Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05   

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https://dejure.org/2006,3257
OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05 (https://dejure.org/2006,3257)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.2006 - 14 U 108/05 (https://dejure.org/2006,3257)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 14 U 108/05 (https://dejure.org/2006,3257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Schlussrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 649 BGB; § 648 BGB; § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B
    Abrechnung nach Kündigung eines Bauvertrages mit Pauschalpreisen; Fälligkeit der Abrechnung; Prüfbarkeit der Abrechnung bei Pauschalpreisvereinbarungen; Offenlegung der Kalkulationsgrundlage; Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung nach Kündigung eines Bauvertrages mit Pauschalpreisen; Fälligkeit der Abrechnung; Prüfbarkeit der Abrechnung bei Pauschalpreisvereinbarungen; Offenlegung der Kalkulationsgrundlage; Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

  • Judicialis

    BGB § 649

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648 Abs. 1 § 649; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2
    Bauvertragsrecht: Schlussrechnung bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anforderung an Abrechnung bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    VOB/B: Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags: Prüfbar? (IBR 2006, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 877 (Kurzinformation)
  • BauR 2006, 2069
  • BauR 2006, 735
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Dass diese erst im Berufungsverfahren erstellt worden ist, ist unschädlich, da es auf diesen Punkt im Rechtsstreit erster Instanz nicht ankam und die nunmehr vorgenommene Abrechnung mit dem dazugehörigen Tatsachenvortrag deshalb grundsätzlich vom Senat zu berücksichtigen ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005, VII ZR 50/04, juris; ibronline).

    Dabei ist die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darlegen (vgl. zuletzt auch BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005 a. a. O.).

    Soweit sie diese Preise nur "im Kopf kalkuliert" hat, hätte sie die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenstellen und entsprechend vortragen müssen, wie die erbrachten Leistungen zu bewerten sind (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; Urt. v. 8. Dezember 2005 a. a. O.).

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 103/01

    Streitgegenstand einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Senat wiederholt ausdrücklich und unter Angabe der einschlägigen Fundstellen hingewiesen hat, hat der Unternehmer - die Klägerin - im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags durch den Besteller - den Beklagten - für seinen Anspruch auf Vergütung zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und diese dann von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; NJW-RR 1999, 960 = BauR 1999, 644; NJW-RR 2002, 1596 = BauR 2002, 1588 m. w. N.).

    Der Beklagte ist deshalb nicht hinreichend in der Lage, sich sachgerecht gegenüber dem Vortrag der Klägerin zu verteidigen (vgl. BGH a. a. O.; ebenso NJW-RR 2002, 1596 m. w. N.).

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Senat wiederholt ausdrücklich und unter Angabe der einschlägigen Fundstellen hingewiesen hat, hat der Unternehmer - die Klägerin - im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags durch den Besteller - den Beklagten - für seinen Anspruch auf Vergütung zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und diese dann von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; NJW-RR 1999, 960 = BauR 1999, 644; NJW-RR 2002, 1596 = BauR 2002, 1588 m. w. N.).

    Soweit sie diese Preise nur "im Kopf kalkuliert" hat, hätte sie die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenstellen und entsprechend vortragen müssen, wie die erbrachten Leistungen zu bewerten sind (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; Urt. v. 8. Dezember 2005 a. a. O.).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Denn ebenso wie nach einem vollständig abgewickelten Vertrag muss der Auftragnehmer nach einer Kündigung eine prüffähige Schlussrechnung erstellen (vgl. BGHZ 140, 365).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Mit den Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussabrechnung ist der Beklagte nicht ausgeschlossen, weil sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang vorgebracht worden sind (vgl. BGH, BauR 2004, 1937).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Der Unternehmer eines Bauwerks soll nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 648 BGB nur in dem Umfang einen Anspruch auf hypothekarische Sicherung für seinen Werklohn erhalten, in dem jeweils die von ihm geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht, mag diese fällig sein oder nicht (BGHZ 68, 180, 183/184).
  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Senat wiederholt ausdrücklich und unter Angabe der einschlägigen Fundstellen hingewiesen hat, hat der Unternehmer - die Klägerin - im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags durch den Besteller - den Beklagten - für seinen Anspruch auf Vergütung zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und diese dann von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; NJW-RR 1999, 960 = BauR 1999, 644; NJW-RR 2002, 1596 = BauR 2002, 1588 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Regelmäßig unzureichend sind pauschale Bewertungen etwa derart, der Leistungsstand mache 70 % der geschuldeten Vergütung aus und deswegen würden 70 % der Gesamtvergütung verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1995, VII ZR 184/94, www.juris.de; OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006, 14 U 108/05, www.juris.de; Kniffka u.a., a.a.O., § 649, Rn 79).
  • OLG Dresden, 24.10.2018 - 1 U 601/17

