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   BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03   

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https://dejure.org/2003,7
BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03 (https://dejure.org/2003,7)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2003 - XII ZB 2/03 (https://dejure.org/2003,7)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03 (https://dejure.org/2003,7)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1904, 1906, 1896, 1901
    Einwilligung des Betreuers in Behandlungsabbruch genehmigungspflichtig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Ernährung bei apallischem Syndrom auf Antrag des betreuenden Sohnes; Behandlungsabbruch bei nicht einwilligungsfähigen Patienten; Objektive Eingrenzung zulässiger Sterbehilfe; Unterbleiben lebensverlängernder Maßnahmen aufgrund einer Patientenverfügung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Patientenverfügung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung - Ablehnung

  • rabüro.de

    Zur Bindungswirkung einer sog. Patientenverfügung eines später einwilligungsunfähigen und tödlich erkrankten Patienten für den Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sterbehilfe, Künstliche Ernährung, Magensonde, PEG-Sonde

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1901; ; BGB § 1904

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Bindungswirkung einer Patientenverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1896 1901 1904
    Beachtlichkeit des Patientenwillens; Unterlassen lebenserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen; Pflichten des Betreuers; Voraussetzungen richterlicher Rechtsfortbildung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Lebenserhaltende und -verlängernde Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1904, 1906, 1896, 1901
    Einwilligung des Betreuers in Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen an Betreuten genehmigungspflichtig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lebensverlängernde Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten - Vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung erforderlich

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen bei Patientenverfügung; Medizinrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hirngeschädigter Mann wird künstlich ernährt - Kann der Sohn und Betreuer ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahme durchsetzen?

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen von Ärzten zu beachten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen von Ärzten zu beachten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügungen von Ärzten zu beachten

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Patientenverfügung: Vormundschaftsgericht muss Betreuerentscheidung prüfen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Sterbehilfe: Patientenverfügung allein reicht nicht // Vormundschaftsgericht muss Sterbewunsch prüfen

Besprechungen u.ä. (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 24 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1904 BGB; § 18 BeurkG
    Änderungen im Recht der Patientenverfügung (Dr. med. Elisabeth Albrecht / Notar Dr. Andreas Albrecht, Regensburg)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patientenverfügungen: Zehn Antworten auf die wichtigsten Fragen der Chefärzte

  • nomos.de PDF, S. 38 (Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1896, 1901, 1904 BGB
    Das Vormundschafsgericht im Spannungsfeld zwischen Sterbendürfen und Lebenmüssen von Patientinnen und Patienten (Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen; Neue Kriminalpolitik 2003, 116 ff)

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 2 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 1904 BGB
    Die Patientenverfügung nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2003 (Ri Dr. Johann Andreas Dieckmann, Freiburg i. Br.; BWNotZ 3/04, S. 50)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Patientenverfügung

  • arztrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruch lebenserhaltender Behandlungen und die Kontrollfunktion des Vormundschaftsgerichts - Voraussetzungen und Grenzen (Günter Hennies; ArztR 2003, 316)

  • aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestärkt

  • lexmedblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfassungswidrige Zwangsmedikation?

Papierfundstellen

  • BGHZ 154, 205
  • NJW 2003, 1588
  • MDR 2003, 691
  • NStZ 2003, 477
  • DNotZ 2003, 850
  • FGPrax 2003, 161
  • FamRZ 2003, 748
  • VersR 2003, 861
  • Rpfleger 2003, 354
  • JR 2003, 495
  • FPR 2007, 99
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    aa) Die Frage, unter welchen medizinischen Voraussetzungen die Rechtsordnung gestattet, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen oder nicht fortzuführen, hat der Bundesgerichtshof in einer Strafsache dahin entschieden, daß das Grundleiden des Kranken nach ärztlicher Überzeugung unumkehrbar (irreversibel) sein und einen tödlichen Verlauf angenommen haben müsse (Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94 - NJW 1995, 204).

    bb) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. September 1994 (aaO 204 f.) das Unterlassen oder den Abbruch lebensverlängernder oder lebenserhaltender Maßnahmen - bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen - allerdings nur dann als rechtmäßig erachtet, wenn das Unterlassen oder der Abbruch der Maßnahmen dem - im entschiedenen Fall: mutmaßlichen - Willen des Patienten entspricht.

    Der Senat sieht sich an seiner Auffassung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. September 1994 (aaO) nicht gehindert.

  • BGH, 19.02.1992 - VIII ARZ 5/91

    Allgemein üblicher Zustand vermieteter Räume

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    Sie entspricht im übrigen auch dem Verständnis, das der Bundesgerichtshof dem Begriff der Entscheidungserheblichkeit für die Zulässigkeit der Vorlagen anderer Gerichte - etwa, wie im vorliegenden Fall, nach § 28 Abs. 2 FGG - beimißt; danach muß sich, wie anfangs ausgeführt, aus dem Vorlagebeschluß ergeben, daß es vom Standpunkt des vorlegenden Gerichts aus auf die Vorlagefrage ankommt, das vorlegende Gericht also bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einem anderen Ergebnis gelangen würde (Senatsbeschluß BGHZ 121, 305, 308; ebenso BGHZ 82, 34, 36 f.; 112, 127, 129; 117, 217, 221).

