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   BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19   

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https://dejure.org/2020,5269
BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19 (https://dejure.org/2020,5269)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2020 - 4 StR 324/19 (https://dejure.org/2020,5269)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 4 StR 324/19 (https://dejure.org/2020,5269)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 241 Abs. 1 StGB; § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB; § 6 Satz 1 StVO; § 8 StVO; § 267 Abs. 3 StPO
    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch); Bedrohung (Anforderungen an die Bestimmtheit der Drohung); schwere Brandstiftung (Versuch: Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände zum Beleg des bedingten Vorsatzes); Grundsätze der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum strafrechtlichen Vorfahrtbegriff an Engstellen

  • IWW

    § 24 Abs. 1, Abs. 2 StGB, § ... 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2 StGB, § 241 Abs. 1 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 1, § 22 StGB, § 23 Abs. 1 1. Hs. StGB, § 21 StGB, § 267 Abs. 3 StPO, § 49 Abs. 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB, § 6 Satz 1 StVO, § 8 StVO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Geldfälschung, versuchter Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung u.a.

  • rewis.io

    Gefährdung des Straßenverkehrs durch Vorfahrtverletzung: Strafrechtlicher Vorfahrtbegriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Geldfälschung, versuchter Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung u.a.

  • datenbank.nwb.de

    Gefährdung des Straßenverkehrs durch Vorfahrtverletzung: Strafrechtlicher Vorfahrtbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 402
  • NStZ 2020, 549
  • NZV 2020, 433
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17

    Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 Rn. 7 mwN).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198, 199; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 9; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470; jew. mwN).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    Auf den Tatplan kommt es jeweils nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 67. Aufl., § 24 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15

    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    aa) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    Dabei ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass von der Höhe der Wahrscheinlichkeit des Inbrandsetzens des Tatobjekts auf Grund der relevanten objektiven Umstände der Tatbegehung auf das Vorliegen von Brandstiftungsvorsatz geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 5 StR 222/17, NStZ-RR 2017, 246 Rn. 17; Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    a) Die dem Tatrichter vorbehaltene Strafzumessung ist für das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar (zum Maßstab vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 9. Januar 1962 - 1 StR 346/61, BGHSt 17, 35, 36).
  • BGH, 20.01.2009 - 4 StR 396/08

    Straßenverkehrsgefährdung (Begriff der Vorfahrt)

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    Da § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB nicht nur den Vorrang beim Zusammentreffen von Fahrzeugen aus verschiedenen Straßen im Sinne des § 8 StVO erfasst, sondern für alle Verkehrsvorgänge gilt, bei denen die Fahrlinien zweier Fahrzeuge bei unveränderter Fahrtrichtung und Fahrweise zusammentreffen oder einander so gefährlich nahekommen, dass sich der Verordnungsgeber veranlasst gesehen hat, durch eine ausdrückliche besondere Vorschrift einem Verkehrsteilnehmer den Fahrtvorrang vor dem anderen einzuräumen (sog. erweiterter Vorfahrtsbegriff; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, NStZ-RR 2009, 185 (Ls.); Beschluss vom 5. Februar 1958 - 4 StR 704/57; BGHSt 11, 219, 223), ist auch die Missachtung des Fahrtvorrangs nach § 6 Satz 1 StVO als Vorfahrtsverstoß zu werten (vgl. KG, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 1 Ss 6/04, NStZ-RR 2004, 285; OLG Oldenburg, Urteil vom 19. Oktober 1971 - 1 Ss 205/71, VRS 42, 34, 35; Ernemann in: SSW-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 15; Hagemeier in: Münch.Komm.StVR § 315c Rn. 47; Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 315c Rn. 14; Heß in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 6 StVO Rn. 9; König in: Leipziger Komm. z. StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 72; ders. in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 315c Rn. 8; Pegel in: Münch.Komm. z. StGB, 3. Aufl., § 315c Rn. 47).
  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16

    Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 222/17

    Vollendete Brandstiftung bei gemischt genutztem Gebäude (teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    Dabei ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass von der Höhe der Wahrscheinlichkeit des Inbrandsetzens des Tatobjekts auf Grund der relevanten objektiven Umstände der Tatbegehung auf das Vorliegen von Brandstiftungsvorsatz geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 5 StR 222/17, NStZ-RR 2017, 246 Rn. 17; Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17

    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198, 199; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 9; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470; jew. mwN).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
    Liegt bei der Brandlegung eine akute Berauschung vor, muss erörtert werden, welchen Einfluss sie auf die Risikokenntnis des Täters gehabt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 4 StR 251/18, NStZ-RR 2018, 332; Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77).
  • BGH, 04.03.2010 - 4 StR 62/10

    Bedingter Vorsatz bei der versuchten Brandstiftung (Vorsatzbeleg;

