Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.12.2003 - 12 U 1209/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4744
OLG Dresden, 10.12.2003 - 12 U 1209/03 (https://dejure.org/2003,4744)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.12.2003 - 12 U 1209/03 (https://dejure.org/2003,4744)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 12 U 1209/03 (https://dejure.org/2003,4744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben aus einer Genossenschaft; Wirkung des genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ; Benachteiligungsverbot von ausscheidenden Genossen; Voraussetzungen für die Beteiligung von Genossen an Verlustvorträgen der Genossenschaft

  • Judicialis

    GenG § 19; ; GenG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GenG § 19 Abs. 1 Satz 1; GenG § 73
    Zur Berücksichtigung festgestellter Bilanzverluste bei der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens eines ausscheidenden Genossen - genossenschaftlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens ausscheidender Genossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Genossen-Abfindung

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Wohnungsbaugenossenschaften dürfen Verluste nur anteilig auf ausscheidende Mitglieder abwälzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genossen-Abfindung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Wohnungsbaugenossenschaften dürfen ihre Verluste nur anteilig auf ausscheidende Mitglieder abwälzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 883
  • DB 2004, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.2003 - II ZR 169/02

    Berücksichtigung von Bilanzverlusten einer Genossenschaft bei der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2003 - 12 U 1209/03
    Die "Schonung" der Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder durch den Verlustvortrag ist lediglich eine formale Schonung, da sie mit dem Verlustvortrag belastet bleiben und dieser eine Gewinnausschüttung im selben Umfang entgegensteht wie eine Verlustabschreibung von den Geschäftsguthaben (so ausdrücklich BGH vom 26.05.2003 in ZIP 2003, 1498, 1500).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten herangezogenen Urteil des BGH vom 26.05.2003 (ZIP 2003, 1498).

    In diesem Sinne ist eine Berücksichtigung im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz selbst dann geboten, wenn insoweit eine satzungsmäßige Regelung nicht besteht (insoweit offen gelassen vom BGH in ZIP 2003, 1498, 1499).

  • BGH, 08.12.1954 - II ZR 291/53

    Sittenwidrigkeit eines Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2003 - 12 U 1209/03
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 15, 382, 385 sind aber "Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Gesellschafterversammlung ... auch dann inhaltlich sittenwidrig, wenn der Beschluss seinem Wortlaut nach keine Sittenwidrigkeit beinhaltet, aber seinem inneren Gehalt nach in einer sittenwidrigen Schädigung nicht anfechtungsberechtigter Personen besteht".
  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 24/58
    Auszug aus OLG Dresden, 10.12.2003 - 12 U 1209/03
    Zwar ist fraglich, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes grundsätzlich bereits zur Nichtigkeit des Beschlusses führt; so hat der BGH in NJW 1960, 2142 ausgeführt, dass die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Gesellschafterbeschlüssen, die der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage unterliegen, zur Anfechtbarkeit führt (so auch Beuthin, a.a.O., Rz. 53 zu § 18 ausdrücklich für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung).
  • LG Rottweil, 21.10.2015 - 1 S 78/15

    Eingetragene Genossenschaft: Kürzung des Auseinandersetzungsguthabens auf Null;

    Von daher ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass das Auseinandersetzungsguthaben - unbeschadet einer etwaigen Nachschusspflicht - "gekürzt" werden kann, soweit die Jahresbilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist (BGH, Urt. v. 26.05.2003 - II ZR 169/02, juris Rn. 9; OLG Dresden, Urt. v. 10.12.2003 - 12 U 1209/03, juris Rn. 31; Beuthien, GenG, 15. Aufl. 2011, § 73 Rn. 9; Schulte, in: Lang/Weidenmüller, a.a.O., § 73 Rn. 15).

    Denn wie die Klägerin selber unter Bezugnahme auf die von ihr zitierten Entscheidungen des BGH vom 26.05.2003 (Az. II ZR 169/02) und des OLG Dresden vom 10.12.2003 (Az. 12 U 1209/03) vorträgt, führt die anteilige Anrechnung eines Verlustvortrags auf den Auseinandersetzungsanspruch nur zu einer "Kürzung", d.h. allenfalls zu einer Minderung des Auseinandersetzungsguthabens auf Null, keinesfalls aber zu einer Nachzahlungspflicht gegenüber der Genossenschaft.

