Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04   

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https://dejure.org/2004,3529
OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.12.2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen abgelehnten Prozesskostenhilfeantrag; Ausschluss der Geschäftsfähigkeit auf Grund einer Alkoholerkrankung; Voraussetzungen für die Annahme der Entbindung von der Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht im Fall des Todes des ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 9 Ziffer 1 lit. a; ; VVG § 61; ; BGB § 827 Satz 2; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 827; ; BGB § 105 Abs. 2; ; ZPO § 387; ; StGB § 203 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 104 Nr. 2; BGB § 105 Abs. 2; StGB § 203 Abs. 4; ZPO § 387
    Voraussetzungen für den Ausschluss der Geschäftsfähigkeit aufgrund einer Alkoholerkrankung

  • weberundpartner.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche Schweigepflicht über Tod hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alkoholiker bringt sich um - Darf der Arzt nach dem Tod des Patienten die Schweigepflicht brechen?

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Nach dem Tod des behandelten Patienten wirkt die ärztliche Schweigepflicht fort; sie kann nach seinem mutmaßlichen Willen eingeschränkt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2017
  • VersR 2005, 817
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Mit dem Wegfall des Patienten als Rechtspersönlichkeit wird der Arzt als ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Treuhänder betrachtet ( RGSt 71, 21 [ 22 ]; BGHZ 91, 392 [ 398f ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ]; …

    Hinsichtlich dieser Tatsachen sollen die nächsten Angehörigen dispositionsbefugt sein ( BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ] ).

    Sollte daher der Hausarzt Dr. F. aus S. seine Zeugnisverweigerung weiterhin alleine mit seiner Rechtsansicht begründen, dass die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht nicht von den Erben erklärt werden könne, wäre die Erfüllung seiner Zeugenpflicht ohne weiteres mit den Zwangsmitteln der Zivilprozessordnung durchzusetzen ( vergl. BGHZ 91, 392 [ 400 ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2630 ]; …

    Zum anderen dürfen für die Begründung der Zeugnisverweigerung keine sachfremden Erwägungen herangezogen werden, wie zum Beispiel die Befürchtung, dass durch die Auskunft bzw. durch den Einblick in die Krankenakten ein haftungsbegründender Behandlungsfehler aufgedeckt werden würde ( BGH NJW 1983, 2627 [ 2629 ] ).

  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Mit dem Wegfall des Patienten als Rechtspersönlichkeit wird der Arzt als ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Treuhänder betrachtet ( RGSt 71, 21 [ 22 ]; BGHZ 91, 392 [ 398f ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ]; …

    Für eine bestimmte und im Rechtsleben bedeutende Fallgruppe hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass das wohlverstandene Interesse eines Erblassers nicht dahingeht, dass seine Testierunfähigkeit geheim bleibt, sondern das wohlverstandene Interesse geht dahin, dass die allgemeinen Vorschriften zum Schutze einer testierunfähigen ( geschäftsunfähigen ) Person nicht durch die ärztliche Schweigepflicht unterlaufen werden ( BGHZ 91, 392 [ 400 ] ).

    Sollte daher der Hausarzt Dr. F. aus S. seine Zeugnisverweigerung weiterhin alleine mit seiner Rechtsansicht begründen, dass die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht nicht von den Erben erklärt werden könne, wäre die Erfüllung seiner Zeugenpflicht ohne weiteres mit den Zwangsmitteln der Zivilprozessordnung durchzusetzen ( vergl. BGHZ 91, 392 [ 400 ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2630 ]; …

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).

    Der Alkoholabusus erreicht erst dann den Grad einer Störung der Geistestätigkeit, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder wenn der Missbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirnes geführt hat, infolge dessen es zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat ( BayObLGZ 2002, 189 [ 202 ] = NJW 2003, 216 [ 219f ]; BayObLG FamRZ 1991, 608 [ 609 ]; VG Bayreuth VersR 1982, 890 [ 891 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9 ).

