Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2001 - 24 U 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11304
OLG Hamm, 20.12.2001 - 24 U 25/00 (https://dejure.org/2001,11304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2001 - 24 U 25/00 (https://dejure.org/2001,11304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 24 U 25/00 (https://dejure.org/2001,11304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WSVO 95 § 8 Abs 2; BGB § 633
    Einhaltung der WärmeschutzVO als Regel der Technik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschädigung von Bauteilen vor Abnahme: Wer trägt das Risiko?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altbausanierung: Berechnung der notwendigen Wärmedämmung nach der Wärmeschutzverordnung (IBR 2002, 409)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschädigung von Bauteilen vor Abnahme: Wer trägt das Risiko? (IBR 2002, 412)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 25.11.1982 - 20 O 309/81

    Gefahrübergang

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2001 - 24 U 25/00
    Gehen diese schon vor der Abnahme auf den Auftraggeber über oder hat dieser sie ununterbrochen innegehabt, trägt der Unternehmer keine Leistungsgefahr - mehr - in Bezug auf Beschädigung oder Zerstörung seines Werkes durch Dritte (im Ergebnis ebenso: LG Berlin BauR 1984, 180).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2001 - 24 U 25/00
    Es handelt sich hierbei um einen nach Art, Umfang und Auswirkungen völlig unbedeutenden Mangel am Gesamtwerk der Beklagten, bei dem sich eine weitere Abnahmeverweigerung als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (s.d. BGH NJW 1996, 1280).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2001 - I-3 Wx 188/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2432
OLG Düsseldorf, 11.07.2001 - I-3 Wx 188/01 (https://dejure.org/2001,2432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2001 - I-3 Wx 188/01 (https://dejure.org/2001,2432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - I-3 Wx 188/01 (https://dejure.org/2001,2432)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Wasserkosten; Alleiniges Nutzungsrecht; Übernahme der Pflegekosten; Grundlage der Entscheidung in Wohnungseigentumsverfahren ; Wohngeldabrechnung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Wohneigentümerbeschlusses über die Abrechnung des Gartenwassers; Zahlung von Wasserkosten für ein Rasengrundstück wegen eines alleinigen Nutzungsrechts daran; Ausweisung des gesonderten Verbrauchs bezüglich der Kostenabrechnung für die Bewässerung der ...

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Anfechtbarkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung hinsichtl. der Billigung der Jahresabrechnung; Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens

  • Judicialis

    WEG § 15; ; WEG § 44 Abs. 1; ; ZPO § 309

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 15 § 44 Abs. 1; ZPO § 309
    Wohnungseigentumssachen - entscheidungsberufene Richter - Wasserkosten für zugewiesene Rasenfläche

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Langenfeld - WEG 35 (30) UR II 80/99
  • LG Düsseldorf - 25 T 952/00
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2001 - I-3 Wx 188/01
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden des

    2 Z 112/90">WuM 1991, 302; BayObLG ZMR 2001, 472; OLG Düsseldorf OLGReport 2002, 127; KG NJW-RR 1994, 278 = KGReport 1993, 149; ebenso Merle a. a. O. § 44 Rdn. 120; a. A. lediglich Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Auflage, § 309 Rdn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2006 - 5 W 253/05

    Bestimmung des schallschutztechnischen Standards einer Wohnanlage

    In Wohnungseigentumsverfahren bildet nämlich die Grundlage der Entscheidung nicht allein die mündliche Verhandlung sondern das gesamte Ermittlungsergebnis und der ganze Akteninhalt (Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, a.a.O., § 44 Rdnr. 26; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 127, unter II. 2. a)).
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02

    Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen

    § 309 ZPO gilt ebenfalls nicht und es können deshalb auch Richter an der Beschlussfassung mitwirken, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 18.11.1998 - 16 Wx 169/98 - = NZM 1999, 1155; BayObLG ZWE 2001, 552; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 92; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 117 Rdn. 117 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 2450/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3282
OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 2450/01 (https://dejure.org/2001,3282)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.11.2001 - 4 U 2450/01 (https://dejure.org/2001,3282)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. November 2001 - 4 U 2450/01 (https://dejure.org/2001,3282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bahnbetrieb; Gefährdungshaftung; Warnsignal des Lokomotivführers; Mitverschulden des Verletzten; Bahnunfall

  • Judicialis

    HPflG § 1 Abs. 1; ; HPflG § 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    HPflG § 1 Abs. 1, Abs. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    HaftpflG §§ 1, 4
    Verkehrssicherung an wilden Bahnübergängen

