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   EuG, 14.03.2013 - T-588/08   

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EuG, 14.03.2013 - T-588/08 (https://dejure.org/2013,3854)
EuG, Entscheidung vom 14.03.2013 - T-588/08 (https://dejure.org/2013,3854)
EuG, Entscheidung vom 14. März 2013 - T-588/08 (https://dejure.org/2013,3854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Begriff der abgestimmten Verhaltensweise mit wettbewerbswidrigem Zweck - Informationsaustauschsystem - Begründungspflicht - Verteidigungsrechte - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dole Food und Dole Germany / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Begriff der abgestimmten Verhaltensweise mit wettbewerbswidrigem Zweck - Informationsaustauschsystem - Begründungspflicht - Verteidigungsrechte - ...

  • EU-Kommission

    Dole Food und Dole Germany / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Begriff der abgestimmten Verhaltensweise mit wettbewerbswidrigem Zweck - Informationsaustauschsystem - Begründungspflicht - Verteidigungsrechte - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsbeschränkung durch Abstimmung der Listenpreise für Bananen mittels bilateraler Vorab-Preismitteilungen; Nichtigkeitsklage internationaler Banananhändler gegen die Europäische Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81; EG Art. 253
    Wettbewerbsbeschränkung durch Abstimmung der Listenpreise für Bananen mittels bilateraler Vorab-Preismitteilungen; unbegründete Nichtigkeitsklage internationaler Banananhändlerinnen gegen die Europäische Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. Dezember 2008 - Dole Food und Dole Germany / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K (2008) 5955 endg. der Kommission vom 15. Oktober 2008 (Sache COMP/39.188 - Bananen) in einem Verfahren zur Durchführung von Art. 81 EG betreffend ein Kartell auf einem Teil des europäischen Markts für Bananen in Bezug auf die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (58)

  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Diese Angaben müssen so klar und genau sein, dass dem Beklagten die Vorbereitung seiner Verteidigung und dem Gericht die Entscheidung über die Klage, gegebenenfalls auch ohne weitere Informationen, ermöglicht wird (Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2007, France Télécom/Kommission, T-340/03, Slg. 2007, II-107, Randnr. 166, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 2009, France Télécom/Kommission, C-202/07 P, Slg. 2009, I-2369).

    Die Anlagen können deshalb nicht der näheren Ausführung eines in der Klageschrift gedrängt dargestellten Klagegrundes unter Geltendmachung von in der Klageschrift nicht enthaltenen Rügen oder Argumenten dienen (Urteil vom 30. Januar 2007, France Télécom/Kommission, oben in Randnr. 461 angeführt, Randnr. 167, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 2. April 2009, France Télécom/Kommission, oben in Randnr. 461 angeführt).

    Diese Auslegung von Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts gilt auch für die Klagegründe und Rügen, die in Schriftsätzen enthalten sind (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Randnr. 68, und vom 30. Januar 2007, France Télécom/Kommission, oben in Randnr. 461 angeführt, Randnr. 166, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 2. April 2009, France Télécom/Kommission, oben in Randnr. 461 angeführt).

    Eine derart lakonische Formulierung der Rüge ermöglicht es dem Gericht nicht, gegebenenfalls auch ohne weitere Informationen, zu entscheiden, und es würde der reinen Beweis- und Hilfsfunktion der Anlagen zuwiderlaufen, wenn sie zum eingehenden Nachweis einer in der Klageschrift in nicht hinreichend klarer und genauer Form aufgestellten Behauptung dienen könnten (Urteil vom 30. Januar 2007, France Télécom/Kommission, oben in Randnr. 461 angeführt, Randnr. 204).

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Was den Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern angeht, sind die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags zu verstehen, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt betreiben will (vgl. Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 173, vom 14. Juli 1981, Züchner, 172/80, Slg. 1981, 2021, Randnr. 13, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 63, vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 86, und T-Mobile Netherlands u. a., oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 32).

    Zwar nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Unternehmen nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, das man selbst auf dem betreffenden Markt an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 174, Züchner, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 14, Deere/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 87, und T-Mobile Netherlands u. a., oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 33).

    Daraus folgt, dass der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen kann, wenn er den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringert oder beseitigt und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führt (Urteile des Gerichtshofs Deere/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 90, vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 81, und T-Mobile Netherlands u. a., oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 35).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-243/04

    Gaki-Kakouri / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Nach der Rechtsprechung sind Beweisangebote auch noch nach der Gegenerwiderung zulässig, wenn der Beweisantragsteller vor dem Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht über die betreffenden Beweise verfügen konnte oder die verspätete Vorlage von Dokumenten durch seinen Gegner es rechtfertigt, die Verfahrensakten zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu vervollständigen (Urteile des Gerichts vom 21. April 2004, M/Gerichtshof, T-172/01, Slg. 2004, II-1075, Randnr. 44, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, Slg. 2008, II-2825, Randnr. 57).

