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   OLG Köln, 18.10.2013 - I-6 U 75/13   

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OLG Köln, 18.10.2013 - I-6 U 75/13 (https://dejure.org/2013,37700)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.2013 - I-6 U 75/13 (https://dejure.org/2013,37700)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - I-6 U 75/13 (https://dejure.org/2013,37700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenmäßige Benutzung eines Kennzeichens durch Anbringung eines dekorähnlichen Zeichens auf einem Pullover

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Ab. 2; MarkenG § Nr. 2
    Markenmäßige Benutzung eines Kennzeichens durch Anbringung eines dekorähnlichen Zeichens auf einem Pullover

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dreiecksmuster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung von Marken auf T-Shirts ("Fun-Shirts”)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Verwendung von Marken auf T-Shirts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertrieb eines mit so genannten Fischer-Dreiecken dekorierten Pullovers ist markenrechtlich unbedenklich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertrieb eines mit so genannten Fischer-Dreiecken dekorierten Pullovers ist markenrechtlich unbedenklich

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Reine Verzierung ist keine markenmäßige Benutzung

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung: Zur Verwendung von Marken auf T-Shirts (Fun-Shirts)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 148
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    a) Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn das streitgegenständliche Zeichen im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung von Waren des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 17 - Medusa ; BGH GRUR 2010, 838 Tz. 19 - DDR-Logo ).

    Diese Feststellungen sind von dem Tatrichter zu treffen (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 18 - Medusa ; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte, BGH GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I ).

    Zutreffend ist bei dieser Würdigung der Ausgangspunkt, dass die Frage, ob der Verkehr ein Motiv nur als dekoratives Element oder (auch) als Herkunftshinweis auffasst, von der Kennzeichnungskraft und dem Bekanntheitsgrad der Klagemarke abhängt (vgl. BGH GRUR 2012, 618 Tz. 24 - Medusa; BGH GRUR 2010, 838 Tz. 20 - DDR-Logo ).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    a) Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn das streitgegenständliche Zeichen im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung von Waren des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 17 - Medusa ; BGH GRUR 2010, 838 Tz. 19 - DDR-Logo ).

    Ob eine solche Wahrnehmung gegeben ist, bedarf vielmehr einer Beurteilung im jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH GRUR 2010, 838 Tz. 20 - DDR-Logo).

    Zutreffend ist bei dieser Würdigung der Ausgangspunkt, dass die Frage, ob der Verkehr ein Motiv nur als dekoratives Element oder (auch) als Herkunftshinweis auffasst, von der Kennzeichnungskraft und dem Bekanntheitsgrad der Klagemarke abhängt (vgl. BGH GRUR 2012, 618 Tz. 24 - Medusa; BGH GRUR 2010, 838 Tz. 20 - DDR-Logo ).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    cc) Schließlich rechtfertigt auch das von der Antragsstellerin in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofes in der Sache Adidas (vgl. BGH GRUR 2001, 158) kein anderes Ergebnis .
  • OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Produktbezug bei Aufdruck

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Anderes gilt jedoch dann, wenn dem Zeichen vom Verkehr ein konkreter Sinngehalt beigemessen wird (vgl. BGH GRUR 210, 838 - DDR-Logo, OLG Hamburg GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht" auf einem Babystrampler bzw. OLG Hamburg, BeckRS 2009, 18504, - "Zicke").
  • OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04

    "Ahoj-Brause"

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Eine andere Auslegung folgt nicht aus der von der Antragsstellerin zitierten Entscheidung Ahoj Brause des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 258, 259).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Ebenfalls verneint hat der BGH eine markenmäßige Verwendung in einem Fall, in dem auf der Vorderseite eines Pullovers zahlreiche Marken nebeneinander aufgedruckt waren (vgl. BGH GRUR 1994, 635 - Pulloverbeschriftung).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Entscheidend ist die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise (EUGH GRUR 2007, 318 - Opel ).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Diese Feststellungen sind von dem Tatrichter zu treffen (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 18 - Medusa ; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte, BGH GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I ).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Diese Feststellungen sind von dem Tatrichter zu treffen (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 18 - Medusa ; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte, BGH GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I ).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 191/15

    Markenzeichenschutz: Markenmäßige Verwendung einer dem Verkehr nicht als

    Sie hat nach vorgerichtlicher Abmahnung eine einstweilige Unterlassungsverfügung des Landgerichts Köln erwirkt, die zunächst vollstreckt, auf die Berufung der Klägerin durch das OLG Köln jedoch mit der Begründung wieder aufgehoben worden ist, es fehle an einer markenmäßigen Benutzung (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 148 = WRP 2014, 204) .