  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19

    Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des

  • KG, 05.05.2004 - 1 Ss 6/04

    Abgrenzung von Verkehrsstraftat und Verkehrsordnungswidrigkeit: Befahren einer

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

  • BGH, 14.08.2018 - 4 StR 251/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (ausdrückliche Erörterung von

  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im

  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 441/02

    Strafzumessung (Revisibilität; gerechter Schuldausgleich); bewaffneter

  • BGH, 05.02.1958 - 4 StR 704/57

    Öffentlicher Straßenverkehr - Zusammentreffen zweier Fahrlinien - Vorfahrtfall -

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 213/62
  • BGH, 05.09.2002 - 4 StR 235/02
  • OLG Oldenburg, 19.10.1971 - 1 Ss 205/71
  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Beinahe-Unfall;

    Insbesondere liegt in der zweiten Situation, dem Beinahe-Unfall mit dem entgegenkommenden Polizeiwagen, eine Missachtung der Vorfahrt gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB auch nach dem erweiterten Vorfahrtsbegriff der Norm (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19, juris Rn. 25 mwN) nicht vor, denn nach den Urteilsfeststellungen befanden sich die die Fahrbahn verengend parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahnseite des Polizeifahrzeugs, so dass der Angeklagte nicht gemäß § 6 Satz 1 StVO wartepflichtig war.
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    a) Ein bedingter Vorsatz in Bezug auf die Erfolgsvariante des Inbrandsetzens im Sinne des § 306a Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass durch seine Tathandlung das in Rede stehende Tatobjekt vom Feuer ergriffen wird und selbstständig weiterbrennt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 4 StR 268/22, NStZ 2023, 414; Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19 Rn. 8, NStZ 2020, 402 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 234/22

    Mord (Beweiswürdigung: Tötungsabsicht, geplante Ausnutzung eingeschränkter

    b) Auf Grundlage der danach rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat das Landgericht im Ergebnis auch zutreffend angenommen, dass der Angeklagte mit einem auf die Begehung eines Heimtückemordes gerichteten Tatentschluss (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 4 StR 324/19, NStZ 2020, 402 Rn. 17 mwN) gehandelt hat, als er sein Fahrzeug in Tötungsabsicht auf den Lkw lenkte.
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22

    Brandstiftung (Tatobjekt: Warenlager oder-vorräte, Waren, § 92 Abs. 2 BGB, § 241a

    aa) Eine vollendete Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 StGB in der hier gegebenen Variante der Inbrandsetzung setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Täter zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat (bedingter Vorsatz), dass durch seine Tathandlung das in Rede stehende Tatobjekt - wie tatsächlich geschehen - vom Feuer ergriffen wird und selbständig weiterbrennt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19 Rn. 17, NStZ 2020, 402 mwN).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 91/22

    Nötigung (Versuch: vorsatzgleiche Vorstellung, umfassende Würdigung aller

    aa) Der Tatbestand eines versuchten Delikts verlangt in subjektiver Hinsicht (Tatentschluss) das Vorliegen einer vorsatzgleichen Vorstellung, die sich auf alle Umstände des äußeren Tatbestands bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19, NStZ 2020, 402 Rn. 17; Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732 Rn. 13).
  • BayObLG, 23.03.2022 - 202 StRR 27/22

    Sachlich-rechtlicher Urteilsmangel wegen unterlassener Erörterung

    Das Urteil würde nur dann nicht auf dem Erörterungsmangel beruhen, wenn der Versuch zweifelsfrei fehlgeschlagen wäre, weil in einem solchen Fall ein strafbefreiender Rücktritt von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - 4 StR 587/19 = NStZ-RR 2020, 102; 09.01.2020 - 4 StR 324/19 = DAR 2020, 342 = NStZ 2020, 402 = StV 2020, 598 = BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 2; 27.11.2019 - 2 StR 609/18, bei juris Urt. v. 16.01.2019 - 2 StR 312/18 = StV 2020, 114).

    Da sich die Urteilsgründe nicht dazu verhalten, ob die Tatvollendung endgültig gescheitert war und welches Vorstellungsbild der Angeklagte spätestens nach dem Ablassen von dem Geschädigten im Anschluss an die verübten Würgehandlungen und damit an die nach Sachlage mit Blick auf den Tatvorwurf der versuchten besonders schweren Erpressung mögliche letzte Ausführungshandlung hatte, sind die Urteilsgründe lückenhaft und halten deshalb einer sachlich-rechtlichen Nachprüfung nicht stand (st.Rspr.; vgl. neben BGH a.a.O. u.a. BGH, Beschluss vom 09.01.2020 - 4 StR 324/19 = NStZ 2020, 402 = StV 2020, 598 = BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a = DAR 2020, 342 = BeckRS 2020, 3848 und 11.01.2022 - 6 StR 431/21 bei juris, jeweils m.w.N.).

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