Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Notare Bayern , S. 48
BGB § 316
Bestimmtheit des Kaufgrundstücks - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks und Bewilligung einer Eintragung im Grundbuch als Eigentümer; Zustandekommen eines Übertragungsvertrages; Konkretisierung einer zu übertragenden Grundstücksparzelle
- Judicialis
BGB § 145; ; BGB § ... 154 Abs. 1; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 313; ; BGB § 316; ; BGB § 315; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 315 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz; ; BGB § 326; ; BGB § 295; ; BGB § 283; ; ZPO § 255; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Bestimmtheitserfordernis bei der Veräußerung eines noch nicht vermessenen Grundstücksteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 17 (Entscheidungsbesprechung)
§ 154 BGB; § 316 BGB
Die ungenaue Bezeichnung des veräußerten Grundstücks im Veräußerungsvertrag (Notar Prof. Dr. Rainer Kanzleiter, Neu-Ulm)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - O 7/99
- LG Düsseldorf, 04.08.1999 - 2a O 7/99
- OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65
Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
Als Umschreibung kann nicht die Flächenangabe allein ausreichen, zumal wenn klar ist, dass es kein Grundstück in exakt dieser Größe gibt (vgl. dazu BGH NJW 1969, 131, 132; 1979, 1984, 1985).Der Urkundeninhalt kann im Wege der Auslegung zwar über den Wortlaut des Urkundentextes hinaus gedeutet werden; zur Ermittlung des maßgebenden Parteiwillens kann das Gericht deshalb auch außerhalb der notariellen Urkunde liegende Umstände heranziehen, falls ein dahingehender Parteiwille in der Urkunde einen - wenn auch nur unvollkommenen - Ausdruck gefunden hat (vgl. dazu BGH NJW 1969, 131, 132).
Die Ausübung des Bestimmungsrechtes ist im übrigen formlos möglich, auch wenn das Bestimmungsrecht die Übertragung von Grundstücken betrifft (vgl. BGH NJW-RR 1988, 970, 971; NJW 1969, 131, 132;… Palandt/Heinrichs, § 315 Rdnr. 11;… MüKo-Gottwald, § 315 BGB Rdnr. 21).
- BGH, 06.05.1988 - V ZR 32/87
Bestellung eines dinglichen Kiesausbeuterechts an einer noch zu vermessenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
In einem solchen Fall kann § 316 BGB anwendbar sein (vgl. BGH NJW-RR 1988, 970, 971;… Palandt/ Heinrichs, 59.A. § 316 Rdnr. 3;… MüKo/Gottwald, 3.A., § 315 Rdnr. 5;… Soergel-M.Wolf, 12. A., § 316 BGB Rdnr. 5, a. A. wohl für den Regelfall: Staudinger-Mader, 13. Bearb., § 315 Rdnr. 24).(2) § 316 BGB enthält eine gesetzliche Auslegungsregel die den Vertrag vervollständigt und insoweit § 154 Abs. 1 BGB ergänzt und zwar sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit des Vertrages, indem im Zweifel von der Annahme eines Bestimmungsrechts ausgegangen wird, als auch hinsichtlich der Person des Bestimmungsberechtigten, wenn bei unbestimmten Umfang der Gegenleistung die Person des Bestimmungsberechtigten im Vertrag nicht vereinbart worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 970, 971).
Die Ausübung des Bestimmungsrechtes ist im übrigen formlos möglich, auch wenn das Bestimmungsrecht die Übertragung von Grundstücken betrifft (vgl. BGH NJW-RR 1988, 970, 971; NJW 1969, 131, 132;… Palandt/Heinrichs, § 315 Rdnr. 11;… MüKo-Gottwald, § 315 BGB Rdnr. 21).
- BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 211/82
Kein Bestimmungsrecht über Höhe der Provision
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
Wo dies allerdings dem wirklichen (oder mutmaßlichen) Willen beider Seiten nicht entspricht, kann die Auslegungsregel keine Anwendung finden (vgl. BGHZ 94, 98, 102).§ 316 BGB bezieht sich auf alle Verträge, bei denen für eine bestimmte Leistung eine Gegenleistung verlangt werden kann, deren Umfang aber nicht näher bestimmt ist (vgl. BGHZ 94, 98, 100 f.).
