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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2582
OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02 (https://dejure.org/2002,2582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2002 - 5 W 4/02 (https://dejure.org/2002,2582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 5 W 4/02 (https://dejure.org/2002,2582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des Einzelrichters der Zivilkammer und des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen im Rechtsmittelrecht ; Vorherigen Herbeiführung einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts; Ablehnung bei Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • Judicialis

    ZPO § 568 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 46 Abs. 2 § 568 S. 1
    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1391
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02
    Das Willkürverbot ist verletzt, wenn ein Fehler vorliegt, der bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so dass sich aus objektiver Sicht eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG aufdrängt (vgl. BVerfGE 81, 132; 87, 273; BGH NJW 1993, 1607).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02
    Hinzukommen muss vielmehr, dass Gründe hervortreten, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf Voreingenommenheit beruht (vgl. BAG NJW 1993, 879; Zöller/Vollkommer, § 42 Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.1994 - 5 AR 2/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02
    Auch wenn man den Begriff der Willkür im Richterablehnungsrecht nicht in dem engen Sinn versteht, dass der Grad der Fehlerhaftigkeit so groß sein müsse, dass ein Schluss auf Willkür im subjektiven Sinne möglich sei (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 763, 766), liegt hier jedoch noch kein Fehlgriff von solchem Gewicht vor, der bei einer objektiv urteilenden Partei die Befürchtung der Voreingenommenheit hervorzurufen geeignet ist.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02
    Das Willkürverbot ist verletzt, wenn ein Fehler vorliegt, der bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so dass sich aus objektiver Sicht eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG aufdrängt (vgl. BVerfGE 81, 132; 87, 273; BGH NJW 1993, 1607).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02
    Das Willkürverbot ist verletzt, wenn ein Fehler vorliegt, der bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, so dass sich aus objektiver Sicht eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG aufdrängt (vgl. BVerfGE 81, 132; 87, 273; BGH NJW 1993, 1607).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwerde im Verfahren der Richterablehnung nach demjenigen der Hauptsache (vgl. BGH NJW 1968, 796).
  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02
    Die Klägerin hat in der Beschwerdeschrift eine Vielzahl von Punkten abgehandelt, die im Ergebnis die Verzögerungstendenz des abgelehnten Richters stützen sollen und sich deshalb noch im Rahmen des geltendgemachten Ablehnungsgrundes bewegen (vgl. BayObLGZ 1985, 307, 313 f.; Wieczorek/Schütze/Niemann, 3. Aufl. 1994, § 46 ZPO Rn. 7; Zöller/Vollkommer, § 46 ZPO Rn. 17).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 31/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Wird die Beschwerde, wie gemäß § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO zulässig, beim Beschwerdegericht eingelegt, so kann dieses nach zutreffender Auffassung jedenfalls dann davon absehen, eine Abhilfeentscheidung des Erstgerichts einzuholen, wenn es die erstinstanzliche Entscheidung für rechtmäßig hält und nach den Umständen berechtigter Anlass für die Annahme besteht, dass das Abhilfeverfahren zu keinem anderen Ergebnis führen würde, eine Abhilfe also nicht zu erwarten ist (OLG Frankfurt, MDR 2002, 1391; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 572 Rn. 4 m.w.N.; aA: Schneider, MDR 2003, 253).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 74/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Wird die Beschwerde, wie gemäß § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO zulässig, beim Beschwerdegericht eingelegt, so kann dieses nach zutreffender Auffassung jedenfalls dann davon absehen, eine Abhilfeentscheidung des Erstgerichts einzuholen, wenn es die erstinstanzliche Entscheidung für rechtmäßig hält und nach den Umständen berechtigter Anlass für die Annahme besteht, dass das Abhilfeverfahren zu keinem anderen Ergebnis führen würde, eine Abhilfe also nicht zu erwarten ist (OLG Frankfurt, MDR 2002, 1391; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 572 Rn. 4 m.w.N.; aA: Schneider, MDR 2003, 253).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

    Der vorherigen Herbeiführung einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts, wie sie § 572 Abs. 1 ZPO für die Fälle der sofortigen Beschwerde vorsieht und von verschiedenen Antragsgegnern beantragt wurde, bedurfte es nicht (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 250, 251; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Auflage, RN 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1604
OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01 (https://dejure.org/2002,1604)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.08.2002 - 11 U 291/01 (https://dejure.org/2002,1604)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. August 2002 - 11 U 291/01 (https://dejure.org/2002,1604)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Aufklärungspflichtverletzungen bei kreditfinanzierter Beteiligung an einem Dreiländerfonds