    Dies gilt erst recht bei Beweismitteln, die nach Einreichung der Gegenerwiderung benannt werden (Urteil Gaki-Kakouri/Gerichtshof, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 33).

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Die Anlagen können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie Klagegründe oder Argumente untermauern oder ergänzen, die die Klägerinnen in ihren Schriftsätzen ausdrücklich angeführt haben, und genau bestimmt werden kann, welche darin enthaltenen Elemente die fraglichen Klagegründe oder Argumente untermauern oder ergänzen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Randnr. 99).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Diese regelmäßige und häufige Zusammenführung von Informationen über die künftigen Listenpreise führte zu einer künstlichen Erhöhung der Transparenz auf einem Markt, auf dem, wie oben in Randnr. 310 dargelegt, der Wettbewerb bereits geschwächt war angesichts eines spezifischen Regelungskontexts und eines vorherigen Austauschs von Informationen über die Volumen der Bananeneingänge in Nordeuropa (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 281).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Nach der Rechtsprechung braucht die Entscheidung nicht notwendig ein genaues Abbild der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu sein (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, Van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 68).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung, um einem Unternehmen eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG zurechnen zu können, keiner Handlung und nicht einmal einer Kenntnis der Inhaber oder Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens von der Zuwiderhandlung bedarf, sondern es genügt die Handlung einer Person, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 97, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, Brugg Rohrsysteme/Kommission, T-15/99, Slg. 2002, II-1613, Randnr. 73); die Klägerinnen bestreiten nicht, dass ihre an den Vorab-Preismitteilungen beteiligten Mitarbeiter diese Berechtigung hatten.
  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Ist dagegen das Angebot zersplittert, können die Verbreitung und der Austausch von Informationen unter Wettbewerbern neutrale oder sogar positive Wirkung für die Wettbewerbssituation des Marktes haben (Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 58).
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Als Zweites ist zur Richtigkeit der Beurteilung der Kommission darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, bei der Festsetzung der Geldbuße die defizitäre Finanzlage eines Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2005, II-1181, Randnr. 370 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.03.2013 - T-588/08
    Sie muss insoweit nicht nur die Möglichkeit haben, das Vorbringen der betroffenen Unternehmen zuzulassen oder zurückzuweisen, sondern auch, die von den Unternehmen vorgebrachten Tatsachen eigenständig zu prüfen, sei es, um bestimmte Beschwerdepunkte fallen zu lassen, die sich als nicht ausreichend begründet erwiesen haben, sei es, um ihre Argumente, auf die sie die aufrechterhaltenen Beschwerdepunkte stützt, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht neu zu ordnen oder zu ergänzen (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnr. 92, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnrn. 437 und 438).
  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 20.11.2008 - C-209/07

    Beef Industry Development Society und Barry Brothers - Wettbewerb - Art. 81 Abs.

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuGH, 02.04.2009 - C-202/07

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON FRANCE TÉLÉCOM BETREFFEND DEN

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

  • EuG, 12.01.1995 - T-102/92

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99

    Adriatica di Navigazione / Kommission

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide -

  • EuG, 21.05.1999 - T-154/98

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Joynson / Kommission

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

  • EuGH, 31.03.1992 - C-52/90

    Kommission / Dänemark

  • EuG, 05.12.2006 - T-303/02

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuG, 08.10.2008 - T-51/07

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben -

  • EuG, 21.04.2004 - T-172/01

    M / Gerichtshof - Geschiedener Ehegatte eines inzwischen verstorbenen ehemaligen

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Was die Wahrnehmung des Informationsaustauschs auf deutscher Ebene durch die Mitarbeiter von Scania DE anlangt, so ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung keiner Kenntnis der Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens von der Zuwiderhandlung bedarf, um einem Unternehmen eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV zurechnen zu können, sondern dass die Handlung einer Person genügt, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden (vgl. Urteil vom 14. März 2013, Dole Food und Dole Germany/Kommission, T-588/08, EU:T:2013:130, Rn. 581 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.03.2015 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    (im Folgenden: Dole Food) und die Dole Fresh Fruit Europe, vormals Dole Germany OHG (im Folgenden: DFFE) (im Folgenden zusammen: Dole-Gesellschaften), die vollständige oder teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Dole Food und Dole Germany/Kommission (T-588/08, EU:T:2013:130, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008) 5955 endg.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    Darüber hinaus rügt Dole Rechtsfehler in Bezug auf den Begriff der bezweckten Wettbewerbsbeschränkung sowie diverse Verfahrensfehler, die dem Gericht in seinem erstinstanzlichen Urteil vom 14. März 2013 (Rechtssache T-588/08)(6) unterlaufen sein sollen.

