Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06   

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https://dejure.org/2006,17456
OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,17456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,17456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,17456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Rechtserhaltung einer Gemeinschaftsmarke; Markenmäßige Benutzung eines Zeichens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Die Feststellung einer Markenbenutzung im Sinne einer Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 MarkenG bzw. Art. 9 Abs. 1 b) GMV setzt grundsätzlich voraus, dass die Verwendung der angegriffenen Bezeichnung markenmäßig erfolgt, also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH, WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck m.w.N.; EuGH, WRP 2002, 1415, 1419 f., Tz. 48 ff. - Arsenal).

    Die Herkunftsfunktion ist bereits dann berührt, wenn die Benutzung des Zeichens den Eindruck aufkommen lässt, es bestehe eine Verbindung im geschäftlichen Verkehr zwischen den betroffenen Waren und dem Markeninhaber (EuGH, WRP 2002, 1415, 1419 f., Tz 56 - Arsenal).

    Ferner ist auch der durch das Zeichen erweckte Eindruck nach einem Verkauf der Ware an den Endverbraucher zu berücksichtigen (vgl. EuGH, WRP 2002, 1415, 1420, Tz. 57 - Arsenal).

  • BGH, 15.09.2005 - I ZB 10/03

    NORMA

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Die Antragstellerin hat die Marke für Waren, insbesondere für Lebensmittel, benutzt und nicht nur für die Dienstleistung des Warenverkaufs oder als Unternehmenskennzeichen (vgl. zur Abgrenzung: BGH, WRP 2005, 1527 ff. - OTTO; WRP 2006, 241 ff. - NORMA).

    Die Verfügungsmarke wird - in der Art einer Zweitmarke - (auch) für Waren benutzt, weil sie (auch) auf den Verpackungen aufgebracht ist, und zwar von vornherein als deren originärer Bestandteil, nicht etwa wie ein erkennbar nachträglich aufgeklebtes (Preis-) Etikett (vgl. BGH - NORMA, WRP 2006, 241, 243 Rdnr. 17).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Die beiden Zeichen stimmen im Wortbestandteil "Reformhaus" überein, der - wenn man ihn für sich allein genommen nicht als kennzeichnungskräftig ansieht - die jeweiligen Wort-/Bildzeichen zwar nicht allein prägen kann, bei der maßgebenden Beurteilung des jeweiligen Gesamteindruck aber gleichwohl mit zu berücksichtigen ist (vgl. auch BGH, WRP 2005, 341, 342 - il Padrone/Il Portone).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Die Feststellung einer Markenbenutzung im Sinne einer Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 MarkenG bzw. Art. 9 Abs. 1 b) GMV setzt grundsätzlich voraus, dass die Verwendung der angegriffenen Bezeichnung markenmäßig erfolgt, also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH, WRP 2005, 610, 612 - Russisches Schaumgebäck m.w.N.; EuGH, WRP 2002, 1415, 1419 f., Tz. 48 ff. - Arsenal).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Insoweit ist jedoch der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, dass der Verkehr die jeweiligen Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, weshalb die übereinstimmenden Merkmale in einem undeutlichen Erinnerungseindruck stärker ins Gewicht fallen als die Unterschiede (vgl. BGH, WRP 2003, 1439, 1442 - Kellogg's/Kelly's).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Die Eintragung der Wortmarke "Reformhaus" (DE 302 19 652) entfaltet insoweit keine Bindungswirkung, weil eine Eintragung nur dann gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 MarkenG versagt werden kann, wenn jeder praktisch bedeutsamen Verwendung der Marke im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren ein Freihaltebedürfnis oder mangelnde Unterscheidungskraft entgegenstünde (BGH, WRP 1005, 610, 613 - Russisches Schaumgebäck; vgl. auch BGH, WRP 1999, 1038, 1039 f. - HOUSE OF BLUES).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Sie sieht sich in dieser Auffassung durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt (BGH, WRP 2002, 982 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I; WRP 2002, 985 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Die Antragstellerin hat die Marke für Waren, insbesondere für Lebensmittel, benutzt und nicht nur für die Dienstleistung des Warenverkaufs oder als Unternehmenskennzeichen (vgl. zur Abgrenzung: BGH, WRP 2005, 1527 ff. - OTTO; WRP 2006, 241 ff. - NORMA).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Das Tatbestandsmerkmal der anständigen Gepflogenheiten entspricht der Sache nach der Pflicht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (vgl. EuGH, GRUR 2004, 234 f., Tz. 24 - Gerolsteiner/Putsch).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Sie sieht sich in dieser Auffassung durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt (BGH, WRP 2002, 982 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I; WRP 2002, 985 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 20 U 152/16

