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   OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00   

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https://dejure.org/2001,11777
OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00 (https://dejure.org/2001,11777)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2001 - 3 U 88/00 (https://dejure.org/2001,11777)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2001 - 3 U 88/00 (https://dejure.org/2001,11777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Campingplatz; Eigentum des Volkes; Grundstück; Formmangel; Heilung; Generalspachtvertrag

  • Judicialis

    GO Bbg § 67; ; GO Bbg § 67 Abs. 2; ; GO Bbg § 67 Abs. 5; ; GO Bbg § 67 Abs. 3; ; GO Bbg § 67 Abs. 4; ; GO Bbg § 67 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § ... 125; ; BGB § 259; ; BGB § 242; ; BGB § 126; ; BGB § 14 Abs. 2; ; BGB § 584 Abs. 1; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BGB § 566 Satz 2; ; BGB § 566 Satz 1; ; BGB § 125 Satz 2; ; BGB § 126 Abs. 2; ; BGB § 270 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 263; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1989 - IVa ZR 177/88

    Anwendbarkeit auf sonstige zugangsbedürftige Willenserklärungen; Kenntnis des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00
    Für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist es daher entscheidend, wann die Kläger das zur Übermittlung des Geldes ihrerseits Erforderliche getan hatten (vgl. BGHZ 44, 179; Köln NJW-RR 90, 285).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00
    Aber abgesehen davon, dass nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesamthandsgemeinschaft ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr grundsätzlich jede Rechtsposition einnehmen kann (vgl. BGHZ 136, 254, 257) und deshalb selbst als rechtsfähig im Sinne von § 14 Abs. 2 BGB anerkannt wird, soweit sie in diesem Rahmen eigene Rechte und Pflichten begründet (BGH NZM 2001, 299 ff.), hat die Beklagte ihre rechtsgeschäftliche Bindung an den Kläger zu 2. auch nur unsubstantiiert bestritten.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00
    Ein solches besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage der Klägerseite eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der oder die Beklagte ein Recht der Gegenpartei ernstlich bestreitet oder er sich insoweit eines Rechts berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 86, 2507).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00
    (BGH NJW 1980, 117; OVG Münster, Eildienst LKT NW 1970, 67, 68).
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96

    Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00
    Aber abgesehen davon, dass nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesamthandsgemeinschaft ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr grundsätzlich jede Rechtsposition einnehmen kann (vgl. BGHZ 136, 254, 257) und deshalb selbst als rechtsfähig im Sinne von § 14 Abs. 2 BGB anerkannt wird, soweit sie in diesem Rahmen eigene Rechte und Pflichten begründet (BGH NZM 2001, 299 ff.), hat die Beklagte ihre rechtsgeschäftliche Bindung an den Kläger zu 2. auch nur unsubstantiiert bestritten.
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00
    Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache (BGHZ 22, 43/47).
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 48/82

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 3 U 88/00
    Das rechtliche Interesse muss gerade gegenüber dem Beklagten bestehen (BGH NJW 84, 2950).
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