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 449
  • MDR 2002, 275
  • NZV 2002, 127
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 09.05.1996 - 7 U 10/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines das rote Blinklicht eines Bahnübergangs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 2450/01
    Zusammenstöße zwischen Fußgängern und Schienenbahnen treten leider an Übergängen wie dem hier zu beurteilenden immer wieder auf (OLG Köln, NZV 1997, 477/478; OLG Naumburg, VersR 1999, 628/629).
  • OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1010/97

    Verkehrssicherungspflicht des Eisenbahnunternehmers hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 2450/01
    Zusammenstöße zwischen Fußgängern und Schienenbahnen treten leider an Übergängen wie dem hier zu beurteilenden immer wieder auf (OLG Köln, NZV 1997, 477/478; OLG Naumburg, VersR 1999, 628/629).
  • BGH, 30.04.1963 - VI ZR 158/62
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 2450/01
    a) Fällt zu Lasten des Bahnbetriebsunternehmers nur die allgemeine Betriebgefahr, die sich aus der Schienengebundenheit, dem längeren Bremsweg und der größeren Aufprallwucht einer Eisenbahn ergibt (Greger, a.a.O., § 4 HPflG, Rdn. 3), ins Gewicht, so tritt diese gegenüber dem erheblichen Verschulden eines Fußgängers, der - ohne auf die Bahn zu achten - verbotswidrig die Gleise betreten hat, regelmäßig vollständig zurück (BGH VersR 1963, 874; Filthaut, HPflG, 4. Aufl., § 4, Rdn. 44 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2021 - 1 U 63/19

    Unfall in einer Autowaschanlage: Haftung bei Fahrzeugbeschädigung im Zusammenhang

    Die Haftungsgemeinschaft ist nicht nur zwischen Versicherung und Halter, sondern auch zwischen Versicherung und Fahrer eine gesamtschuldnerische (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.11.2001, Az. 4 U 2450/01, Juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur

    Fällt zu Lasten des Bahnbetriebsunternehmers nur die allgemeine Betriebsgefahr, die sich aus der Schienengebundenheit, dem längeren Bremsweg und der größeren Aufprallwucht einer Eisenbahn ergibt, ins Gewicht, so tritt diese gegenüber dem erheblichen Verschulden eines Fußgängers, der ohne auf die Bahn zu achten verbotswidrig die Gleise betreten hat, unter Umständen vollständig zurück (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 449 (450); Filthaut, aaO., § 4 HaftPflG, Rdn. 44; Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap., Rdn. 49).
  • OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 179/07

    Haftungsrechtliche Fragen beim Transport eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne

    b) Selbst wenn indes die Unabwendbarkeit des Unfalls nicht festzustellen wäre, so würde jedenfalls das grobe Verschulden des Beklagten am Zustandekommen des Unfalls zum völligen Zurücktreten der Betriebsgefahr der Straßenbahn führen (vgl. hierzu OLG Köln NZV 2002, 369. OLG Nürnberg NZV 2002, 127).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei

    Insbesondere liegt keine höhere Gewalt vor (vgl. Geigel, aaO., § 26 Rn. 29, 31; s.a. OLG Nürnberg, NZV 2002, 127 zum verbotswidrigen Überqueren einer Bahnstrecke durch einen Fußgänger, der hierbei vom Zug erfasst wird).

    Allerdings könnte ein die Betriebsgefahr erhöhendes Verschulden der verantwortlichen Mitarbeiter der Beklagten dazu führen, dass diese nicht völlig in den Hintergrund tritt (vgl. hierzu OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 449, Rn. 14 nach juris).

  • OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 13 W 34/08

    Verkehrsunfall: Verletzung eines Fußgängers auf Bahnkörper durch Straßenbahn

    Eine Rechtspflicht eines Straßenbahnführers, ein Warnsignal zu betätigen, kann nach vorstehenden Ausführungen erst dann angenommen werden, wenn der Fußgänger erkennbar unaufmerksam ist (so auch OLG Nürnberg in NZV 2002, 127) , etwa weil er in ein Gespräch vertieft ist, wenn er wegen eines schwankenden Ganges erkennbar nicht mehr in der Lage ist, den üblichen Sorgfaltsanforderungen zu genügen, oder wenn es sich bei den Fußgängern um kleine Kinder handelt.

    Wer sich dagegen in verbotenem Gelände bewegt, rechnet damit, dass er allein für seine Sicherheit verantwortlich ist (so auch OLG Nürnberg in NZV 2002, 127).