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit obliegt es dem Versicherungsnehmer versicherungsrechtlich selbst bei der bestehenden Selbstmordabsicht, vor der eigenen Alkoholisierung Vorkehrungen gegen schadensstiftende Handlungen vorzunehmen ( BGH NJW 1989, 1612 [ 1613 ]; LG Bochum VersR 1976, 949 mit Anm. von Anton Martin; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, O I RdNr. 35f ).

    Dieser Zustand setzt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit in einem Umfang voraus, der nach § 104 Nr. 2 BGB zur Geschäftsunfähigkeit geführt hat ( BGH NJW 1989, 1612; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, O I RdNr. 31 ).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • RG, 06.10.1930 - IV 583/29

    Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach §

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • RG, 19.01.1922 - VI 585/21

    Willenserklärung eines Geistesgestörten

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Der Alkoholabusus erreicht erst dann den Grad einer Störung der Geistestätigkeit, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder wenn der Missbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirnes geführt hat, infolge dessen es zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat ( BayObLGZ 2002, 189 [ 202 ] = NJW 2003, 216 [ 219f ]; BayObLG FamRZ 1991, 608 [ 609 ]; VG Bayreuth VersR 1982, 890 [ 891 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9 ).
  • RG, 09.01.1905 - VI 104/04

    Klage auf Widerruf einer Beleidigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Der von der Antragstellerin gemäß dem Erbschein des Amtsgerichtes Sangerhausen - Nachlassgericht - vom 22. Juni 2004 ( Az. 10 VI 104/04 [ Bl. 95 d.A. ] ) beerbte und am 14. April 2003 verstorbene Ehemann A. R. hatte mit der Antragsgegnerin eine Wohnhaus - Universal - Versicherung unter Einbeziehung der Allgemeinen Wohngebäude - Versicherungsbedingungen ( VGB 88 ) abgeschlossen ( Bl. 14 - 18 und 69 - 89 d.A. ).
  • LG Bochum, 26.11.1975 - 2 O 36/75
  • RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36

    1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer

  • BDH, 25.09.1958 - W DB 9/58
  • VG Bayreuth, 20.10.1981 - B 3 K 81 A.190
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

    Der vom Oberlandesgericht Naumburg (VersR 2005, 817) angesprochene Zweifelsfall liegt hier nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16

    Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nach Versterben des

    Erben oder Angehörige dürften schweigepflichtige Datenquellen schon nicht von der über den Tod hinaus wirkenden Schweigepflicht entbinden können (so OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 1 U 107/12 -, Rn. 23, juris; Langheid/Rixecker, VVG, VVG § 213 Rn. 5, beck-online, wobei die in Bezug genommenen Entscheidungen des BGH (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09 -, Rn. 12, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 1984 - IVa ZB 18/83 -, BGHZ 91, 392-401, Rn. 20; BGH, Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 -, Rn. 17, juris) bis auf die letztgenannte nicht eindeutig sind und die letztgenannte Entscheidung in einem anderen Kontext ergangen ist; vgl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2014 - 12 W 37/14

    Anfechtung einer Risikolebensversicherung wegen wahrheitswidriger Beantwortung

    Der vom OLG Naumburg (VersR 2005, 817) angesprochene Zweifelsfall liegt hier somit nicht vor, so dass der Senat offen lassen kann, ob und inwieweit bei derartigen Sachverhalten dem die Aussage verweigernden Zeugen eine nachvollziehbare Darlegung seiner Gründe abverlangt werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der

    Es geht nicht auf Erben oder Angehörige über (BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 259/81, NJW 1983, 2627 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2004 - 4 W 43/04, VersR 2005, 817 ; Knappmann, NVersZ 1999, 511).
  • AG Augsburg, 17.07.2013 - VI 1163/12

    Erbscheinsverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht eines Mitarbeiters der