    Schriftform nicht eingehalten: Keine Kündigung, aber Vertragsaufhebung!

    Der Wunsch der Beklagten nach Vertragsbeendigung hinsichtlich dieser Positionen ist dadurch eindeutig zum Ausdruck gebracht worden (vgl. Sprau, in: Palandt, 77. Aufl. 2018, § 648 Rn. 3; OLG Celle, Urt. v. 07.02.2006, Az.: 14 U 108/05, Rn. 16).
  • OLG Celle, 10.09.2008 - 14 U 79/08

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags durch den Auftragnehmer;

    In einem ersten Rechtsstreit (16 O 244/04 LG Hannover, 14 U 108/05 Senat, VII ZR 57/06 BGH) hatte die Klägerin aus dem Bauvertrag vom 14. November 2003 (Original Bl. 249 bis 251 d. A.), mit dem sich die Klägerin als Auftragnehmerin gegenüber dem Beklagten als Auftraggeber verpflichtet hatte, 5 Doppelhäuser (10 EH) in H. zu errichten (Bl. 249 d. A.), die Zahlung von 75.000 EUR von dem Beklagten begehrt.

    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf das Senatsurteil vom 7. Februar 2006 (BauR 2006, 2069).

  • OLG Naumburg, 19.02.2020 - 2 U 177/12

    Abbrucharbeiten - VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Schlussrechnungsreife;

    Auch die in der Aufmaßliste zu dieser Position angeführte Berechnungsformel "120,70 x 11, 50 x 19, 00 x 0, 74" ließ lediglich erkennen, dass die Klägerin bei der Ermittlung der erbrachten Leistungen nicht etwa von einem - nach den Vorausführungen des Senats auch nicht möglichen - einheitlichen Aufmaß des Abrissvolumens, sondern von einem Leistungsstand von 74 % ausgegangen war und die in der Schlussrechnung ausgewiesenen Kubikmeter einen bloßen rechnerischen Wert darstellten, und zwar ausgehend von der Gesamtkubatur des abzureißenden Gebäudes laut Ausschreibung (berechnet aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen Gebäude-Außenmaßen) und unter Ansatz eines Faktors für den Leistungsstand von 0, 74. Diese Angaben, insbesondere der in Ansatz gebrachte Leistungsstand, waren bei isolierter Betrachtung für die Beklagte nicht prüfbar, denn insoweit hat die Beklagte zu Recht darauf verwiesen, dass regelmäßig pauschale Bewertungen i.S. eines prozentual angegebenen Erfüllungsstandes keine hinreichende Prüfbarkeit vermitteln (vgl. nur Ingenstau/ Korbion, VOB, 16. Aufl. 2007, § 8 VOB/B 2006, Rn. 9, Kniffka, ibr-online-Komm. Bauvertragsrecht, Stand 28.07.2015, § 649 Rn. 85 f.; so auch OLG Celle, Urteil v. 07.02.2006, 14 U 108/05, BauR 2006, 2069, von der Beklagten zitiert).
  • OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20

    Auftragnehmer kann für Nachträge auch die übliche Vergütung verlangen!

