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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07   

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https://dejure.org/2007,3913
BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,3913)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - 4 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,3913)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,3913)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 261 StPO
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff; Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert: Wertgrenze und bedeutende Gefährdung); Beweiswürdigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen absichtlichen Herbeiführens eines Verkehrsunfalls - Objektiver Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Fehlerhafte Beweiswürdigung bei fehlender Auseinandersetzung mit sich widersprechenden ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 b Abs. 1; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert in unbedeutendem Ausmaß; Berechnung des Gefährdungsschadens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 375
  • NStZ-RR 2008, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07
    Zwar hat der Angeklagte nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Verkehrsunfall jeweils absichtlich herbeigeführt (§ 315 b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a StGB) und mithin die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgenommen hat (vgl. BGHSt 48, 233).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07
    Für die Berechnung des Gefährdungsschadens kommt es auf die am Marktwert zu messende Wertminderung an (vgl. BGH NStZ 1999, 350, 351; Barnickel in MünchKomm StGB § 315 Rdn. 71).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07
    Dass eine Sache von bedeutendem Wert nur in (wirtschaftlich) unbedeutendem Maße gefährdet wird, reicht hierfür 10 nicht aus; vielmehr muss der konkret drohende Schaden bedeutenden Umfanges sein (vgl. BGH NJW 1990, 194, 195; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 315 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07
    Die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB lag zu dem für die Wertbestimmung maßgeblichen Gefährdungszeitpunkt (vgl. Barnickel in MünchKomm StGB aaO Rdn. 69 m.N.) bei mindestens 1.500 DM bzw. 750 Euro (BGHSt 48, 14, 23; vgl. Barnickel aaO).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07
    Das Landgericht hätte sich deshalb in den Urteilsgründen mit diesem Widerspruch auseinandersetzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 115; BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 107/05).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05

    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07
    Das Landgericht hätte sich deshalb in den Urteilsgründen mit diesem Widerspruch auseinandersetzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 115; BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 107/05).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass eine Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB zur Tatbestandserfüllung nur ausreicht, wenn auch der konkret drohende Schaden bedeutenden Umfangs war (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83 m.w.N.), und hat diese Voraussetzung in den fraglichen vier Fällen als erfüllt angesehen.

    Dabei hat es sich an der Rechtsprechung des Senats ausgerichtet, wonach die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei mindestens 750 EUR liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 121; Beschlüsse vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07; vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NZV 2010, 261).

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    aa) Hierbei muss über den Gesetzeswortlaut hinaus der fremden Sache von bedeutendem Wert auch ein bedeutender Schaden gedroht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07 - insoweit in BGH NStZ-RR 2008, 83 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Der maßgebliche Grenzwert lag im Tatzeitraum bei 1.500 DM (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BHGSt 48, 119; Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83).

    Nach den mitgeteilten Schadensbildern (Fall 3: "geringfügiger Farbabrieb", UA 27; Fall 7: "Lackabschürfungen und kleine Blechverformungen", UA 13; Fall 15: "Schaden am Kotflügel und der Stoßstange", UA 20) liegt es indes eher fern, versteht sich aber jedenfalls nicht von selbst, dass ein bedeutender Schaden drohte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83); auch die Feststellungen zum jeweiligen Unfallhergang geben hierfür nichts her.

  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Zu Recht beanstandet der Revisionsführer, dass das Urteil eine Auseinandersetzung mit seiner vor Eröffnung des Hauptverfahrens abgegebenen schriftlichen Einlassung vermissen lässt, mithin wesentlichen in die Hauptverhandlung eingeführten Beweisstoff unberücksichtigt gelassen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; Beschluss vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12, NStZ 2012, 709).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Sowohl § 315b als auch § 315c StGB setzen die Gefährdung von fremden Sachen von bedeutendem Wert voraus (zu den erforderlichen Feststellungen siehe BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; vom 20. Oktober 2009 ? 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, DAR 2013, 709 m. Anm. Ernst; vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16, StraFo 2017, 252; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615).
  • OLG Köln, 27.11.2012 - 3 Ns 8/10

    Berufungen im Strafprozess um die Havarie der "Excelsior" sind weitgehend

    Der Gefährdungsschaden war nicht geringer als der tatsächlich entstandene Schaden an den Containern in Höhe von ca. 10.000,00 EUR und an deren Inhalt in Höhe von ca. 600.000,00 EUR, so dass die von der Rechtsprechung (vgl. BGH 4. Strafsenat, Beschluss vom 27.09.2007 - 4 StR 1/07 - und Beschluss vom 12.04.2011 - 4 StR 22/11 - ) aufgestellte Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert von 750, 00 EUR bei weitem überschritten ist.
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10

    Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    Hierfür reicht es nicht aus, dass eine Sache von bedeutendem Wert, wie hier der Streifenwagen, nur in wirtschaftlich unbedeutendem Maße gefährdet wird; vielmehr muss der konkret drohende Schaden bedeutenden Umfangs sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07 = NStZ-RR 2008, 83 m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 315 b Rdn. 18 m.w.N.; zur Wertgrenze vgl. BGHSt 48, 119, 121; Fischer aaO § 315 Rdn. 16 a; Barnickel in MünchKomm StGB § 315 Rdn. 69).
  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 522/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; rechtsfehlerhafte Vorentscheidung;

