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   BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09   

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BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09 (https://dejure.org/2010,38)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2010 - II ZB 18/09 (https://dejure.org/2010,38)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09 (https://dejure.org/2010,38)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    STOLLWERCK

    § 327b Abs 1 AktG
    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung des maßgeblichen Börsenwertes als Berechnungsgrundlage für eine angemessene Abfindung der Minderheitsaktionäre - STOLLWERCK

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 327b Abs. 1
    Ermittlung der Abfindung beim Squeeze-out: Durchschnittskurs innerhalb dreimonatiger Referenzperiode vor Bekanntmachung der Strukturmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung eines Börsenwertes einer Aktie i.R.e. angemessenen Abfindung von aus einem Unternehmen gedrängten Minderheitsaktionär; Berechnung eines Börsenwertes aufgrund eines nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor ...

  • Betriebs-Berater

    Barabfindung nach Squeeze out - Stollwerck - Rechtsprechungsänderung

  • rewis.io

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung des maßgeblichen Börsenwertes als Berechnungsgrundlage für eine angemessene Abfindung der Minderheitsaktionäre - STOLLWERCK

  • ra.de
  • rewis.io

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung des maßgeblichen Börsenwertes als Berechnungsgrundlage für eine angemessene Abfindung der Minderheitsaktionäre - STOLLWERCK

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dreimonatszeitraum für Berechnung der Barabfindung beginnt ab Bekanntmachung der Strukturmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung eines Börsenwertes einer Aktie i.R.e. angemessenen Abfindung von aus einem Unternehmen gedrängten Minderheitsaktionär; Berechnung eines Börsenwertes aufgrund eines nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Aktien-Wertermittlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Börsenwerts der Aktie für Barabfindung nach Squeeze-out: Referenzzeitraum für Bestimmung des Durchschnittsbörsenkurses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Barabfindung nach Squeezeout der Minderheitsaktionäre: Stichtag für den dreimonatigen Referenzzeitraum ist grundsätzlich die Bekanntgabe der Maßnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Barabfindung nach Squeeze-out

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 327b Abs. 1
    Bekanntmachung der Strukturmaßnahme als Stichtag für Referenzzeitraum zur Berechnung der Barabfindung ("Stollwerck")

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Barabfindung nach Squeeze out der Minderheitsaktionäre - "Stollwerck"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Barabfindung nach Squeeze-out der Minderheitsaktionäre

  • verschmelzungsbericht.de PDF (Kurzinformation)

    BGH ändert Rechtsprechung zur Squeeze-out-Abfindung

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Barabfindung nach Squeeze-out der Minderheitsaktionäre: Stichtag für den dreimonatigen Referenzzeitraum ist grundsätzlich die Bekanntgabe der Maßnahme

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Barabfindung nach Squeeze-out der Minderheitsaktionäre: Stichtag für den dreimonatigen Referenzzeitraum ist grundsätzlich die Bekanntgabe der Maßnahme

Besprechungen u.ä. (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 186, 229
  • NJW 2010, 2657
  • ZIP 2009, 2055
  • ZIP 2010, 1487
  • ZIP 2010, 1547
  • DNotZ 2011, 224
  • FGPrax 2010, 263 (Ls.)
  • WM 2010, 1471
  • BB 2010, 1865
  • BB 2010, 1941
  • DB 2010, 1693
  • NZG 2010, 939
 
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Wird zitiert von ... (199)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    Der einer angemessenen Abfindung zugrunde zu legende Börsenwert der Aktie ist grundsätzlich aufgrund eines nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung einer Strukturmaßnahme zu ermitteln (teilweise Aufgabe von BGH, 12. März 2001, II ZR 15/00, BGHZ 147, 108).

    Es will die Beschwerden zurückweisen, weil für den Börsenwert der Aktien auf den gewichteten Durchschnittskurs in einem Referenzzeitraum von drei Monaten vor der Bekanntmachung der Maßnahme abzustellen sei, und hat das Verfahren wegen der Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 12. März 2001 (BGHZ 147, 108) nach § 28 FGG vorgelegt.

    Die Vorlage ist auch im Übrigen zulässig, weil das Oberlandesgericht in einer für seine Entscheidung maßgeblichen Frage von der Entscheidung des Senats vom 12. März 2001 (BGHZ 147, 108 ff.) abweichen will.

    Soweit der Senat bisher vertreten hat, der Referenzzeitraum sei auf den Tag der Hauptversammlung als dem Stichtag, an dem die Maßnahme beschlossen wird, zu beziehen (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff.), gibt er seine Auffassung auf.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfGE 100, 289 ff.; BVerfG, ZIP 2007, 175 ff.), der sich der Senat angeschlossen hat (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff.), ist bei der Bemessung einer Barabfindung nicht nur der nach betriebswirtschaftlichen Methoden zu berechnende Wert der quotalen Unternehmensbeteiligung, sondern unter Umständen auch der Börsenwert zu berücksichtigen.

    Der Senat hat bereits wegen der Volatilität des Börsenwertes nicht auf einen Stichtag, sondern auf einen Referenzzeitraum abgestellt (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108, 118).

    Abfindungswertspekulationen mögen zwar bei einem Börsenkurs unter dem Ertragswert in einem gewissen Umfang noch ein Abbild von Angebot und Nachfrage darstellen, soweit sie die Erwartung widerspiegeln, dass in einem Spruchverfahren eine höhere Bewertung des Unternehmens erreicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108, 121).