    Für eine Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kann - wovon auch die Vereinigten Großen Senate ausgehen (BGHZ 126, 63, 71 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 88, 353, 357; 112, 127, 129; 117, 217, 221) - nichts anderes gelten.

  • BGH, 11.07.1990 - XII ZB 113/87

    Zulässigkeit eines Anerkennungsverfahrens; Umfang der Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    Sie entspricht im übrigen auch dem Verständnis, das der Bundesgerichtshof dem Begriff der Entscheidungserheblichkeit für die Zulässigkeit der Vorlagen anderer Gerichte - etwa, wie im vorliegenden Fall, nach § 28 Abs. 2 FGG - beimißt; danach muß sich, wie anfangs ausgeführt, aus dem Vorlagebeschluß ergeben, daß es vom Standpunkt des vorlegenden Gerichts aus auf die Vorlagefrage ankommt, das vorlegende Gericht also bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einem anderen Ergebnis gelangen würde (Senatsbeschluß BGHZ 121, 305, 308; ebenso BGHZ 82, 34, 36 f.; 112, 127, 129; 117, 217, 221).

    Für eine Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kann - wovon auch die Vereinigten Großen Senate ausgehen (BGHZ 126, 63, 71 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 88, 353, 357; 112, 127, 129; 117, 217, 221) - nichts anderes gelten.

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    An diese Ansicht ist der Senat - soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht - gebunden (Senatsbeschluß BGHZ 121, 305, 308).

    Sie entspricht im übrigen auch dem Verständnis, das der Bundesgerichtshof dem Begriff der Entscheidungserheblichkeit für die Zulässigkeit der Vorlagen anderer Gerichte - etwa, wie im vorliegenden Fall, nach § 28 Abs. 2 FGG - beimißt; danach muß sich, wie anfangs ausgeführt, aus dem Vorlagebeschluß ergeben, daß es vom Standpunkt des vorlegenden Gerichts aus auf die Vorlagefrage ankommt, das vorlegende Gericht also bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einem anderen Ergebnis gelangen würde (Senatsbeschluß BGHZ 121, 305, 308; ebenso BGHZ 82, 34, 36 f.; 112, 127, 129; 117, 217, 221).

  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98

    Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    Daher ist es unstatthaft, den Vereinigten Großen Senaten Fragen vorzulegen, deren Beantwortung lediglich die Begründung einer Entscheidung, nicht jedoch deren Ergebnis beeinflußt (BGH NJW 2000, 1185 f.; Kissel GVG 3. Aufl. § 132 Rdn. 20 i.V. mit § 121 Rdn. 21; zustimmend Zöller/Gummer ZPO 23. Aufl. § 132 GVG; Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 132 GVG Rdn. 7).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    Sie entspricht im übrigen auch dem Verständnis, das der Bundesgerichtshof dem Begriff der Entscheidungserheblichkeit für die Zulässigkeit der Vorlagen anderer Gerichte - etwa, wie im vorliegenden Fall, nach § 28 Abs. 2 FGG - beimißt; danach muß sich, wie anfangs ausgeführt, aus dem Vorlagebeschluß ergeben, daß es vom Standpunkt des vorlegenden Gerichts aus auf die Vorlagefrage ankommt, das vorlegende Gericht also bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einem anderen Ergebnis gelangen würde (Senatsbeschluß BGHZ 121, 305, 308; ebenso BGHZ 82, 34, 36 f.; 112, 127, 129; 117, 217, 221).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ARZ 26/88

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Familiensachen - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    Das Vormundschaftsgericht müßte, falls es nicht einen anderen Betreuer bestellt, die Einwilligung des Betreuers in die Behandlung ersetzen (vgl. Steffen NJW 1996, 1581; Engers/Wagenitz FamRZ 1988, 1256, 1257).
  • AG Hanau, 30.08.1995 - 20 XVII 5038/92

    Sterbebegleitung - vormundschaftlichsgerichtliche Genehmigung nicht möglich

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    Denn durch die Prüfungszuständigkeit des Vormundschaftsgerichts wird nicht in die Rechte des Betroffenen auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingegriffen, der Vormundschaftsrichter - entgegen einer gelegentlich gebrauchten plakativen Formulierung - also nicht zum "Herrn über Leben und Tod" ernannt (so aber AG Hanau BTPrax 1997, 82, 83; Deichmann MDR 1995, 983, 984; mit Recht kritisch Verrel JR 1999, 5, 6).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    aa) Der Vorrang des Gesetzes hindert eine solche Rechtsfortbildung nicht (dazu allgemein etwa BVerfGE 96, 56, 62).
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
    Für eine Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kann - wovon auch die Vereinigten Großen Senate ausgehen (BGHZ 126, 63, 71 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 88, 353, 357; 112, 127, 129; 117, 217, 221) - nichts anderes gelten.
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