    Soweit die Beklagten anderes mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vertreten, ist diese Entscheidung nicht einschlägig, denn sie betraf einen Fall, in dem - anders als hier - Angaben zur Kalkulation vollständig fehlten (OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006, Az. 14 U 108/05, juris).
  • OLG Dresden, 05.09.2017 - 22 U 379/17

    Abnahme endgültig verweigert: Verjährungsfrist für Baumängel beginnt!

    Zwar sind regelmäßig unzureichend pauschale Bewertungen etwa derart, der Leistungsstand mache 70 % der geschuldeten Vergütung aus und deswegen würden 70 % der Gesamtvergütung verlangt (BGH, wie vor; OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006, Az.: 14 U 108/05); gleiches gilt für jegliche nachträglichen Berechnungen und Kalkulationen, die nicht nachvollziehbar auf die Vertragsgrundlagen Bezug nehmen (vgl. BGH, wie vor; BGH, Urteil vom 04.07.1996, Az.: VII ZR 227/93; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2014, Az.: 22 U 92/14).
  • OLG München, 06.09.2016 - 28 U 4158/15

    Architektenvertrag wird durch Subplaner-Beauftragung gekündigt!

    In der Regel dürfte eine konkludent erklärte Kündigung anzunehmen sein, wenn der Besteller die restliche Werkleistung selbst ausführt, an einen Dritten vergibt oder durch einen Dritten ausführen lässt (vgl. Palandt-Sprau, BGB, Kommentar, 74. Auflage Rn. 3 zu § 649 BGB; BGH WM 1972, 1025; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 336; OLG Celle, BauR 2006, 2069).
  • OLG Dresden, 29.05.2017 - 22 U 379/17

    Abnahme endgültig verweigert: Verjährungsfrist für Baumängel beginnt!

    Zwar sind regelmäßig unzureichend pauschale Bewertungen etwa derart, der Leistungsstand mache 70 % der geschuldeten Vergütung aus und deswegen würden 70 % der Gesamtvergütung verlangt (BGH, wie vor; OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006, Az.: 14 U 108/05); gleiches gilt für jegliche nachträglichen Berechnungen und Kalkulationen, die nicht nachvollziehbar auf die Vertragsgrundlagen Bezug nehmen (vgl. BGH, wie vor; BGH, Urteil vom 04.07.1996, Az.: VII ZR 227/93; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2014, Az.: 22 U 92/14).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/2005, 13 U 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3344
OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/2005, 13 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3344)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.12.2005 - 13 U 10/2005, 13 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3344)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 13 U 10/2005, 13 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und Beratungsverschulden

  • Wolters Kluwer

    Prospekthaftung im engeren Sinne; Prospekthaftung im weiteren Sinne; Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung; Vermittler als Träger der Beweislast für die Übergabe des Prospektes; Erforderlichkeit einer mündlichen Erläuterung des gesamten Prospektmaterials; Haftung ...

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 823; ; BGB § 826

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 823 § 826
    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Erwerb von Anteilen an einem Immobilien- und Investmentfonds wegen Fehlerhaftigkeit des Verkaufsprospekts und Verletzung von Aufklärungspflichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 823, 826
    Zu Fragen des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Erwerb von Anteilen an Immobilien- und Investmentfonds

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Zu den Anforderungen an Verkaufsprospekte von Fondsbeteiligungen und zur Frage der Beweislast hinsichtlich der Übergabe der Verkaufsprospekte

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1100
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 4 U 37/04

    - AWD 93 -, DLF 94/17, Miss Saigon, Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Die Auffassung des Landgerichts wird bestätigt durch das Urteil des OLG Hamm vom 20.7.2004 (- 4 U 37/04 - dort Seite 15).