    6 - Urteil Dole Food und Dole Germany/Kommission (T-588/08, EU:T:2013:130).

    25 - In der Verfahrenssprache: "... Aldi's pricing for yellow bananas served as a reference price for all purchasers of bananas, whether green or yellow, in Northern Europe" (Rn. 47 am Ende der Klageschrift von Dole in der Rechtssache T-588/08; vgl. auch Rn. 46 am Ende jener Klageschrift).

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

    Während das erstgenannte Verhalten im Hinblick auf einen freien und unverfälschten Wettbewerb völlig unproblematisch ist, widerspricht das zweitgenannte Verhalten nämlich dem Postulat, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Binnenmarkt betreiben will, diesem Selbständigkeitspostulat, das streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegensteht, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, zu dem sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer selbst entschlossen hat oder das er in Erwägung zieht (vgl. Urteil vom 14. März 2013, Dole Food und Dole Germany/Kommission, T-588/08, EU:T:2013:130, Rn. 291 und 292 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2016 - T-758/14

    Das Gericht der EU weist die Klagen von Philips und Infineon im Rahmen eines

    Aussi, ce n'est que si la décision finale met à la charge des entreprises concernées des infractions différentes de celles visées dans la communication des griefs ou retient des faits différents qu'une violation des droits de la défense devra être constatée (arrêt du 14 mars 2013, Dole Food et Dole Germany/Commission, T-588/08, EU:T:2013:130, point 588).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22

    Kommission/ Intel Corporation - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    110 Vgl. in diesem Sinne Urteil Dole Food, Rn. 34 bis 38, in Verbindung mit dem Urteil vom 14. März 2013, Dole Food und Dole Food Germany/Kommission (T-588/08, EU:T:2013:130, Rn. 46 und 47).
  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Dies gilt auch für die schriftlichen Erklärungen von Dole in der Antwort auf die Auskunftsverlangen oder die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die den Interessen dieses Unternehmens zuwiderlaufen, das einen Verstoß gegen Art. 81 EG bestreitet und gegen die Entscheidung der Kommission, mit der gegen sie ebenso wie gegen Del Monte und Weichert insoweit eine Geldbuße verhängt wurde, Nichtigkeitsklage erhoben hat (Rechtssache T-588/08).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-588/20

    Daimler (Ententes - Bennes à ordures ménagères) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Zweitens muss die Kommission nicht alle betroffenen Verkäufe berücksichtigen (Urteil vom 14. März 2013, Dole Food und Dole Germany/Kommission, T-588/08, EU:T:2013:130, Rn. 620 ff., im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 150 ff., und Urteil vom 17. September 2014, Pilkington Group u. a./Kommission, T-72/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1094, Rn. 209 ff.; das beim Gerichtshof eingelegte Rechtsmittel wurde zurückgewiesen).
  • EuG, 12.07.2018 - T-475/14

    Prysmian und Prysmian cavi e sistemi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Die Kommission verfügt bei der Festsetzung der Geldbußen über ein Ermessen, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2012, Novácke chemické závody/Kommission, T-352/09, EU:T:2012:673, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. März 2013, Dole Food und Dole Germany/Kommission, T-588/08, EU:T:2013:130, Rn. 662 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.07.2018 - T-449/14

    Nexans France und Nexans / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

    Die Kommission verfügt bei der Festsetzung der Geldbußen über ein Ermessen, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2012, Novácke chemické závody/Kommission, T-352/09, EU:T:2012:673, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. März 2013, Dole Food und Dole Germany/Kommission, T-588/08, EU:T:2013:130, Rn. 662 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.05.2020 - T-534/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek) - Unionsmarke -

  • EuG, 13.05.2020 - T-535/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek's) - Unionsmarke -

  • EuG, 13.05.2020 - T-445/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

  • EuG, 13.05.2020 - T-446/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

  • EuG, 13.05.2020 - T-444/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

  • EuG, 13.05.2020 - T-443/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Vogue Peek & Cloppenburg) -

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