  • LG Duisburg, 09.06.1999 - 22 T 22/99

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in einen Behandlungsabbruch

  • BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50

    Reichsvermögen und Bundesrepublik

  • LG München I, 18.02.1999 - 13 T 478/99

    Über lebensbeendende Maßnahmen haben Ärzte und Angehörige in eigener

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in Abbruch der künstlichen

  • OLG Frankfurt, 15.07.1998 - 20 W 224/98

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in einen

  • LG Augsburg, 04.08.1999 - 5 T 2780/99

    Sterbebegleitung - Abbruch der künstlichen Ernährung

  • OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 20 W 419/01

    Betreuung: Genehmigungserfordernis für die Betreuerentscheidung über den Abbruch

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    In seinem Beschluss vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03 - BGHZ 154, 205 = NJW 2003, 1588), der den Fall eines an einem apallischen Syndrom leidenden Patienten betraf, hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs allerdings entschieden, das Unterlassen lebenserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen bei einem einwilligungsunfähigen Patienten setze voraus, dass dies dessen tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Willen entspreche und dass die Grunderkrankung einen "irreversibel tödlichen Verlauf" angenommen habe.
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    (2) Darüber hinausgehend gebietet es die Würde des Menschen, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03, BGHZ 154, 205).
  • BGH, 08.10.2020 - VII ARZ 1/20

    Fiktive Mängelbeseitigungskosten: VII. Zivilsenat lehnt Wunsch des V. Zivilsenats

    Dies rechtfertigt indes die Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03, BGHZ 154, 205, juris Rn. 60; Beschluss vom 15. Februar 2000 - XI ZR 10/98, NJW 2000, 1185, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Dabei ist nicht danach zu differenzieren, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht (Abgrenzung zu Senatsbeschluss, 17. März 2003, XII ZB 2/03, BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748).

    Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass der Widerruf der Einwilligung in die mit Hilfe einer PEG-Magensonde ermöglichte künstliche Ernährung vom Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst wird und grundsätzlich der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn - wie hier - durch den Abbruch der Maßnahme die Gefahr des Todes droht (NK-BGB/Heitmann 3. Aufl. § 1904 Rn. 16; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 750).

    Enthält die schriftliche Patientenverfügung eine Entscheidung über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte ärztliche Maßnahmen, die auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, ist eine Einwilligung des Betreuers, die dem betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernis unterfällt, in die Maßnahme nicht erforderlich, da der Betroffene diese Entscheidung selbst in einer alle Beteiligten bindenden Weise getroffen hat (BT-Drucks. 16/8442 S. 14; BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 750; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1901 a Rn. 2; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1901 a BGB Rn. 50; HK-BUR/Bauer [Stand: Juli 2011] § 1901 a BGB Rn. 27 f.; a.A. Erman/Roth BGB 13. Aufl. § 1901 a BGB Rn. 8; Albrecht/Albrecht MittBayNot 2009, 426, 432 f.).

    Dies vermittelt der Entscheidung des Betreuers damit eine Legitimität, die geeignet ist, den Betreuer subjektiv zu entlasten sowie seine Entscheidung objektiv anderen Beteiligten zu vermitteln, und die ihn vor dem Risiko einer abweichenden strafrechtlichen ex-post-Beurteilung schützen kann (Senatsbeschluss BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 755 mwN; vgl. Spickhoff Medizinrecht § 1901 a BGB Rn. 14).

    b) Ebenfalls zu Recht ist das Beschwerdegericht noch unter Bezugnahme auf den zur früheren Rechtslage ergangenen Senatsbeschluss vom 17. März 2003 (BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 751) zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorliegen einer Grunderkrankung mit einem "irreversibel tödlichen Verlauf" nicht Voraussetzung für den zulässigen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ist.

    Allerdings kommt die Berücksichtigung eines solchen mutmaßlichen Willen des Betroffenen nur hilfsweise in Betracht, wenn und soweit der wirkliche vor Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit geäußerte Wille des Betroffenen nicht zu ermitteln ist (Senatsbeschluss BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 752; BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 17).

    Die Willensbekundung für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen darf vom Betreuer nicht durch einen "Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen" des Betroffenen korrigiert werden (BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 752).

    Die bei der Ermittlung und der Annahme des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten aber unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht (a.A. LG Kleve FamRZ 2010, 1841, 1843; AG Nordenham FamRZ 2011, 1327, 1328; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1901 a Rn. 50; Kutzer FS Rissing-van Saan, 2011, 337, 354; zur früheren Rechtslage: Senatsbeschluss BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 751 unter Bezugnahme auf BGH Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94 - NJW 1995, 204).

  • OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17

    (Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde

    Was dem Wohl - Definition Duden: der Zustand, in dem sich jemand in seinen persönlichen Verhältnissen wohlfühlt - eines schwerkranken und nicht mehr äußerungsfähigen Patienten am Ende seines Lebens entspricht, hängt von allgemeinen Wertvorstellungen ab, die wiederum von medizinischen Wertungen beeinflusst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2003 - XII ZB 2/03, juris-Rn. 46).

    Die §§ 1901a und b BGB wurden nach jahrelanger intensiver Diskussion in juristischen wie ärztlichen Fachkreisen über die Bindungswirkung und Reichweite von Patientenverfügungen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 17.03.2003 - XII ZB 2/03, BGHZ 154, 205; v. 08.06.2005 - XII ZR 177/03, BGHZ 163, 195) durch das am 01.09.2009 in Kraft getretene 2. BtÄndG vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2286) eingefügt.