    (2) Das Oberlandesgericht Köln hat in der zwischen den Parteien ergangenen Entscheidung im Verfügungsverfahren festgestellt, bei dem angegriffenen Zeichen handele es sich um eine einfache geometrische Form (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 148, 149).

  • KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15

    Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks "Tussi ATTACK" auf T-Shirts; prägende

    Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene "Fun-Sprüche" oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut (BPatG, aaO, juris Rn. 16; OLG Köln, WRP 2014, 204 juris Rn. 23 - Dreiecksmuster; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht"; BeckRS 2009, 18504 - Zicke; Senat, MarkenR 2011, 560 juris Rn. 12).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 34 O 9/14
    Auf die Berufung der Klägerin hob das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 18.10.2013 (6 U 75/13) die einstweilige Verfügung vom 28.01.2013 auf und wies den Antrag auf ihren Erlass zurück.

    Die markenmäßige Benutzung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Verkehr das Zeichen ausschließlich als Verzierung wahrnimmt (OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013, 6 U 75/13, Seite 5).

  • LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16

    Markenverletzung: Markenmäßige Verwendung von Kennzeichen auf Bekleidungsstücken;

    Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene "Fun-Sprüche" oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut (BPatG, aaO, juris Rn. 16; OLG Köln, WRP 2014, 204 juris Rn. 23 - Dreiecksmuster; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht"; BeckRS 2009, 18504 - Zicke; Senat, MarkenR 2011, 560 juris Rn. 12).
  • BPatG, 30.11.2017 - 30 W (pat) 7/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Dreiecke (Bildmarke)" -

    Zur Begründung hat sie zunächst ausgeführt, dass es sich bei der verfahrensgegenständlichen Bildmarke - welche die zweite Stufe des sog. Sierpinski-Dreiecks darstelle - um eine als solche nicht unterscheidungskräftige, einfache geometrische Grundform handele, wie es etwa auch das OLG Köln in der zwischen den Parteien ergangenen Entscheidung im Verfügungsverfahren im Hinblick auf die dort angegriffene Verletzungsform unter dem Gesichtspunkt des markenmäßigen Gebrauchs angenommen hat (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 148, 149 - Dreicksmuster; vgl. auch BGH, GRUR 2017, 730, 733, Rn 26 - Sierpinski Dreieck).
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11   

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https://dejure.org/2013,31757
LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11 (https://dejure.org/2013,31757)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.2013 - 5 O 3989/11 (https://dejure.org/2013,31757)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 5 O 3989/11 (https://dejure.org/2013,31757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hausboote als Kunstwerke urheberrechtlich geschützt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das einem Hausboot nachempfundene Gebäude

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    "...Der Verletzte kann grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes eine angemessene Verzinsung der geschuldeten Lizenzgebühren beanspruchen ( BGH GRUR 1982, 286 ).

    Im Ergebnis dient die Verzinsung ab fiktiven Fälligkeitszeitpunkten damit dem Grundsatz, dass der Schutzrechtsverletzer nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden soll als ein redlicher Lizenznehmer ( BGH, GRUR 1982, 286, 289 - Fersenabstützvorrichtung; LG Düsseldorf vom 18.03.2008, 4a O 365/06 ).

  • LG Oldenburg, 02.11.2012 - 5 O 1630/07

    Urheberrechtsverletzung aufgrund der Verwendung von Planungsleistungen

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Zum Urheberrechtsschutz von Gebäuden hat die Kammer im Urteil vom 15.04.2009 - 5 O 1630/07 - insoweit bestätigt durch OLG und BGH) u.a. ausgeführt:.

    In dem o.g. früheren Verfahren der Kammer zum Aktenzeichen 5 O 1630/07 hatte das OLG Oldenburg als Berufungsgericht einen Urheberrechtsverstoß einer Person angenommen, die Wohnungen in einem Altenheim unter Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Leistung eines Dritten (Pläne des Altenheims) nur vermarktet hatte; der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des OLG insoweit nicht beanstandet.

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Seit BGHZ 82, 299 - Kunststoffhohlprofil II - ist die dogmatische Begründung eine andere: Das "Erlangte" i.S.d. § 812 BGB ist nicht die Lizenzersparnis, sondern der Gebrauch des immateriellen Schutzgegenstandes.

    Bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte erfolgt die Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie nach denselben Grundsätzen wie die Schadensberechnung (BGHZ 82, 299; GRUR 92, 599).

