Rechtsprechung
BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 406e Abs. 1 StPO; § 406e Abs. 4 S. 2 StPO; § 161a Abs. 3 S. 2; § 23 EGGVG
Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft an den Verletzten - Wolters Kluwer
Akteneinsicht - Anfechtung - Ermittlungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Rechtsbehelf des Beschuldigten gegen Akteneinsicht des Verletzten
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 112
- NJW 1993, 1341
- MDR 1993, 460
- NStZ 1993, 351
- StV 1993, 118
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Vollzugsmaßnahme - Verbüßung …
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
Sie dienen einer sachgemäßen Arbeitsverteilung unter verschiedenen Gerichten (BGHSt 29, 33, 36; vgl. auch BVerwGE 47, 255, 259).Sachgemäß und zweckmäßig ist eine Regelung, die es nach Möglichkeit vermeidet, daß dieselbe Maßnahme von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt wird (BGHSt 29, 33, 36).
Bis zur Schaffung solcher Sonderregelungen haben die §§ 23 ff. EGGVG Übergangscharakter (…K. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. vor § 23 EGGVG Rdn. 3 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; vgl. auch BGHSt 29, 33, 35).
Soweit der Gesetzgeber zwischenzeitlich solche Sonderregelungen getroffen hat, wird deshalb in diesen eine abschließende, den §§ 23 ff. EGGVG vorgehende, Regelung gesehen (BGHSt 29, 33, 35).
Diese Sonderregelungen werden weit ausgelegt (vgl. BGHSt 29, 33, 35) und auf gleichgelagerte Sachverhalte entsprechend angewandt.
- OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87
Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der …
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
Im Hinblick auf die Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 1988, 3275; StV 1988, 322) hält er den Rechtsweg gemäß den §§ 23 ff. EGGVG für gegeben und macht geltend, die Gewährung der Akteneinsicht an die Pensionskasse sei rechtswidrig und verletze ihn in seinen Rechten.An der danach beabsichtigten Entscheidung, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG für unzulässig zu erklären und den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt/Main als zuständiges Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen, sieht sich das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gehindert durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Oktober 1987, 30. Mai 1988 und 9. März 1990 (NStZ 1988, 89; StV 1988, 332; NStZ 1990, 604).
- BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90
Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
Eine solche Auslegung verbietet der Wortsinn der Vorschrift, der die äußerste Grenze jeder Auslegung bestimmt (std. Rspr., vgl. nur BGHSt 3, 300, 303; 37, 226, 230; BGHZ 46, 74, 76 = NJW 1967, 343, 346;… vgl. ferner Engisch, Einführung in das juristische Denken 8. Aufl. S. 249, Anm. 106 b;… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 320 ff., 343).
- BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73
Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem …
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
Sie dienen einer sachgemäßen Arbeitsverteilung unter verschiedenen Gerichten (BGHSt 29, 33, 36; vgl. auch BVerwGE 47, 255, 259). - RG, 11.03.1927 - I 105/26
I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F. …
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
Dies ist im Schrifttum anerkannt (Engisch aaO auch unter Hinweis auf RGSt 61, 242;… Larenz aaO). - BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65
Preisbindung für Schallplatten
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
Eine solche Auslegung verbietet der Wortsinn der Vorschrift, der die äußerste Grenze jeder Auslegung bestimmt (std. Rspr., vgl. nur BGHSt 3, 300, 303; 37, 226, 230; BGHZ 46, 74, 76 = NJW 1967, 343, 346;… vgl. ferner Engisch, Einführung in das juristische Denken 8. Aufl. S. 249, Anm. 106 b;… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 320 ff., 343). - BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