    Es würde zudem einen Wertungswiderspruch darstellen, wenn man einerseits die Beibehaltung einer Magensonde und die mit ihrer Hilfe durchgeführte, lebenserhaltende künstliche Ernährung als fortdauernden einwilligungsbedürftigen Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten ansieht (BGH, Beschluss vom 17.03.2003 aaO, juris-Rn. 31; v. 08.06.2005 aaO, juris-Rn. 9), und anderseits diesem Sachverhalt eine schadensbegründende Qualität von vornherein abspräche.

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Dies setzt voraus, dass der Untergebrachte einwilligungsfähig ist (vgl. BGHZ 29, 46 ; 154, 205 ) und keinem unzulässigen Druck ausgesetzt wurde, etwa durch das Inaussichtstellen von Nachteilen im Falle der Behandlungsverweigerung, die sich nicht als notwendige Konsequenzen aus dem Zustand ergeben, in dem der Betroffene unbehandelt voraussichtlich verbleiben oder in den er aufgrund seiner Weigerung voraussichtlich geraten wird.
  • LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17

    Tötung auf Verlangen und unterlassene Hilfeleistung: Unterlassung von

    In diesen Entscheidungen drückt sich - ebenso wie in der Einführung der §§ 1901a ff. BGB im Jahr 2009 betreffend die Patientenverfügung und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer tödlichen Dosis von Betäubungsmitteln zum Zwecke der Selbsttötung (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 3 C 19/15, NJW 2017, 2215) - eine veränderte gesellschaftliche Vorstellung über die Reichweite und Konsequenzen des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen aus (dem BGH noch folgend trotz eines konstatierten Wertewandels aber OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 Ws 13/16, BeckRS 2016, 12706; das Selbstbestimmungsrecht stärker betonend allerdings die Zivilsenate, vgl. bspw. BGH, Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03, BeckRS 2003, 03233).
  • LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14

    Künstliche Ernährung: Sohn bekommt für späten Tod des Vaters keinen

    2.2.1 Wie alle ärztlichen Eingriffe stellen auch lebenserhaltende Maßnahmen einschließlich der künstlichen Ernährung durch eine PEG-Sonde rechtfertigungsbedürftige Eingriffe in die körperliche Integrität des Patienten dar (BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz. 53; BGH v. 08.06.2005 - Az. XII ZR 177/03 - Rz. 9 ff.; vgl. auch Hufen, NJW 2001, S. 849/853 f.; Lipp, MedR 2015, s. 762/764).

    Wie sich aus §§ 1901b Abs. 1 S. 1,1904 Abs. 2 BGB ergibt, stellt sich die Frage nach der Einwilligung jedoch erst dann, wenn und soweit die Indikation gegeben ist (BT-Drucks 16/13314, S. 20; Kern in Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 54 b, Rz. 7; Palandt/Götz, BGB, 76. Aufl., § 1901 b, Rz. 1; so schon zur Rechtslage vor Einführung der §§ 1901 a ff. BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz. 55).

    Der BGH hat die Sterbephase den damaligen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbehilfe folgend als Zustand definiert, in dem die Grundleiden des Patienten irreversibel sind, einen tödlichen Verlauf genommen haben und der Tod in kurzer Zeit eintreten wird (BGH v. 13.09.1994 - Az. 1 StR 357/94 - Rz. 10; BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz. 41).

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 17.03.2003 (Az. XII ZB 2/03 - Rz. 55) etwa ausgeführt, hat, dass bei Todesnähe und fehlenden Therapiezielen ein Arzt lebenserhaltende Maßnahmen einstellen dürfe, bezog sich dies auf die Frage, ob eine Beendigung strafbar sei, nicht ob eine Verpflichtung dazu bestehe.

    Das gilt grundsätzlich auch für die Ernährung mit einer PEG-Sonde (BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz.- 33; vgl. BT-Drs. 16/8442, S. 16, rechte Spalte).

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auch die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals rechtfertigt für sich genommen die Fortsetzung der künstlichen Ernährung in einem solchen Fall nicht (im Anschluß an BGHZ 154, 205).

    a) Die mit Hilfe einer Magensonde durchgeführte künstliche Ernährung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität, der deshalb der Einwilligung des Patienten bedarf (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 750).

  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Mit der Stellung eines Strafantrags setzt der Betreuer - anders als bei Entscheidungen über ärztliche Heilmaßnahmen nach der spezielleren Pflichtenregelung des § 1901a Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03, BGHZ 154, 205, 213; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb. 2013, § 1901a Rn. 7) - keine im Voraus getroffene Entscheidung des Verletzten um, sondern nimmt nach § 77 Abs. 3 StGB die Befugnis des Betreuten wahr (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 649/93, BGHR StGB § 77 Abs. 3 Antragsrecht 1; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 77 Rn. 43).
  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

  • LG Fulda, 30.04.2009 - 16 Js 1/08

    Zur Strafbarkeit des Abbruches künstlicher Ernährung; Sterbehilfe; versuchter

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

  • BGH, 25.10.2022 - II ZR 22/22

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers bei Prospektfehlern:

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.04.2005 - 10 XVII 89/03

    Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge: Gerichtliche Genehmigung des Abbruchs

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 521/10

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für einen inhaftierten, mittellosen

  • AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710

    Patientenverfügung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, PEG-Sonde,

  • StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09

    Unterlassen von Rettungsmaßnahmen zur Verhinderung einer freiverantwortlichen

  • AG Brandenburg, 09.08.2021 - 85 XVII 110/21

    Nicht-Einwilligung Bevollmächtigten in ärztlichen Eingriff

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

  • LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05

    Betreuung: Voraussetzungen vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung des Abbruchs

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers

  • LG Essen, 03.11.2021 - 22 Ks 8/21

    Oberarzt der Essener Uni-Klinik wegen Totschlags an einem Corona-Patienten

  • LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15

    Einstellung der künstlichen Ernährung

  • LG Bielefeld, 11.05.2006 - 25 T 89/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch

  • AG Nordenham, 20.03.2011 - 9 XVII 8/00

    Betreuung: Genehmigungserfordernis für den Abbruch einer künstlichen Ernährung

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

  • OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei zwangsweiser Unterbringung

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 15 W 213/05

    Zulässigkeit einer Anwalts-Aktiengesellschaft

  • LG Traunstein, 07.12.2005 - 3 O 3142/04
  • LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07

    Erfordernis vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung für Abbruch lebenserhaltender

  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06

    Betreuerberstellung: Ungeeignetheit eines Angehörigen wegen seiner ablehnenden

  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06

    Betreuungsverfahren: Amtsaufklärungspflichten des Gerichts bei Betreuerbestellung

  • LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Einwilligung eines

  • AG Lüdinghausen, 24.11.2003 - 9 XVII B 219
  • AG Frankfurt/Main, 18.12.2003 - XVII OST 1178/01
  • LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10

    Lediglich Erteilung eines Negativattests durch Betreuungsgericht bei Abbruch

  • LG Zweibrücken, 07.06.2006 - 3 S 43/06

    Sicherung sturzgefährdeter Heimbewohner: Umfang der Pflichten des Pflegeheims;

  • OLG München, 26.04.2006 - 3 U 1776/06

    Voraussetzungen eines zulässigen Behandlungsabbruchs

  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen

  • AG Offenbach, 26.10.2012 - 14 XVII 1205/12

    Selbstmbestimmungungsrecht und Zwangsbehandlung im Betreeungsrecht

  • LG Kleve, 31.03.2009 - 4 T 319/07

    Entscheidung für das weitere Leben bei Zweifeln über den mutmaßlichen Willen

  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

  • LG Ellwangen/Jagst, 07.05.2003 - 1 T 33/03

    Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei

  • LG Heilbronn, 08.09.2003 - 1 T 275/03

    Für die Genehmigung des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen ist eine

  • LG Kleve, 18.07.2007 - 4 T 51/07
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3562
OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05 (https://dejure.org/2006,3562)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2006 - 33 Wx 249/05 (https://dejure.org/2006,3562)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2006 - 33 Wx 249/05 (https://dejure.org/2006,3562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Tod des Betreuten, Betreuervergütung bis zum Todestag

  • Judicialis

    BGB § 1908i; ; BGB § 1893; ; BGB § 1698b; ; VBVG § 5; ; VBVG § 6

  • rechtsportal.de

    VBVG § 5 § 6; BGB § 1908i § 1893 § 1698b
    Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer weitergehender Tätigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuertätigkeit wird nur bis zum Todestag vergütet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung der Tätigkeit des Betreuers bei Beendigung des Betreuungsverfahrens mit dem Tod des Betroffenen; Abgeltung der Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung; Vergütung des Betreuers für eine Tätigkeit nach dem Tod des Betroffenen über die normalen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1517
  • MDR 2006, 1414
  • FamRZ 2006, 1787
  • Rpfleger 2006, 650
  • FPR 2007, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 05.04.2006 - 16 Wx 49/06

    Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
    Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung sind mit der vorherigen Pauschalvergütung abgegolten (im Anschluss an OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

    Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

  • OLG Dresden, 23.01.2006 - 3 W 1523/05

    Vergütung des Betreuers für den Schlussbericht

    Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
    Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung sind mit der vorherigen Pauschalvergütung abgegolten (im Anschluss an OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

    Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).

  • LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05

    Sofortige Beschwerde eines vorläufigen Betreuers gegen die teilweise Absetzung

    Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
    Aus dem VBVG und den Materialien hierzu ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass eine Vergütung für Notgeschäftsführungsmaßnahmen nunmehr ausgeschlossen sein sollte (so auch Dodegge NJW 2005, 1896/1899; LG Stendal FamRZ 2006, 1063).
  • BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
    Nach der Rechtsprechung zum früheren Vergütungsrecht vor dem 1.7.2005 war auch Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen vergütungsfähig, soweit er durch Geschäfte entstand, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden konnten im Sinne des § 1698b BGB (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 234/236; 1996, 69/70; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 208; Deinert FamRZ 2002, 374).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 83/14

    Vergütung des Betreuers: Fortsetzung der Betreuertätigkeit in Unkenntnis des

    Über bloße Abwicklungstätigkeiten, die mit der Pauschalvergütung abgegolten werden (OLG München FamRZ 2006, 1787; OLG Köln FG-Prax 2006, 163; OLG Dresden FamRZ 2006, 1483; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 37), hinausgehende Tätigkeiten des Betreuers sind aber nicht vorgetragen worden.
  • LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09