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Nach §§ 4 HaftPflG , 254 BGB hat allerdings eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH NJW 2002, 1263 ; Kaufmann in Geigel, aaO. Kap. 26 Rn. 45).Fällt zu Lasten des Bahnbetriebsunternehmers nur die allgemeine Betriebsgefahr, die sich aus der Schienengebundenheit, dem längeren Bremsweg und der größeren Aufprallwucht einer Eisenbahn ergibt, ins Gewicht, so tritt diese gegenüber dem erheblichen Verschulden eines Fußgängers, der ohne auf die Bahn zu achten verbotswidrig die Gleise betreten hat, regelmäßig vollständig zurück (OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 449, 450; Filthaut, 6. Aufl. § 4 HaftPflG Rn. 44).
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2022 - 1 S 168/17

    Anteilige Haftung der Betreiberin einer Schienenbahn nach tödlichem Unfall an

    Zutreffend hat die Beklagte zu 1) zwar darauf hingewiesen, dass nach verbreiteter Rechtsprechung eine nur allgemeine Betriebsgefahr, die stets aus der Schienengebundenheit, dem längeren Bremsweg und der größeren Aufprallwucht ein jeder Eisenbahn resultiert, gegenüber dem erheblichen Verschulden eines Fußgängers, der ohne auf die Bahn zu achten verbotswidrig die Gleise betritt, unter Umständen vollständig zurücktritt (OLG Saarbrücken, a.a.O., Rn. 78; OLG Nürnberg, Urt. 14.11.2001, 4 U 2450/01, Rn. 13, jeweils zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 21.5.1970, VersR 1970, 1162).
  • AG Frankfurt/Main, 04.08.2017 - 30 C 505/17
    Die Haftung ist nicht gemäß § 1 Abs. 2 Haftpflichtgesetz ausgeschlossen: Dazu müsste ein Fall höherer Gewalt vorgelegen haben, der grundsätzlich dann nicht angenommen werden kann, wenn an Bahnübergängen Fußgänger zu Schaden kommen (vgl.: OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, Seite 449 f).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3763
OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01 (https://dejure.org/2001,3763)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.11.2001 - 7 W 203/01 (https://dejure.org/2001,3763)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. November 2001 - 7 W 203/01 (https://dejure.org/2001,3763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 11 ABs. 1 n.F: RPFlG, 91, 92, 104 Abs. 3, 567 ABs. 3, 577 ABs. 2 ZPO, 25, 53 BRAGO
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit ; Reisekosten; Prozessbevollmächtigter; Schadensminderungspflicht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Reisekosten nicht ortsansässiger Rechtsanwälte - Erstattung umstritten

  • Judicialis

    RPFlG § 11 Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; BRAGO § 25; ; BRAGO § 53

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 11 ABs. 1 n.F: RPFlG, 91, 92, 104 Abs. 3, 567 ABs. 3, 577 ABs. 2 ZPO, 25, 53 BRAGO
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 723
  • NJ 2002, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    a) So wird zum einen die Ansicht vertreten, die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten sei neu zu beurteilen und diese seien bei der Beauftragung eines in der Nähe des Sitzes der Partei residierenden Rechtsanwaltes grundsätzlich zu erstatten (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2001, 375; Hans.OLG Bremen, JurBüro 2001, Heft 10; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587).
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    Das OLG München (JurBüro 2001, 422) hält die Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten gleichfalls grundsätzlich nicht für erstattungsfähig, es sei denn, hierdurch seien im Einzelfall die Kosten für notwendige Informationsfahrten erspart worden.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2001 - 2 W 56/00

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    a) So wird zum einen die Ansicht vertreten, die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten sei neu zu beurteilen und diese seien bei der Beauftragung eines in der Nähe des Sitzes der Partei residierenden Rechtsanwaltes grundsätzlich zu erstatten (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2001, 375; Hans.OLG Bremen, JurBüro 2001, Heft 10; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten -

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    c) Hingegen besteht nach Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 2001, 294; OLG Celle, JurBüro 2000, 480 zu Prozesskostenhilfe; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 71; OLG Karsruhe, MDR 2001, 293) kein Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu ändern.
  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01