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.11.2022 - 1 HKO 7642/21

    Unzulässigkeit eines Spruchverfahrens bei Verschmelzung von Genossenschaften

    Danach beträgt das Auseinandersetzungsguthaben die Höhe des Geschäftsguthabens abzüglich etwaiger Verlustbeteiligungen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10. Dezember 2003, Az.: 12 U 1209/03 Rn. 19, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4106
OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4106)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.12.2003 - 4 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4106)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 4 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages; Anteilige Vergütung für erbrachte Leistungen aus gekündigtem VOB-Werkvertrag; Qualifizierung einer Klageschrift als Schlussrechnung; Bezugnahme auf Klageschrift in nachgereichter ...

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 1; ; VOB/B § ... 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 14 Nr. 1; ; VOB/B § 14 Nr. 1 S. 3; ; VOB/B § 14 Nr. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 1; ; VOB/B § 18 Nr. 2 S. 3; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 4 S. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 649

  • rechtsportal.de

    1. Zur Vergütungsfähigkeit anteilig erbrachter Leistungen aus einem Werkvertrag - 2. Nachvollziehbarkeit der Darlegungen zur Höhe und Zusammensetzung der geltend gemachten Vergütungsforderung als Abrechnung mit dem Charakter einer Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüffähigkeit einer Schlußrechnung: Verfahrensrechtliche Behandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann eine Klageschrift Schlussrechnung ersetzen? (IBR 2004, 193)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 272
  • BauR 2004, 1188
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Unter diesen Umständen war der Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung schon deshalb geboten, weil der neue Vortrag darauf beruhte, daß das Landgericht einen gemäß § 139 Abs. 2 und Abs. 4 S. 1 ZPO erforderlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt hatte und das neue Vorbringen zudem erkennen ließ, daß die Sache nach wie vor nicht vollständig erörtert worden war (vgl. BGH BauR 1999, 635, 637 f. zu einer ähnlichen Verfahrenskonstellation; ferner BGH WM 1993, 177 f.; NJW 1999, 2123 f.).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Für das weitere Verfahren weist der Senat bezüglich der durch die Kündigung der Beklagten aufgeworfenen Einordnungsfragen auf die Entscheidungen BGH BauR 2003, 877 ff. und 2003, 1889 ff. hin.
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Es handelt sich also um ein rein rechnerisches Defizit, das ohne weiteres behoben werden kann und die Prüffähigkeit der Abrechnung nicht in Frage stellt (vgl. BGH NJW 2001, 521, 522).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Unter diesen Umständen war der Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung schon deshalb geboten, weil der neue Vortrag darauf beruhte, daß das Landgericht einen gemäß § 139 Abs. 2 und Abs. 4 S. 1 ZPO erforderlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt hatte und das neue Vorbringen zudem erkennen ließ, daß die Sache nach wie vor nicht vollständig erörtert worden war (vgl. BGH BauR 1999, 635, 637 f. zu einer ähnlichen Verfahrenskonstellation; ferner BGH WM 1993, 177 f.; NJW 1999, 2123 f.).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Abgesehen davon, daß sich diese Stellungnahme lediglich mit dem klägerischen Schreiben vom 7.2.2003 befaßt, handelt es sich um eine nur pauschal gehaltene Äußerung, die den Anforderungen an eine substantiierte Beanstandung der Auftraggeberseite nicht genügt, (vgl. BGH WM 2002, 132).
  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Hierbei kommt es auch keineswegs darauf an, ob die Einführung der nachträglich erstellten "Schlußrechnung" vom 7.2.2003 noch vom Schriftsatznachlaß gedeckt war, was im übrigen zu bejahen ist (vgl. nur BGH Baurecht 1994, 655, 656).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 224/01