    "Öko-Test Label"

    13 Die deutsche Rechtsprechung hat bisher die Verwendung von Qualitätssiegeln, wie sie der Entscheidung des Gerichtshofs vom 08.06.2017 (C-689/15; ECLI:EU:C:2017:434) zugrunde lagen, als eine Benutzung für die betreffende Ware angesehen (vgl. BGH, GRUR 1997, 488 - DIN-GEPRÜFT; OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2011, 25415 - Reformhaus).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 222/14

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die markenmäßige Benutzung eines

    Der Senat teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt, dass ein Zeichen, in dem der Verkehr einen Hinweis auf eine unter der Kontrolle des Markeninhabers stehende Ware sieht, der Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von der Ware anderer, nicht unter dieser Kontrolle stehender Unternehmen dient (Urt. v. 7. Sep. 2006, 6 U 66/06, BeckRS 2011, 25415 - Reformhaus).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06   

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https://dejure.org/2006,12723
OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,12723)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.09.2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,12723)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. September 2006 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2006,12723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Papierfundstellen

  • WM 2006, 2278
  • BB 2007, 560
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Kommt der Unternehmensträger diesen Pflichten nicht nach, so ist er grundsätzlich, was die Sozialversicherungsbeiträge angeht, selbst dafür gem. § 266 a , § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafrechtlich und auch haftungsrechtlich verantwortlich (BGH NJW 1997, 130, 131 = BGHZ 133, 370 ff).

    Doch verbleiben dem Unternehmensleiter in jedem Fall kraft seiner Allzuständigkeit gewisse Überwachungspflichten, die ihn zum Eingreifen veranlassen müssen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erfüllung der dem Unternehmen obliegenden Aufgaben durch den zuständigen Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet ist (BGH NJW 97, 130, 132).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Zwar kann einem Arbeitgeber die Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit zum Fälligkeitszeitpunkt als pflichtwidriges Verhalten zur Last gelegt werden, wenn er es aufgrund der konkreten finanziellen Situation in erkennbar angespannter Wirtschaftslage versäumt hat, durch Aufstellung eines Liquiditätsplanes und unter Zurückstellung anderweitiger Zahlungspflichten ausreichende Rücklagen zu bilden (vgl. BGH NJW 1997, 1237, 1238 = BGHZ 134, 304ff).
  • OLG Celle, 12.03.2003 - 9 U 133/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06
    Anders als von dem Beklagten angenommen, hat die Klägerin auch ein Feststellungsinteresse (vgl. OLG Celle, ZInsO 2003, 280 ).
  • OLG Celle, 21.05.2007 - 7 W 38/07

    Bemessung des Steitwerts einer Feststellungsklage hinsichtlich des Beruhens einer

    Der Senat folgt dabei der vom 4. Zivilsenat im Hause vertretenen Auffassung (OLGR 2007, 234) und entscheidet sich gegen die vom 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm geäußerte Ansicht in dessen Beschluss vom 8. August 2006 (ZInsO 2007, 215 f. - aus juris; vgl. a. LG Mülhausen ZVI 2004, 504) sowie die des 6. Zivilsenats des OLG Celle (WM 2006, 2278; wohl auch OLG Brandenburg, Urteil vom 16. November 2005, Az: 4 U 72/05 - aus juris), wonach der Nennwert der zugrundeliegenden Forderung als Streitwert festzusetzen sei.
  • OLG Köln, 05.12.2008 - 8 W 109/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächst höhere Gericht;