So hat er bei § 304 Abs. 4 Nr. 4 StPO in entsprechender Anwendung der Vorschrift die Beschwerdemöglichkeit auch bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung bejaht, soweit darin dem Verurteilten eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist (BGHSt 30, 168, 170), und für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Durchsuchungsanordnungen der Staatsanwaltschaft § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO entsprechend angewandt und damit den "vorrangigen" Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht eröffnet (BGHSt 37, 79, 82 mit Nachweisen). - BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit …
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
So hat er bei § 304 Abs. 4 Nr. 4 StPO in entsprechender Anwendung der Vorschrift die Beschwerdemöglichkeit auch bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung bejaht, soweit darin dem Verurteilten eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist (BGHSt 30, 168, 170), und für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Durchsuchungsanordnungen der Staatsanwaltschaft § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO entsprechend angewandt und damit den "vorrangigen" Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht eröffnet (BGHSt 37, 79, 82 mit Nachweisen). - OLG Koblenz, 30.05.1988 - 2 VAs 3/88
Akteneinsicht; Überprüfbarkeit; Berechtigtes Interesse; Schlüssigkeit
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
An der danach beabsichtigten Entscheidung, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG für unzulässig zu erklären und den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt/Main als zuständiges Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen, sieht sich das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gehindert durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Oktober 1987, 30. Mai 1988 und 9. März 1990 (NStZ 1988, 89; StV 1988, 332; NStZ 1990, 604). - BGH, 04.01.1993 - StB 27/92
Erscheinungspflicht - Aussageverweigerung - Gegenüberstellung
Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92
So werden bei Vernehmungen von Zeugen durch die Staatsanwaltschaft (§ 161a StPO) die Zurückweisung des Zeugenbeistands und die Androhung der Vorführung hinsichtlich der Anfechtbarkeit den in § 161 a Abs. 2 StPO genannten Zwangsmaßnahmen gleichgestellt (…zur Zurückweisung des Zeugenbeistands siehe Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 161 a Rdn. 50; zur Androhung der Vorführung siehe BGH Beschluß vom 4. Januar 1993 - 1 BJs 193/84-5 - StB 27/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt;… Rieß aaO;… Kleinknecht/Meyer aaO § 161 a Rdn. 21; offengelassen in BGH NStZ 1989, 539, 540). - BGH, 04.01.1993 - 1 BJs 193/84
Zwangsweise Vorführung des Beschuldigten zum Zweck der Gegenüberstellung mit …
- OLG Koblenz, 09.03.1990 - 2 VAs 25/89
Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft für einen Kommanditisten …
- BGH, 13.11.1952 - 3 StR 727/51
Rechtsmittel
- BGH, 10.05.1989 - 1 BJs 247/88
Zeugenvernehmung - Ladung zur Vernehmung - Unentschuldigtes Ausbleiben - …
- OLG Hamm, 20.12.1990 - 1 VAs 54/90
- BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14
Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf …
Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 5 AR (VS) 44/92 -, NJW 1993, S. 1341 ;… Schmitt/Meyer-Goßner, StPO, 58. Auflage 2015, § 406e Rn. 11 m.w.N.) hat der Beschwerdeführer den Rechtsweg zwar formell erschöpft, da die Entscheidung des Amtsgerichts als Ermittlungsgericht gemäß § 406e Abs. 4 Satz 4 StPO unanfechtbar ist, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. - BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22
Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren
Der Subsidiaritätsgrundsatz des § 23 Abs. 3 EGGVG greift vorliegend nicht, denn gegen den Bewilligungsbescheid kann der Antragsteller nicht nach § 406e Abs. 5 Satz 2 StPO oder § 480 Abs. 3 Satz 1 StPO jeweils i. V. m. § 162 StPO um gerichtliche Entscheidung durch den Ermittlungsrichter nachsuchen (zur früheren Rechtslage auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993, 5 AR [VS] 44/92, BGHSt 39, 112 [juris Rn. 13 ff.]). - LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung - …
Folglich ist davon auszugehen, dass der Kläger entweder keine Einwände gegen die Akteneinsicht erhoben oder aber gem. § 406 e Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 StPO analog (BGH 18. Januar 1993 - 5 AR (VS) 44/92 - NJW 1993, 1341) das nach § 162 StPO zuständige Gericht unanfechtbar (§ 406 e Abs. 4 Satz 4 StPO analog) auf Akteneinsicht durch den Beklagten entschieden hat.