    Nach herrschender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der erkennende Senat anschließt, genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten über die mit der Beteiligung an einem Dreiländerfonds verbundenen Risiken bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt (OLG München, Urteil vom 28.4.2004 - 15 U 3505/03 - OLG Hamm, Urteil vom 20.7.2004 - 4 U 37/04 - ; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.10.2004 - 13 U 243/03 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.2004 - 3 U 5/04 - ; OLG Oldenburg, Beschluß vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 - ).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Es gilt nämlich insoweit die kurze Verjährung von 6 Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers bzw. von längstens 3 Jahren nach dem Beitritt oder Anteilserwerb (BGH WM 2002, Seite 813).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2004 - 13 U 243/03

    Risikoaufklärung hinsichtlich Anlageentscheidung durch Prospekt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Nach herrschender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der erkennende Senat anschließt, genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten über die mit der Beteiligung an einem Dreiländerfonds verbundenen Risiken bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt (OLG München, Urteil vom 28.4.2004 - 15 U 3505/03 - OLG Hamm, Urteil vom 20.7.2004 - 4 U 37/04 - ; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.10.2004 - 13 U 243/03 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.2004 - 3 U 5/04 - ; OLG Oldenburg, Beschluß vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 - ).
  • OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03

    Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Damit war der Anspruch bereits bei Eingang der Klage am 24.10.2003 verjährt (OLG München, Urteil v. 28.4.04 - 15 U 3503/03 - unter Bezugnahme auf das Ausgangsurteil des LG München vom 2.5.03).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Nach herrschender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der erkennende Senat anschließt, genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten über die mit der Beteiligung an einem Dreiländerfonds verbundenen Risiken bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt (OLG München, Urteil vom 28.4.2004 - 15 U 3505/03 - OLG Hamm, Urteil vom 20.7.2004 - 4 U 37/04 - ; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.10.2004 - 13 U 243/03 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.2004 - 3 U 5/04 - ; OLG Oldenburg, Beschluß vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 - ).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Demgegenüber verneint die Gegenansicht eine solche Pflicht, weil nicht jeder Anlagevermittler und Anlageberater verpflichtet sei, einen Brancheninformationsdienst zu beziehen, und bei Veröffentlichungen in diesen Diensten von einer unabhängigen und fundierten Berichterstattung nicht stets ausgegangen werden könne (vgl. OLG München BKR 2003, 875, 877; OLG Celle WM 2005, 737, 741; OLG Stuttgart WM 2006, 1100, 1102; LG München NJOZ 2003, 1970, 1975 f.; LG Tübingen WM 2004, 641, 644; von Heymann/Edelmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 3. Aufl. § 4 Rdn. 24; Balzer, in: Welter/Lang, Handbuch der Informationspflichten im Bankverkehr Rdn. 7.39; Edelmann BKR 2003, 438, 443 f.; Loritz NZG 2002, 889, 896 ff.).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06

    Beratungsvertrag: Haftung eines Anlageberaters wegen der Verharmlosung von

    Denn der Inhalt des Beratungsgespräches, wenn ein solches stattfindet, darf nicht im Widerspruch zum Prospektinhalt stehen und muss den Kunden jedenfalls in groben Zügen von den im Prospekt geschilderten Risiken in Kenntnis setzen (OLG Stuttgart WM 2006, 1100; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06

    Anlagevermittlung: Verjährung von wegen Beratungsmängeln geltend gemachten

    Ein Aufklärungsmangel kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn der Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (OLG Stuttgart NJOZ 2006, 2098).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06

    Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anlageberatungsvertrages

    Über die Aufklärung allgemeiner Risiken hinaus obliegt es dem Anlageberater nämlich grundsätzlich auch, vorhandene Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse auszuwerten und dem Interessenten kritische Pressestimmen, zumindest dem Inhalt und dem Tatsachenkern nach - gegebenenfalls kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 2002, 265 ff. mwN; OLG Stuttgart WM 2006, 1100 mwN; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479; OLG Düsseldorf WM 1996, 1082, 1086.; BGH NJW 1993, 2433 ff.) Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Informationsbedarf des Anlegers über aktuelle Entwicklungen, wie sie sich aus der Wirtschaftspresse ergeben, besonders groß ist und gerade wegen ihrer Aktualität auch nicht umfänglich aus Emissionsprospekten gedeckt werden kann.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07

    Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im

    Es gibt eine entsprechende Entscheidung des OLG Stuttgart (WM 2006, 1100 ff), aus der sich aber der Inhalt der vertraglichen Bestimmungen nicht entnehmen lässt.
  • LG Hamburg, 15.12.2008 - 318 O 4/08

    Über die Angaben eines Anlageprospektes hinausgehende Pflichten einer Bank bei

    Dabei ist es zwar in aller Regel ausreichend, wenn der Berater dem Kunden den vollständigen und richtigen Prospekt aushändigt (OLG Stuttgart NJOZ 2006, 2098; Palandt-Heinrichs, § 280 Rdnr. 49).
  • OLG Koblenz, 21.11.2006 - 6 U 1028/06

    Haftung des Anlageberaters: Unterlassene Information über einen einzelnen

    Der Senat folgt zunächst der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach Veröffentlichungen in Branchendiensten bei der Frage einer Haftung wegen eines Beratungsverschuldens infolge unterbliebener Weitergabe kritischer Pressestimmen nicht zu berücksichtigen sind (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 13 U 10/05; OLG München, Urteil vom 28. April 2004 - 15 U 3505/03; OLG Hamm, Urteil vom 20. Juli 2004 - 4 U 37/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Oktober 2004 - 13 U 243/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. November 2004 - 3 U 5/04; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2004 - 8 U 258/04).
  • OLG Naumburg, 15.10.2014 - 5 U 114/14

    Schadensersatz bei Kapitalanlageberatung: Angaben im Prospekt zur

    Insoweit fehlt es an substanziiertem Vortrag der Kläger dazu, welche über die vermeintliche Fehlerhaftigkeit des Prospekts hinausgehenden falschen Schulungsinhalte in die konkrete Beratung eingeflossen sein sollen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.2005, 13 U 10/2005, Rn. 44-46; LG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014, 5 O 58/14, Rn. 50; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 600/06
    Ein Aufklärungsmangel kommt also - bei Aushändigung eines zutreffenden Prospekts - nur in Betracht, wenn der Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (vgl. OLG Stuttgart, NJOZ 2006, 2098).
  • LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 50/07
    Ein Aufklärungsmangel kommt also - bei Aushändigung eines zutreffenden Prospekts - nur in Betracht, wenn der Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (vgl. OLG Stuttgart, NJOZ 2006, 2098).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04   

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https://dejure.org/2005,5139
OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04 (https://dejure.org/2005,5139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.07.2005 - 1 AR 120/04 (https://dejure.org/2005,5139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 1 AR 120/04 (https://dejure.org/2005,5139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Rechtsanwalts im Gerichstandsbestimmungsverfahren bei Tätigwerden im Hauptsacheverfahren; Erstattung von Anwaltskosten in Form der Erstattung von gesetzlichen Gebühren und Auslagen; Klärung der notwendigen Kosten eines Rechtsanwalts wegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 36; ; ZPO § 37; ; RVG § 15; ; RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; RVG VV Nr. 3403

  • rechtsportal.de

    Rechtsanwaltsvergütung für Tätigkeit im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • ibr-online

    Gesonderte Vergütung für Gerichtsstandsbestimmungsverfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 44
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 5. Februar 1987 (BGH NJW-RR 1987, 757) entschieden, dass ein sich möglicherweise anschließendes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden kann, wenn der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts zurückgenommen oder - wie vorliegend - zurückgewiesen wird.
  • OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen Täuschung;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04
    Ausgehend von dem vorgenannten Grundsatz, dass das RVG erfolgsabhängige Gebühren nur in Ausnahmefällen zulässt, muss die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG dahingehend verstanden werden, dass sie nach dem Ausgang des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht unterscheidet, vielmehr allein darauf abstellt, dass ein (Prozess-)Verfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 überhaupt anhängig ist (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 23.05.2005, Az.: 3 W 0531/05; a.A.: BayObLG NJW-RR 2000, 141; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, Rdnr. 45 zu § 19; OLG Köln AGS 2003, 205; so auch noch OLG Dresden, Beschluss vom 30.03.2005, Az.: 1 AR 0120/04).
  • BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04
    Ausgehend von dem vorgenannten Grundsatz, dass das RVG erfolgsabhängige Gebühren nur in Ausnahmefällen zulässt, muss die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG dahingehend verstanden werden, dass sie nach dem Ausgang des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht unterscheidet, vielmehr allein darauf abstellt, dass ein (Prozess-)Verfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 überhaupt anhängig ist (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 23.05.2005, Az.: 3 W 0531/05; a.A.: BayObLG NJW-RR 2000, 141; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, Rdnr. 45 zu § 19; OLG Köln AGS 2003, 205; so auch noch OLG Dresden, Beschluss vom 30.03.2005, Az.: 1 AR 0120/04).
  • OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Das von den Klägern vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem - wie im Streitfall - eine ablehnende Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153. OLG München AGS 2008, 276. OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406.