    Er wird vertreten vom OLG Karlsruhe (Beschluss vom 01.10.2007, 12 W 70/07, JurBüro 2007, 648), vom OLG Hamm (Beschluss vom 08.08.2006, 27 W 41/06, juris), vom OLG Brandenburg (Urteil vom 16.11.2005.4 U 72/05, juris), vom 6. Zivilsenat des OLG Celle (Urteil vom 07.09.2006, 6 U 66/06, juris) und vom LG Mühlhausen (Beschluss vom 14.04.2004, 2 T 77/04, juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 12 W 70/07

    Streitwert einer Geldforderung; Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse und

    Diese sind jedoch im Rahmen von § 3 ZPO nicht zu berücksichtigen (in diesem Sinne: Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 ZPO RN 2 mit weiteren Nachweisen; im Ergebnis wie hier auch: OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2005, Az.: 4 U 72/05, Juris; 27. Zivilsenat des OLG Celle, NZI 2007, 249; 6. Zivilsenat des OLG Celle, ZInsO 2006, 1269).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.09.2007 - 6 U 66/06   

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https://dejure.org/2007,17493
OLG Brandenburg, 04.09.2007 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2007,17493)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2007 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2007,17493)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2007 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2007,17493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Rechtsanwalt auf Abrechnung eines Fremdgeltbetrages; Vereinnahmung eines Fremdgeldbetrages durch den Rechtsanwalt ; Einziehung von vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Forderungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Bestimmung des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § ... 296 Abs. 4; ; ZPO § 450 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 362; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 2; ; BGB § 390 Satz 2 a. F.; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; InsO § 200 Abs. 1; ; BRAGO § 37 Nr. 2; ; BRAGO § 134

  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch des Mandanten auf Abrechnung und Auszahlung eines vom Rechtsanwalt vereinnahmten Fremdgeldbetrages - Nachweis der Zahlung; Aufrechnung mit anwaltlicher Honorarforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Oder, 27.06.2006 - 12 O 560/04

    Ansehung einer außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bei ruhendem Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2007 - 6 U 66/06
    Insoweit wird das am 27.6.2006 verkündete Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 12 O 560/04 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 66/06   

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https://dejure.org/2007,22826
OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2007,22826)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2007 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2007,22826)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 6 U 66/06 (https://dejure.org/2007,22826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 75/92

    Beförderungsbedingungen des GüKUMT - verkehrsbedingte Zwischenlagerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 66/06
    Eine Rechnung über einen Pauschbetrag und das Fehlen einer Provision ist nämlich ein starkes, in der Regel beweiskräftiges Indiz für eine von Anfang an getroffene Fixkostenvereinbarung (BGH TranspR 1994, 279, 280; Koller, a.a.O. Rn. 22).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 123/93

    Berufung des vom Spediteur eingeschalteten Frachtführers auf mit dem Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 66/06
    Die Beklagte kann sich für ihre Auffassung nicht mit Erfolg auf Entscheidungen Bundsgerichtshofes (NJW 1995, 2991) und des Kammergerichts (TranspR 1998, 418) beziehen.
  • BGH, 14.06.1982 - II ZR 231/81

    Spediteur als Verfrachter

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 66/06
    Entscheidend ist, ob sich aus der Art der Vergütungsabrede ergibt, dass der Spediteur die Beförderung im Wesentlichen auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung des Versenders durchführen soll (vgl. BGH TranspR 1999, 164, 167; Koller, Transportrecht, 5. Aufl., § 459 HGB Rn. 20; speziell zum Seefrachtrecht: BGH NJW 1982, 1943 f; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 642 Rn. 14).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96

    Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 66/06
    Entscheidend ist, ob sich aus der Art der Vergütungsabrede ergibt, dass der Spediteur die Beförderung im Wesentlichen auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung des Versenders durchführen soll (vgl. BGH TranspR 1999, 164, 167; Koller, Transportrecht, 5. Aufl., § 459 HGB Rn. 20; speziell zum Seefrachtrecht: BGH NJW 1982, 1943 f; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 642 Rn. 14).
  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 128/15