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 6/87

    "Bauaußenkante"; Urheberrechtsschutzfähigkeit einer als Rundbogen gestalteten

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Es ist vielmehr erforderlich, dass besondere gestalterische Elemente hinzutreten, die dem Bauwerk ein eigenschöpferisches Gepräge geben, etwa durch die Größe von Bauelementen, Proportionen, Verteilung der Baumassen, Gliederung und Gestaltung der Fassaden, Einbindung in das Gelände und die Umgebungsbebauung oder andere besondere Gestaltungselemente (vgl. BGH GRUR 1989, 416 - "Bauaußenkante"; Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152).

    Die danach erforderliche eigenschöpferische Leistung kann auch bei einer Verwendung allgemein bekannter, gemeinfreier Gestaltungselemente vorliegen, wenn jedenfalls durch eine schöpferische, kreative Komposition solcher Elemente eine besondere eigenschöpferische Wirkung und Gestaltung erzielt wird (vgl. BGH GRUR 1989, 416, 417 - "Bauaußenkante"; BGH GRUR 1988, 690, 692 - "Kristallfiguren"; Fromm/Nordemann/Vinck, Urheberrecht, 9. Aufl., § 2 UrhG Rn. 70; Schricker/Loewenheim, § 2 UrhG Rn. 152).

  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Bei der Berechnung ist objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (OLG Celle, Urteil vom 02.03.2011, Az. 14 U 140/10 mwN.).
  • LG Köln, 10.08.2011 - 28 O 117/11

    Urheberrecht bei Karnevalskostümen - Pippi Langstrumpf

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Die Kammer schließt sich dazu den folgenden Ausführungen in der durch die Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung LG Köln ZUM 2011, 871 an:.
  • BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90

    Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie bei Patent- und

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte erfolgt die Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie nach denselben Grundsätzen wie die Schadensberechnung (BGHZ 82, 299; GRUR 92, 599).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06

    Kantenleimmaschine II

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Im Ergebnis dient die Verzinsung ab fiktiven Fälligkeitszeitpunkten damit dem Grundsatz, dass der Schutzrechtsverletzer nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden soll als ein redlicher Lizenznehmer ( BGH, GRUR 1982, 286, 289 - Fersenabstützvorrichtung; LG Düsseldorf vom 18.03.2008, 4a O 365/06 ).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Dabei ist unerheblich, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (BGH GRUR 2009, 407).
  • OLG Nürnberg, 15.07.1997 - 3 U 290/97

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Lizenzanalogie Verletzung des

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
    Dies betrifft zum einen nur diejenigen Leistungsphasen, die mit schöpferischen Leistungen des Architekten in Verbindung stehen (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 47).
  • OLG Jena, 23.12.1998 - 2 U 799/96

    Verletzung des Urheberrechts des Architekten: Welche Rechtsfolgen?

  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 54/87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Würdigung der

  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80

    Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von

  • OLG Karlsruhe, 27.02.1985 - 6 U 242/83

    Rechtliche Wirkungen der widerrechtlichen Nutzung von Bauplänen; Voraussetzungen

  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 99/86

    Kristallfiguren

  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

  • OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06

    Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die

  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91

    "Holzhandelsprogramm"; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gegen den

  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.04.2003 - 3 O 861/99

    Urheberrechtsverletzung durch Architekten?

  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97

    Urheberrecht beim Einfamilienhausbau?

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 85/82

    Elektrodenfabrik

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.2013 - I-12 U 13/13   

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https://dejure.org/2013,35524
OLG Hamm, 15.11.2013 - I-12 U 13/13 (https://dejure.org/2013,35524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2013 - I-12 U 13/13 (https://dejure.org/2013,35524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2013 - I-12 U 13/13 (https://dejure.org/2013,35524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 148
  • ZUM 2014, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Hamburg, 04.04.2018 - 311 O 414/14

    Anspruch auf Erstattung von Urheberrechtsabgaben wegen Warenexports

    Auch eine Auslegung der Kaufverträge unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte gemäß §§ 133, 157 BGB ergibt nicht, dass vereinbart werden sollte, dass die Urheberrechtsabgabe einen selbstständigen Bestandteil des Kaufpreises darstellen sollte, der im Falle eines Exportes zurückzuerstatten wäre (vgl. OLG Hamm, ZUM 2014, 335, 337).