    Prüfung der Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Diesen Anforderungen genügt die klägerische Abrechnung, welche die zu erbringenden Leistungen in Teilleistungen aufgegliedert und nach der Urkalkulation bewertet (vgl. dazu BGH BauR 2003, 377, 378).
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Für die Entscheidungsursächlichkeit eines festgestellten Verfahrensfehlers reicht es aus, daß das angefochtene Urteil hierauf beruhen kann (BGHZ 27, 163, 169; BGH NJW 1990, 121, 122).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen- ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistungen zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; es kommt deshalb maßgeblich darauf an, daß der Unternehmer das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis nachvollziehbar darlegt (BGH NJW 1995, 2712 f. 1997, 733).
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Unter diesen Umständen war der Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung schon deshalb geboten, weil der neue Vortrag darauf beruhte, daß das Landgericht einen gemäß § 139 Abs. 2 und Abs. 4 S. 1 ZPO erforderlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt hatte und das neue Vorbringen zudem erkennen ließ, daß die Sache nach wie vor nicht vollständig erörtert worden war (vgl. BGH BauR 1999, 635, 637 f. zu einer ähnlichen Verfahrenskonstellation; ferner BGH WM 1993, 177 f.; NJW 1999, 2123 f.).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01

    Abrechnung erbrachter Leistungen nach Vertragskündigung; Zurückweisung

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

  • OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12

    Amtshaftungsprozess: Ergreifungsdurchsuchung beim unbeteiligten Dritten (=

    Hierbei geht es um eine Prognose, für die es genügt, dass sich ein ausgedehnter Beweisaufwand schrittweise ergeben k an n , wenn im weiteren Verfahrensverlauf das bislang angekündigte bzw. sich nach dem aufgezeigten Feststellungsbedarf abzeichnende Streitprogramm insgesamt oder jedenfalls zum überwiegenden Teil abzuwickeln sein wird (vgl. Senat, OLGR 2004, 124ff.).
  • OLG Jena, 28.11.2012 - 7 U 348/12

    Auftraggeber rechnet nicht prüfbar ab: Forderung trotzdem fällig!

    Hat der Auftraggeber die Prüffähigkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet (oder, wie hier, hilfsweise unstreitig gestellt), so kann das Gericht die eingeklagte Werklohnforderung nicht mangels Prüffähigkeit der Rechnung abweisen (oder gar, wie hier, als derzeit unbegründet abweisen), da die in dem Rechtsstreit eingeführten Rechnungen nicht von Amts wegen auf ihre Prüffähigkeit hin zu kontrollieren sind (OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.2003 Aktenzeichen 4 U 92/03, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5721
OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2003,5721)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.2003 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2003,5721)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2003,5721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 314; ; ZPO § 527 ff.; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 n. F.; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 531 Abs. 2
    Berücksichtigung von unstreitigem neuen tatsächliches Vorbringen in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 833
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03
    In einem solchen Fall ist im vorrangigen Interesse materieller Gerechtigkeit neues Vorbringen nicht auszuschließen (OLG Hamm NJW 2003, 2325 f.).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Nach einer anderen Ansicht sind neue, unstreitige Tatsachen unter bestimmten, einschränkenden Voraussetzungen auch unabhängig vom Vorliegen der in § 531 Abs. 2 ZPO genannten Zulassungsgründe zu berücksichtigen (OLG Hamm NJW 2003, 2325; OLG Nürnberg MDR 2003, 1133; OLG Köln OLGR 2004, 124; OLG Karlsruhe MDR 2004, 1020; Crückeberg MDR 2003, 10, 11).
  • OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11
    Hierbei geht es um eine Prognose, für die es genügt, dass sich ein ausgedehnter Beweisaufwand schrittweise ergeben kann, sofern im weiteren Verfahrensverlauf das bislang angekündigte bzw. sich nach dem aufgezeigten Feststellungsbedarf abzeichnende Streitprogramm insgesamt oder jedenfalls zum überwiegenden Teil abzuwickeln sein wird (vgl. Senat, OLGR 2004, 124 ff.).
  • KG, 15.07.2004 - 22 U 297/03

    Haftungsverband der Grundschuld: Beachtlichkeit einer Vorausverfügung über

    Die Frage, ob auch die Zulassung von unstreitigem neuen Vorbringen in der Berufungsinstanz nach § 531 Abs. 2 ZPO zu beurteilen ist (verneinend OLG Nürnberg, MDR 2003, 1133; OLG Köln, MDR 2004, 833; Crückeberg MDR, 2003, 10; Schneider MDR 2002, 684, 686; bejahend OLG Oldenburg, OLGReport 2002, 271; OLG Celle, OLG Report Celle 2003, 303), stellt sich daher nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5279
OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03 (https://dejure.org/2003,5279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.11.2003 - 9 W 88/03 (https://dejure.org/2003,5279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. November 2003 - 9 W 88/03 (https://dejure.org/2003,5279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen Berufungsurteile; Rechtsschutz bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten als "greifbare Gesetzeswidrigkeit"