- OLG Düsseldorf, 29.11.1995 - 9 U 101/95
Bestimmbarkeit des Leistungsinhalts einer Nebenverpflichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
Ob und wie die Verwendung des Begriffs Abstimmen in anderen Vertragskonstellationen zu verstehen ist, etwa wenn der Hauptvertrag bereits rechtsverbindlich abgeschlossen ist (so etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 271), braucht hier nicht entschieden zu werden. - BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81
Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
Der Wahrung der Form steht nicht schon entgegen, dass die Parteien eines i. S. des § 313 Abs. 1 BGB formbedürftigen Vertrages bei übereinstimmenden inneren Willen (unbewusst) objektiv etwas anderes haben beurkunden lassen (vgl. dazu BGHZ 87, 150, 152 ff.; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 234, 235). - BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
Der einer Billigkeitsprüfung zu unterwerfende Text war nicht nach, sondern schon vor dem Vertragsschluß erstellt; zum Zeitpunkt seiner Einbeziehung in den Individualvertrag war dessen Inhalt nicht mehr bestimmungsbedürftig (…vgl. dazu Staudinger-Madert, § 215 BGB Rdnr. 18; siehe auch BGH NJW 1984, 1177). - BGH, 17.07.1998 - V ZR 191/97
Umfang der Beurkundungspflicht bei Veräußerung eines Grundstücks mit bereits …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
Abgesehen von den Fällen der falsa demonstratio ist bei Grundstücksgeschäften mit Rücksicht auf die Beurkundungspflicht des § 313 BGB nach der Rechtsprechung bei der Bestimmung des Leistungsgegenstandes eher ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. etwa BGH NJW 1979, 1496, 1497; NJW 1998, 3197;… MüKo-Kanzleiter, § 313, Rdnr. 62), dessen Anforderungen hier jedoch nicht zu vertiefen sind, weil solche außerhalb der Urkunde liegenden Umstände, die die Bestimmung des Grundstückes ermöglichen, nicht vorliegen. - BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74
Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
Abgesehen von den Fällen der falsa demonstratio ist bei Grundstücksgeschäften mit Rücksicht auf die Beurkundungspflicht des § 313 BGB nach der Rechtsprechung bei der Bestimmung des Leistungsgegenstandes eher ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. etwa BGH NJW 1979, 1496, 1497; NJW 1998, 3197;… MüKo-Kanzleiter, § 313, Rdnr. 62), dessen Anforderungen hier jedoch nicht zu vertiefen sind, weil solche außerhalb der Urkunde liegenden Umstände, die die Bestimmung des Grundstückes ermöglichen, nicht vorliegen. - BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69
Vertragsverlängerung durch Sachverständigen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
b) Richtig ist allerdings, dass ein Angebot i.S. des § 145 BGB Gegenstand und Inhalt bereits bestimmt bzw. bestimmbar angeben muß, "damit durch dessen Annahme ohne weiteres ein wirksames Schuldverhältnis entstehen kann (vgl. BGHZ 55, 248, 249 f.). - BGH, 07.04.1978 - V ZR 141/75
Neubemessung des Grundstückskaufpreises auf Grund einer Wertanpassungsklausel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 186/99
aa) Auch in einem Grundstückskaufvertrag kann die Gegenleistung späterer Bestimmung überlassen bleiben (vgl. BGHZ 71, 276, 280). - BGH, 22.06.1979 - V ZR 21/78
Umfang des Beurkundungserfordernisses bei einem Grundstückskaufvertrag - …
- OLG Dresden, 24.04.1997 - 7 U 289/97
Unterlassunganspruch bei Vorhaltungen und Rügen im Rahmen dienstlicher …
Rechtsprechung
OLG Celle, 05.04.2000 - 9 U 186/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
GmbH: Diskontinuität der Vor-GmbH; Erfüllung der Bareinlageverpflichtung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 GmbHG ; § 10 GmbHG ; § 267 BGB
Entstehung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aus einer Vor-GmbH; Rücknahme und Wiederholung des Eintragungsantrags beim Registergericht; Diskontinuität einer GmbH mit der ursprünglichen Vor-GmbH; Innenhaftung wegen Vorbelastungen; Einzahlung einer ... - Wolters Kluwer