    Da bereits unklar ist, ob es in zeitlicher Nähe zur Tat aufgenommen wurde, war dessen Erörterung angesichts der weiteren Beweiswürdigung nicht geboten (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14, 16 f.; Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 176).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2007 - 4 StR 386/07   

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https://dejure.org/2007,5704
BGH, 29.11.2007 - 4 StR 386/07 (https://dejure.org/2007,5704)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - 4 StR 386/07 (https://dejure.org/2007,5704)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - 4 StR 386/07 (https://dejure.org/2007,5704)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 261 StGB; § 267 StPO
    Urteilsgründe (erforderliche Feststellungen zu Einzeltaten: Konkretisierung und Individualisierung, bloße Wiederholung des Anklagesatzes); Urkundenfälschung (Identitätstäuschung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Abfassung der Urteilsgründe bzw. Feststellungen; Strafantragserfordernis bei Betrug in häuslicher Gemeinschaft

  • Judicialis

    StPO § 13 Abs. 2; ; StGB § 247; ; StGB § 263 Abs. 4; ; StGB § 269 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen und die rechtliche Würdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 83
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - 4 StR 386/07
    Der neue Tatrichter wird im Hinblick darauf, dass die Zeugin nach ihren Angaben bis zum 5. Mai 2006 in ihrer Wohnung für etwa drei Monate mit dem Angeklagten in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt hat, zu prüfen haben, ob und - gegebenenfalls - hinsichtlich welcher der Taten zum Nachtteil der Zeugin gemäß § 263 Abs. 4 i.V.m. § 247 StGB ein Strafantrag erforderlich ist, weil der Angeklagte mit der Zeugin bei der Tatbegehung im Sinne des § 247 StGB in häuslicher Gemeinschaft lebte (vgl. BGHSt 29, 54).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - 4 StR 386/07
    Der Tatrichter aber hat die Urteilsgründe nach einer vorausgegangenen rechtlichen Subsumtion so abzufassen, dass sie in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (BGH, Beschl. v. 13.01.2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO, § 267 Absatz 1 Satz 1, Sachdarstellung 13) und welchen gesetzlichen Tatbestand das Gericht daher für erfüllt angesehen und bei der Bemessung der Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl. 2003, § 267 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 169/99

    Einschleusen von Ausländern (§ 92a AuslG); gewerbs- und bandenmäßigen

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - 4 StR 386/07
    Die insbesondere in der bloßen Wiedergabe der jeweiligen Anklagesätze liegenden Mängel der Sachdarstellung (vgl. dazu auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 10) nötigen jedoch zur Aufhebung des Urteils nur, soweit sie einer revisionsrechtlichen Überprüfung des jeweiligen Schuldspruchs entgegenstehen.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat mitgeteilt, dass der 4. Strafsenat zur Problematik des Eingehungsbetrugs auf sein Urteil vom 29. November 2007 - 4 StR 386/07 -, NStZ-RR 2008, S. 83, verweise.
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Entscheidend ist allein, dass die Urteilsgründe eine umfassende Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2007 - 4 StR 386/07, NStZ-RR 2008, 83, 84).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Hierzu hat der Tatrichter auf der Grundlage einer vorausgegangenen rechtlichen Subsumtion die Urteilsgründe so abzufassen, dass sie in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2007 - 4 StR 386/07, NStZ-RR 2008, 83, 84; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 173/21

    Unerlaubtes Einschleusen von Ausländern (erforderliche Feststellungen zur

    Das Tatgericht hat die Urteilsgründe nach einer vorausgegangenen rechtlichen Subsumtion so abzufassen, dass sie in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2007 - 4 StR 386/07 Rn. 6 und Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04 Rn. 3, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 8 ff. mwN) und welchen gesetzlichen Tatbestand das Gericht daher als erfüllt angesehen und bei der Bemessung der Rechtsfolgen zugrunde gelegt hat.
  • BayObLG, 07.09.2020 - 206 StRR 220/20

    Kollektive Beleidigung einer Polizeidienststelle

    Die Darstellung muss sowohl zur äußeren als auch zur inneren Tatseite so vollständig sein, dass der Rechtskundige in den konkret angeführten Tatsachen den gesetzlichen Tatbestand erkennen kann (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 267 Rn. 5; vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2007, 4 StR 386/07, NStZ-RR 2008, 83 f.).
  • OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 84/13

    Betrug: Annahme einer täuschungsbedingten Irrtumserregung bei der

    Geht aber ein Darlehensgeber mit der Geldhingabe in Kenntnis einer in hohem Maße zweifelhaften Fähigkeit des Darlehensnehmers zur Rückzahlung bewusst ein entsprechendes Risiko ein oder nimmt er dieses in Kauf, so ist er insoweit - vorbehaltlich des Vorliegens besonderer Umstände - nicht getäuscht und irrt nicht (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH wistra 2008, 151).
  • OLG Köln, 20.11.2009 - 81 Ss 71/09

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen i.F.e. Verurteilung wegen

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können sowie welchen gesetzlichen Tatbestand das Gericht daher als erfüllt angesehen und bei der Bemessung der Rechtsfolgen zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 83 ff.; BGH NStZ 2000, 607 f; SenE v. 20.03.2007 - 82 Ss 30/07 - SenE v. 24.04.2007 - 81 Ss 60/07 - SenE v. 24.04.2009 - 83 Ss 27/09 -).
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