    OLG Dresden OLGR 2006, 233), ist mit der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang zu bringen.

    Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang die Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (AGS 2008, 406), dass es einen großen Unterschied mache, ob ein Hauptsacheverfahren bereits im Gange sei oder nicht.

    Entgegen der u. a. vom Oberlandesgericht Dresden (OLGR 2006, 233) vertretenen Ansicht hat der Bundesgerichtshof auch keineswegs offen gelassen, ob ein Rechtsanwalt bei Zurückweisung des Antrages nach § 36 ZPO auch dann eine gesonderte Vergütung von seinem Mandanten verlangen kann, wenn er im anschließenden Hauptsacheverfahren zugleich als Prozessbevollmächtigter tätig wird.

  • OLG Celle, 23.01.2009 - 4 AR 17/08

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Das von den Klägern vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem - wie im Streitfall - eine ablehnende Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153. OLG München AGS 2008, 276. OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406.

    OLG Dresden OLGR 2006, 233), ist mit der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang zu bringen.

    Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang die Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (AGS 2008, 406), dass es einen großen Unterschied mache, ob ein Hauptsacheverfahren bereits im Gange sei oder nicht.

    Entgegen der u. a. vom Oberlandesgericht Dresden (OLGR 2006, 233) vertretenen Ansicht hat der Bundesgerichtshof auch keineswegs offen gelassen, ob ein Rechtsanwalt bei Zurückweisung des Antrages nach § 36 ZPO auch dann eine gesonderte Vergütung von seinem Mandanten verlangen kann, wenn er im anschließenden Hauptsacheverfahren zugleich als Prozessbevollmächtigter tätig wird.

  • OLG Brandenburg, 28.07.2016 - 1 (F) Sa 6/16

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153/1154; OLG Braunschweig a.a.O.).
  • OLG Celle, 14.04.2009 - 2 W 97/09
    Das von dem Antragsteller vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem eine Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153 [OLG München 13.06.2007 - 31 AR 079/07] ; OLG München AGS 2008, 276; OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406; OLG Dresden OLGR 2006, 233), ist mit der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang zu bringen.

    Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang die Ansicht des Oberlandesgerichts Köln ( AGS 2008, 406), dass es einen großen Unterschied mache, ob ein Hauptsacheverfahren bereits im Gange sei oder nicht.

    Entgegen der u.a. vom Oberlandesgericht Dresden ( OLGR 2006, 233) vertretenen Ansicht hat der Bundesgerichtshof auch keineswegs offen gelassen, ob ein Rechtsanwalt bei Zurückweisung des Antrages nach § 36 ZPO auch dann eine gesonderte Vergütung von seinem Mandanten verlangen kann, wenn er im anschließenden Hauptsacheverfahren zugleich als Prozessbevollmächtigter tätig wird.

  • OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13

    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rz. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden, RPfl. 2006, 44; OLG München, MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07

    Keine Kostenentscheidung im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Im Bestimmungsverfahren ist eine Kostenentscheidung grundsätzlich auch dann nicht zu treffen, wenn der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt und der Antragsgegner im Hauptsacheverfahren durch dieselben Rechtsanwälte vertreten wird (wie OLG Dresden Rpfleger 2006, 44; gegen OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425 und OLG Köln v. 13.3.2007, 5 W 87/06).

