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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01   

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https://dejure.org/2001,3529
OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,3529)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,3529)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,3529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; AGBG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; PAngV § 1; ; PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1; ; PAngV § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 145; ; ZPO § 91; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PreisAngVO § 1 Abs. 1 S. 1; UWG §§ 1 3
    UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Auskunftsdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 826
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.

    Entsprechendes gilt auch dann, wenn z.B. nicht ein Warenkatalog mit beigefügtem Bestellzettel übersandt wird, sondern Kredite auf Abruf lediglich gegen Einsendung einer Werbepostkarte zur Verfügung gestellt werden (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Effektiver Jahreszins", GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329).

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Das folge aus der zur Abgrenzung von Werbung und Angebot im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, namentlich der Entscheidung "Sie sparen 4000,-- DM" vom 23. Juni 1983 (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1989, 559 ff. = NJW 1983, 2703 ff.).

    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Ein durchschnittlich informierter aufmerksamer und verständiger Verbraucher, auf den für die Ermittlung des Verkehrsverständnisses maßgeblich abzustellen ist (statt vieler: BGH, WRP 2000, 517, 519, 520 = GRUR 2000, 619, 621 "Orient-Teppichmuster" m.w.N.), ist nämlich darüber informiert, dass für die Inanspruchnahme von Auskunftsdiensten besondere Entgelte zu zahlen sind.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Allerdings ist es richtig, dass ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 15. Juli 1999, WRP 1999, 1035 = GRUR 1999, 1017 "Kontrollnummernbeseitigung" und BGH Urteil vom 05.06.1997, GRUR 1998, 489, 491 = WRP 1998, 42 "Unbestimmter Unterlassungsantrag III", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998, GRUR 1999, 509, 511 "Vorratslücken" m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Allerdings ist es richtig, dass ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 15. Juli 1999, WRP 1999, 1035 = GRUR 1999, 1017 "Kontrollnummernbeseitigung" und BGH Urteil vom 05.06.1997, GRUR 1998, 489, 491 = WRP 1998, 42 "Unbestimmter Unterlassungsantrag III", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.
  • OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00

    Preisauszeichnungspflicht bei telefonischem Auskunftsdienst gegen Entgelt

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Auch der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und vertritt unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2000 (6 U 4137/00) und das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 06. Februar 2001 in dem Rechtsstreit 6 U 69/00 weiterhin die Auffassung, die Beklagte als Anbieter eines Inland-Auskunftsdienstes müsse bei der Bewerbung ihrer Rufnummer ... stets den Preis für diese Leistung angeben, sofern sich die Werbung an Letztverbraucher richte.
  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
    Auch der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und vertritt unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2000 (6 U 4137/00) und das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 06. Februar 2001 in dem Rechtsstreit 6 U 69/00 weiterhin die Auffassung, die Beklagte als Anbieter eines Inland-Auskunftsdienstes müsse bei der Bewerbung ihrer Rufnummer ... stets den Preis für diese Leistung angeben, sofern sich die Werbung an Letztverbraucher richte.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Das Berufungsgericht hat die in der ersten Instanz erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG Köln MMR 2001, 826).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7940
OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,7940)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.05.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,7940)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,7940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittel; Werbecharakter; Werbung; Anzeige; Pflichtangaben; Unterlassungsansprüche; Unlauterer Wettbewerb

  • Judicialis

    HWG § 4 Abs. 3; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 9; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Arzneimittelwerbung - Pflichtangaben - Werbecharakter der Anzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Hiervon ist auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. OLG Frankfurt WRP 2001, 1111, 1113; OLG Frankfurt OLG-Rep 2001, 331).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12

    Die Dose ist grün

    Die Beklagte haftet gemäß § 8 Abs. 2 UWG für die geschäftliche Handlung ihrer Tochtergesellschaft, der A. Aufgrund des zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist davon auszugehen, dass die Tochtergesellschaft in die Betriebsorganisation der Beklagten derart eingebunden ist, dass sie als deren Beauftragte im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG zu qualifizieren ist (vgl. BGH, GRUR 1964, 263, 267 f. - Unterkunde; GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer; GRUR 2005, 1248, 1249 - Meissner Dekor II; OLG Frankfurt a.M., WRP 2001, 1111, 1113; OLG-Report 2001, 331).
  • OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01

    Werbung für Arzneimittel im Internet

    Die vorstehende Beurteilung steht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht im Widerspruch zur Beurteilung bei Printmedien; so genügt es nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (WRP 2001, 1111, 1112) den Vorgaben des § 4 HWG nicht, wenn die Pflichtangaben am Ende eines Ratgebers in alphabetischer Reihenfolge und unter der Überschrift "Basisinformationen" abgedruckt werden.
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01

    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 17.05.2001 ­ 6 U 23/01) muss sich eine Muttergesellschaft das wettbewerbswidrige Verhalten einer Tochtergesellschaft bzw. der Mitarbeiter dieser Tochtergesellschaft jedenfalls dann über § 13 Abs. 4 UWG zurechnen lassen, wenn sie ­ über die Funktion einer reinen Holding- Gesellschaft hinaus ­ beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4910
OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,4910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.12.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,4910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,4910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 662
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
    Ein Teilurteil ist daher schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidung ergeben kann (BGH MDR 1999 S. 496; BGH NJW-RR 1994 S. 379 ; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000 S. 237).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
    Ein Teilurteil ist daher schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidung ergeben kann (BGH MDR 1999 S. 496; BGH NJW-RR 1994 S. 379 ; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000 S. 237).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
    Der Senat ist nicht befugt, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH NJW 1960 S. 339 ; BGH WM 1992 S. 203 ).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2001 - 6 U 23/01
    Der Senat ist nicht befugt, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH NJW 1960 S. 339 ; BGH WM 1992 S. 203 ).
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