    Verbundeffekte der Strukturmaßnahme, deren Berücksichtigung der Senat beim Unternehmensvertrag für die Kursentwicklung nicht ausschließen wollte (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108, 120), bestehen bei der Ausschließung nicht.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfGE 100, 289 ff.; BVerfG, ZIP 2007, 175 ff.), der sich der Senat angeschlossen hat (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff.), ist bei der Bemessung einer Barabfindung nicht nur der nach betriebswirtschaftlichen Methoden zu berechnende Wert der quotalen Unternehmensbeteiligung, sondern unter Umständen auch der Börsenwert zu berücksichtigen.

    Von Verfassungs wegen kann auch auf einen Durchschnittskurs im "Vorfeld der Bekanntgabe der Maßnahme" zurückgegriffen werden (BVerfGE 100, 289, 309 f.; BVerfG, ZIP 2007, 175 Rn. 18).

    Der Gesetzgeber bezog sich ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 100, 289) (BT-Drucks. 14/7034, S. 72).

    Den Minderheitsaktionären ist das zu ersetzen, was sie ohne die zur Entschädigung verpflichtende Intervention des Hauptaktionärs oder die Strukturmaßnahme bei einem Verkauf des Papiers erlöst hätten (BVerfGE 100, 289, 308).

    Diese Nachfrage hat aber mit dem Verkehrswert der Aktie, mit dem der Aktionär für den Verlust der Aktionärsstellung so entschädigt werden soll, als ob es nicht zur Strukturmaßnahme gekommen wäre(BVerfGE 100, 289, 305; BVerfG, ZIP 2007, 175 Rn. 16), nichts zu tun.

    Die angemessene Abfindung muss sich nicht an den Preisen orientieren, die vom Antragsgegner anderen Aktionären gezahlt werden oder wurden(BVerfGE 100, 289, 306).

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    Dabei wird er in der Erwartung eines Aufschlags im Spruchverfahren oder - als Lästigkeitswert - im Anfechtungsprozess häufig leicht überschritten (KG, ZIP 2007, 75, 77; OLG Stuttgart, ZIP 2007, 530, 532; Weber, ZGR 2004, 280, 288).

    Schon vor der Bekanntgabe des Abfindungsangebots ändert sich mit der Bekanntgabe der Maßnahme die Börsenbewertung von der Erwartung an den künftigen Unternehmenswert hin zur Erwartung an die künftige Abfindung oder den künftigen Umtauschkurs, was nicht selten zu heftigen Kursausschlägen führt, weil der Phantasie in beide Richtungen keine Grenzen gesetzt sind (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 530, 532; Weber, ZGR 2004, 280, 283 ff.).

    Für die Entwicklung eines höheren Börsenkurses sorgt insoweit zwar nicht eine gezielte Kursmanipulation einzelner Minderheitsaktionäre, sondern die durch die Strukturmaßnahme geweckte besondere Nachfrage (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 530, 533; ZIP 2010, 274, 278; Koch/Widders, Der Konzern 2007, 351, 353).

    Inwieweit sie und nicht nur Abfindungserwartungen maßgebend sind, ist aber auch beim Unternehmensvertrag oder bei der Verschmelzung nicht zu bestimmen (OLG Stuttgart, ZIP 2007, 530, 532).

  • BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03

    Bemessung der Abfindungshöhe für im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen (§§ 319 ff

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfGE 100, 289 ff.; BVerfG, ZIP 2007, 175 ff.), der sich der Senat angeschlossen hat (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff.), ist bei der Bemessung einer Barabfindung nicht nur der nach betriebswirtschaftlichen Methoden zu berechnende Wert der quotalen Unternehmensbeteiligung, sondern unter Umständen auch der Börsenwert zu berücksichtigen.

    Von Verfassungs wegen kann auch auf einen Durchschnittskurs im "Vorfeld der Bekanntgabe der Maßnahme" zurückgegriffen werden (BVerfGE 100, 289, 309 f.; BVerfG, ZIP 2007, 175 Rn. 18).

    Diese Nachfrage hat aber mit dem Verkehrswert der Aktie, mit dem der Aktionär für den Verlust der Aktionärsstellung so entschädigt werden soll, als ob es nicht zur Strukturmaßnahme gekommen wäre(BVerfGE 100, 289, 305; BVerfG, ZIP 2007, 175 Rn. 16), nichts zu tun.

    (2) Zur Ermittlung des Verkehrswerts der Aktie ist der Referenzzeitraum vor Bekanntwerden der Maßnahme geeigneter (vgl. BVerfG, ZIP 2007, 175, 178).

  • BGH, 22.10.2007 - II ZR 184/06

    Auf ein pflichtwidriges Handeln des Vorstands einer Aktiengesellschaft zugunsten

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    Selbst wenn dies der Fall wäre, hätten die anderen Aktionäre keinen Anspruch darauf, ebenfalls diese ungerechtfertigten Sondervorteile zu erhalten (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - II ZR 184/06, ZIP 2008, 218 Rn. 3).
  • OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06

    Erhöhung der Barabfindung durch Hauptaktionär als Gegenstand des Spruchverfahrens

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    Zwar kann ein nachträgliches, höheres und allen außenstehenden Aktionären oder Minderheitsaktionären im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter unterbreitetes Angebot im Spruchverfahren - unter Zurückweisung der Anträge - als angemessene Abfindung berücksichtigt werden, wenn keine höhere angemessene Abfindung ermittelt wird (vgl. OLG München, NZG 2007, 635).
  • KG, 16.10.2006 - 2 W 148/01

    Barabfindung nach Umwandlung: Referenzzeitraum zur Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    Dabei wird er in der Erwartung eines Aufschlags im Spruchverfahren oder - als Lästigkeitswert - im Anfechtungsprozess häufig leicht überschritten (KG, ZIP 2007, 75, 77; OLG Stuttgart, ZIP 2007, 530, 532; Weber, ZGR 2004, 280, 288).
  • BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07

    Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    Eine beabsichtigte Abweichung im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG liegt auch vor, wenn die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, nicht zu demselben gesetzlichen Tatbestand ergangen ist, aber die gleiche Rechtsfrage zu beurteilen ist (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZB 39/07, BGHZ 177, 131 Rn. 5; vom 13. März 2006 - II ZB 26/04, BGHZ 166, 329 Rn. 6).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    Ist ein Verfahren in erster Instanz vor Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 eingeleitet worden, findet auf das gesamte Verfahren bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG das seinerzeit geltende Verfahrensrecht Anwendung (BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - II ZB 1/10, ZIP 2010, 446 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 13.03.2006 - II ZB 26/04

    Einhaltung der Antragsfrist im Spruchverfahren durch Einreichung bei einem

    Auszug aus BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
    Eine beabsichtigte Abweichung im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG liegt auch vor, wenn die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, nicht zu demselben gesetzlichen Tatbestand ergangen ist, aber die gleiche Rechtsfrage zu beurteilen ist (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZB 39/07, BGHZ 177, 131 Rn. 5; vom 13. März 2006 - II ZB 26/04, BGHZ 166, 329 Rn. 6).
  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 141/64
  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    (1) Soweit der Bundesgerichtshof in der erstgenannten Entscheidung eine andere Auffassung zu Bestimmung des Börsenkurses vertreten hatte, hat er diese ausdrücklich aufgegeben (BGH, GWR 2011, 332 [Rn. 8]; BGH, AG 2010, 629 [juris Rn. 20 ff.] "Stollwerck").

    Dies gilt für den von ihm bereits im ersten Rechtszug auf der Grundlage eine einjährigen Messperiode vor dem Bewertungsstichtag schon deshalb, weil wesentlicher Bestandteil dieser Messperiode der Zeitraum zwischen der Bekanntgabe der beabsichtigen Maßnahmen am 15.12.2006 und dem Bewertungsstichtag ist, der nach der vom Bundesgerichtshof bestätigten (BGH, AG 2010, 629 [juris Rn. 23] "Stollwerck") Auffassung des Senats im Wesentlichen durch Abfindungserwartungen beeinflusst wird (OLG Stuttgart, ZIP 2010, 274 [juris Rn. 238 ff.]).

    (1) Maßgeblich ist nach der vom Bundesgerichtshof unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung übernommenen Auffassung des Senats grundsätzlich der nach Handelsumsätzen gewichtete Durchschnittskurs einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme, die den Abfindungsanspruch auslöst (BGH, AG 2010, 629 [juris Rn. 10] "Stollwerck"; OLG Stuttgart, ZIP 2010, 274 [juris Rn. 97 und 101]).

    Bereits ab der Ankündigung einer Strukturmaßnahme tritt an die Stelle der Markterwartung hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmenswertes und des damit der Aktie innewohnenden Verkehrswertes die Markterwartung an die Abfindungshöhe (BGH, AG 2010, 629 [juris Rn. 12, 20 und 25] "Stollwerck"; OLG Stuttgart, ZIP 2010, 274 [juris Rn. 103 ff.]).

    (3) Zwar hat der Bundesgerichtshof im Zuge der Änderung seiner Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass es im Einzelfall geboten sein könne, den aus einer dreimonatigen Referenzperiode vor Ankündigung der Strukturmaßnahme ermittelten Börsenwert anhand der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung hochzurechnen, wenn zwischen der Ankündigung und dem Bewertungsstichtag ein längerer Zeitraum verstreicht und die vorgenannte Entwicklung eine Anpassung geboten erscheinen lässt (BGH, AG 2010, 629 [juris Rn. 29] "Stollwerck").

    Dieser soll insbesondere nicht in der Lage sein, durch ein frühzeitiges Ankündigen der Maßnahme und anschließendes Zuwarten mit ihrer Umsetzung die Minderheitsaktionäre von einer positiven Börsenentwicklung auszuschließen (BGH, AG 2010, 629 [juris Rn. 29] "Stollwerck").

    Als normal oder üblich wird man angesichts des Aufwands für Bewertung, Prüfung und Vorbereitung der Hauptversammlung jedenfalls noch einen Zeitraum bis zu sechs Monaten ansehen müssen (OLG Stuttgart, AG 2011, 420 [juris Rn. 143]; Bungert, BB 2010, 2227, 2229; Bücker, NZG 2010, 967, 970).Der Bundesgerichtshof hat einen "längeren Zeitraum" erst ab einer Dauer von siebeneinhalb Monaten angenommen(BGH, AG 2010, 629 [juris Rn. 30] "Stollwerck").

    (3.2.1) Soweit sie sich auf einen "erheblichen Anstieg" deutscher Aktien sowie der Aktien "der angeblichen Vergleichsunternehmen" im Zeitraum vom 15.12.2006 bis zum 16.02.2007 berufen (BGH Sonderband Ablehnungsgesuch Bl. 126, Bl. XI 1708) verkennen sie, dass der Bundesgerichtshof eine Teilhabe der Minderheitsaktionäre an einer positiven Börsenentwicklung ausdrücklich nur für den Fall als erforderlich angesehen hat, in denen die angekündigte Maßnahme nicht rechtzeitig umgesetzt wird (BGH, AG 2010, 629 [juris Rn. 29]).

  • BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14

    Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für

    Nach Art. 111 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (FGG-Reformgesetz - FGG-RG, BGBl I S. 2586) finden das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Spruchverfahrensgesetz in der bis zum 1. September 2009 geltenden Fassung weiter Anwendung, wenn das Verfahren in erster Instanz vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) eingeleitet worden ist (BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - II ZB 1/10, ZIP 2010, 446 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, BGHZ 186, 229 Rn. 5 - Stollwerck; Beschluss vom 28. Juni 2011 - II ZB 10/10, AG 2011, 590 Rn. 5; Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 12/11, ZIP 2012, 266 Rn. 3).