    Vergütung des Gegenbetreuers nach dem Tod des Betreuten

    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 09.08.2006 (NJW-RR 2006, 1517) für den Fall der Notgeschäftsführung nach § 1698b BGB entschieden, dass der Zeitaufwand nach Einzelaufstellung konkret zu vergüten ist.
  • LG Meiningen, 19.12.2006 - 3 T 249/06
    So könnten Betreuer versucht sein, die nach dem Tode noch zu erbringenden Leistungen möglichst spät durchzuführen, um möglichst lange die Pauschalvergütung zu erhalten (vgl. LG Wuppertal, FamRZ 2006/1063 ; LG Duisburg, Bt-Prax 2006, 117; OLG Dresden, FamRZ 2006, 1483 ; OLG Köln, FG-Prax 2006, 163; OLG München, Beschluss vom 09.08.2006, Az. 33 Wx 249/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3144
OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05 (https://dejure.org/2006,3144)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2006 - 15 W 472/05 (https://dejure.org/2006,3144)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 15 W 472/05 (https://dejure.org/2006,3144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde der Betreuungsbehörde gegen die Bestellung eines neuen Betreuers; Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtung; Verknüpfung der berufsmäßigen Führung des Betreueramtes mit einer Auswahlentscheidung; Voraussetzungen für die Feststellung der Berufsmäßigkeit der ...

  • Bt-Recht

    Bochumer Modell bei Betreuerauswahl, Zulassungsverfahren für Berufsbetreuer durch die Betreuungsbehörde, Feststellung der Berufsmäßigkeit

  • Judicialis

    VBVG § 1; ; FGG § 69 g Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsmäßige Betreuung - wann ist sie anzunehmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3436
  • FamRZ 2006, 1785
  • FPR 2007, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 28.08.1998 - 15 W 57/00
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Maßgebend sind dafür diejenigen Gründe, aus denen die Rechtsprechung bereits eine isolierte Anfechtung dieser Feststellung durch die Staatskasse ausgeschlossen hat (vgl. Senat FGPrax 2001, 18/19 = BtPrax 2000, 265/267; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 122):.

    Der Senat hat bereits für die Rechtslage vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB a.F. Berufsbetreuer auch derjenige ist, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BtPrax 2000, 265/266).

  • OLG Oldenburg, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Die Beschwerde kann sich auch auf die Auswahl der Betreuungsperson beschränken (vgl. BGH NJW 1996, 1825; Senat BtPrax 1996, 189/190).

    Ausreichend für die Beachtlichkeit des Vorschlags des Betroffenen ist allein, dass sein Wunsch von einem natürlichen und ernsthaften Willen getragen ist (BayObLG BtPrax 2005, 35/36; Senat BtPrax 1996, 189).

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Bereits die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 1. BtÄndG hat angenommen, dass eine Betreuung "im Rahmen der Berufsausübung" geführt wird, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; NJW-RR 1999, 517; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 63 (auch für die Rechtslage nach dem 1.1.1999); vgl. auch BVerfG NJW 1980, 2179).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Ausreichend für die Beachtlichkeit des Vorschlags des Betroffenen ist allein, dass sein Wunsch von einem natürlichen und ernsthaften Willen getragen ist (BayObLG BtPrax 2005, 35/36; Senat BtPrax 1996, 189).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Die Beschwerde kann sich auch auf die Auswahl der Betreuungsperson beschränken (vgl. BGH NJW 1996, 1825; Senat BtPrax 1996, 189/190).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Bei der Feststellung nach § 1 Abs. 1 S. 1 VBVG ist dem Vormundschaftsgericht kein Ermessen eingeräumt (OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 176/177; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 1 VBVG, Rn. 14; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836 BGB, Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Maßgebend sind dafür diejenigen Gründe, aus denen die Rechtsprechung bereits eine isolierte Anfechtung dieser Feststellung durch die Staatskasse ausgeschlossen hat (vgl. Senat FGPrax 2001, 18/19 = BtPrax 2000, 265/267; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 122):.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.1998 - 11 Wx 23/97

    Entscheidet die Stundenzahl über Berufsbetreuer-Status?

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Bereits die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 1. BtÄndG hat angenommen, dass eine Betreuung "im Rahmen der Berufsausübung" geführt wird, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; NJW-RR 1999, 517; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 63 (auch für die Rechtslage nach dem 1.1.1999); vgl. auch BVerfG NJW 1980, 2179).
  • OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Diese Auslegung des Beschwerdebegehrens der Beteiligten zu 3) ist auch deshalb geboten, weil eine isolierte, auf die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuertätigkeit der Beteiligten zu 2) beschränkte Anfechtung nicht statthaft wäre (insoweit zutreffend LG Nürnberg-Fürth BtPrax 1999, 155; Jansen/Sonnenfeld, FGG, 3. Aufl., § 69 g Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rdnr. 27; Palandt/Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1 VBVG, Rdrn.7; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836, Rdnr. 40; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., S. 122).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
    Daraus folgt, dass dem Gericht bei Vorliegen eines Auswahlvorschlags des Betroffenen kein Ermessen zusteht (Senat FamRZ 2001, 254; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1897 BGB, Rdnr.37 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1998 - 3 VA 11/97
  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

  • OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07

    Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der

    Zwar bestätigt diese Vorschrift, dass die Bestellung und Auswahl geeigneter Betreuer eine eigene Angelegenheit des Vormundschaftsgerichtes ist, nicht der Betreuungsbehörde, die das Gericht jedoch bei ihrer Aufgabe unterstützt (vgl. Bauer/Klie/Rink, a.a.O., § 8 BtBG Rz. 17; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 8 BtBG Rz. 20; vgl. dazu auch im Einzelnen: OLG Hamm NJW 2006, 3436; OVG Lüneburg NdsRpfl 2001, 67).
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Dies wäre jedoch geboten gewesen, denn nach fachrechtlich einhelliger Ansicht kann eine Berufsmäßigkeit nach § 1 Abs. 1 VBVG auch dann festgestellt werden, wenn die gesetzlichen Regelvoraussetzungen zwar nicht vorliegen, sich die berufsmäßige Führung der Betreuung aber daraus ergibt, dass der Betreuer gerade wegen seiner beruflichen Qualifikation bestellt wird, was bei der Bestellung von Rechtsanwälten immer der Fall ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 15 W 472/05 -, Rn. 16 ff.; KG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 W 188/10 -, Rn. 9; ebenso Bauer, in: Bauer/Klie/Lütgens, HK Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 72. EL Februar 2010, § 1 VBVG Rn. 9, 22 f.; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2020, § 1836 Rn. 70; Bohnert, in: BeckOGK, Stand: 1. Januar 2022, § 1 VBVG Rn. 28; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Teil F Rn. 77; Fröschle, in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 2 f.; Jaschinski, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 10; Maier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2018, § 1 VBVG Rn. 5; v. Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1 VBVG Rn. 4 f.; zur weitgehend gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 1 BGB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 1999 - 3 W 232/99 -, Rn. 8 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00 -, Rn. 2 ff.).
  • LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13

    Möglichkeit einer nachträglichen isolierten Feststellung der Berufsmäßigkeit

    Das Betreuungsgericht hat bei der Auswahl der Person des Betreuers umfassend abzuwägen und dabei diverse Auswahlkriterien zu berücksichtigen, insbesondere den in § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB angeordneten grundsätzlichen Nachrang der Bestellung eines Berufsbetreuers (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 3436, 3437).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5356
OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06 (https://dejure.org/2006,5356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2006 - 20 W 52/06 (https://dejure.org/2006,5356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 20 W 52/06 (https://dejure.org/2006,5356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1897 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 5 BGB
    Betreuerberstellung: Ungeeignetheit eines Angehörigen wegen seiner ablehnenden Haltung gegenüber lebensverlängernden Maßnahmen

  • Bt-Recht

    Betreuerauswahl und Wohl des Betreuten

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    "Geeignetheit" i.S.d. § 1897 Abs. 1 BGB eines Angehörigen als Betreuer bei dessen ablehnender Haltung zu lebensverlängernden Maßnahmen für den Betreuten; Tragweite des "Verwandtenvorzugs" i.S.d. § 1897 Abs. 5 BGB bei der Bestellung eines Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3436
  • FamRZ 2007, 584 (Ls.)
  • FPR 2007, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06
    Eine derartige Verweigerung ist jedoch wirksam nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts möglich und lebensverlängernde oder -erhaltende Maßnahmen sind daher bis zur Entscheidung des Vormundschaftsgerichts durchzuführen bzw. fortzusetzen (BGH, XII ZB 2/03, zit. nach Juris, Rdnr. 56).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06
    Ausschlaggebend ist letztlich immer das Wohl des Betroffenen, weshalb bei der Auswahl zu berücksichtigen ist, durch wen die bestmögliche Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 f).
  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Allein die ablehnende Haltung eines Betreuers zu lebensverlängernden Maßnahmen führt nicht notwendig zu seiner Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Allein die ablehnende Haltung der Beteiligten zu 2. zu lebensverlängernden Maßnahmen, wie sie von ihr im Vorverfahren und auch jetzt im Streitfall zum Ausdruck gebracht worden sind, führt nicht notwendig zu ihrer Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436; OLG München, NJW 2007, 3506, 3507).
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

    Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4285
KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
KG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Bestellung eines Berufsbetreuers ; Annahme eines negativen Betreuervorschlags

  • Bt-Recht

    Vorschlag des Betreuten auf Bestellung eines Berufsbetreuers

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bindung des Gerichts an einen Betroffenenvorschlag zur Bestellung eines bestimmten Berufsbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 258
  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 651
  • FPR 2007, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00

    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Der Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, enthebt das Vormundschaftsgericht nicht der Prüfung, ob ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00; NJW-RR 2001, 769 = FamRZ 2001, 714 = FGPrax 2000, 239).

    Deshalb ist das Gericht an den Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, regelmäßig nicht gebunden, weil die ehrenamtliche Betreuung Vorrang vor derjenigen durch einen Berufsbetreuer hat, § 1897 Abs. 6 BGB (OLG Jena, NJW-RR 2001, 796; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1897 BGB, Rdn. 23a; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1897, Rdn. 23; a.A.: Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 22).