    Denn es ist zwar denkbar, dass eine solche Vorgehensweise gesamtvertraglich geregelt wird und es wäre der Beklagten auch unbenommen gewesen, ihre Erwartung einer Exportrückerstattung mit ihrer Lieferantin vertraglich festzuhalten; ohne eine solche explizite Abrede musste die Beklagte den Hinweis aber im Lichte des § 54d UrhG so verstehen, dass er der Erfüllung der gesetzlichen Obliegenheit diente, die Abnehmerin auf die für die Reprographiegeräte anfallende Urheberrechtsabgabe hinzuweisen, die die Schuldnerin unabhängig von etwaigen vertraglichen Abreden traf (vgl. OLG Hamm, ZUM 2014, 335, 337).

  • OLG München, 03.03.2023 - 38 Sch 65/21

    Keine Rückerstattungsansprüche von urheberrechtlichen Vergütungen

    Unter Außerachtlassung des auf OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2013, Az.: I-12 U13/13, 12 U 13/13, gestützten Einwands der Klagepartei, dass nämlich der Grund der Leistung im fortbestehenden Kaufvertrag zwischen ihr und ... (Bl. 16, 22, 67 d.A.) liege, könnte der Grund der Leistung alternativ in der Pflicht nach §§ 54 Abs. 1, 54b Abs. 1 UrhG, §§ 421 ff. BGB gesehen werden.
  • OLG Hamburg, 10.05.2019 - 11 U 86/18

    Urheberrechtsabgabe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zahlung einer

    Es muss deshalb nicht entschieden werden, ob eine solche Vereinbarung auch daraus folgt, dass in den Rechnungen der Schuldnerin die Urheberrechtsabgabe ebenfalls gesondert ausgewiesen ist, so dass es auch nicht auf die Auffassung des OLG Hamm, auf die sich der Kläger und das Landgericht bezogen haben, ankommt, wonach ein solcher Hinweis nicht bedeute, dass es sich um einen selbstständigen Teil des Kaufpreises handle (OLG Hamm, Urteil vom 15. November 2013-12 U 13/13-, Rn. 40, juris).
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12   

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https://dejure.org/2013,30235
LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12 (https://dejure.org/2013,30235)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02.08.2013 - 7 O 308/12 (https://dejure.org/2013,30235)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02. August 2013 - 7 O 308/12 (https://dejure.org/2013,30235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur angemessenen Vergütung freier Journalisten

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Vergütung für einen freien hauptberuflichen Journalisten bei Verfassen von Wortbeiträgen und Bildbeiträgen für Tageszeitungen

  • kanzlei.biz

    Angemessene Vergütung für Journalisten

  • debier datenbank

    § 32 UrhG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Freier Journalist

    § 32 Abs 2 S 2 UrhG, § 36 UrhG, § 38 Abs 3 S 2 UrhG, § 287 Abs 2 ZPO
    Angemessene Urhebervergütung des Zeitungsjournalisten: Voraussetzungen der Erhebung einer entsprechenden Zahlungsklage; Angemessenheit gemeinsamer Vergütungsregeln; Bestimmung des Vergütungstarifs nach der tatsächlichen Übung der Parteien; Vergütung für Pressefoto

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angemessene Urheberrechtsvergütung für freie Journalisten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines freien Journalisten auf angemessene Vergütung für Text- und Bildbeiträge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines freien Journalisten auf angemessene Vergütung für Text- und Bildbeiträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 148
  • ZUM 2014, 155
  • afp 2013, 441
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11

    Mehr Geld für freie Journalisten

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - einhellig anerkannt, dass der Urheber, der eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG begehrt, für vergangene Zeiträume ohne weiteres auf Zahlung klagen kann, ohne dass es einer vorgeschalteten Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung bedarf (LG Potsdam, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 O 181/12; LG Köln, Urteile vom 17. Juli 2013 - 28 O 1129/11 und 28 O 695/11, jeweils juris).

    Ist der Zeitungsverlag aufgrund einer im Sinne einer Exklusivität gelebten Zusammenarbeit mit dem Urheber tatsächlich in den Genuss des Erstdrucks von Berichten über tagesaktuelle Ereignisse gekommen, steht dem Urheber auch die für die Einräumung des Erstdruckrechts angemessene Vergütung zu; der Verlag darf den Urheber nicht wegen des Fehlens einer ausdrücklichen Vereinbarung über den Umfang der Rechteeinräumung so behandeln, als habe er ihm lediglich einen Zweitdruck ermöglicht (im Ergebnis ähnlich LG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 28 O 695/11, juris Rn. 27 ff, das aus diesem Grund allerdings einen Abschlag von 15% auf die nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln als angemessen angesehenen Zeilenhonorare vornimmt).

