Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06   

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https://dejure.org/2007,4966
OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06 (https://dejure.org/2007,4966)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2007 - 12 U 86/06 (https://dejure.org/2007,4966)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2007 - 12 U 86/06 (https://dejure.org/2007,4966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen rechtliches Gehör bei Fehlen eines aktenkundigen Hinweises hinsichtlich eines fehlenden Rechtschutzbedürfnisses; Hinwirken des Gerichts auf Abgabe einer Erklärung; Rechtschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage nach einer einseitig erklärten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 631 Abs.; ; BGB § ... 635; ; BGB § 637; ; BGB § 637 Abs. 1; ; BGB § 637 Abs. 3; ; ZPO § 156; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; ZPO § 726 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 768; ; ZPO § 795

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckungsklage aus einem Werkleistungsvertrag: Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen des Kostenvorschussanspruchs des Bestellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschussanspruch nach neuem Recht auch nach Ablehnungsandrohung und Fristablauf! (IBR 2007, 609)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Mängelrüge: Anspruchsverlust? (IBR 2008, 91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1940
  • IBR 2007, 609
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06
    Ein anderes Ergebnis ist auch nicht aufgrund der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (veröffentlicht in BauR 2005, S. 1664) gerechtfertigt, die den Fall einer beendeten Zwangsvollstreckung betraf, der hier gerade nicht vorliegt.
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage aus § 767 ZPO besteht, sobald eine Zwangsvollstreckung ernstlich droht; es fehlt, wenn eine Zwangsvollstreckung unzweifelhaft nicht beabsichtigt ist oder nicht mehr droht, wobei dies voraussetzt, dass der Gläubiger den Titel nicht mehr in Händen hat (BGH NJW 1994, S. 1161; Zöller-Herget, ZPO, Kommentar, 26. Aufl., § 767 Rn. 8).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 93/01

    Rechtsfolgen der Nichtannahme einer Nachbesserung durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06
    Ein treuwidriges oder widersprüchliches Verhalten, dass zu einem Verlust des Kostenvorschussanspruchs führen kann (vgl. hierzu BGH BauR 2004, S. 501), setzt jedoch voraus, dass der Auftragnehmer zur Nachbesserung überhaupt bereit ist, da nur in diesem Falle das Verhalten des Auftraggebers für eine Vereitelung der Nacherfüllung kausal werden kann.
  • OLG Celle, 13.07.2004 - 16 U 41/04

    Sanktionierung eines im Annahmeverzug befindlichen treuwidrig handelnden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06
    Es liege eine der Entscheidung des OLG Celle vom 13.07.2004 zum Az. 16 U 41/04 vergleichbare Konstellation vor.
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06
    Schließlich ist die Zahlung des Klägers im Rechtsstreit unstreitig lediglich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgt, hat mithin eine Erfüllung und damit ein Erlöschen der Forderung der Beklagten nicht bewirkt, sodass auch aus diesem Grunde die Zahlung auf das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers ohne Auswirkung geblieben ist (vgl. BGH NJW 1990, S. 2756; Zöller-Herget, a.a.O.; § 767 Rn. 12, Stichwort "Erfüllung").
  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 249/96

    Bestehen der Nachbesserungsverpflichtung des Unternehmers bei Vorschlag einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 12 U 86/06
    Grundsätzlich ist allerdings der Unternehmer frei in der Wahl der Nachbesserungsmöglichkeiten (vgl. BGH NJW-RR 1998, S. 233).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10

    Haftung beim Kettenauffahrunfall und Erledigung des Haftpflichtprozesses bei

    Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 3.801,67 EUR festgesetzt, § 47 Abs. 1, 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO [(Zahlungsantrag: 633, 40 EUR; Feststellungsantrag Höherstufungsschaden: 75, 00 EUR; Feststellungsantrag teilweise Hauptsacheerledigung: 3.093,27 EUR (50 %iger Feststellungsabschlag; so auch der Senat im Verfahren 12 U 86/06, Urteil vom 20.09.2007, zitiert nach juris; ebenso OLG Köln OLGR 1994, S. 114; OLG Frankfurt MDR 1995, S. 207; OLG München MDR 1998, S. 62; vgl. zum Sach- und Streitstand auch Herget in Zöller, a. a. O., § 3, Rn. 16, Stichwort: einseitige Erledigungserklärung)].
  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11

    Architektenhaftung: Planungsfehler wegen nicht dem Stand der Technik

    Sieht man die Abnahme der Leistungen erst in der Zahlung der Schlussrechnung vom 31.07.2001 oder auch erst in der Abnahme der Häuser durch die Erwerber, die in der Zeit von Juni 2001 bis Februar 2002 stattgefunden hat, so käme Verjährung nicht in Betracht (in diesem Sinne OLG Brandenburg IBR 2007, 609 mit zustimmender Anmerkung von Löffelmann).
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