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines Finanzdienstleisters; Pflichtverletzungen aus Beratervertrag; Haftung für Handelsvertreter; Beratungspflichten eines Anlageberaters; Anrechnung gezogener Steuervorteile

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung des Anlageberaters bei Vermittlung von kreditfinanzierten Fondsanlagen (Dreiländerfonds)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines Finanzdienstleisters; Pflichtverletzungen aus Beratervertrag; Haftung für Handelsvertreter; Beratungspflichten eines Anlageberaters; Anrechnung gezogener Steuervorteile

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kapitalanlageberatung misslungen (Dreiländerfond) - Schadensersatzansprüche

  • Judicialis

    BGB § 276

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276
    Haftung wegen Beratungsverschuldens bei Geldanlage im so genannten Dreiländerfonds

  • rechtsportal.de

    BGB § 276
    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280
    Haftung des Finanzdienstleisters für Pflichtverletzungen des von ihm im Strukturvertrieb eingesetzten Handelsvertreters

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 35 -, Dreiländerfonds, Haftung des U für Beratungsfehler des HV, Vertriebsgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 61
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 20.12.2000 - 9 U 138/00

    Unrichtige Verwendung eines Prospekts; Deliktische Haftung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01
    Hierfür hat er keine Gesichtspunkte dargetan; insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, dass er den von der Beklagten zu beanspruchenden Schadensersatzbetrag anders als die Gesellschafter/Mitunternehmer in den vom Kläger angeführten Urteilen (auch in dem Urteil des 9. Senats des OLG Celle 9 U 138/00 v. 20. Dezember 2000), die Beteiligungen an Gewerbebetrieben betrafen, unter irgendeinem Gesichtspunkt versteuern müsste.
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01
    'Dass ein Anlageberatungsvertrag geschlossen wird, ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Anlageinteressent, der deutlich macht, dass er auf bestimmte für ihn wesentliche Anlageentscheidungen bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen in Anspruch nehmen will und der Anlageberater bzw. -vermittler in der Kenntnis dieses Kundenwunsches die Beratung beginnt (vgl. BGHZ 74, 103, 106; OLG Celle, OLG-Report 1999, 162).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01
    Dabei hat sich der Senat im Ausgangspunkt von der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (II ZR 40/00, NJW 2002, 1711 f.) leiten lassen, wonach im Falle von Schädigungen durch Kapitalanlagen im Einzelfall entschieden werden muss, ob dem Anleger die Steuervorteile zu belassen sind oder nicht.
  • OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96

    Kapitalanlagegeschäft; Schadensersatz ; Positive Vertragsverletzung;

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01
    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen zu einem früheren Verfahrenskomplex (vgl. Senatsurteile 11 U 128/96 und andere Gleichlautende vom 28. Oktober 1999; Revision insoweit vom BGH durch Beschluss vom 25. Januar 2001 nicht angenommen; OLG-Report Celle 2001, S. 122 ff) ausgeführt, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung des Beratungsvertrages durch den Handelsvertreter selbst einzustehen verpflichtet ist.
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01

    Haftung des Anlageberaters wegen Verletzung von Aufklärungspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01
    Ferner hat die Beklagte in diesem Verfahren Presseberichte eingereicht, die auch in dem Parallelverfahren 11 U 341/01, das vom Senat am gleichen Tage verhandelt worden ist und in dem die dortigen Parteien von den nämlichen Prozessbevollmächtigten vertreten werden, eine Rolle spielen.
  • OLG Celle, 02.12.1999 - 11 U 81/99
    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01
    Im Ausgangspunkt hält der Senat den Berater grundsätzlich für verpflichtet, dem Interessenten den Tatsachenkern kritischer Presseberichte, die vor der Anlage warnen, zumindest dem Inhalt nach - möglicherweise vom Berater kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. hierzu insb. Senatsurteil v. 2. Dezember 1999, 11 U 81/99, S. 9 ff. = OLG-Report 2000, S. 143 ff.; Revision beim BGH eingelegt; Az: III ZR 383/99, dort jedoch dadurch erledigt, dass die Parteien wegen Insolvenz einer Beteiligten das Verfahren dort nicht mehr betrieben haben; ferner Senatsurteil 11 U 29/99 v. 2. Dezember 1999, S. 10f).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 517/10