  • Judicialis

    ZPO § 321 a; ; ZPO § 543; ; ZPO § 567 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 593
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03
    Erfolgt die behauptete Verletzung des Verfahrensgrundrechts, wie hier geltend gemacht, in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz und ist der Fehler entscheidungserheblich, muss die Verfahrensordnung, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Plenarentscheidung vom 30.04.2003 (NJW 2003, 1924 ff), eine eigenständige gerichtliche Abhilfemöglichkeit vorsehen.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02

    Beweisbeschluss über die Einholung eines Sachverständigengutachtens:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2003, 3137, 3138; NJW, 2002, 1577), sondern auch für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 225, 227; OLG Celle, NJW 2002, 3715, 3716).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2003, 3137, 3138; NJW, 2002, 1577), sondern auch für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 225, 227; OLG Celle, NJW 2002, 3715, 3716).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03
    Eine solche kann nur dann vorliegen, wenn die gerichtliche Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil jede gesetzliche Grundlage für sie fehlt und sie inhaltlich dem Gesetz fremd sind, insbesondere weil eine Entscheidung dieser Art oder dieses Inhalts im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen ist (BGH, MDR 1990, 541).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2003, 3137, 3138; NJW, 2002, 1577), sondern auch für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 225, 227; OLG Celle, NJW 2002, 3715, 3716).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 11 UF 208/01

    Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs; Tenorberichtigung; Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03
    Es ist umstritten, ob das Verfahren nach § 321 a ZPO, das seinem Wortlaut nach nur für nicht berufungsfähige Urteilsentscheidungen im ersten Rechtszug gilt, auch auf andere Verfahren entsprechend angewandt werden kann (so: Rimmelspacher, JZ 2003, 797, 798; Thomas/Putzo-Reichhold, ZPO, 24. Aufl. § 321a Rn 18; a.A. OLG Oldenburg , FamRZ 2003, 1120, 1121;Voßkuhle, NJW 2003, 2193, 2198 ).
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2003, 3137, 3138; NJW, 2002, 1577), sondern auch für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 225, 227; OLG Celle, NJW 2002, 3715, 3716).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Bis dahin war die Anwendbarkeit von § 321a ZPO a.F. auf andere als die dort genannten Entscheidungen in Rechtsprechung und Literatur nicht eindeutig geklärt (gegen eine entsprechende Anwendung haben sich u.a. ausgesprochen: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage 2003, § 321a Rdnr. 4; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 11 UF 208/01 -, NJW 2003, S. 149 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2003 - 9 U 116/02 - OLG Rostock, Beschluss vom 09.04.2003 - 6 U 101/02 -, NJW 2003, S. 2105 f.; OLG Celle, Beschluss vom 21.08.2003 - 6 U 194/02 -; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2003 - 9 W 88/03 -; OLG München, Beschluss vom 22.12.2003 - 9 U 2984/03 - BGH, Beschluss vom 19.01.2004 - II ZR 108/02 -; für eine entsprechende Anwendung haben sich u.a. ausgesprochen: Müller, Abhilfemöglichkeiten bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtlichen Gehörs nach der ZPO-Reform, in: NJW 2002, S. 2743 ?2746?; Vosskuhle, Bruch mit einem Dogma: Die Verfassung garantiert Rechtsschutz gegen den Richter, in: NJW 2003, S. 2193 ?2198 f.?; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage 2003, § 321a Rdnr. 18; Albers, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, 2004, § 522 Rdnr. 8, § 525 Rdnr. 2; BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 -, NJW 2002, S. 1577; BVerwG, Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02, 6 B 29/02 - LAG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.08.2002 - 2 Ts 404/02 - VGH München, Beschluss vom 12.09.2002 - 22 C 02.1513 - OLG Celle, Beschluss vom 04.12.2002 - 13 U 77/92 -, NJW 2003, S. 906 f.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.01.2003 - 8 WF 14/03 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2003 - 19 E 387/03 -; OVG Bautzen, Beschluss vom 15.09.2003 - 1 E 176/03 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.11.2003 - 16 U 116/03 -, NJW 2004 S.165; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.01.2004 - 4 Bs 414/03 - KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2004 - 7 U 125/03 -, Juris; BFH, Beschluss vom 22.04.2004 - VI B 57/04 -, Juris; BFH, Beschluss vom 06.05.2004 - I S 13/03 -, NJW 2004, S. 2853 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12866
OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02 (https://dejure.org/2003,12866)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2003 - 1 U 137/02 (https://dejure.org/2003,12866)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - 1 U 137/02 (https://dejure.org/2003,12866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Vorenthaltung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer einer GmbH

