Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 13 GG; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 100c StPO; § 100d StPO; § 261 StPO; § 29 POG Rheinland-Pfalz; § 263 StGB
    Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater Lebensgestaltung; Rundumüberwachung; Persönlichkeitsprofil); Beweisverwertungsverbot (relatives, absolutes; Abwägungslösung; Widerspruchslösung); Recht auf ein faires Verfahren; Rechtsstaatsprinzip; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Zitiergebot; Versicherungsbetrug (konkludente Täuschung; Eingehungsbetrug; Lebensversicherungsvertrag; Vermögensschaden und Gesetzlichkeitsprinzip: Schadenseintritt, Wahrscheinlichkeit, Bezifferung, Feststellungen).

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit von durch eine präventiv-polizeiliche Wohnraumüberwachungsmaßnahme erlangten Erkenntnisse in einem Strafprozess; Verwertbarkeit von rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen im Strafprozess

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingehungsbetrug durch den Abschluss von Lebensversicherungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnraumüberwachung und das Beweisverwertungsverbot

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  • beck-blog (Kurzinformation)

    BVerfG bestätigt ständige Rechtsprechung des BGH: Verwertung rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen aus einer präventiv-polizeilichen Wohnraumüberwachung kann zulässig sein, aber ....

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit wegen Betruges

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbetrug zur Unterstützung von Al Qaida nicht bewiesen

  • taz.de (Pressebericht, 29.12.2011)

    Al-Qaida-Urteil aufgehoben

  • spiegel.de (Pressemeldung, 29.12.2011)

    Terrorismus: Karlsruhe kassiert Urteil gegen Qaida-Helfer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei einer präventiv-polizeilichen Wohnraumüberwachung handelt es nicht um eine nach dem Grundgesetz generell unzulässige Maßnahme

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit (RA Jochen Thielmann; HRRS 10/2012, 458)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug durch Abschluss von Versicherungen? (Prof. Dr. Martin Paul Waßmer; HRRS 2012, 368)

  • zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestanforderungen an die Schadensfeststellungen bei einem Erfüllungsbetrug (Dr. Mark Steinsiek/ Philipp Vollmer; ZIS 2012, 586)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die "vierte Gewalt" als Kontrollinstanz der Justiz? (RA Jochen Thielmann; HRRS 3/2012, 149)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Betrugsdogmatik vor den Schranken des Verfassungsrechts - Anmerkungen zu BVerfG, Beschluss vom 7. 12. 2011 - 2 BvR 2500/09, 1857/10" von RA Dr. Jan Schösser, original erschienen in: NStZ 2012, 473 - 479.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 130, 1
  • NJW 2012, 907
  • NStZ 2012, 496
  • DÖV 2012, 242



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11  

    Willkürverbot; faires Verfahren (Recht auf ein); Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Am Recht auf ein faires Verfahren ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 111).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 112).

    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind nicht nur die Rechte des Beschuldigten, insbesondere prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können, sondern auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 122, 248 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. -, juris, Rn. 113).

  • VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09  

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde;

    Vom Schutz umfasst sind auch Gefühlsäußerungen, Äußerungen des unbewussten Erlebens sowie Ausdrucksformen der Sexualität (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, juris Rn. 99; BVerfGE 109, 279 [314 f.]; Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/77, = BVerfGE 80, 367 [374]).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11  

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auch soweit der Angeklagte - wie in den Fällen der Speziallaborleistungen sowie der Abrechnung von Osteopathie- und Akupunkturleistungen - nicht selbst erbrachte ärztliche Leistungen als eigene hat abrechnen lassen, behauptete er nicht lediglich, zu deren Abrechnung berechtigt zu sein, sondern auch (zumindest konkludent, was vom möglichen Wortsinn des § 263 Abs. 1 StGB umfasst ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10 Rn. 168), dass die Voraussetzungen der der Abrechnung zugrundeliegenden Rechtsvorschriften eingehalten worden seien.

    Normative Gesichtspunkte können bei der Bewertung von Schäden eine Rolle spielen; sie dürfen die wirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht überlagern oder verdrängen (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 1857/10 Rn. 176).

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  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11  

    Strafrecht - Schadensberechnung bei täuschungsbedingt gewährtem Darlehen

    Da speziell beim Eingehungsbetrug die Schadenshöhe entscheidend von der Wahrscheinlichkeit und vom Risiko eines zukünftigen Verlusts abhängt, ist eine tragfähige Einschätzung der Verlustwahrscheinlichkeit erforderlich (BVerfG NJW 2012, 907 ff.).

    Die Verlustwahrscheinlichkeiten dürfen allerdings nicht so diffus sein oder sich in so geringen Bereichen bewegen, dass der Eintritt eines realen Schadens letztlich ungewiss bleibt (vgl. BVerfGE 126, 170, 229; BVerfG NJW 2012, 907, 916).

    Unter Beachtung des - nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2011 ( NJW 2012, 907 ff.) bedarf es im Falle der Annahme eines Eingehungsbetrugs einer ausreichenden Beschreibung und Bezifferung der täuschungsbedingten Vermögensschäden.

    Die Verlustwahrscheinlichkeiten dürfen allerdings nicht so diffus sein oder sich in so geringen Bereichen bewegen, dass der Eintritt eines realen Schadens letztlich ungewiss bleibt (vgl. BVerfGE 126, 170, 229; BVerfG NJW 2012, 907, 916).

  • BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10  

    Verfassungsunmittelbares (selbständiges) Beweisverwertungsverbot für ein mittels

    Das "Selbstgespräch" kann auch nicht mit einem Zwiegespräch gleichgesetzt werden, das regelmäßig nicht dem absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung zuzuordnen ist, wenn es mit seinem Inhalt einen Tatbezug und damit Sozialbezug aufweist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 319; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a.; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a.; vgl. auch § 100c Abs. 4 Satz 3 StPO).
  • BGH, 23.10.2012 - 5 StR 307/12  

    Betrug (Vermögensschaden beim Kreditbetrug; vergleichende Bewertung von

    Dieser ist vielmehr durch eine vergleichende Bewertung von eingegangener Verpflichtung und erlangtem Anspruch zu bestimmen, wobei der Vermögensschaden konkret zu beziffern ist (BVerfG NJW 2012, 907, 916).

    Dieser ist vielmehr durch eine vergleichende Bewertung von eingegangener Verpflichtung und erlangtem Anspruch zu bestimmen, wobei der Vermögensschaden konkret zu beziffern ist (BVerfG NJW 2012, 907, 916).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10  

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

    Dieses aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende "allgemeine Prozessgrundrecht" enthält keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 [275], vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07 -, BVerfGE 122, 248 [271 f.] und vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10 -, Juris, m.w.N.).

    Eine Verletzung dieses Rechts liegt indes erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011, a.a.O.).

    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind nicht nur die Rechte der Beteiligten, sondern auch die Erfordernisse einer funktionsfähigen (Verwaltungs-) Rechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011, a.a.O.).

  • BGH, 17.08.2012 - 2 StR 496/11  

    Aufrechterhaltung einer Verurteilung wegen Betruges trotz mangelnder Bezifferung

    Eine Verurteilung wegen Betruges kann auch dann aufrechterhalten bleiben, wenn das Tatgericht entgegen der jüngeren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, NJW 2010, 3209 ff.; BVerfGE 126, 70 = NJW 2012, 3209 ff.; NJW 2012, 907 ff.) die Höhe des jeweiligen Gefährdungsschadens im Einzelfall nicht näher beziffert hat, solange das Revisionsgericht ausschließen kann, dass das Tatgericht bei genügender Konkretisierung des jeweiligen Schadens zu milderen Strafen gelangt wäre.

    Soweit die Kammer hinsichtlich der weiteren Einzelstrafen entgegen der jüngeren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, NJW 2010, 3209 ff.; BVerfGE 126, 70 = NJW 2012, 3209 ff.; NJW 2012, 907 ff.) die Höhe des jeweiligen Gefährdungsschadens im Einzelfall nicht näher beziffert hat, kann der Senat ausschließen, dass die Strafkammer bei genügender Konkretisierung des jeweiligen Schadens zu milderen Strafen gelangt wäre.

  • VGH Baden-W�rttemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10  
    Dieses aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende "allgemeine Prozessgrundrecht" enthält keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 [275], vom 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07 -, BVerfGE 122, 248 [271 f.] und vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10 -, Juris, m.w.N.).

    Eine Verletzung dieses Rechts liegt indes erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011, a.a.O.).

    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind nicht nur die Rechte der Beteiligten, sondern auch die Erfordernisse einer funktionsfähigen (Verwaltungs-) Rechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011, a.a.O.).

  • BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11  

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne

    Die Annahme eines (Gefährdungs-)Schadens und damit eines vollendeten Betruges auch im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe verlangt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2012, 907, 916) die konkrete Feststellung eines Vermögensschadens, bezogen auf den Zeitpunkt der Darlehensauskehrung, wobei dieser Schaden in aller Regel der Höhe nach konkret zu beziffern ist und sich aus der Differenz zwischen der ausgekehrten Darlehenssumme und dem - nach bilanzrechtlichen Maßstäben zu bewertenden - tatsächlichen Wert des Rückzahlungsanspruches des Darlehensgebers zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung, bestimmt.

    Die Annahme eines (Gefährdungs-)Schadens und damit eines vollendeten Betruges auch im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe verlangt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2012, 907, 916) die konkrete Feststellung eines Vermögensschadens, bezogen auf den Zeitpunkt der Darlehensauskehrung, wobei dieser Schaden in aller Regel der Höhe nach konkret zu beziffern ist und sich aus der Differenz zwischen der ausgekehrten Darlehenssumme und dem - nach bilanzrechtlichen Maßstäben zu bewertenden - tatsächlichen Wert des Rückzahlungsanspruches des Darlehensgebers zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung, bestimmt (vgl. zum Kreditbetrug BGH, NStZ-RR 2005, 374 f.).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12  

    Zur Gewährung vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes gegen die gesetzliche

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10  

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • OLG Rostock, 12.11.2012 - I Ws 321/12  
  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08  

    Betrug (Abschluss von Lebensversicherungen); Mitgliedschaft in einer

  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12  

    Durchführung einer disziplinarrechtichen Durchsuchung

  • BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12  

    Entscheidende Bestätigung der Gleichwertigkeit von medizinischen Methoden durch

  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 585/11  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

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