    Ebenso wurde bei der Bestimmung des Börsenwerts eine andere Berechnungsweise zur Bestimmung des Referenzzeitraums auch auf in der Vergangenheit liegende Bewertungsanlässe angewendet (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, BGHZ 186, 229 Rn. 20 ff. - Stollwerck; Beschluss vom 28. Juni 2011 - II ZB 2/10, ZIP 2011, 1708 Rn. 8).

    Erhöht der Hauptaktionär im Rahmen eines Vergleichs zur Beendigung eines Anfechtungsverfahrens das Angebot auf Abfindung mit Wirkung für alle betroffenen Aktionäre, so ist dieses in einem nachfolgenden Spruchverfahren Gegenstand der Angemessenheitsprüfung (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, BGHZ 186, 229 Rn. 32).

  • BGH, 31.01.2024 - II ZB 5/22

    Rückgriff auf Börsenkurs einer Gesellschaft als Methode zur Schätzung des

    (a) Für die Ableitung des Börsenwerts eines Unternehmens ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzustellen auf den Durchschnittskurs innerhalb eines Referenzzeitraums von drei Monaten vor dem Stichtag der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, BGHZ 187, 229 Rn. 10 - STOLLWERCK; Beschluss vom 28. Juni 2011 - II ZB 2/10, ZIP 2011, 1708 Rn. 8; Beschluss vom 21. Februar 2023 - II ZB 12/21, BGHZ 236, 180 Rn. 16).

    Für einen Referenzzeitraum bis 12. Juni 2013, als die Möglichkeit einer Übernahme mit der Ad-hoc-Mitteilung der K.     konkreter wurde, hat das Beschwerdegericht einen dreimonatigen Durchschnittskurs von 72, 11 EUR festgestellt, der auch nach Hochrechnung im Hinblick auf den langen Zeitraum (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, BGHZ 186, 229 Rn. 29 - STOLLWERCK) bis zur tatsächlichen Beschlussfassung über die Strukturmaßnahme unter dem festgelegten Kurs von 84, 53 EUR liegt.

    Die Rechtsbeschwerde weist zutreffend darauf hin, dass in Vorerwerbspreise in der Regel subjektive Wertvorstellungen und Beweggründe einfließen, so dass es für die Bewertung ohne Bedeutung ist, welcher Preis außerbörslich für Aktien der Gesellschaft gezahlt oder angeboten wurde (BVerfGE 100, 289, 306 f.; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, BGHZ 187, 229 Rn. 31 - STOLLWERCK).

    Mit einem solchen Angebot kann den das Angebot annehmenden Aktionären zulässigerweise auch ein Sondervorteil versprochen worden sein, auf den die anderen Aktionäre keinen Anspruch erheben können (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, BGHZ 187, 229 Rn. 32 - STOLLWERCK).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2851
BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10 (https://dejure.org/2010,2851)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - V ZB 9/10 (https://dejure.org/2010,2851)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10 (https://dejure.org/2010,2851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 1 FamFG, § 420 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 AufenthG, § 375 Abs 1a ZPO, Art 17 Abs 1 EGRL 115/2008
    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung der Sicherungshaft; Anhörung durch beauftragten Richter im Beschwerdeverfahren; Sicherungshaft gegen Familien mit minderjährigen Kindern

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Betroffenen nach § 420 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vor Anordnung der Sicherungshaft; Heilbarkeit eines Verstoßes gegen das Gebot der Anhörung vor Anordnung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 420, FamFG § 68 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 2, GG Art. 104 Abs. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    Sicherungshaft, Abschiebungshaft, minderjährig, Familie mit minderjährigen Kindern, Abschiebung, Beschleunigungsgebot, Ausländerakte, Beiziehung, Beiziehung der Ausländerakte, vollziehbar ausreisepflichtig, Ausreisepflicht, Verhältnismäßigkeit, Anhörung, Einzelrichter, ...

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung der Sicherungshaft; Anhörung durch beauftragten Richter im Beschwerdeverfahren; Sicherungshaft gegen Familien mit minderjährigen Kindern

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung der Sicherungshaft; Anhörung durch beauftragten Richter im Beschwerdeverfahren; Sicherungshaft gegen Familien mit minderjährigen Kindern

  • rechtsportal.de

    Anhörung des Betroffenen nach § 420 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vor Anordnung der Sicherungshaft; Heilbarkeit eines Verstoßes gegen das Gebot der Anhörung vor Anordnung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache, Anhörung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1319 (Ls.)
  • FGPrax 2010, 263 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 1433
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    Das Gesetz sieht, anders als § 68 FamFG im Rechtsmittelverfahren (dazu Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246, 247), die Möglichkeit, von der vorherigen Anhörung abzusehen, nur in dem hier nicht gegebenen Fall des § 420 Abs. 2 FamFG vor.

    Von der grundsätzlich notwendigen Vorlage der Ausländerakte nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG kann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246, 248 f.).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    Das ist in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 FamFG (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, InfAuslR 2010, 249, 250; Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, juris Rdn. 9) festzustellen, weil die Betroffene ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG).

    Nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts und dem zu berücksichtigenden unzweifelhaften Akteninhalt (vgl. Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, juris Rdn. 18) beabsichtigt die Betroffene, sich der Abschiebung in die Niederlande zu entziehen.

