnisse zu gewinnen (vgl. Urteile des BSG vom 07. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, in SozR 4-2600 § 182 Nr. 1 sowie vom 28. September 1999, a. a. O., m. w. N.; Diel in Hauck, Gesetzliche Unfallversicherung - Kommentar, Randnr. 5 zu § 123).

  • BVerwG, 07.03.2002 - 3 B 99.01

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06
    Am 06. November 2000 hat die Klägerin einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht (SG) Berlin gestellt, mit dem sie die Aussetzung der Vollstreckung des Beitragsbescheides vom 03. August 2000 und eines Mahnbescheides vom 19. Oktober 2000 erstrebt hat (S 69 U 903/00 ER - L 3 B 99/01 ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichts- und Beklagtenakten (3 Bände) sowie der Akte zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 69 U 903/00 ER - L 3 B 99/01 U ER verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90

    Klage gegen die Beitragsforderungen zu einer landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 - darauf hingewiesen, dass Waldbesitzer als Forstunternehmer und so genannte forstwirtschaftliche Lohnunternehmer nach jeweils unterschiedlichen Kriterien Beiträge zu entrichten hätten, die auch jeweils andere Risiken abdeckten.

    So hat deren Angestellter Herr H telefonisch gegenüber der Beklagten bestätigt, dass die Zustimmung zu seinen Bewirtschaftungsvorschlägen bei dem jeweiligen Eigentümer verbleibe (Gesprächsvermerk vom 02. Mai 2000) Das BSG stellt in ständiger Rechtsprechung zur Agrarsozialversicherung von Forstwirten nicht darauf ab, ob der Forstwirt die Bewirtschaftung - in bäuerlicher Weise - selbst betreibt oder durch Dritte (z. B. durch abhängig Beschäftigte oder Werkunternehmer) betreiben lässt (vgl. BSG-Urteile vom 17. Juli 2003 - B 10 Lw 15/01 R, in SozR 4-5868 § 1 Nr. 1; vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 -, HV-INFO 1992, 257; vom 21. August 1991, in SozR 3-2200 § 804 Nr. 1; vom 13. Dezember 1984, in SozR 5420 § 2 Nr. 32).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06
    Unternehmen der Forstwirtschaft sind Unternehmen, die mit Bodenbewirtschaftung planmäßig den Anbau und Abschlag von Holz betreiben bzw. Grund und Boden mit dem Zweck bearbeiten, Forsterzeugnisse zu gewinnen (vgl. Urteile des BSG vom 07. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -, in SozR 4-2600 § 182 Nr. 1 sowie vom 28. September 1999, a. a. O., m. w. N.; Diel in Hauck, Gesetzliche Unfallversicherung - Kommentar, Randnr. 5 zu § 123).
  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 15/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Forstwirtsehegatte - Land-

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06
    So hat deren Angestellter Herr H telefonisch gegenüber der Beklagten bestätigt, dass die Zustimmung zu seinen Bewirtschaftungsvorschlägen bei dem jeweiligen Eigentümer verbleibe (Gesprächsvermerk vom 02. Mai 2000) Das BSG stellt in ständiger Rechtsprechung zur Agrarsozialversicherung von Forstwirten nicht darauf ab, ob der Forstwirt die Bewirtschaftung - in bäuerlicher Weise - selbst betreibt oder durch Dritte (z. B. durch abhängig Beschäftigte oder Werkunternehmer) betreiben lässt (vgl. BSG-Urteile vom 17. Juli 2003 - B 10 Lw 15/01 R, in SozR 4-5868 § 1 Nr. 1; vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 -, HV-INFO 1992, 257; vom 21. August 1991, in SozR 3-2200 § 804 Nr. 1; vom 13. Dezember 1984, in SozR 5420 § 2 Nr. 32).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90

    Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06
    So hat deren Angestellter Herr H telefonisch gegenüber der Beklagten bestätigt, dass die Zustimmung zu seinen Bewirtschaftungsvorschlägen bei dem jeweiligen Eigentümer verbleibe (Gesprächsvermerk vom 02. Mai 2000) Das BSG stellt in ständiger Rechtsprechung zur Agrarsozialversicherung von Forstwirten nicht darauf ab, ob der Forstwirt die Bewirtschaftung - in bäuerlicher Weise - selbst betreibt oder durch Dritte (z. B. durch abhängig Beschäftigte oder Werkunternehmer) betreiben lässt (vgl. BSG-Urteile vom 17. Juli 2003 - B 10 Lw 15/01 R, in SozR 4-5868 § 1 Nr. 1; vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 -, HV-INFO 1992, 257; vom 21. August 1991, in SozR 3-2200 § 804 Nr. 1; vom 13. Dezember 1984, in SozR 5420 § 2 Nr. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - L 10 U 1039/99
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06
    Zusätzlich wird pro aufgewendetem Arbeitstag in nicht bei der Beklagten versicherten Unternehmen ein (weiterer) Beitrag festgesetzt (vgl. hierzu ausführlich hinsichtlich der bei der Beklagten bestehenden Versicherung unter Benennung der Satzungsregelungen: Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28. Februar 2002 - L 10 U 1039/99 -, in HVBG-Info 2002, 2251ff).
  • LSG Hessen, 03.05.2016 - L 3 U 129/12

    Arbeitsunfall; Soziale Sonderbeziehung; Selbstverständlicher Hilfsdienst;

    Lässt der Nutzungsberechtigte die Bewirtschaftung durch Dritte - z.B. durch von ihm abhängig Beschäftigte oder durch Werkunternehmer (Lohnunternehmer) ausführen - betreibt er dennoch ein forstwirtschaftliches Unternehmen (Feddern, a.a.O., Rdnr. 29 mit Hinweisen auf BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 80/90 - und Urteil des Landessozialgerichts Potsdam vom 11. Dezember 2008 - L 3 U 107/06).
  • SG Altenburg, 04.07.2013 - S 3 U 4653/10

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtmitgliedschaft -

    Somit war die L. Mittel- und Ostdeutschland nach eigenem Ermessen berechtigt, die gegen die Erbengemeinschaft bestehenden Beitragsforderungen ganz oder teilweise gegenüber der Klägerin geltend zu machen (vgl. dazu das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG Berlin-Brandenburg) vom 11. Dezember 2008, Az.: L 3 U 107/06, zitiert nach juris).

    Somit war die L. Mittel- und Ostdeutschland nach eigenem Ermessen berechtigt, die gegen die Erbengemeinschaft bestehenden Beitragsforderungen ganz oder teilweise gegenüber der Klägerin geltend zu machen (vgl. dazu das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2008 (Az.: L 3 U 107/06, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14 U 262/11
    Für die Vorschrift § 183 Abs. 3 SGB VII, die Beitragsermäßigungen gegenüber § 804 Abs. 2 RVO nur in geringfügig modifiziertem Umfang zulässt, kann nichts anderes gelten (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 3 U 107/06 -, m. w. N., Juris; vl. auch Merle in: Franke/Molkentin, SGB VII, 2. Auflage 2007, § 183 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 3 U 107/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21188
OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 3 U 107/06 (https://dejure.org/2008,21188)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2008 - 3 U 107/06 (https://dejure.org/2008,21188)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 3 U 107/06 (https://dejure.org/2008,21188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Vorausdarlehens zur Kaufpreisfinanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung; Haftung für ein Beratungsverschulden; Aufklärungspflichten eines Kreditinstitutes bei der Finanzierung des Erwerbs von Eigentumswohnungen oder Immobilienfondsanteilen zum ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 362; ; BGB § 607 a.F.; ; VerbrKrG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 Buchstabe b); ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 4; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2 S. 4; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3 S. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; HWiG § 3 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 607 (a.F.)
    Kreditverwendungsrisiko des Darlehensnehmers - Keine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank ohne Beratungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 3 U 107/06
    bb) Auch nach den Grundsätzen über das institutionalisierte Zusammenwirken (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ 168, 1; juris Tz 51ff) wird ein Wissensvorsprung der Beklagten wegen einer arglistigen Täuschung der Kläger durch den Vermittler, hier etwa über unzutreffende Mietpoolausschüttungen, nicht vermutet.
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 3 U 107/06
    b) Der Beitritt zu einem Mietpool führt, anders als offenbar die Kläger meinen, in Fällen der vorliegenden Art, regelmäßig nicht einseitig zu einer Gefahrerhöhung, sondern bewirkt auch eine Wagnisminderung, weil das Leerstandsrisiko von allen Poolteilnehmern anteilig zu tragen ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 = NZM 2007, 540; Nobbe aaO, 31).
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 3 U 107/06
    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage des konkreten Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05 = WM 2006, 1243).
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