    Kostenprognose bei Rechtsstreit vor Landgericht in anderem Bezirk - Gebot

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    Das OLG Hamm (JurBüro 2001, 484 und OLG-Report 2001, 185) hat für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten entschieden, dass diese jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig sind, als ansonsten fiktive Reisekosten des Prozessbevollmächtigten angefallen wären.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    a) So wird zum einen die Ansicht vertreten, die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten sei neu zu beurteilen und diese seien bei der Beauftragung eines in der Nähe des Sitzes der Partei residierenden Rechtsanwaltes grundsätzlich zu erstatten (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2001, 375; Hans.OLG Bremen, JurBüro 2001, Heft 10; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587).
  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 23 W 24/01

    Auch aus kostenrechtlicher Sicht zulässige Unterbevollmächtigung

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    Das OLG Hamm (JurBüro 2001, 484 und OLG-Report 2001, 185) hat für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten entschieden, dass diese jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig sind, als ansonsten fiktive Reisekosten des Prozessbevollmächtigten angefallen wären.
  • OLG Hamburg, 08.12.2000 - 8 W 252/00

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    c) Hingegen besteht nach Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 2001, 294; OLG Celle, JurBüro 2000, 480 zu Prozesskostenhilfe; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 71; OLG Karsruhe, MDR 2001, 293) kein Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu ändern.
  • OLG Celle, 14.04.2000 - 18 WF 90/00

    PKH: Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    c) Hingegen besteht nach Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 2001, 294; OLG Celle, JurBüro 2000, 480 zu Prozesskostenhilfe; OLG Nürnberg, OLG-Report 2001, 71; OLG Karsruhe, MDR 2001, 293) kein Anlass, die bisherige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu ändern.
  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines

    Auszug aus OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01
    Das OLG Schleswig (OLG-Report 2001, 51) meint, die Reisekosten seien dann nicht zu erstatten, wenn die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten geringere Kosten ausgelöst hätte.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01

    Kostenerstattung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der

    Nach der Neufassung von § 78 ZPO wird zum Teil die Auffassung vertreten, Reisekosten eines am Prozessgerichtes nicht zugelassenen Anwaltes seien nur erstattungsfähig, soweit bei Einschaltung eines Unterprozessbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Thüringen, MDR 2002, S. 723; OLG Schleswig, MDR 2001, S. 537), oder soweit durch sie andere (fiktive) Parteikosten erspart worden seien (OLG Karlsruhe, MDR 2001, S. 293).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.01.2002 - 9 U 94/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6592
OLG Karlsruhe, 24.01.2002 - 9 U 94/99 (https://dejure.org/2002,6592)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2002 - 9 U 94/99 (https://dejure.org/2002,6592)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 9 U 94/99 (https://dejure.org/2002,6592)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Straßengüterverkehr ; Schadensersatz; Fixkostenspediteur; Haftung ; Verladefehler des Versenders ; Frachtrecht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwendbarkeit und Umfang des Schadensersatzes nach CMR - Beweislast und verspäteter Sachvortrag im Verfahren

  • Judicialis

    HGB § 459; ; HGB § 412; ; HGB Österreich § 413; ; CMR Art. 1a; ; CMR Art. 17; ; CMR Art. 18 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 459; HGB § 412; CMR Art. 17; CMR Art. 18 Nr. 2
    Zurückweisung der erst im Berufungsrechtszug erhobenen Behauptung eines Verladefehlers des Absenders als verspätet

  • rechtsportal.de

    Haftung eines Fixkostenspediteurs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 401
  • BB 2002, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1988 - I ZR 149/86

    Beweislast für den Zeitpunkt eines Schadens im internationalen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2002 - 9 U 94/99
    Entgegen der Formulierung des Art. 18 Nr. 2 CMR trägt der Frachtführer die volle Beweislast für einen Verladefehler (BGH NJW 1985, 2092 und BGH NJW-RR 1988, 1369, Koller, aaO, CMR Art. 18 Rnr. 5; Thume/Seltmann in Thume, Kommentar zur CMR, Art. 18 Rnr. 65), zumal, wenn der Frachtführer, wie hier, die ordnungsgemäße Übernahme des Frachtgutes bestätigt hat.
  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 194/82

    Verladefehler; Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem Verladefehler;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2002 - 9 U 94/99
    Entgegen der Formulierung des Art. 18 Nr. 2 CMR trägt der Frachtführer die volle Beweislast für einen Verladefehler (BGH NJW 1985, 2092 und BGH NJW-RR 1988, 1369, Koller, aaO, CMR Art. 18 Rnr. 5; Thume/Seltmann in Thume, Kommentar zur CMR, Art. 18 Rnr. 65), zumal, wenn der Frachtführer, wie hier, die ordnungsgemäße Übernahme des Frachtgutes bestätigt hat.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 90/04