    Wenn dort von der "Bestimmung des zuständigen Gerichts" die Rede ist, welche kostenrechtlich zur Hauptsache gehört, so ist das Bestimmungsverfahren als solches angesprochen und nicht etwa nur die positive Entscheidung über den Antrag (ebenso OLG Dresden Rpfleger 2006, 44).

  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 1 W 47/11

    Grundsätze zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtskräftiger

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rn. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2008 - 15 AR 26/08

    Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung

    In diesem Fall kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsacheverfahren zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG 1Z AR 76/03, Beschluss vom 31.07.2003 zitiert nach juris; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1706; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; OLG Köln NJW-RR 2007, 1721; Senatsbeschluss vom 24.01.2008 - 15 AR 30/07; Stein-Jonas ZPO, 22. Aufl., § 37 Rn. 4; MüKo/Patzina ZPO, § 37 Rn. 9; Musielak ZPO, 6. Aufl. § 37 Rn. 7; Zöller/Vollkommer ZPO, 26. Aufl. § 37 Rn. 3 a - a. A. OLG Düsseldorf MDR 83, 846; OLG München OLGR München 2007, 785; OLG Dresden OLGR Dresden 2006, 233).

    Zwar haben die Oberlandesgerichte München (OLGR München 2007, 783) und Dresden (OLGR Dresden 2006, 233) die Ansicht vertreten, dass insbesondere aus dem Blickwinkel der dem Rechtsanwalt zu vergütenden Tätigkeit eine Unterscheidung dahin, ob dem Hauptsacheverfahren ein Bestimmungsverfahren vorausgegangen ist, oder ein solches wegen Zurückweisung oder Rücknahme des Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung nicht durchgeführt wurde, nicht gerechtfertigt sei.

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 19 AR 9/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Verfahrensgebühr bei Zurückweisung des Antrags im

    (OLG Köln aaO; a.A. OLGR Dresden 2006, 233).
  • OLG Braunschweig, 26.11.2009 - 1 W 57/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 36 Rn. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, aaO.).
  • OLG Koblenz, 28.03.2006 - 4 SmA 48/05

    Gerichtsstandsbestimmung: Beschlussergänzung bei unterbliebener

  • OLG Braunschweig, 09.11.2020 - 9 W 34/20

    Kursdifferenzschäden aus dem Erwerb von Vorzugsaktien; Divergierende

  • OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10

    Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung

  • OLG Dresden, 14.05.2009 - 3 AR 35/09

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren der

  • OLG München, 21.09.2007 - 11 W 2271/07

    Kostenfestsetzungsantrag für außergerichtliche Kosten im Verfahren über die

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.11.2005 - 12 U 1591/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6559
OLG Koblenz, 28.11.2005 - 12 U 1591/04 (https://dejure.org/2005,6559)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.2005 - 12 U 1591/04 (https://dejure.org/2005,6559)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 2005 - 12 U 1591/04 (https://dejure.org/2005,6559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall; Anforderungen an ein Geständnis im Zivilprozess; Bestreiten nicht beweiserheblich eingeräumter Tatsachen; Widerruf der Einräumung der Überschreitung der Fahrbahnmitte infolge eines verkehrstechnischen Gutachtens; ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de

    Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Annnahme eines Geständnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 871
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76

    Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2005 - 12 U 1591/04
    Die Geständniswirkungen treten in diesem Fall aber erst dann ein, wenn der Gegner die Behauptung zu seiner eigenen macht; bis dahin kann sie frei widerrufen werden (BGH NJW 1978, 884, 885).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7342
OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2005 - 1 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2005 - 1 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 906 § 1004
    Gefährdung durch Mobilfunk-Basisstationen - Abweisung von vorbeugenden Unterlassungsklagen

  • ibr-online

    Nachbarrecht: Mobilfunkstrahlung unwesentliche Beeinträchtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steigerung des Krebsrisikos im Nahbereich um Mobilfunk-Basisstationen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.).