    Danach wird im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 Absatz 1 Nr. 1 StGB und nach § 383 Absatz 1 Nr. 6 ZPO eine mutmaßliche Entbindung durch den Erblasser angenommen, weil das wohlverstandene Interesse eines Erblassers nicht dahin geht, dass seine Testierunfähigkeit geheim bleibt, sondern das wohlverstandene Interesse geht dahin, dass die allgemeinen Vorschriften zum Schutze einer testierunfähigen (geschäftsunfähigen) Person nicht durch die ärztliche Schweigepflicht unterlaufen werden (BGHZ 91, Seite 392 = NJW 1984, Seite 2893; BGHNJW 1983, 2627; OLG Naumburg NJW 2005, 2017; BayObLG FamRZ 1986, 1238; OLG Stuttgart MDR 1983, 236).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 1677/06

    Anwaltshaftung:: Beweislast für pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts;

    Sogar sein Tod als Sekundärfolge seiner schweren Alkoholerkrankung lag nicht fern und hätte gegebenenfalls zur Perpetuierung der ärztlichen Schweigepflicht geführt (vgl. OLG Naumburg Beschl. vom 9. Dezember 2004 - 4 W 43/04).
  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 17/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Prozessfähigkeit eines unter Betreuung

    Die Sucht als solche ist dagegen grundsätzlich nicht als krankhafte seelische Störung anzusehen; anders nur, wenn die Abhängigkeit Symptom einer anderen geistigen Erkrankung ist oder sie zu einem als krankhaft zu bewertenden schwerwiegenden und dauerhaften Verfall der Persönlichkeit geführt hat (vgl. BayObLGZ, Beschluss vom 5.7.2002 - 1Z BR 45/01 - NJW 2003, 216, 219 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 9.12.2004 - 4 W 43/04 - NJW 2005, 2017, 2018; Knothe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 104 Rn. 9).
  • SG Magdeburg, 17.05.2010 - S 11 AS 610/09

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestellung eines besonderen Vertreters bei

    Chronischer Alkohol- und Drogenmissbrauch rechtfertigt die Annahme der Geschäftsunfähigkeit im Sinne der Ziff. 2 nur, wenn durch den suchtbedingten Abbau der Persönlichkeit psychopathologische Störungen entstanden sind, die die freie Willensbestimmung ausschließen (OLG N. NJW 05, 2017).
  • VG Berlin, 03.05.2006 - 1 A 173.05

    Gregor Gysi ./. Bundesbeauftragte für die Unterlagen des

    Abzustellen ist auf das "wohlverstandene Interesse" des Betroffenen (so OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, NJW 2005, 2017 zur ärztlichen Schweigepflicht).
  • OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21

    Beweislast für Behauptung des Ausschlusses der Verantwortlichkeit aufgrund einer

    Geschäftsunfähigkeit auf Grund einer Alkoholerkrankung ist dann anzunehmen, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder der Alkoholmissbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirns geführt hat, infolge dessen es zu einem dauerhaften Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung führt (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2004, 4 W 43/04, NJW 2005, 2017 - 2019).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - I-10 W 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3270
OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - I-10 W 15/05 (https://dejure.org/2005,3270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2005 - I-10 W 15/05 (https://dejure.org/2005,3270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - I-10 W 15/05 (https://dejure.org/2005,3270)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 118
  • Rpfleger 2005, 696
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 10 W 15/05
    Er sieht die Grundlage insoweit in § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wonach bei Aufhebung oder Änderung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils der Vollstreckungsgläubiger zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Vollstreckungsschuldner durch die Vollstreckung des Urteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachten Leistung entstanden ist (vgl. Bundestags-Drucksache 15/1508, S. 16 f).
  • OLG Oldenburg, 28.06.2004 - 9 W 29/04

    Unzulässigkeit einer Rückfestsetzung von Gebühren bei Erhebung von Einwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 10 W 15/05
    Der von der Klägerin in Bezug genommene Beschluss des OLG Oldenburg vom 28.06.2004 - 9 W 29/04 (Bl. 517 f GA) vermag eine andere Beurteilung nicht (mehr) zu rechtfertigen.
  • KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19

    Beachtlichkeit des Erfüllungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Hinsichtlich des darüber hinaus gestellten Antrags auf Rückfestsetzung der auf den Kostenfestsetzungsantrag unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen ist dieser zwar grundsätzlich statthaft (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf v. 7.6.2005, 10 W 15/05).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2007 - 6 W 227/06