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Regressansprüche im

    Das Rechtsmittel der damals beklagten Klägerin hatte keinen Erfolg (OLG Karlsruhe TranspR 2002, 410).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4813
OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01 (https://dejure.org/2001,4813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.11.2001 - 3 W 197/01 (https://dejure.org/2001,4813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. November 2001 - 3 W 197/01 (https://dejure.org/2001,4813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung; Zuständigkeit; Instanzenzug; Instanz; Sondernutzungsrecht; Aufhebung; Änderung; Teilungserklärung

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17 a Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Wohnungseigentum: Zuständigkeit für die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts- Zulässigkeit eines neuen Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mainz - 73 UR II 83/99
  • LG Mainz - 8 T 32/00
  • OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 391
  • FGPrax 2002, 56
  • ZMR 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Die Zuständigkeit ist dann vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache zu prüfen, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz, wenn das Beschwerdegericht die Frage der Zuständigkeit nicht selbst geprüft hat und die Beteiligten deshalb keine Gelegenheit hatten, die zunächst getroffene Entscheidung in diesem Punkt überprüfen zu lassen (vgl. BGH NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913; OLG Köln NJW-RR 1995, 910, 911; Bärmann/Pick/Merle aaO § 43 Rdnr. 3 a.E.; Wenzel, in Bub: WEG § 43 Rdnrn. 18 und 6).

    aa) Die Beteiligten streiten zwar nicht um den Inhalt und Umfang des Sondereigentums bzw. die Abgrenzung vom Sonder- zum Gemeinschaftseigentum (vgl. dazu BGH NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913), sondern um die Verpflichtung zur (teilweisen) Aufhebung des den Beteiligten zu 1) und 2) zugewiesenen Sondernutzungsrechts.

    Für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts hat der Bundesgerichtshof bereits klargestellt, dass sie im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu entscheiden sind, weil es sich nach der Funktion des Rechts als einer Gebrauchsregelung nicht um eine eigentumsrechtliche Auseinandersetzung handelt (vgl. BGHZ 109, 396, 397; NJW 1995, 2851, 2852).

  • OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99

    Einheitliche Stimmrechtsausübung mehrerer Miteigentümer einer Wohnung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    2 Z 55/91|OLG Saarbrücken; 06.03.1991; 5 REMiet 1/90|LG Münster; 22.11.1990; 8 S 334/90">NJW-RR 1991, 1356; WE 1994, 137, 118; OLG Köln ZMR 2000, 561, 563; Baumbach/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 3; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 2. Etwas anderes gilt indes, wenn - wie/hier - eine Partei bereits erstinstanzlich die Zuständigkeit des Gerichts gerügt hat.

    Auch deshalb sind die Voraussetzungen für ein vor dem Wohnungseigentumsgericht zu führendes Verfahren im Sinne des § 43 WEG nicht gegeben(vgl. BayObLG WE 1994, 117, 118; OLG Köln ZMR 2000, 561, 562; Bärmann/Pick/Merle aaO § 43 Rdnr. 31).

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 80/95

    Zuständigkeit von Prozessgericht oder Wohnungseigentumsgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Die Zuständigkeit ist dann vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache zu prüfen, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz, wenn das Beschwerdegericht die Frage der Zuständigkeit nicht selbst geprüft hat und die Beteiligten deshalb keine Gelegenheit hatten, die zunächst getroffene Entscheidung in diesem Punkt überprüfen zu lassen (vgl. BGH NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913; OLG Köln NJW-RR 1995, 910, 911; Bärmann/Pick/Merle aaO § 43 Rdnr. 3 a.E.; Wenzel, in Bub: WEG § 43 Rdnrn. 18 und 6).

    aa) Die Beteiligten streiten zwar nicht um den Inhalt und Umfang des Sondereigentums bzw. die Abgrenzung vom Sonder- zum Gemeinschaftseigentum (vgl. dazu BGH NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913), sondern um die Verpflichtung zur (teilweisen) Aufhebung des den Beteiligten zu 1) und 2) zugewiesenen Sondernutzungsrechts.