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Ungenügende Prospektangaben zur Eignung der

    Da ein Vermittler im Regelfall dann eingeschaltet wird, wenn der Interessent selbst nicht die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet einer Vermögensanlage besitzt, ist der Berater oder Vermittler grundsätzlich verpflichtet, den Anleger über das Anlageprojekt und seine Risiken ausführlich und zutreffend zu informieren (vgl. OLG Celle, VersR 2003, 61 (63)).

    Der Berater oder Vermittler muss zunächst alle vom Kunden im Zusammenhang mit der Anlage gestellten oder sich aufdrängenden Fragen korrekt beantworten und etwaige Unrichtigkeiten des Anlageprospekts korrigieren (vgl. BGHZ 74, 103 (110 f); 139, 225 (232); BGH, NJW 1983, 1730 (1731); NJW 1998, 448; OLG Celle, VersR 2003, 61 (63); Schimansky/Bunte/Lwowski-Siol, aaO., § 45, Rdnr. 10 u. 14).

    Von der Schadenshöhe sind diejenigen Vorteile abzuziehen, die der Anleger auf Grund der Anlage erhalten hat, insbesondere rückgezahlte Einlagen, ausbezahlte Renditen und ersparte Steuern (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 998 (999) = VersR 2001, 240 (242); OLG Celle, VersR 2003, 61 (65); Assmann/Schütze-Assmann, aaO., § 6, Rdn. 200).

  • LG Lüneburg, 23.03.2007 - 9 O 310/06
    Der Abschluss eines Anlageberatungsvertrags ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Anlageinteressent deutlich macht, dass er auf bestimmte für ihn wesentliche Anlageentscheidungen bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen in Anspruch nehmen will und der Anlageberater in Kenntnis dieses Kundenwunsches die Beratung beginnt (OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 291791 = VersR 2003, 61 [OLG Celle 15.08.2002 - 11 U 291/01] - Juris Rz. 26).

    Dies wäre aber notwendig gewesen (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 291/01 = VersR 2003, 61 - juris Rz. 104).

    Dementsprechend sind jedenfalls bei geschlossenen Immobilienfonds die Steuervorteile anzurechnen (OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002-r-11 U 291/01 =. VersR 2003, 61 [OLG Celle 15.08.2002 - 11 U 291/01] - juris Rz. 91 ff.; Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 - juris Rz. 117 ff.).

    Bei einer Rendite von 7 oder 7, 5 % p.a. muss sich der Anleger noch nicht wegen eines übersteigerten Renditeversprechens von sich aus fragen, ob das Angebot solide ist (OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 291/01 , VersR 2003, 61 -Juris Rz. 80; Urteil v. 15.08.2002 - 11U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 - Juris Rz. 106).

  • OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 61/03

    Schadensersatzanspruch gegen Finanzdienstleistungsunternehmen; Fehlgeschlagene

    Die Risikoaufklärung anhand des Fondsprospekts hat das Landgericht in Anlehnung an die Entscheidungen des Senats vom 15. August 2002 (11 U 291/01 und 11 U 341/01) nicht als hinreichende Aufklärung gelten lassen.

    Mit ihrer Berufung macht sie insbesondere geltend, dass das Landgericht die Urteile des Senats vom 15. August 2002 (11 U 291/01 und 341/01) nur schematisch angewandt und nicht ausreichend die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt habe.

    Der Senat hätte die Fragen zum Anspruchsgrund für den hiesigen Sachverhalt nicht anders beantwortet als in den Urteilen 11 U 291/01 und 11 U 341/01 vom 15. August 2002.

  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04

    Anforderungen an die Risikoaufklärung in einem Prozess für einen geschlossenen

    Vergeblich macht die Beschwerde gegen diese im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich liegende Würdigung geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Berufungsgericht den Inhalt des verwendeten Verkaufsprospektes anders als das Oberlandesgericht Celle in seinen Urteilen vom 15. August 2002 (VersR 2003, 61; DB 2002, 2211) bewertet habe.
  • OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04

    Zur Frage des Mitverschuldens im Rahmen eines Grundurteils und des

    Die Beklagten berufen sich demgegenüber auf die Urteile des BGH vom 14.6.2004 - II ZR 374/02 - (Anlage B37) und des OLG Celle vom 15.8.2002 - 11 U 291/01 - (Anlage B 36).