    Kostenfestsetzung: Aufrechung gegen Rückfestsetzung

    Eine Ausnahme gilt im Falle der Aufrechnung nur dann, wenn die Aufrechnungslage unstreitig besteht (Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozessordnung 65. Auflage, § 104 Rn. 13 Stichw. "Aufrechnung"; KG MDR 1984, 150; OLG Düsseldorf MDR 2006, 118).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09

    Berücksichtigung des Aufrechnungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Aufgrund der formellen Ausgestaltung des Festsetzungsverfahrens kann eine Aufrechnung gegen den ansonsten unstreitigen Kostenerstattungsanspruch nämlich nur zugelassen werden, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie über die Aufrechnungslage zwischen den Parteien kein Streit besteht (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 451).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 3 W 235/17

    Streitwert eines (Annexe-)Antrags auf Feststellung des Annahmeverzuges

    Es besteht jedoch die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung der Kostenfestsetzung und hierbei, sollte die festgesetzte Erstattungsforderung zwischenzeitlich ausgeglichen worden sein, auch der Rückfestsetzung (dazu eingehend OLG Düsseldorf [10. ZS.] MDR 2006, 118 f).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2005 - W (Kart) 11/05

    Anfechtung von Kostenfestsetzungsbeschluss; Verweisung auf Möglichkeit der

    Das gilt nach zutreffender Ansicht ohne Rücksicht darauf, ob - wie hier - die neue Kostengrundentscheidung mit der alten inhaltlich übereinstimmt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.6.2005, I-10 W 15/05 Umdruck Seite 3; Belz in MüKo, ZPO, 2. Aufl., § 104 Rdnr. 129; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 104 Rdnr. 6 m.w.N.; a.A. Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 104 Rdnr. 21 zum Stichwort "Aufhebung der Kostengrundentscheidung").
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2006 - 10 W 100/06
    Aufgrund der formellen Ausgestaltung des Festsetzungsverfahrens kann eine Aufrechnung gegen den ansonsten unstreitigen Kostenerstattungsanspruch nur zugelassen werden, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie die Aufrechnungslage zwischen den Parteien kein Streit besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 14.07.2005, II-10 WF 15/05, MDR 2006, 118f; Zöller-Herget, 25. Aufl., § 104 Rn. 21 ?Aufrechnung?).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.05.2005 - 9 W 44/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11616
OLG Celle, 18.05.2005 - 9 W 44/05 (https://dejure.org/2005,11616)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.2005 - 9 W 44/05 (https://dejure.org/2005,11616)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 9 W 44/05 (https://dejure.org/2005,11616)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Androhung der Verweisung des

    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Senat OLGR 2005, 451).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10489
OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05 (https://dejure.org/2005,10489)
OLG München, Entscheidung vom 05.04.2005 - 32 Wx 15/05 (https://dejure.org/2005,10489)
OLG München, Entscheidung vom 05. April 2005 - 32 Wx 15/05 (https://dejure.org/2005,10489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausweisung der Instandhaltungsrücklage unter "Ausgaben"

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    WEG § 28 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3
    Zulässige Erfassung der Instandhaltungsrücklage in der Ausgabenspalte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Zusammenfassung von Einzelausgaben in der Jahresabrechnung; Verpflichtung der gesonderten Ausweisung der Position "Zuführung zur Instandhaltungsrücklage"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 749 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    Des Weiteren sind in den Jahresabrechnungen richtigerweise alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eingestellt worden ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt wurden (BayObLG ZMR 2004, 50/51).

    c) Die Entlastung von Verwalter und Verwaltungsbeirat entsprach ordnungsmäßiger Verwaltung, da keine erkennbaren Schadensersatzansprüche gegen sie bestehen (BayObLG ZMR 2004, 211/212; ZMR 2004, 50/51).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    e) Soweit der Antragsteller Wohnungseigentümerbeschlüsse angefochten hat, in welchen von ihm gestellte Anträge abgelehnt wurden, mangelt es nicht am Rechtschutzbedürfnis des Antragstellers, da dieser die Anfechtungsanträge mit Verpflichtungsanträgen auf Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung verbunden hat (vgl. BGH NZM 2002, 995/997; BayObLGZ 1972, 150/153 f.).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 157/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Abrechnung; Nebenkosten;