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Amtsgericht - stillschweigend oder ausdrücklich - seine Zuständigkeit bejaht hätte, ohne dass dies von den Beteiligten zuvor gerügt worden wäre (vgl. BGHZ 114, 1, 3; BayObLG …
  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Da die dritte Instanz allein der rechtlichen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung dient, können in ihr keine neuen Sachanträge gestellt werden (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 142; Wenzel aaO Vorbem. zu §§ 43 ff WEG Rdnr. 56).
  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts hat der Bundesgerichtshof bereits klargestellt, dass sie im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu entscheiden sind, weil es sich nach der Funktion des Rechts als einer Gebrauchsregelung nicht um eine eigentumsrechtliche Auseinandersetzung handelt (vgl. BGHZ 109, 396, 397; NJW 1995, 2851, 2852).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97

    Zuweisung des Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz zum Wohnungseigentum;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
    Hingegen soll die Frage, wem ein Sondernutzungsrecht zusteht, vom Prozessgericht zu entscheiden sein (vgl. OLG Saarbrücken FGPrax 1998, 134; Palandt/Bassenge, BGB 60. Aufl. § 43 WEG Rdnr. 6; Bärmann/Pick aaO § 15 Rdnr. 19 a.E. einerseits, Merle § 43 Rdnr. 17 andererseits).
  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09

    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines

    Sie meinen jedoch, das Oberlandesgericht Saarbrücken (NJW-RR 1998, 1165) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 56) seien zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen.
  • KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20

    Grundstücksbelastung mit Zwangssicherungshypothek: Widerspruch gegen eingetragene

    Seine Entscheidung vom 10. Dezember 2002 (1 W 288/02 - FGPrax 2002, 56) betraf eine andere Fallgestaltung (Bindung des Grundbuchamts im Rahmen eines Ersuchen des Versteigerungsgerichts auf Eintragung einer Sicherungshypothek, § 38 GBO), die mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu vergleichen ist.
  • OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03

    WEG-Verfahrens / Rechtswegverweisung

    Danach werden die im Verfahren vor dem angegangenen Gericht erwachsenen Kosten, nicht aber die Kosten der Rechtsmittelverfahren, als Teil der Kosten behandelt, die bei dem aufnehmenden Gericht anfallen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 56).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 63/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8378
OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 63/00 (https://dejure.org/2001,8378)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 U 63/00 (https://dejure.org/2001,8378)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 U 63/00 (https://dejure.org/2001,8378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablösevereinbarung; Eishockeyspieler; Ablösesumme ; Dienstverhältnis eines Eishockeyspielers; Vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis ; Berufsfreiheit des Spielers

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 196 Abs. 1 Nrn. 8 u. 9; ; KO § 22

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 § 196 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 9; KO § 22
    Ablösevereinbarung - Auslösung eines Eishockeyspielers aus Vertrag mit insolventem Verein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1633
  • SpuRt 2001, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98

    Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 63/00
    Denn in diesem Urteil geht es nur um unzulässige Beschränkungen des Sportlers, dessen Vertrag bereits ausgelaufen war (vgl. BGH, ZIP 1999, 1807, 1811).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 52/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Standesbeamten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 63/00
    b) Der Wirksamkeit einer Vereinbarung, durch die sich der bisherige Arbeitgeber einem potentiellen neuen Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, einen bei ihm beschäftigten Bediensteten aus dem Dienstverhältnis vorzeitig zu entlassen, steht nicht das "B"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (NJW 1990, 505) entgegen.
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 377/98

    Aus- und Weiterbildungsentschädigung nach der Spielordnung des Deutschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 63/00
    Im Lichte der Wertentscheidungen des EuGH sind Regelungen, die sich auf den Transfer von Berufssportlern auswirken, zwar auch vor dem Hintergrund des Art. 12 Abs. 1 GG kritisch zu sehen (vgl. auch BGH NJW 2000, 1028).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Es entspricht der hM in Rechtsprechung und Schrifttum, dass es nach wie vor zulässig ist, einen Spieler aus einem befristeten Vertrag durch eine Einzelfallvereinbarung "herauszukaufen" (vgl. LAG Köln 20. November 1998 - 11 Sa 125/98 - LAGE BGB § 611 Berufssport Nr. 11; OLG Düsseldorf 20. Februar 2001 - 4 U 63/00 - NJW-RR 2001, 1633; Kelber NZA 2001, 11, 14; MüArbR/Giesen 3. Aufl. Bd. 2 § 337 Rn. 38; NK-BGB/Looschelders 2. Aufl. § 138 Rn. 307; Jungheim RdA 2008, 222, 224; Trommer Die Transferregelungen im Profisport im Lichte des "Bosman-Urteils" im Vergleich zu den Mechanismen im bezahlten amerikanischen Sport S. 90; Oberthür Das Transfersystem im Lizensfußball S. 186; Hilf/Pache NJW 1996, 1169, 1175) .
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