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ansprüche aus § 32 UrhG gemäß §§ 195, 199 BGB der (kurzen) regelmäßigen Verjährung von drei Jahren unterliegen (Schulze, aaO § 32 Rn. 89) und daher eine weitere Abkürzung dieser Verjährungsfrist durch Verwirkung nur noch unter ganz besonderen Umständen angenommen werden kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 - Stromnetznutzungsentgelt IV).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06

    Kostenverteilung bei teilweisem Obsiegen: Abhängigkeit des Forderungsbetrages von

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Hierauf abzustellen, ist jedenfalls dann, wenn es im Rahmen des § 32 UrhG - wie hier bei den Bildhonoraren, bei denen das Gericht hinter den Vorstellungen des Klägers zurückgeblieben ist - sowohl an gemeinsamen Vergütungsregeln als auch an einer feststellbaren Branchenübung fehlt (allgemein gegen feste Prozentsätze in Rahmen des § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO Lackmann in Musielak, ZPO, 10. Aufl. § 92 Rn. 7; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29. Februar 2008 - 8 O 10691/06, RuS 2008, 264), nicht angezeigt.
  • LG Stuttgart, 28.10.2008 - 17 O 710/06

    Vertragsanpassung hinsichtlich urheberrechtlicher Vergütung für Fotos

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Der Kläger hat unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28. Oktober 2008 (17 O 710/06, ZUM 2009, 77) und die Erkenntnisse des in diesem Fall tätigen Sachverständigen vorgetragen, dass es für Bildhonorare in Tageszeitungen an einer einheitlichen Branchenübung fehlt, dass die Vergütungssätze vielmehr einer erheblichen Schwankungsbreite zwischen 15 EUR und 90 EUR pro Bild unterliegen.
  • LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 1129/11

    Mehr Geld für freie Journalisten

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - einhellig anerkannt, dass der Urheber, der eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG begehrt, für vergangene Zeiträume ohne weiteres auf Zahlung klagen kann, ohne dass es einer vorgeschalteten Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung bedarf (LG Potsdam, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 O 181/12; LG Köln, Urteile vom 17. Juli 2013 - 28 O 1129/11 und 28 O 695/11, jeweils juris).
  • Drs-Bund, 15.01.2002 - BT-Drs 14/8085
    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Fehlt es an einer branchenüblichen Vergütung, hat der Tatrichter die angemessene Vergütung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung und billigem Ermessen zu bestimmen (Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses BT-Drucks. 14/8085 Seite 18; Schulze, aaO § 32 Rn. 51; Kothoff, aaO § 32 Rn. 39; Schricker/Haedicke, aaO § 32 Rn. 32; vgl. auch BGH, aaO Rn. 31 - Talking to Addison).
  • LG Potsdam, 13.02.2013 - 2 O 181/12

    Angemessene Urhebervergütung des Tageszeitungsjournalisten: Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - einhellig anerkannt, dass der Urheber, der eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG begehrt, für vergangene Zeiträume ohne weiteres auf Zahlung klagen kann, ohne dass es einer vorgeschalteten Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung bedarf (LG Potsdam, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 O 181/12; LG Köln, Urteile vom 17. Juli 2013 - 28 O 1129/11 und 28 O 695/11, jeweils juris).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Die Kammer geht - im Anschluss an den Vorschlag des Klägers - in Ausübung des ihr nach § 287 ZPO eröffneten Ermessens (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 31 - Talking to Addison) jeweils vom Mittelsatz aus.
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 115/13

    Indizwirkung gemeinsamer Vergütungsregeln auf die Bestimmung der angemessenen

    Das Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12. November 2014 - 6 U 115/13 - wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02. August 2013 - 7 O 308/12 - wie folgt abgeändert wird: Von den Kosten erster Instanz tragen die Beklagte 2/3 und der Kläger 1/3.

    das Versäumnisurteil des Senats vom 12.11.2014 und das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.08.2013 - 7 O 308/12 - unter Abweisung der Klage aufzuheben.

  • LG Düsseldorf, 05.08.2016 - 12 O 463/14

    Honorarnachzahlungen für Bildbeiträge eines freiberuflichen Fotojournalisten in

    Bei einer solchen Spannbreite kann weder davon gesprochen werden, es bestehe eine einheitliche Branchenübung im Sinne des § 32 Abs. 2 UrhG, noch genügen die von der Beklagten getätigten Nachfragen, um aus ihnen Honorarkorridore und/oder Mittelwerte zu bilden (zum Fehlen einer Branchenübung auch bereits: LG Mannheim, Urt. vom 2.8.2013, Az. 7 O 308/12, juris).
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