Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.07.2020

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20706
BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20 (https://dejure.org/2020,20706)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.2020 - 207 StRR 245/20 (https://dejure.org/2020,20706)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20 (https://dejure.org/2020,20706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Straßenverkehrsgefährdung, Alleinrennen, höchst mögliche Geschwindigkeit

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 56 Abs. 2, § 315d Abs. 5
    Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen konkreter Gefahr und den durch die Unübersichtlichkeit der Strecke begründetem Risiko

  • beck-blog

    Alleinrennen mit Unfall: Schwiegermutter in spe tot - Das kann sogar Bewährungsaussetzung bringen...

  • IWW

    § 56 Abs. 2 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d StGB, § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315d Abs. 5 StGB

  • rewis.io

    Geschwindigkeit, Freiheitsstrafe, Revision, Schuldspruch, Angeklagte, Fahrzeug, Unfall, Strafzumessung, Fahrerlaubnis, Anklage, Tateinheit, Verletzung, Gefahr, Generalstaatsanwaltschaft, konkrete Gefahr, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Alleinrennen - Höchst mögliche Geschwindigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbotenes "Allein-Rasen (§ 315d StGB) - relative Höchstgeschwindigkeit maßgeblich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbotenes "Allein-Rasen" (§ 315d StGB) - relative Höchstgeschwindigkeit maßgeblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 384
  • NZV 2020, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.2019 - 4 StR 130/19

    Recht des letzten Wortes (Grundsätze zur nachträglichen Protokollberichtigung)

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20
    bb) Unabhängig davon setzt eine Strafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB - gleiches gilt für § 315c Abs. 1 Nr. 2e StGB - einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der konkreten Gefahr und den Risiken an unübersichtlichen Stellen voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2019, 4 StR 130/19, StV 2019, 812-813, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96

    Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20
    Zwischen der Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Tötung bestünde gegebenenfalls Tateinheit (BGH, Urteil v. 22. August 1996, 4 StR 267/96, NStZ-RR 1997, 18, bei Juris Rn. 8).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20
    Vielmehr setzt Vorsatz in diesem Sinne voraus, dass dem Angeklagten die Kenntnis der Umstände, die einen konkreten Gefahrenerfolg als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, anzulasten ist (so für die gleichgelagerte Fragestellung bei § 315c Abs. 1 StGB BGH, Beschluss vom 18. November 2017, 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Um dem Renncharakter auf Tatbestandsebene Ausdruck zu verleihen, setze die Regelung voraus, dass der Täter in der Absicht handele, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (vgl. KG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - (3) 161 Ss 134/19 (75/19) -, juris, Rn. 17 f.), was dolus directus ersten Grades erfordere und auf die relativ höchstmöglich erzielbare Geschwindigkeit abstelle, die sich aus der Zusammenschau der fahrzeugspezifischen Beschleunigung beziehungsweise der Höchstgeschwindigkeit, des subjektiven Geschwindigkeitsempfindens, der Verkehrslage und der Witterungsbedingungen ergebe (vgl. ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19 -, juris, Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 5. Mai 2020 - III-1 RVs 45/20 -, NStZ-RR 2020, S. 224 ; BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20 -, BeckRS 2020, 17421 Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 28. April 2021 - 3 Ss 25/21 -, juris, Rn. 1; a.A. zuvor LG Stade, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 132 Qs 88/18 -, juris, Rn. 12).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dabei können die Kenntnis des Täters von der Fahrtstrecke und den sich dabei ergebenden Gefahrenstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 Rn. 5 und 20; BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 207 StRR 245/20, BeckRS 2020, 17421 Rn. 32), sein vorangegangenes Fahrverhalten (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 267/96 Rn. 6), Erfahrungen des Täters aus dem bisherigen Fahrtverlauf, aber auch die Nähe des drohenden Unfalls (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 74) Indizien für eine hinreichend konkrete Vorstellung des Täters von der drohenden Gefahr und deren Billigung sein.
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
    Ein solcher Zusammenhang lässt sich allerdings nicht feststellen, da die sich im Unfallereignis realisierende konkrete Gefahr vorliegend nur gelegentlich des zu schnellen Fahrens des Angeklagten entstanden ist und auch ohne eine etwaige Unübersichtlichkeit der Unfallörtlichkeit eingetreten wäre (vgl. BGH Beschl. v. 05.06.2019 - 4 StR 130/19, BeckRS 2019, 15077 Rn. 19; BayObLG Beschl. v. 22.07.2020 - 207 StRR 245/20, BeckRS 2020, 17421 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24177
BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20 (https://dejure.org/2020,24177)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2020 - 4 StR 72/20 (https://dejure.org/2020,24177)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 4 StR 72/20 (https://dejure.org/2020,24177)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 2 StGB; § 69a StGB; § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB
    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher Nutzung eines mit einem falschen amtlichen Kennzeichen versehenen Fahrzeugs); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (noch nicht erledigte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis klammert Tankbetrug und Benutzung eines falschen Kennzeichens

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 263 Abs. 1 StGB, § 263a StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 267 Abs. 1 3. Var. StGB, § 21 Abs. 1 StVG, § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB, § 265 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 69 Abs. 1, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 55 Abs. 2 StGB, § 69a StGB