Entstehung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aus einer Vor-GmbH; Rücknahme und Wiederholung des Eintragungsantrags beim Registergericht; Diskontinuität einer GmbH mit der ursprünglichen Vor-GmbH; Innenhaftung wegen Vorbelastungen; Einzahlung einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
GmbHG § 8 § 10; BGB § 267
GmbH: Rücknahme eines Antrags auf Eintragung und erneute Antragstellung - Diskontinuität - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 27.07.1999 - 4 O 70/99
- OLG Celle, 05.04.2000 - 9 U 186/99
Papierfundstellen
- NZG 2000, 790
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus OLG Celle, 05.04.2000 - 9 U 186/99
Notwendig wäre bei dieser rechtlichen Sicht nur, dass die Kontoforderung der ursprünglich gegründeten Vor-GmbH erkennbar auf die Vor-GmbH der Gemeinschuldnerin übergegangen ist (vgl. zur Überleitung des Vermögens einer Vorgründungsgesellschaft auf die GmbH BGH NJW 1992, 2698; OLG Düsseldorf GmbHR 1994, 398).Entgegen der Auffassung des Klägers ist keine Fallgestaltung gegeben, die in BGH NJW 1992, 2698, 2699 zur Annahme einer verdeckten Sachgründung durch Einbringung des einzelkaufmännischen Unternehmens des dortigen Gründungsgesellschafters führte.
- BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80
Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …
Auszug aus OLG Celle, 05.04.2000 - 9 U 186/99
Dafür müßte eine Unterbilanz feststehen, deren Stichtag nach der Rechtsprechung der Eintragungstag (BGHZ 80, 129, 141 = NJW 1981, 1373) ist, nach in der Literatur vertretener Auffassung der Tag, an dem dem Registergericht die eintragungsfähige Anmeldung vorlag (…Hdb.GesR III/Heinrichs § 13 Rz. 27 m. w. N. und Hdb.GesR III/Gummert § 16 Rz. 87). - OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 19/93
Auszug aus OLG Celle, 05.04.2000 - 9 U 186/99
Notwendig wäre bei dieser rechtlichen Sicht nur, dass die Kontoforderung der ursprünglich gegründeten Vor-GmbH erkennbar auf die Vor-GmbH der Gemeinschuldnerin übergegangen ist (vgl. zur Überleitung des Vermögens einer Vorgründungsgesellschaft auf die GmbH BGH NJW 1992, 2698; OLG Düsseldorf GmbHR 1994, 398).
- OLG Brandenburg, 30.10.2007 - 11 U 143/06
Ansprüche auf Erfüllung eines Kaufvertrages gegen den Gesellschafter einer nicht …
Der Senat setzt sich nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Celle (NZG 2000, 790), das Kontinuität angenommen hat in einem Fall, in dem ein Gesellschafter vor der Eintragung in das Handelsregister ausschied und auf Verlangen des Registergerichts eine lediglich von dem nunmehrigen Alleingesellschafter unterzeichneten Satzung vorgelegt wurde.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei unterlassener sofortiger Entfernung eines bei einer Sichtkontrolle aufgefallenen trockenen Astes
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.07.1999 - 6 O 253/98
- OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97
Verkehrssicherungspflicht für an einer Straße stehende Bäume
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99
Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Bediensteten der Beklagten gemäß §§ 9, 9a, 47 StrWG NW die Straßenverkehrssicherungspflicht als hoheitliche Aufgabe, die auch die Abwehr von Gefahren umfaßt, die von Straßenbäumen oder von Bäumen auf angrenzenden Flächen ausgehen können (vgl. BGH NJW 1993, 2612; Senat in NZV 1998, 282; OLG Brandenburg NZV 1998, 25).Zur Feststellung solcher Gefahren reicht es in der Regel aus, daß die Bäume einer angemessenen Sichtprüfung unterzogen werden, die zweimal jährlich durchzuführen ist, und zwar einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume (BGH NJW 1965, 475; OLG Düsseldorf, VersR 1992 467; OLG Köln, VersR 1992, 1370; OLG Frankfurt, VersR 1993, 998, Senat in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 09.05.1995 - 9 U 205/94; Urteil vom 19.09.1995 - 9 U 95/95; Urteil vom 27.06.1997 - 9 U 72/97; Urteil vom 10.10.1997 - 9 U 106/97 = NZV 1998, 282).
- BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92
Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99
Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Bediensteten der Beklagten gemäß §§ 9, 9a, 47 StrWG NW die Straßenverkehrssicherungspflicht als hoheitliche Aufgabe, die auch die Abwehr von Gefahren umfaßt, die von Straßenbäumen oder von Bäumen auf angrenzenden Flächen ausgehen können (vgl. BGH NJW 1993, 2612; Senat in NZV 1998, 282; OLG Brandenburg NZV 1998, 25). - OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89
Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99
Zur Feststellung solcher Gefahren reicht es in der Regel aus, daß die Bäume einer angemessenen Sichtprüfung unterzogen werden, die zweimal jährlich durchzuführen ist, und zwar einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume (BGH NJW 1965, 475; OLG Düsseldorf, VersR 1992 467; OLG Köln, VersR 1992, 1370; OLG Frankfurt, VersR 1993, 998, Senat in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 09.05.1995 - 9 U 205/94; Urteil vom 19.09.1995 - 9 U 95/95; Urteil vom 27.06.1997 - 9 U 72/97; Urteil vom 10.10.1997 - 9 U 106/97 = NZV 1998, 282).
- OLG Köln, 11.06.1992 - 7 U 44/92
Amtshaftung Verkehrssicherungspflicht Kontrollpflicht
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99
Zur Feststellung solcher Gefahren reicht es in der Regel aus, daß die Bäume einer angemessenen Sichtprüfung unterzogen werden, die zweimal jährlich durchzuführen ist, und zwar einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume (BGH NJW 1965, 475; OLG Düsseldorf, VersR 1992 467; OLG Köln, VersR 1992, 1370; OLG Frankfurt, VersR 1993, 998, Senat in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 09.05.1995 - 9 U 205/94; Urteil vom 19.09.1995 - 9 U 95/95; Urteil vom 27.06.1997 - 9 U 72/97; Urteil vom 10.10.1997 - 9 U 106/97 = NZV 1998, 282). - OLG Brandenburg, 17.12.1996 - 2 U 56/96
Haftungsverteilung bei Schäden durch umfallende Bäume; Umfang der …
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99
Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Bediensteten der Beklagten gemäß §§ 9, 9a, 47 StrWG NW die Straßenverkehrssicherungspflicht als hoheitliche Aufgabe, die auch die Abwehr von Gefahren umfaßt, die von Straßenbäumen oder von Bäumen auf angrenzenden Flächen ausgehen können (vgl. BGH NJW 1993, 2612; Senat in NZV 1998, 282; OLG Brandenburg NZV 1998, 25). - LG Oldenburg, 23.02.1993 - 1 S 782/92
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99
Zur Feststellung solcher Gefahren reicht es in der Regel aus, daß die Bäume einer angemessenen Sichtprüfung unterzogen werden, die zweimal jährlich durchzuführen ist, und zwar einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume (BGH NJW 1965, 475; OLG Düsseldorf, VersR 1992 467; OLG Köln, VersR 1992, 1370; OLG Frankfurt, VersR 1993, 998, Senat in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 09.05.1995 - 9 U 205/94; Urteil vom 19.09.1995 - 9 U 95/95; Urteil vom 27.06.1997 - 9 U 72/97; Urteil vom 10.10.1997 - 9 U 106/97 = NZV 1998, 282). - OLG Düsseldorf, 15.11.1995 - 9 U 95/95
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99
Zur Feststellung solcher Gefahren reicht es in der Regel aus, daß die Bäume einer angemessenen Sichtprüfung unterzogen werden, die zweimal jährlich durchzuführen ist, und zwar einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume (BGH NJW 1965, 475; OLG Düsseldorf, VersR 1992 467; OLG Köln, VersR 1992, 1370; OLG Frankfurt, VersR 1993, 998, Senat in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 09.05.1995 - 9 U 205/94; Urteil vom 19.09.1995 - 9 U 95/95; Urteil vom 27.06.1997 - 9 U 72/97; Urteil vom 10.10.1997 - 9 U 106/97 = NZV 1998, 282).