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).

    bb) Der negative Betreuervorschlag eines Betroffenen hat nicht die gleiche Bindungswirkung für das Gericht wie ein positiv geäußerter Vorschlag (BayObLG, FamRZ 2004, 1600 = Juris, Rdn. 17; Dodegge, FPR, 664, 666).

  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    In diesem Fall steht dem Gericht bei der Auswahlentscheidung kein Ermessen zu (BayObLG, BtPrax 2003, 270 = Juris, Rdn. 11).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Die persönliche Anhörung des Betroffenen kann dann geboten sein, wenn Zweifel bestehen, ob der Betreuervorschlag eines Betroffenen seinem wirklichen Willen entspricht (BayObLG, NJOZ 2001, 1482, 1484).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 642/17

    Gesetzgeberischer Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor der beruflich

    (1) Die überwiegende Auffassung nimmt einen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung auch gegenüber einem Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, an (KG FGPrax 2006, 258; OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034; BeckOK BGB/G. Müller [Stand: 1. November 2017] § 1897 Rn. 14; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1897 Rn. 14; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; Staudinger/Bienwald BGB [2017] Vor § 1897 Rn. 32 und § 1897 Rn. 52; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133).

    In diesem Fall soll der Vorschlag des Betroffenen ausnahmsweise doch bindend sein (OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258).

    Eine Bindung wird zuweilen auch bejaht, wenn zwischen dem Betroffenen und dem vorgeschlagenem Berufsbetreuer eine enge persönliche Beziehung besteht (OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034 f.; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258).

    Ob die Eignung des ehrenamtlichen Betreuers entfällt, wenn zwischen Betroffenem und vorgeschlagenem Berufsbetreuer eine enge persönliche Beziehung besteht (vgl. OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034 f.; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258), entzieht sich allerdings einer pauschalen Betrachtung.

    (e) Ob der Auffassung, nach der der Vorschlag eines vermögenden Betroffenen ausnahmsweise bindend sein soll (vgl. OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258), beizutreten ist, kann hier dahin stehen, weil der Betroffene nicht vermögend ist.

  • LG Kleve, 23.05.2016 - 4 T 39/16

    Auswahl; Betreuer; Vorrang; ehrenamtlich; Berufsbetreuer, Vermögen, Vergütung

    Die Bestellung eines Berufsbetreuers kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist, § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27.06.2006, AZ. 1 W 36/06, Rdn. 6, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Wäre eine ehrenamtliche Betreuung möglich, wäre diese nach ganz herrschender Meinung einer berufsmäßigen Betreuung auch dann vorzuziehen, wenn sich die betroffene Person - wie hier - einen Berufsbetreuer wünscht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 -, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19 -, Rn. 10; Thüringer OLG, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 -, Rn. 6; KG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 -, Rn. 8; so auch Bauer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 16. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 6; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2. Mai 2020, § 1897 Rn. 52; Götz, in: Grüneberg, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 20; Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1897 Rn. 14; Müller-Engels, in: BeckOK BGB, Stand: 1. Februar 2022, § 1897 Rn. 17).
  • LG Bielefeld, 29.09.2017 - 23 T 474/17
    Dies gilt regelmäßig, wenn - wie hier - der nur gelegentliche und sehr geringe Betreuungsbedarf die Tätigkeit eines Berufsbetreuers nicht erfordert und die Vergütung aufgrund der Mittellosigkeit der Betroffenen aus der Staatskasse zu zahlen wäre (vgl. KG Berlin, FGPrax 2006, 258; BayObLG, BtPrax 1999, 247).
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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7884
KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
KG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anregung der Bestellung eines Betreuers von dem Sozialpsychiatrischen Dienst unter Beifügung einer ärztlichen Stellungnahme ; Nachholung der Begutachtung eines Betreuten; Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen über die Notwendigkeit der Betreuung ; Qualitative ...

  • Bt-Recht

    Antrag des Betreuten auf Aufhebung der Betreuung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 260
  • FamRZ 2007, 81
  • FPR 2007, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Die Einfügung von § 68b Abs. 1a FGG durch das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat nichts daran geändert, dass das Vormundschaftsgericht die Erstattung eines Gutachtens im Sinne des § 68 Abs. 1 FGG grundsätzlich selbst zu veranlassen hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94, FamRZ 1995, 1279 = KGR Berlin, 1995, 248).

    Der Verwertung dieser Stellungnahme als Gutachten im Sinne von § 68b Abs. 1 S. 1 FGG steht bereits entgegen, dass sie das Gericht entgegen dem Wortlaut der Vorschrift nicht "eingeholt" und eigens in Auftrag gegeben hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = Juris, Rdn. 9).

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93

    Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger;

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass dem Betroffenen das nunmehr einzuholende Gutachten auszuhändigen sein wird, soweit nach Einschätzung des Sachverständigen hiervon keine erheblichen Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, Art. 103 Abs. 1 GG (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 = Juris, Rdn. 13).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass dem Betroffenen das nunmehr einzuholende Gutachten auszuhändigen sein wird, soweit nach Einschätzung des Sachverständigen hiervon keine erheblichen Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, Art. 103 Abs. 1 GG (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 = Juris, Rdn. 13).
  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97

    Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
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