Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.11.2001

Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00 - 4 (9), StB 20/01   

Zitiervorschläge
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BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00 - 4 (9), StB 20/01 (https://dejure.org/2001,6602)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2001 - 3 BJs 22/00 - 4 (9), StB 20/01 (https://dejure.org/2001,6602)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2001 - 3 BJs 22/00 - 4 (9), StB 20/01 (https://dejure.org/2001,6602)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 94 StPO; § 103 StPO; Art. 13 GG; § 102 StPO; § 304 StPO
    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend individualisierte Beweismittel); Beschlagnahme; Sicherstellung; Prozessuale Überholung und notwendiger effektiver Grundrechtsschutz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren - Generalbundesanwalt - Kriminelle Vereinigung - Volksverhetzung - Öffentliche Aufforderung zu Straftaten - Wohnungsdurchsuchung - Nicht tatverdächtiger Dritter - Sicherstellung - Beschlagnahme

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Rechtsradikale Musik - Durchsuchungsbeschluss - Beschwerde - Nicht Tatverdächtiger Dritter

  • Judicialis

    StGB § 111; ; StGB § 130; ; StPO § 103; ; StPO § 110 Abs. 1; ; StPO § 103 Abs. 1; ; StPO § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 103 § 304
    Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei einem Dritten; Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine abgeschlossene Durchsuchungsanordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Konkretisierung des Durchsuchungsziels

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 215
  • StV 2002, 62
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).

    Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86).

  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Die Durchsuchungsanordnung gegen einen Nichtverdächtigen setzt daher voraus, daß hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden (BVerfG NJW 1981, 971; BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und Tatsachen 1).

    Erforderlich ist es jedoch, daß sie zumindest ihrer Gattung nach bestimmt sind (zum Umfang der notwendigen Konkretisierung s. etwa BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und BGH, Beschl. vom 13. Januar 1989 - StGB 1/89 -, insoweit in BGHR StPO § 103 Tatsachen 1 nicht abgedruckt).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86).
  • BVerfG, 04.03.1981 - 2 BvR 195/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umfang der Bechlagnahmefreiheit bei

    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Die Durchsuchungsanordnung gegen einen Nichtverdächtigen setzt daher voraus, daß hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden (BVerfG NJW 1981, 971; BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und Tatsachen 1).
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 13.01.1989 - StB 1/89
    Auszug aus BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
    Erforderlich ist es jedoch, daß sie zumindest ihrer Gattung nach bestimmt sind (zum Umfang der notwendigen Konkretisierung s. etwa BGHR StPO § 103 Gegenstände 1 und BGH, Beschl. vom 13. Januar 1989 - StGB 1/89 -, insoweit in BGHR StPO § 103 Tatsachen 1 nicht abgedruckt).
  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98, juris Rn. 8 ff.).

    Dieses Begehr wäre zwar von der Ermittlungsrichterin als gegen die (vorläufige) Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht nach § 110 StPO gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog auszulegen gewesen (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, juris Rn. 1 f.; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1998 - 2 BGs 306/98, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, juris Rn. 22; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10; § 98 Rn. 19 u. 23).

  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss soweit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1989 - StB 1/89, BGHR StPO § 103 Tatsachen 1; vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16).
  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der

    Ferner sind von der Kammer trotz der Bestimmung in § 309 Abs. 2 StPO keine alternativen Überlegungen zu den - geringeren - Voraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung nach § 102 StPO anzustellen, die anders als bei § 103 StPO bereits durch die allgemeine Aussicht gestützt werden kann, irgendwelche relevanten Beweismittel zu finden (vgl. BGH NStZ 2002, 215, 216).
  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2).
  • AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15

    Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von

    Insofern rechtfertigt - anders als im Fall des § 102 StPO für die Durchsuchung beim Tatverdächtigen - allein die allgemeine Aussicht, irgendwelche relevanten Beweismittel zu finden, die erheblich in Rechte des unbeteiligten Dritten eingreifende Maßnahme nicht, so dass im Rahmen der Durchsuchungsanordnung vorausgesetzt ist, dass hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden und bestimmte Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich die Sache in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 09.04.2009 - StB 6/09, zitiert nach juris, Rdnr. 7; BGH, Beschluss vom 21.11.2001 - StB 20/01, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

    c) Es kann insofern dahingestellt bleiben, ob die Bezeichnung "vollautomatische Schusswaffe" im Beschluss vom 29.10.2014 allein oder in Verbindung mit den weiteren vom Zeugen S. beschriebenen - im Durchsuchungsbeschluss jedoch nicht aufgeführten - Merkmalen, dass diese "klein" sei und über eine "ausfahrbare Schulterstütze" verfüge und sich in einem "silbernen Koffer" befinde, das aufzufindende Beweismittel noch hinreichend individualisiert, wobei jedoch nicht erforderlich ist, dass die aufzufindenden Beweismittel in allen Einzelheiten bezeichnet werden, sondern insofern ausreichend aber auch erforderlich ist, dass sie zumindest ihrer Gattung nach bestimmt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.1999 - StB 9/99, zitiert nach juris, Rdnr. 13; BGH, Beschluss vom 21.11.2001 - StB 20/01, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2).
  • BGH, 20.07.2022 - StB 29/22

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung beim Nichtverdächtigen

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2).
  • BGH, 05.06.2019 - StB 6/19