  • Wolters Kluwer

    Wertung der ohne Bezahlung erfolgten Tankvorgänge als Betrug; Kokurrenzrechtliche Würdigung der Anfahrten und Abfahrten zu den Tankstellen mit Originalkennzeichen als vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis i.R.e. Dauerdelikts

  • rewis.io

    Strafverurteilung eines Fahrzeugführers: Konkurrenzen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug mit falschem amtlichen Kennzeichen und Tankbetrug; Sperrfristanordnung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1 ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Wertung der ohne Bezahlung erfolgten Tankvorgänge als Betrug; Kokurrenzrechtliche Würdigung der Anfahrten und Abfahrten zu den Tankstellen mit Originalkennzeichen als vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis i.R.e. Dauerdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Umgang mit der Sperrfrist bei gesamtstrafenfähiger Sperrfristfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 384
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).

    Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273).

    Diese einheitliche Urkundenfälschung steht hier nicht nur mit dem zugleich und ebenfalls nur einheitlich verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, sondern auch ? insoweit im Wege der natürlichen Handlungseinheit ? mit den dabei begangenen Betrugstaten und den beiden in Unterbrechung von ein und derselben Fahrt ausgeführten beiden Computerbetrugstaten (Fälle 70 und 73 der Urteilsgründe) in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205 Rn. 5; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 5 und 6 mwN).

  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09

    Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).

    Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273).

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Denn die mehrfache Nutzung eines mit einem falschen amtlichen Kennzeichen versehenen Fahrzeugs stellt nur ein einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB dar, sofern diese Art der Nutzung - wovon hier auszugehen ist - dem schon bei der Fälschung - hier der Anbringung des falschen Kennzeichens - bestehenden Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Diese einheitliche Urkundenfälschung steht hier nicht nur mit dem zugleich und ebenfalls nur einheitlich verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, sondern auch ? insoweit im Wege der natürlichen Handlungseinheit ? mit den dabei begangenen Betrugstaten und den beiden in Unterbrechung von ein und derselben Fahrt ausgeführten beiden Computerbetrugstaten (Fälle 70 und 73 der Urteilsgründe) in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205 Rn. 5; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 5 und 6 mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16

    Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Diese einheitliche Urkundenfälschung steht hier nicht nur mit dem zugleich und ebenfalls nur einheitlich verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, sondern auch ? insoweit im Wege der natürlichen Handlungseinheit ? mit den dabei begangenen Betrugstaten und den beiden in Unterbrechung von ein und derselben Fahrt ausgeführten beiden Computerbetrugstaten (Fälle 70 und 73 der Urteilsgründe) in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205 Rn. 5; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 5 und 6 mwN).
  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Dies reicht für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit aus (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, NStZ-RR 2018, 50, 51 mwN).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00

    StGB §§ 55 Abs. 2, 69a

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine noch nicht erledigte Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen, die dann die alte Sperre gegenstandslos werden lässt, aber bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 5; Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 9/17, StV 2018, 415; Beschluss vom 19. September 2000 ? 4 StR 320/00, NStZ 2001, 245 mwN; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 69a StGB Rn. 12).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 1/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sperre für die Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine noch nicht erledigte Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen, die dann die alte Sperre gegenstandslos werden lässt, aber bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 5; Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 9/17, StV 2018, 415; Beschluss vom 19. September 2000 ? 4 StR 320/00, NStZ 2001, 245 mwN; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 69a StGB Rn. 12).
  • BGH, 27.04.2017 - 2 StR 9/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Berücksichtigung der Erledigung einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine noch nicht erledigte Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen, die dann die alte Sperre gegenstandslos werden lässt, aber bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 5; Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 9/17, StV 2018, 415; Beschluss vom 19. September 2000 ? 4 StR 320/00, NStZ 2001, 245 mwN; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 69a StGB Rn. 12).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Etwas Anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18; vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 und vom 24. November 2022 - 2 StR 55/22).
  • BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22

    Tateinheit des Tankstellenbetrugs und des vorsätzlichen Fahrens ohne

    Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).

    Der Gesamtstrafenausspruch kann bestehen bleiben, denn der Senat vermag auszuschließen, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl der verbleibenden Einzelstrafen und des Umstandes, dass der Schuldumfang durch die abweichende Bewertung der Konkurrenzen nicht gemindert wird, auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 Rn. 4 und vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).

  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat dann zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, Rn. 7; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17, NJW 2018, 87, Rn. 24 m. Anm. Hoven; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, Tz. 10; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871, Rn. 5 mwN).
  • LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Die Nutzung des Fahrzeugs mit den Kennzeichenschildern stellt ein Gebrauchmachen dar (BGH in NStZ-RR 2020, 384).
  • BGH, 21.06.2022 - 4 StR 133/22

    Betäubungsmitteldelikt: Konkurrenzrechtliche Bewertung von Gesetzesverstößen des

    Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat das Tatgericht, wenn in der früheren Entscheidung eine noch nicht erledigte Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen, welche die frühere Sperre gegenstandslos werden lässt, aber bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 386; Beschluss vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 5; Beschluss vom 19. September 2000 - 4 StR 320/00, NStZ 2001, 245 mwN; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 69a StGB Rn. 12).
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