  • Judicialis

    SGB IV § 23 Abs. 1; ; SGB IV § 24; ; SGB IV § 28 h Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 14; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 266 a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer einer GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitnehmeranteile sind vorrangig zu zahlen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02
    Insoweit treffen ihn gerade in einer finanziellen Krisensituation Überwachungspflichten (BGH, Urteil v. 15.10.1996, BGHZ 133 Seite 370, 376 f.).

    Der Beklagte zu 1) haftet der Klägerin für den bei ihr entstandenen Schaden aber nur dann, wenn er das rechtzeitige Abführen der Beiträge vorsätzlich unterlassen hat, wobei bedingter Vorsatz genügt (BGH, Urteil v. 01.10.1991, VersR 1991 Seite 1378, 1379 f.; Urteil v. 15.10.1996, BGHZ 133 Seite 370, 381).

    Die Absicht, die Beiträge der Klägerin auf Dauer vorzuenthalten, ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr der Wille, sie am Fälligkeitstage nicht abzuführen (BGH, Urteil v. 15.10.1996, a.a.O. Seite 382).

    Ein Irrtum des Beklagten zu 1) in diesem Punkt wurde auch nicht zu einem tatbestandsausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern zu einem Verbots- bzw. Gebotsirrtum führen, der ihn nur bei Unverschuldbarkeit entschuldigen wurde (BGH, Urteil v. 15.10.1996, aaO Seite 381, Urteil v. 09.01.2001, NJW 2001 Seite 969, 971 = VersR 2001 Seite 902, 903).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02
    Die öffentlich-rechtliche Pflicht der Arbeitgeberin zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge ist gegenüber sonstigen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten aber deutlich herausgehoben (BGH, Urteil v. 21.01.1997, BGHZ 134 Seite 304, 311).

    Notfalls hat der Arbeitgeber seine Pflicht zur Abführung der Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch durch Kürzung der auszuzahlenden Löhne zu erfüllen, und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung können sogar dann im Sinne von § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten sein, wenn den Arbeitnehmern für den betreffenden Zeitraum kein Lohn ausgezahlt worden ist (BGH, Urteil v. 21.01.1997, BGHZ 134 Seite 304, 309; Urteil v. 16.05.2000, BGHZ 144 Seite 311, 314).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02
    Notfalls hat der Arbeitgeber seine Pflicht zur Abführung der Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch durch Kürzung der auszuzahlenden Löhne zu erfüllen, und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung können sogar dann im Sinne von § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten sein, wenn den Arbeitnehmern für den betreffenden Zeitraum kein Lohn ausgezahlt worden ist (BGH, Urteil v. 21.01.1997, BGHZ 134 Seite 304, 309; Urteil v. 16.05.2000, BGHZ 144 Seite 311, 314).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02
    Ein Irrtum des Beklagten zu 1) in diesem Punkt wurde auch nicht zu einem tatbestandsausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern zu einem Verbots- bzw. Gebotsirrtum führen, der ihn nur bei Unverschuldbarkeit entschuldigen wurde (BGH, Urteil v. 15.10.1996, aaO Seite 381, Urteil v. 09.01.2001, NJW 2001 Seite 969, 971 = VersR 2001 Seite 902, 903).
  • BGH, 01.10.1991 - VI ZR 374/90

    Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02
    Der Beklagte zu 1) haftet der Klägerin für den bei ihr entstandenen Schaden aber nur dann, wenn er das rechtzeitige Abführen der Beiträge vorsätzlich unterlassen hat, wobei bedingter Vorsatz genügt (BGH, Urteil v. 01.10.1991, VersR 1991 Seite 1378, 1379 f.; Urteil v. 15.10.1996, BGHZ 133 Seite 370, 381).
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