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    bb) Ein Verstoß gegen die Pflicht zur vorherigen Anhörung drückt der gleichwohl angeordneten Sicherungshaft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, Rdn. 12, juris; BVerfG InfAuslR 1996, aaO S. 201).

    Deshalb kommt es bei der späteren Überprüfung der Haftanordnung im Rahmen von § 62 FamFG weder auf eine Nachholung der Anhörung noch darauf an, ob die Freiheitsentziehung in der Sache zu Recht angeordnet worden war (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, juris Rdn. 12; BVerfG InfAuslR 2009, 164; 2006, 462, 464).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    Denn das ändert nichts daran, dass schon ihr Verhältnis zu ihrem Sohn am Schutz der Familie nach Art. 6 GG teilnimmt (vgl. BVerfGE 80, 81, 90; BVerwGE 117, 380, 389).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    Denn das ändert nichts daran, dass schon ihr Verhältnis zu ihrem Sohn am Schutz der Familie nach Art. 6 GG teilnimmt (vgl. BVerfGE 80, 81, 90; BVerwGE 117, 380, 389).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    Zudem genießen auch faktische Beziehungen zwischen Erwachsenen den Schutz des Art. 8 EMRK, wenn Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (EGMR, Urt. v. 17. April 2003, 52853/99 - Yilmaz gegen Deutschland, NJW 2004, 2147, 2148 Rdn. 44).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    Das ist in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 FamFG (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, InfAuslR 2010, 249, 250; Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, juris Rdn. 9) festzustellen, weil die Betroffene ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    Das trägt dem Umstand Rechnung, dass die vorherige Anhörung des Betroffenen eine Verfahrensgarantie ist, die Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfG InfAuslR 2009, 205, 208; 1996, 198, 200).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    (2) Auch aus dem Sinn und Zweck der Anhörung nach § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG ergeben sich keine strengeren Anforderungen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1984, IV b ZB 73/83, NJW 1985, 1702, 1705 zu §§ 50a und b FGG; BayObLG …
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; Erteilung,

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
    Dann nämlich ist er nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BVFG Deutscher und nach Art. 11 GG berechtigt, auch ohne Aufnahmebescheid in das Bundesgebiet einzureisen (BVerwGE 122, 313, 316 f.).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

  • OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 8 Wx 32/02

    Abschiebungshaft, Dauer, Antragserfordernis, Antrag, Schutz von Ehe und Familie,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - 2 A 4862/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines nachträglichen Aufnahmebescheids als besondere

  • OLG Celle, 08.04.2002 - 17 W 16/02

    Unterlassende Berücksichtigung von Umständen für Vorliegen von Fluchtgefahr bei

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Auch im Rahmen der förmlichen Beweisaufnahme im Unterbringungsverfahren kann die Beweiserhebung durch den beauftragten Richter vorgenommen werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 27 ff.; BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10 - InfAuslR 2010, 384, 385; Fröschle/Buckes Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren § 68 Rn. 16).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Außerdem formuliert sie eine Anforderung, die sich schon aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387 Rn. 27 zu beiden Gesichtspunkten für Art. 17 der Richtlinie).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 46/22

    Revision gegen die Unterlassung der persönlichen Anhörung eines Asylsuchenden vor

    Sie dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern ist zugleich Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07, BVerfGK 15, 139 Rn. 33; BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 8; vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, IBRRS 2011, 2311 Rn. 12).

    Der Fehler ist nicht heilbar (BVerfG, Beschluss vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95, InfAuslR 1996, 198 [juris Rn. 18]; BGH, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9).

    Es kommt deshalb weder darauf an, ob die Anhörung bei der Überprüfung der Haftanordnung nachgeholt wurde, noch darauf, ob die Freiheitsentziehung in der Sache zu Recht angeordnet worden ist (BGH, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

    Nach den amtsgerichtlichen vom Beschwerdegericht in Bezug genommenen Feststellungen und dem zu berücksichtigenden unzweifelhaften Akteninhalt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 mwN; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, juris Rn. 23) steht fest, dass die Haft zur Sicherung der Abschiebung erforderlich war, weil sich der Betroffene nachhaltig geweigert hat, freiwillig aus Deutschland auszureisen (vgl. Senat Beschluss vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, InfAuslR 1987, 8, 10).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr das Vorliegen eine Beistandsgemeinschaft, bei der der aufenthaltsberechtigte Ehegatte auf die Lebenshilfe des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. BVerfG, InfAuslR 1996, 341, 342; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 84 Rn. 27).

  • BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15

    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des

    Zwar gehört die persönliche Anhörung vor Anordnung der Haft zu den mit grundrechtlichem Schutz versehenen grundlegenden Verfahrensgarantien (hierzu BVerfGK 9, 132 Rn. 20; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 8).

    Ist letzteres anzunehmen, sind die Rechte des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013- V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN) und es kommt nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    L 348 S. 97, 106; s. auch Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, Rn. 27, juris).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Das ist sie jedoch nur dann, wenn die Inhaftierung des Ausländers zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht (BVerfG, InfAuslR 2008, 358, 359; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10

    Möglichkeit der Nachholung der vor Anordnung der Abschiebungshaft unterlassenen

    Die vorherige Anhörung des Betroffenen ist eine Verfahrensgarantie, die Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 385).

    Deshalb kommt es bei der späteren Überprüfung der Haftanordnung im Rahmen von § 62 FamFG weder auf eine Nachholung der Anhörung noch darauf an, ob die Freiheitsentziehung in der Sache zu Recht angeordnet worden war (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 385).

