Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 7 - Zeugenbeweis (§§ 373 - 401) |
(1) Die Aufnahme des Zeugenbeweises darf einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht nur übertragen werden, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag, und
(1a) Einem Mitglied des Prozessgerichts darf die Aufnahme des Zeugenbeweises auch dann übertragen werden, wenn dies zur Vereinfachung der Verhandlung vor dem Prozessgericht zweckmäßig erscheint und wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2024 | Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
recht § 386Erklärung der Zeugnisverweigerung § 387Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung § 388Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung § 389Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter § 390Folgen der Zeugnisverweigerung § 391Zeugenbeeidigung § 392Nacheid; Eidesnorm § 393Uneidliche Vernehmung § 394Einzelvernehmung § 395Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person § 396Vernehmung zur Sache § 397Fragerecht der Parteien § 398Wiederholte und nachträgliche Vernehmung § 399Verzicht auf Zeugen § 400Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters § 401Zeugenentschädigung
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Rechtsprechung zu § 375 ZPO
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- BVerwG, 11.06.2026 - 1 C 19.25
Keine Klagebefugnis eines Medienunternehmens für ein Verfahren betreffend die ...
- OLG Bremen, 19.11.2025 - 1 W 58/25
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- BGH, 21.01.2016 - I ZB 12/15
Verfahren auf Vollstreckungsschutz: Anhörung einer Partei durch einen beauftragen ...
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 69/17
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Beweiserhebung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Erhebung aller notwendigen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 20.01.2012 - 17 U 108/09
Arglistiges Verschweigen von Mängeln eines Drucksystems
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 375 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Ladungen, Termine und Fristen
- § 229 (Beauftragter oder ersuchter Richter)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- Sofortige Beschwerde
- § 573 (Erinnerung)