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    g) Für den Feststellungsantrag fehlt es schon am notwendigen Feststellungsinteresse, da sich die Rechtslage eindeutig aus Nr. V f) der Gemeinschaftsordnung ergibt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1166/1167).
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    Schließlich hat die Jahresabrechnung die Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, einschließlich der Zinserträge auszuweisen (BayObLGZ 1993, 185/188 m.w.N.; ZMR 2003, 761/762).
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02

    Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    Wird eine Entlastung im Zusammenhang mit der Erläuterung und Genehmigung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan erteilt, so beschränkt sich diese Entlastung auf das Handeln des Verwalters bzw. des Beirats, das sich darin niedergeschlagen hat (vgl. BayObLG NZM 2003, 31/32).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    Schließlich hat die Jahresabrechnung die Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, einschließlich der Zinserträge auszuweisen (BayObLGZ 1993, 185/188 m.w.N.; ZMR 2003, 761/762).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    c) Die Entlastung von Verwalter und Verwaltungsbeirat entsprach ordnungsmäßiger Verwaltung, da keine erkennbaren Schadensersatzansprüche gegen sie bestehen (BayObLG ZMR 2004, 211/212; ZMR 2004, 50/51).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    e) Soweit der Antragsteller Wohnungseigentümerbeschlüsse angefochten hat, in welchen von ihm gestellte Anträge abgelehnt wurden, mangelt es nicht am Rechtschutzbedürfnis des Antragstellers, da dieser die Anfechtungsanträge mit Verpflichtungsanträgen auf Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung verbunden hat (vgl. BGH NZM 2002, 995/997; BayObLGZ 1972, 150/153 f.).
  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98

    Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um

    Auszug aus OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05
    Die Beteiligten sind hier verpflichtet, bei der Schaffung der Entscheidungsgrundlagen mitzuwirken (BayObLG WuM 1999, 185).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.03.2005 - 2Z BR 239/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10040
BayObLG, 08.03.2005 - 2Z BR 239/04 (https://dejure.org/2005,10040)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.2005 - 2Z BR 239/04 (https://dejure.org/2005,10040)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 2005 - 2Z BR 239/04 (https://dejure.org/2005,10040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überschreitung eines Sondernutzungsrechts zum "Aufstellen von Verkaufseinrichtungen" beim Aufstellen von Tischen und Stühlen auf dem Gehweg; Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs

  • grundeigentum-verlag.de

    Sondernutzungsrecht für Aufstellen von Verkaufseinrichtungen umfaßt keine Bewirtung

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 15 Abs. 1
    Kein Sondernutzungsrecht für Gehwegflächen bei Bewirtung an Tischen statt der erlaubten Verkaufseinrichtungen vor Ladenlokal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gästebewirtung an Tischen auf dem Gehweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tische auf dem Gehweg - Für die Bewirtung von Gästen ist eine Sondernutzungsgenehmigung nötig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2005 - 2Z BR 239/04
    Er kann nur dann durchgreifen, wenn über das bloße Verstreichenlassen von Zeit hinaus Umstände vorliegen, die den Schluss darauf zulassen, der Gläubiger wolle keine Ansprüche mehr geltend machen (BGH NJW 1984, 1684 f.).
  • OLG München, 23.03.2005 - 34 Wx 8/05

    Unzulässige Nutzung der Erholungseinrichtungen einer Ferienwohnanlage durch

    Er kann nur durchgreifen, wenn über das bloße Verstreichenlassen von Zeit hinaus Umstände vorliegen, die den Schluss darauf zulassen, der Gläubiger wolle sich nicht mehr auf seinen Anspruch berufen (zuletzt BayObLG Beschluss vom 8.3.2005, 2Z BR 239/04).
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