    Der die Auffassung der Beklagten zur Nichtanrechnung stützende Entscheidung des OLG Celle - 11 U 291/01 - vom 15.8.2002 vermag der Senat sich nach alledem nicht anzuschließen.

  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04

    Verjährung bei Anlageberatungsverträgen nach § 37a WpHG

    Das Interesse, sich von einem Mitarbeiter gerade des betreffenden Unternehmens über Finanzanlagen beraten zu lassen, rührt vielmehr aus der Größe und dem Marktauftreten des Unternehmens her (OLG Celle, VersR 2003, 61 ff).
  • OLG Naumburg, 09.02.2010 - 6 U 147/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und

    Steht eine Beratungs- bzw. eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung beratungs- bzw. aufklärungsrichtigen Verhaltens, d.h. der Aufklärungspflichtige muss beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.2006, III ZR 20/05, zitiert nach juris, Rn. 23, 24; OLG Celle, VersR 2003, 61, 65; OLG Oldenburg, Urt. v. 24.09.2008, 3 U 54/07, Rn. 105).
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Hierauf konnte es schon deshalb nicht ankommen, weil die Beklagte im Streitfall Anlass zur Weitergabe von Bedenken aus der Presse, sei es durch Zitat, sei es durch eigene Formulierungen, spätestens aufgrund eines Artikels der Wirtschaftswoche vom 23. März 1995 (GA 425 f. des Parallelverfahrens 11 U 291/01), die nicht zu den sog. Branchendiensten zählt, hatte.
  • LG Hannover, 22.11.2002 - 13 O 134/02
    Im übrigen wird zur Frage der Passivlegitimation auf die ausführlichen Erwägungen des OLG Celle in dessen Urteil vom 15.08.2002 ( 11 U 291/01 ) verwiesen.

    Diese Auffassung wird auch von Reiter, Methner in ihrer Anmerkung zu den Urteilen des OLG Geile vom 15.08.2002 - 11 U 291/01 und 11 U 341/01 - geteilt (Verbraucher und Recht 2002, 398, 402).

  • OLG Frankfurt, 08.10.2004 - 13 U 243/03

    Risikoaufklärung hinsichtlich Anlageentscheidung durch Prospekt

    Entgegen den Auffassungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil und des Oberlandesgerichtes Celle in den untereinander im wesentlichen gleichlautenden, den hier streitgegenständlichen Fonds betreffenden Urteilen vom 15.8.2002 (vgl. VersR 2003, 61), auf deren eines das Landgericht ausführlich verweist, erfüllt der Prospekt insgesamt, vor allem aber in seinem Teil "Chancen und Risiken", die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine sachgerechte Beratung (dazu vgl. nochmals auf die zusammenfassende Darstellung von Kienle aaO. im "Bankrechtshandbuch").
  • BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03

    Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das

  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 342/03

    Zulassung einer Revision ; Notwendigkeit einer näheren Kenntnis und Beurteilung

  • LG Heilbronn, 12.08.2005 - 7 O 496/04
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05
  • OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht bei einer mit Verlustrisiken

  • LG Neuruppin, 09.08.2005 - 5 O 312/04

    Haustürgeschäft: Veranlassung des Kunden zur Anforderung eines Hausbesuchs durch

  • LG Düsseldorf, 02.07.2004 - 13 O 362/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers wegen fehlerhafter

  • LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03

    Kapitalanlageberatung: Umfang der Informations- und Beratungspflichten

  • LG Freiburg, 21.05.2004 - 14 O 225/03

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung;

  • LG Berlin, 21.06.2006 - 11 O 707/04

    Kapitalanlage - Fehlerhafte Aufklärung über Altersvorsorgekosten

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.09.2001 - 8 UF 68/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6898
OLG Naumburg, 06.09.2001 - 8 UF 68/01 (https://dejure.org/2001,6898)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.09.2001 - 8 UF 68/01 (https://dejure.org/2001,6898)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. September 2001 - 8 UF 68/01 (https://dejure.org/2001,6898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 44 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1573, 1578 BGB
    Nachehelicher Unterhalt - Befristung des Aufstockungsunterhalts