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender

    Der Haftrichter muss aber prüfen, ob die Wirkungen der Haft in einem angemessenen Verhältnis zu der beabsichtigten Abschiebung stehen (Senat, Beschlüsse 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387, vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26 und vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines

    Sie kann unter den - hier gegebenen - Voraussetzungen des § 375a Abs. 1a ZPO auch in Freiheitsentziehungssachen durch ein Mitglied des Beschwerdegerichts als beauftragten Richter erfolgen (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 13 f.; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, juris Rn. 12 f. insoweit nicht in NVwZ 2010, 1318 abgedruckt).
  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11

    Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen

  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 95/19

    Anordnung der Überstellungshaft für einen abgelehnten Asylbewerber:

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Sicherungshaft gegenüber einer

  • LG Ingolstadt, 22.05.2019 - 22 T 2423/18

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Asylanerkennung sowie

  • LG Köln, 29.04.2016 - 39 T 48/16

    Anhörung des Betroffenen im ersten Rechtszug hinsichtlich Rechtsverletzung

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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2010 - XII ZB 118/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2860
BGH, 23.06.2010 - XII ZB 118/10 (https://dejure.org/2010,2860)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - XII ZB 118/10 (https://dejure.org/2010,2860)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - XII ZB 118/10 (https://dejure.org/2010,2860)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB
    Betreuung: Anforderungen an eine zulässige Unterbringung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine zulässige Unterbringung eines an Schizophrenie Erkrankten und sich in einem akuten psychotischen Zustand Befindenden

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuässigkeit der Unterbringung, Verhältnismäßigkeit der Unterbringung

  • rewis.io

    Betreuung: Anforderungen an eine zulässige Unterbringung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuung: Anforderungen an eine zulässige Unterbringung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Anforderungen an eine zulässige Unterbringung eines an Schizophrenie Erkrankten und sich in einem akuten psychotischen Zustand Befindenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Anforderungen an Unterbringung nach § 1906 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung durch den Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1370
  • MDR 2010, 1122
  • FGPrax 2010, 263 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 1432
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - XII ZB 118/10
    Zu den Anforderungen an eine zulässige Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, FamRZ 2006, 615, 616 und vom 13. Januar 2010, XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Tz. 14).

    Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib und Leben (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Tz. 14), wobei die Anforderungen an die Voraussehbarkeit einer Selbsttötung oder einer erheblichen gesundheitlichen Eigenschädigung jedoch nicht überspannt werden dürfen.

    Die Prognose ist im Wesentlichen Sache des Tatrichters (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Tz. 14).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - XII ZB 118/10
    Zu den Anforderungen an eine zulässige Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, FamRZ 2006, 615, 616 und vom 13. Januar 2010, XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Tz. 14).

    Für eine die Unterbringung rechtfertigende Heilbehandlung muss deshalb im Einzelfall eine medizinische Indikation bestehen und der mögliche therapeutische Nutzen der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden abgewogen werden, die ohne die Behandlung entstehen würden (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2006 - XII ZB 236/05 - FamRZ 2006, 615, 616).

  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche

    (3) Gemäß § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB muss die ärztliche Zwangsmaßnahme erforderlich sein, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden des Betroffenen abzuwenden (vgl. zu diesem Tatbestandsmerkmal etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 665/11 - FamRZ 2013, 289 Rn. 15 ff.; vom 22. August 2012 - XII ZB 295/12 - FamRZ 2012, 1705 Rn. 3 f. und vom 23. Juni 2010 - XII ZB 118/10 - FamRZ 2010, 1432 Rn. 10 f.; Dodegge NJW 2013, 1265, 1267 f. mwN).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16

    Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des

    Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib und Leben, wobei die Anforderungen an die Voraussehbarkeit einer Selbsttötung oder einer erheblichen gesundheitlichen Eigenschädigung jedoch nicht überspannt werden dürfen (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 118/10, NJW-RR 2010, 1370 Rn. 10).
  • BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch

    Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib und Leben, wobei die Anforderungen an die Voraussehbarkeit einer Selbsttötung oder einer erheblichen gesundheitlichen Eigenschädigung jedoch nicht überspannt werden dürfen (näher BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Rn. 14; Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 118/10, NJW-RR 2010, 1370 Rn. 10).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 78/10

    Betreuung: Meinungsäußerungen des Betroffenen über den Betreuungsbedarf;

    Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib oder Leben (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Tz. 14), wobei die Anforderungen an die Voraussehbarkeit einer Selbsttötung oder einer erheblichen gesundheitlichen Eigenschädigung jedoch nicht überspannt werden dürfen (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 118/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 561/19

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Nachweis der Kenntnisnahme des Gutachtens

    Für eine die Unterbringung rechtfertigende Heilbehandlung muss deshalb im Einzelfall eine medizinische Indikation bestehen und der mögliche therapeutische Nutzen der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden abgewogen werden, die ohne die Behandlung entstehen würden (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 118/10 - FamRZ 2010, 1432 Rn. 7 mwN).
  • LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14

    Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Betreuten zur Verhinderung

    Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung verlangt die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten ( BGH NJW-RR 2013, 321; BGH NJW-RR 2010, 1370; BGH MDR 2010, 506 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2015 - 13 T 6170/15

    Unterbringungsbeschwerde ist unbegründet - Die Voraussetzungen für eine

    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370 (1370, 1371); OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • LG Ansbach, 05.07.2021 - 4 T 688/21

    Voraussetzungen der Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung durch ein

    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370; OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • LG Ansbach, 10.12.2020 - 4 T 1344/20

    Genehmigung der Unterbringung und Einwilligung zur zwangsweisen Behandlung des

    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370 (1370, 1371); OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • LG Ansbach, 25.07.2022 - 4 T 631/22

    Unterbringung und Zwangsmedikation bei Selbstgefährdung aufgrund psychischer

    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370 (1370, 1371); OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • LG Ansbach, 23.10.2019 - 4 T 1241/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

  • LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21

    Freiheitsentziehende Unterbringung bei nicht vorhandener Krankheitseinsicht

  • LG Ansbach, 17.05.2021 - 4 T 460/21

    Freiheitsentziehende Unterbringung durch einen Betreuer

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2021 - 13 T 49/21

    Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung von über einem Jahr

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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,978
BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10 (https://dejure.org/2010,978)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - V ZB 93/10 (https://dejure.org/2010,978)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10 (https://dejure.org/2010,978)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 4 AufenthG
    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei Anhängigkeit eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens gegen den abzuschiebenden Ausländer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zum Erlass eines Haftbefehls zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers bei eingeleitetem Ermittlungsverfahren oder anhängigem Verfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 72 Abs. 4
    Abschiebungshaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Zustimmung, Staatsanwaltschaft, Haftbeschluss

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei Anhängigkeit eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens gegen den abzuschiebenden Ausländer

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei Anhängigkeit eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens gegen den abzuschiebenden Ausländer

  • rechtsportal.de

    Bedürfnis der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zum Erlass eines Haftbefehls zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers bei eingeleitetem Ermittlungsverfahren oder anhängigem Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mal was zur Abschiebehaft… oder: Hätten Sie es gewusst?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1574
  • FGPrax 2010, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 30.12.2002 - 3 W 242/02

    Anordnung von Abschiebungshaft: Zulässigkeitsprüfung während eines laufenden

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10
    Der Vorrang des Strafverfolgungsinteresses hat umgekehrt zur Folge, dass die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers ausscheidet, solange die Staatsanwaltschaft der von der Ausländerbehörde beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157; FGPrax 2006, 188; OLG Hamburg InfAuslR 2006, 27).

    So liegt es bei dem Ausstehen des zur Abschiebung eines Ausländers, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist, notwendigen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nicht (a.M. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2001 - 26 Wx 6/01

    Abschiebung bei Ermittlungsverfahren gegen Ausländer

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10
    Der Vorrang des Strafverfolgungsinteresses hat umgekehrt zur Folge, dass die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers ausscheidet, solange die Staatsanwaltschaft der von der Ausländerbehörde beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157; FGPrax 2006, 188; OLG Hamburg InfAuslR 2006, 27).

    So liegt es bei dem Ausstehen des zur Abschiebung eines Ausländers, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist, notwendigen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nicht (a.M. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157).

  • OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06

    Abschiebung: Ausschluss der Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10
    Der Vorrang des Strafverfolgungsinteresses hat umgekehrt zur Folge, dass die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers ausscheidet, solange die Staatsanwaltschaft der von der Ausländerbehörde beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157; FGPrax 2006, 188; OLG Hamburg InfAuslR 2006, 27).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

    Ergibt sich ein laufendes Ermittlungsverfahren weder aus dem Haftantrag noch aus den ihm beigefügten Unterlagen, führt allein das Fehlen eines nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574).

    Soweit der Bundesgerichtshof in bisher ständiger Rechtsprechung unter Verweis auf Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG angenommen hat, das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft stelle eine essentielle Haftvoraussetzung dar und es komme insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 6-8, vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 12-15, vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5 sowie zuletzt vom 21. August 2019 - V ZB 142/18, juris Rn. 9 und vom 22. August 2019 - V ZB 11/16, juris Rn. 8 jeweils mwN), hält der nunmehr zuständige XIII. Zivilsenat daran nicht fest.

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Dieses Darlegungserfordernis beruht darauf, dass nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers ausscheidet, solange die Staatsanwaltschaft der Abschiebung nicht zugestimmt hat (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575).

    aa) Nach der in § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck kommenden Wertung hat das von der Staatsanwaltschaft wahrzunehmende Interesse an der Verfolgung einer von dem Ausländer begangenen Straftat grundsätzlich Vorrang vor dem von den Ausländerbehörden zu wahrenden Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht der sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, aaO).

    Dieser Vorrang wird durch das Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft mit der Ausweisung oder Abschiebung eines Ausländers gesichert (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575; vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Liegt das danach erforderliche Einvernehmen nicht vor, darf die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575 Rn. 8 und vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Abschiebungshaft darf ohne das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht angeordnet werden (Festhalten an dem Senatsbeschluss vom 17. Juni 2010, V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f.).

    b) Der Senat hält daran fest, dass Abschiebungshaft ohne das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen nicht angeordnet werden darf (dazu Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f.; Beschluss vom 18. August 2010, V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 22; krit. LG Hamburg, Beschluss vom 20. August 2010 - 329 T 71/10 u. 75/10).

    Unwägbarkeiten im Hinblick auf Umstände, die zur Durchführung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme ausgeräumt werden müssen, können nur dann hingenommen werden, wenn sie von deutschen Behörden nicht beherrscht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575).

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    a) Das Fehlen der nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Abschiebungshaft (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f. Rn. 6 ff., vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 Rn. 10, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, juris Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10 z. Veröff.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    Fehlt dieses Einvernehmen, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus; dass das Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden könnte, ist unerheblich (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010, V ZB 93/10 - juris Rn. 8 für die Abschiebung).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Da es eine Haftvoraussetzung darstellt, kommt es insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 8, vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, juris Rn. 7, vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5 und vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Haftverlängerung wegen

    Liegt die Zustimmung nicht vor, sind die Anordnung und der Vollzug einer nur zur Sicherung der Abschiebung zulässigen Haft nach § 62 Abs. 2 AufenthG aF (jetzt § 62 Abs. 3) rechtswidrig und verletzen den Ausländer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 8, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 145 Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 14 f. - std.
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