    Haftung bei multimodalem Transport: Eintritt des Transportgutverlusts; Zuordnung

    Davon betroffen war aber allein die konnossementmäßige Haftung des Verfrachters gegenüber dem Inhaber des Konnossements, nicht dagegen die frachtvertragliche Haftung des Verfrachters gegenüber dem Befrachter (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1991 - II ZR 53/91, TranspR 1992, 106, 108; OLG Hamburg, TranspR 2007, 253, 255; TranspR 2010, 337, 341; Herber, Seehandelsrecht aaO S. 341 f.; Rabe aaO § 642 HGB Rn. 14; Ramming, Hamburger Handbuch Multimodaler Transport, 2011, Rn. 1209; Koller aaO § 459 HGB Rn. 35; Bahnsen in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO Ziff. 23 ADSp Rn. 12; aA Schaps/Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl., vor § 642 HGB Rn. 11 und § 662 HGB Rn. 9).
  • OLG Köln, 29.09.2015 - 3 U 103/15

    Haftung eines Logistikdienstleisters für den Verlust von Transportgut

    Entscheidend ist, ob sich aus der Art der Vergütungsabrede ergibt, dass der Spediteur die Beförderung im Wesentlichen auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung des Versenders durchführen soll (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 11.01.2007 - 6 U 66/06, TranspR 2007, 253; BGH, Urteil vom 21.01.1999 - I ZR 158/96, TranspR 1999, 164).

    Gegen die Annahme eines Speditionsvertrages spricht auch, dass die Beklagte für ihre Leistungen gemäß § 5 des Rahmenvertrags und der dortigen Regelung Provisionen erhalten sollte und ihren Gewinn daher nicht durch die Differenz zwischen der von ihr erhaltenen fixen Gebühr und der von ihr abzuführenden Frachtvergütung erwirtschaften musste (vgl. hierzu BGH, TranspR 1999, 164; OLG Hamburg, TranspR 2007, 253).

  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16

    Seefrachtrecht: Pflicht eines Verfrachters zur Ausstellung eines Konnossements

    So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 11.01.2007, Az. 6 U 66/06 (TranspR 2007, 253, 255), entschieden, dass ein Fixkostenspediteur, der gem. §§ 459, 606 S. 2 HGB a.F. als Verfrachter haftet, selbst dann nicht gegenüber seinem Auftraggeber weitergehende Haftungsbeschränkungen der von ihm mit dem Seetransport beauftragten Reederei geltend machen kann, wenn der Auftraggeber die Reederei vorgegeben hat.
  • OLG Hamburg, 05.12.2013 - 6 U 194/10

    Binnenschifffahrt: Haftungsmaßstab und Entlastungsbeweis des Hauptfrachtführers

    Ein derartiger "Durchgriff" von Haftungsbeschränkungen aus dem Vertrag zwischen Haupt- und Unterfrachtführer gegenüber dem Absender ist auch nicht nach Treu und Glauben geboten, da den Parteien die nachteiligen Regressmöglichkeiten bei Vertragsschluss mit dem Absender in der Regel bekannt sein dürften (vgl. schon Senat, Urteil vom 11.01.2007, Az. 6 U 66/06, abgedruckt in TransportR 2007, 253, zitiert nach juris Rz. 30; Urteil vom 10.04.2008, Az. 6 U 90/05, abgedruckt in TransportR 2008, 213, zitiert nach juris Rz. 54).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 6 U 90/05

    Anwendbarkeit deutschen Seefrachtrechts auf einen Frachtvertrag als

    54 Der erkennende Senat hat bereits durch Urteil vom 11.1.2007 (6 U 66/06, veröffentlicht TranspR 2007, 253, 255) entschieden, dass der Absender, der den Hauptfrachtführer aus Vertrag in Anspruch nimmt, sich nur die Einwendungen aus dem mit dem Hauptfrachtführer geschlossenen Vertrag entgegen halten muss, nicht auch solche aus dem Vertragsverhältnis des Hauptfrachtführers mit dem Unterfrachtführer.
  • LG Hamburg, 05.06.2019 - 401 HKO 32/17

    Haftung von Luftfahrtunternehmen: Schadenersatzanspruch aufgrund des Verlustes

    Das gilt insbesondere, falls auf diese Weise im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung (wie hier) abgerechnet worden ist (Koller, Transportrecht, 9. Auflage, § 459 HGB Rz. 22; HansOLG, TranspR 2007, 253 ff).
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