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt; Befristeter Unterhaltsanspruch; Prognoseentscheidung; Unterhaltshöhe; Abänderbarkeit des Unterhaltstitels

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziffer 10

  • rechtsportal.de

    Unterhalt - zeitlich befristeter Anspruch - vorläufige Prognose - Änderung der zugrundeliegenden Tatsachen - Korrektur durch Klage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1573, 1578 BGB
    Nachehelicher Unterhalt - Befristung des Aufstockungsunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2001 - 8 UF 68/01
    Hat der Unterhaltsverpflichtete Tatsachen vorgetragen, die für eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts von Bedeutung sind, ist es Sache des Unterhaltsberechtigten, Umstände vorzubringen, die im Rahmen der zu treffenden Billigkeitsentscheidung gegen eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts bzw. für eine längere "Schonfrist" sprechen (BGH, a. a. O., unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 1990, 857, 858 ff.).

    Vielmehr ist der vorliegende Fall dem Fall vergleichbar, der der Entscheidung BGH FamRZ 1990, 857 ff. zu Grunde liegt und in dem der Vortrag des Unterhaltsverpflichteten zu den Tatsachen, die für eine zeitliche Befristung nachehelichen Unterhalts sprechen, als ausreichend angesehen worden ist.

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2001 - 8 UF 68/01
    Mit Rücksicht darauf und auf Grund des weiteren Umstands, dass sich die Klägerin der Erziehung der am 30. Juni 1981 geborenen Tochter Heide gewidmet hat, bestand für die Klägerin keine Obliegenheit, unmittelbar nach der Scheidung ihren vollen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, der sich - unstreitig - aus ihrem bereinigten Nettoerwerbseinkommen von DM 1.330,-- monatlich und aus dem Aufstockungsunterhalt von DM 450, 50 zusammensetzt, zu dem das Familiengericht den Beklagten verurteilt hat (§ 1573 Abs. 2, 5, § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. BGH, FamRZ 1991, 307, 310).

    Abweichend von dem Fall, der der Entscheidung BGH FamRZ 1991, 307 ff. zu Grunde liegt, auf die sich die Klägerin beruft, hat die unterhaltsberechtigte Partei (Klägerin) im vorliegenden Fall - nach dem unstreitigen Vorbringen der Parteien - während der Ehe in ihrem Beruf gearbeitet.

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 15/86

    Annahme einer Härte wegen Weigerung, einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2001 - 8 UF 68/01
    Vielmehr wird nur eine vorläufige Prognose getroffen (vgl. Palandt/Brudermüller, a. a. O., § 1573 Rdn. 36), die - bei einer späteren Änderung der Tatsachen, auf denen die Prognose beruht - im Wege einer Klage korrigierbar ist (vgl. BGH, FamRZ 1987, 572, 575; ferner BGH, FamRZ 1985, 791, 792: objektive "nachträgliche Sicht").
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 15/84

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse bei ungewisser beruflicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2001 - 8 UF 68/01
    Vielmehr wird nur eine vorläufige Prognose getroffen (vgl. Palandt/Brudermüller, a. a. O., § 1573 Rdn. 36), die - bei einer späteren Änderung der Tatsachen, auf denen die Prognose beruht - im Wege einer Klage korrigierbar ist (vgl. BGH, FamRZ 1987, 572, 575; ferner BGH, FamRZ 1985, 791, 792: objektive "nachträgliche Sicht").
  • KG, 08.06.2007 - 13 UF 118/06

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung des Nachscheidungsunterhalts bei langer

    Dabei stellt die Ehedauer einen der bei der Abwägung zu berücksichtigenden Umstände dar (vgl. insbesondere die neuere Rechtsprechung des BGH, Urt. vom 12.04.2006, XII ZR 240/03; vom 25.10.2006, XII ZR 190/03; vom 28.02.2007, XII ZR 37/05; OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 06.09.2001, 8 UF 68/01; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2005, II-7 UF 111/05, z UF 111/05; OLG Koblenz, Urt. v. 02.11.2006, 7 UF 774/05; jeweils abgedruckt bei juris) .
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