    Das Fehlen des nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft mit der Abschiebung eines Ausländers führt dazu, dass Sicherungshaft nicht angeordnet werden darf; dass das Einvernehmen zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden könnte, ist unerheblich (Senat, Beschlüsse vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 9, juris, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 22, juris, vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 Rn. 10, vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19

    Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im

    Vielmehr ist das Fehlen des erforderlichen Einvernehmens ein mögliches Abschiebungshindernis, das aber bis zum Vollzug der Abschiebung ausgeräumt werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, BGHZ 224, 344 = InfAuslR 2020, 242 Rn. 12 unter Aufgabe von BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZB 323/10

    Ausländerrecht: Abschiebehaftantrag bei fehlendem Einvernehmen der

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 141/10

    Ausländerrecht: Ab- und Zurückschiebung bei Fehlen eines ordnungsgemäßen

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 269/10

    Sicherungshaft bei Fehlen des erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 323/10

    Zulässigkeit eines Haftantrags bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 5/11

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Haftantrages zwecks Abschiebung eines ohne

  • BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11

    Auswirkungen fehlender Angaben zu der erfahrungsgemäß notwendigen

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10

    Anordnung von Sicherungshaft bei fehlendem erforderlichen Einvernehmen der

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10

    Abschiebehaftsache

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 75/11

    Notwendigkeit des Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft bzgl. der Abschiebung

  • BGH, 09.05.2011 - V ZB 295/10

    Darlegung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft in einem Haftantrag als

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 186/10

    Anordnung von Abschiebungshaft gegen einen Ausländer bei Fehlen von Ausführungen

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2022 - 1 LA 26/21

    Denkmalschutz; denkmalschutzrechtliche Anordnung; Erhaltungspflicht; unterlassene

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 185/10

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als Verfahrensvoraussetzung

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 77/10

    Konsequenzen eines Verstoßes gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 187/10

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Haftanordnung zwecks Abschiebung eines

  • LG Landau/Pfalz, 16.05.2012 - 3 T 90/12

    Abschiebehaft: Nachholung einer erstinstanzlich unterlassenen Belehrung über die

  • AG Kassel, 26.02.2010 - 700 XIV 7 B/10

    Abschiebehaft: Anordnung trotz fehlenden Einverständnisses der Staatsanwaltschaft

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Rechtsprechung
   OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6529
OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,6529)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.2010 - 34 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,6529)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 34 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,6529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufgebotsverfahren: Zulässigkeit hinsichtlich einzelner Räume in einer Wohnungseigentumsanlage

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 927; FamFG §§ 442 ff.; WEG §§ 3; 6; 7
    Zur Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich einzelner Räume in einer Wohnungseigentumsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens gem. § 927 BGB hinsichtlich einzelner Räume einer Wohneigentumsanlage

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines einzelnen Kellerraums

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines einzelnen Kellerraums

  • ibr-online

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 263
  • Rpfleger 2011, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Für die Bestimmung dessen, was Gegenstand des erworbenen Sondereigentums ist, ist die Grundbucheintragung maßgeblich (BGHZ 130, 159).

    Er soll sicherstellen, dass dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen wird, also verdeutlichen, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum verlaufen (BGHZ 130, 159).

    Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum im Text der Teilungsklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig (BGHZ 130, 159).

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Es entsteht auch kein "isoliertes Sondereigentum", sondern es entsteht, wenn ein Raum nicht mit einem Miteigentumsanteil verbunden ist, Gemeinschaftseigentum (BGH NJW 2004, 1798; BayObLGZ 1973, 267; BayObLG DNotZ 1982, 244; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 3 Rn. 3; Rn. 12; § 7 Rn. 4).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    13 Ob Wohnungseigentum als der zwingend mit einem Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteil (vgl. § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 WEG) einem Aufgebotsverfahren zugänglich ist (bejahend Bamberger/Roth/Grün BeckOK BGB § 927 Rn. 3; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 3 Rn. 30; zweifelnd Staudinger/Pfeifer BGB Bearb. 2004, § 927 Rn. 4 m.w.N.; auch Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 927 Rn. 1, § 6 WEG Rn. 8; vgl. BGH NJW 2007, 2547 zum Verzicht auf Wohnungseigentum), kann dahinstehen.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZB 1/03

    Ausschluß einer juristischen Person im Wege des Aufgebotsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Voraussetzung wäre daher, dass die Beteiligte (bzw. ihre Rechtsvorgänger) ein Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz hat und der wahre Eigentümer nicht eingetragen ist, also kein Eigentümer oder ein Nichteigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGH vom 27.3.2003, V ZB 1/03 Rn. 6 zitiert nach juris).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Verfügungen über Teile des Sondereigentums ohne gleichzeitiges Verfügen über den damit verbundenen Miteigentumsanteil sind zwar in bestimmten Fällen nicht ausgeschlossen (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 268; NJW-RR 1998, 1237; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 6 Rn. 4).
  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Verfügungen über Teile des Sondereigentums ohne gleichzeitiges Verfügen über den damit verbundenen Miteigentumsanteil sind zwar in bestimmten Fällen nicht ausgeschlossen (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 268; NJW-RR 1998, 1237; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 6 Rn. 4).
  • BayObLG, 28.09.1981 - BReg. 2 Z 68/81

    Zur Abgrenzung zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum

    Auszug aus OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
    Es entsteht auch kein "isoliertes Sondereigentum", sondern es entsteht, wenn ein Raum nicht mit einem Miteigentumsanteil verbunden ist, Gemeinschaftseigentum (BGH NJW 2004, 1798; BayObLGZ 1973, 267; BayObLG DNotZ 1982, 244; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 3 Rn. 3; Rn. 12; § 7 Rn. 4).
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