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
Akteneinsicht des Verletzten (Antrag auf gerichtliche Entscheidung; überwiegendes …
Bei der Prüfung gemäß § 406 Abs. 2 Satz 1 StPO ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift einen vertretbaren Ausgleich im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten sucht (BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 5 AR (VS) 44/92, BGHSt 39, 112, 115;… LöweRosenberg/Hilger, aaO Rn. 3;… vgl. auch BT-Drucks. 10/5305, S. 18). - BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96
Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen …
Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten (vgl. nur BGHSt 39, 112, 114 f; 40, 272, 279; BGH StV 1996, 546, 547; StV 1997, 132, 133 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - ferner BVerfGE 71, 108, 115; 73, 206, 235). - BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"
Die Gewährung von Akteneinsicht in Strafsachen ist weitgehend in der Strafprozeßordnung geregelt, so unter anderem für Verteidiger (§ 147 StPO), für Privatkläger und Nebenkläger (§§ 385 Abs. 3, 397 Abs. 1 Satz 2 StPO), für den Verletzten (§§ 406 e Abs. 4 Satz 2 i.V. m. § 161 a Abs, 3 Satz 2 - 4 StPO; vgl. BGHSt 39, 112 ff.) sowie verfahrensunbeteiligte Dritte (vgl. die Neuregelung der §§ 474 ff. StPO durch das StVÄG 1999 vom 2. August 2000 - BGBl. I 1253). - BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im vorbereitenden …
So wurde vom Reformgesetzgeber nämlich ausdrücklich ein weitgehender Gleichlauf des § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO mit den uneingeschränkten Rechtschutzmöglichkeiten eines Verletzten gegen eine Versagung seines Akteneinsichtsbegehrens nach § 406e Abs. 2 und 4 Satz 2 StPO erstrebt (…vgl. BT-Drucks. 14/1484, S. 22;… anders noch BT-Drucks. 13/9718, S. 37; vgl. bereits BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 5 AR (VS) 44/92, StV 1993, 118). - OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92
Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
Recht des Nebenklägervertreters auf Akteneinsicht
Die angefochtene Entscheidung unterliegt der einfachen Beschwerde (§ 304 StPO), § 305 Satz 1 StPO findet keine Anwendung (BGHSt 39, 112; KG NStZ 2016, 438; 2019, 110; OLG Hamburg NStZ 2015, 105). - KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des anwaltlichen Zeugenbeistands im …
Die Vorschrift des § 406e StPO zeigt, dass der Gesetzgeber "im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten einen vertretbaren Ausgleich" (…LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 406e Rdnr. 3; vgl. auch BGHSt 39, 112, 116) gesucht hat und nur dem verletzten Zeugen regelmäßig ein Akteneinsichtsrecht zubilligen wollte. - KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands im Ermittlungsverfahren
- OLG Stuttgart, 10.03.2006 - 4 VAs 1/06
Rechtsschutz für den durch eine Straftat Verletzten gegen die Gewährung …
- LG Koblenz, 08.06.2020 - 10 Qs 29/20
- LG Berlin, 15.02.2010 - 3 Wi Js 1665/07
Strafverfahren: Akteneinsicht durch den Kapitalanleger bei einem Verfahren wegen …
- OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
- OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
Ermittlung wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall sowie …
- BVerfG, 31.01.2006 - 2 BvQ 7/06
Rechtsprechung
BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minderjähriger Nebenkläger - Prozeßkostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
StPO § 397a; ZPO § 114
Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem Unterhaltsanspruch
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 351
- Rpfleger 1993, 302
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89
Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes …
Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
Der Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren steht zum einen schon entgegen, daß der Nebenkläger ein von vornherein unzulässiges Revisionsbegehren verfolgt (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6). - OLG München, 27.11.1986 - 20 U 5314/86
Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfeverfahren; Anspruch; Wirtschaftliche …
Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
Als Maßstab für die Zumutbarkeit der Belastung des Unterhaltspflichtigen mit einem Prozeßkostenvorschuß ist dabei die Tabelle zu § 114 ZPO heranzuziehen (…vgl. Schoreit/Dehn aaO.; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1985, 826; OLG München FamRZ 1987, 303), also die Belastung, die nach § 115 ZPO bei eigener Prozeßführung eintreten würde. - OLG Frankfurt, 15.03.1985 - 5 WF 32/85
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Auswirkungen eines …
Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
Als Maßstab für die Zumutbarkeit der Belastung des Unterhaltspflichtigen mit einem Prozeßkostenvorschuß ist dabei die Tabelle zu § 114 ZPO heranzuziehen (…vgl. Schoreit/Dehn aaO.; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1985, 826; OLG München FamRZ 1987, 303), also die Belastung, die nach § 115 ZPO bei eigener Prozeßführung eintreten würde. - BGH, 26.11.1992 - 1 StR 249/92
Gründe für die Ablehnung eines Antrags zur Gewährung von Prozesskostenhilfe
- OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht
Das gilt nicht nur bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels (vgl. BGH in NStZ 1993, 351, und bei Kusch in NStZ 1994, 23, 26; BayObLG bei Bär in DAR 1989, 361, 371) sowie bei offensichtlicher Unbegründetheit einer Revision nach § 349 Abs. 2 StPO (…vgl. BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 12) - Fallgestaltungen, die etwaig auch unter den von der herrschenden Meinung zugrundegelegten Maßstab einer rechtlichen Unmöglichkeit der Verurteilung wegen einer Nebenklagestraftat erfaßt werden mögen -, sondern auch zum Beispiel im Klagerzwingungsverfahren, in welchem zusätzlich die Sachlage geprüft wird. - BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01
Verbot der Doppelverwertung bei der Strafzumessung
Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist zurückzuweisen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9). - BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08
Prozesskostenhilfe für die Nebenklage in der Revisionsinstanz (zweiter Durchgang; …
Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9).
- BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Aus der Unzulässigkeit der Revision der Nebenklägerin folgt zugleich, daß ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz erfolglos bleibt (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9 und 14). - OLG Stuttgart, 07.10.2005 - 11 UF 221/05
Prozesskostenhilfe: Versäumung der Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den …
Denn ein Anspruch auf Zahlung von Prozesskostenvorschuss stellt einen Vermögenswert i. S. d. § 115 Abs. 2 dar (BGH Rpfl 1993, 302). - BGH, 21.01.2004 - 2 StR 468/03
Zulässigkeit der Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung; …
Der Antrag der Nebenklägerin M., ihr für das Revisionsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin R. Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, war abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2002 - 1 StR 407/02; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1999 - 4 StR 154/99; auch BGHR StPO § 397 a Abs. 1 - Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12, 14). - BGH, 17.12.1999 - 2 StR 574/99
Zulässige Ziele der Nebenklage; Bestellung eines Rechtsanwalts auf Antrag des …
Für das Adhäsionsverfahren kann Prozeßkostenhilfe in der Revisionsinstanz nicht bewilligt werden, weil das Rechtsmittel der Nebenklägerin gemäß § 406 a StPO unzulässig ist (vgl. Senatsbeschl. vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 und zum früheren Recht BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12, 14). - BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97
Prozeßkostenhilfe für Beratung über die Erfolgsaussichten einer Revision
Prozeßkostenhilfe kann im Revisionsverfahren nur für ein zulässiges und nicht offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel gewährt werden (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12). - OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96
Anspruch eines Ehegatten auf Prozeßkostenvorschuß
Ein Prozeßkostenvorschuß bezweckt dagegen vorliegend die Klägerin in die Lage zu versetzen, die ihr von der öffentlichen Hand verauslagten Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Zahlung von Prozeßkostenhilfe ratenweise aus eigenem Vermögen zurückzuzahlen; dazu gehört auch ein durchsetzbarer Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß (vgl. BGH, Rpfleger 1993, 302 ). - BGH, 13.10.1995 - 2 StR 240/95
Revision des Nebenklägers - Antragstellung - Aussichtslosigkeit - …
Es besteht kein Rechtsschutzinteresse daran, ein sich bereits bei Antragstellung als ersichtlich aussichtslos darstellendes Rechtsmittel durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe verfolgen zu können (vgl. für ersichtlich unzulässige Rechtsmittel BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6 und 9). - OLG Naumburg, 07.07.1999 - 8 WF 199/99
Prozesskostenhilfe für Minderjährige - realisierbarer Anspruch auf …
- OLG Naumburg, 22.04.2002 - 8 WF 78/02
Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für minderjährige Kinder; Anspruch auf …
- BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Voraussetzungen für die Rücknahme der Beschränkung eines Rechtsmittels "auf das …
- BGH, 06.05.1999 - 4 StR 154/99
Gesetzesverletzung; Anfechtung bei der Nebenklage; Prozeßkostenhilfe
- LSG Sachsen, 14.05.2012 - L 3 AS 1139/11
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Anspruchs auf …
- BGH, 22.04.1997 - 4 StR 120/97
Anschluss als Nebenkläger - Anforderungen an die Revisionsbegründung
- BGH, 19.05.1994 - 1 StR 259/94
Nebenklage - Prozeßkostenhilfe - Kosten - Prozeßkostenvorschuß
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2017 - L 13 AS 4/16
- BayObLG, 28.01.2003 - 5St RR 9/03
Umfang der Aufklärungspflicht bei freisprechendem Urteil