    Anfangsverdacht als Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsanordnung

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, NStZ 2002, 215 Rn. 3).
  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, NStZ 2002, 215 Rn. 3).
  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2).
  • LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei

  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von

  • BGH, 06.09.2023 - StB 40/23

    Patriotische Union

  • OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04

    Rauschgiftdelikt; deliktstypische Straftat

  • BGH, 20.04.2023 - StB 59/22

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des

  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts der mitgliedschaftlichen

  • LG Koblenz, 27.10.2014 - 4 Qs 66/14

    Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung gegen nicht tatverdächtigen

  • BGH, 13.02.2002 - 3 BJs 1/01

    Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss nach Abschluss der Durchsuchung

  • OLG Köln, 23.07.2002 - 2 Ws 336/02
  • LG Regensburg, 29.11.2016 - 5 Qs 116/16

    Durchsuchung bei Dritten und Beschlagnahme eines privaten Laptops

  • BGH, 13.02.2002 - StB 2/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2021 - 3d E 806/21

    Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmeanordnung von Kontounterlagen wegen Verstoß

  • LG Stuttgart, 07.06.2023 - 6 Qs 2/23

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung; Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

  • LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
  • LG Braunschweig, 11.09.2012 - 9 Qs 136/12

    Durchsuchung, Durchsuchung der Geschäftsräume, Kanzlei, Rechtsanwaltskanzlei,

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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2993
BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2001 - 3 StR 216/01 (https://dejure.org/2001,2993)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 215
  • NStZ-RR 2011, 303
  • StV 2002, 4
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    a) Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit hindert nicht, ihn als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, die ihm bei Durchführung des erteilten Auftrags bekannt geworden sind (BGHSt 20, 222, 224; BGH, Beschl. vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01; Senge in KK 4. Aufl. § 74 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 74 Rdn. 19).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    a) Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit hindert nicht, ihn als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, die ihm bei Durchführung des erteilten Auftrags bekannt geworden sind (BGHSt 20, 222, 224; BGH, Beschl. vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01; Senge in KK 4. Aufl. § 74 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 74 Rdn. 19).
  • BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    Die Tatsache, daß der Sachverständige vor der Hauptverhandlung (auch) für die Brandversicherung beruflich tätig geworden und bezahlt worden war, rechtfertigt aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis, daß er bei Erstattung seines Gutachtens in dem Strafverfahren gegen ihn nicht unbefangen sein würde; unabhängig davon, ob sich der Sachverständige in seinem für die Versicherungsgesellschaft erstatteten Gutachten bereits festgelegt hatte, war allein sein berufliches Tätigwerden (auch) für fremde Interessen vom Standpunkt des Angeklagten aus geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. RGSt 72, 250, 251; BGHSt 20, 245, 246).
  • RG, 16.06.1938 - 2 D 172/38

    Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
    Die Tatsache, daß der Sachverständige vor der Hauptverhandlung (auch) für die Brandversicherung beruflich tätig geworden und bezahlt worden war, rechtfertigt aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis, daß er bei Erstattung seines Gutachtens in dem Strafverfahren gegen ihn nicht unbefangen sein würde; unabhängig davon, ob sich der Sachverständige in seinem für die Versicherungsgesellschaft erstatteten Gutachten bereits festgelegt hatte, war allein sein berufliches Tätigwerden (auch) für fremde Interessen vom Standpunkt des Angeklagten aus geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. RGSt 72, 250, 251; BGHSt 20, 245, 246).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den erfolgreich als befangen abgelehnten Sachverständigen wiederholt entschieden (BGHSt 20, 222, 224; BGH NStZ 2002, 44; StV 2002, 4, 5).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen hinderte die Kammer zwar nicht, ihn über die von ihm im Rahmen seines Auftrags ermittelten Tatsachen als Zeugen oder sachverständigen Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHSt 20, 222 ff.; BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 7; BGH NStZ 2002, 44).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 1 W 58/06

    Keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Beschäftigung in einer für die

    Anders wäre dies etwa, wenn der Sachverständige schon ein Privatgutachten in derselben Sache für eine der an dem Rechtsstreit beteiligten Versicherungen erstattet hätte und insofern bereits für deren Interessen tätig war (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 215), wenn er zu einer dieser Versicherungen in einer abhängigen und ständigen Verbindung ("Haussachverständiger") stünde oder - über die D. - überhaupt wirtschaftlich mit den diese beauftragenden Versicherungen derart verflochten wäre, dass eine unvoreingenommene Bearbeitung von ihm nicht mehr erwartet werden könnte.
  • KG, 18.11.2016 - 10 W 136/16

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei

    Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn der Sachverständige schon ein Privatgutachten in derselben Sache für die beklagte Versicherung erstattet hätte und insofern bereits für deren Interessen tätig war (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 215), wenn er zu der beklagten Versicherung in einer abhängigen und ständigen Verbindung ("Haussachverständiger") stünde oder überhaupt wirtschaftlich mit den ihn beauftragenden Versicherungen derart verflochten wäre, dass eine unvoreingenommene Bearbeitung von ihm nicht mehr erwartet werden könnte.
  • LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12

    Durchsuchung der Geschäftsräume bei Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens

    Die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen aus Art, 13 1 GG gebietet es, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (vgl. BGH NStZ 02, 215, 216 [BGH 09.11.2001 - 3 StR 216/01] m.w.N.).
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