    Immissionen elektromagnetischer Felder werden als "ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen" von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst (BGH NJW 2004, 1317-1319 [juris-Rn. 9]).

    Dem beeinträchtigten Nachbarn ist dadurch nicht die Beweislast für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung auferlegt worden; es ist vielmehr bei der Beweislast des Störers für die Unwesentlichkeit geblieben (vgl. BGH NJW 2004, 1317-1319 [juris-Rn. 13]).

    (1) Der auch von anderen Mobilfunkgegnern vertretenen Rechtsansicht, die Verordnung habe athermische Effekte elektromagnetischer Felder nicht berücksichtigt und könne deshalb für solche Effekte keine Grenzwerte vorgeben, hat der BGH eine klare Absage erteilt (NJW 2004, 1317 ff. [juris-Rn. 10]).

    Abgesehen davon, dass die Kläger ein solches nicht beantragt, sondern stets die Vernehmung ihnen genehmer Wissenschaftler als sachverständige Zeugen beantragt haben, wäre ein solches Beweismittel beim derzeitigen Forschungsstand auch ungeeignet, weil es nur den bestehenden Zustand der Ungewissheit spiegeln könnte (vgl. BGH NJW 2004, 1317 ff. [juris-Rn. 16 ff.]).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Die Grenzwerte, auf die diese durch das Sachenrechtsänderungsgesetz 1994 eingefügte Vorschrift Bezug nimmt, haben indizielle Bedeutung in dem Sinne, dass ihre Einhaltung oder Unterschreitung die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung indiziert (vgl. BGH a. a. O. [juris-Rn. 13]; BGHZ 148, 261, 264 f.).

    Der beeinträchtigte Nachbar hat allerdings besondere Umstände des Einzelfalles darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die diese Indizwirkung erschüttern (vgl. BGH a. a. O.), z. B. die besondere Lästigkeit von Geräuschen, die sich in Messergebnissen nur unzureichend erfassen lässt (vgl. BGHZ 148, 261, 265, und die Gesetzesbegründung [BT-Drs. 12/7425, S. 88]); gelingt ihm dies nicht, ist der Beweis der Unwesentlichkeit als geführt anzusehen.

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Die in den Grenzwerten zum Ausdruck gekommene Wertung bindet die Zivilgerichte (vgl. BVerfG NJW 1997, 2509 f. [juris-Rn. 5, 10]; BauR 2002, 1222 ff.), die sie nicht auf dem Umweg des privaten Immissionsschutzes in Frage stellen dürfen; eine eigene generelle Risikobewertung steht ihnen nicht zu (vgl. BGH a. a. O. [juris-Rn. 14]).

    Die Grenzwerte der Verordnung könnten allenfalls dann wegen eines Verstoßes gegen die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht unbeachtlich sein und als Anknüpfungspunkt für die Unwesentlichkeitsvermutung des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB entfallen, wenn ihre Untragbarkeit evident wäre (vgl. BVerfG BauR 2002, 1222 ff. [juris-Rn. 14]).

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Die in den Grenzwerten zum Ausdruck gekommene Wertung bindet die Zivilgerichte (vgl. BVerfG NJW 1997, 2509 f. [juris-Rn. 5, 10]; BauR 2002, 1222 ff.), die sie nicht auf dem Umweg des privaten Immissionsschutzes in Frage stellen dürfen; eine eigene generelle Risikobewertung steht ihnen nicht zu (vgl. BGH a. a. O. [juris-Rn. 14]).
  • OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02

    Unterlassungsklage gegen den Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des erkennenden Gerichts vom 28.11.2000 (8 U 190/00, CR 2001, 835 ff.) blieben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den letzten 3 Jahren unberücksichtigt; der 3. Zivilsenat habe in der Sache 3 U 171/02 völlig zu Recht eine Beweisaufnahme angeordnet.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 8 U 190/00

    Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkstation - Feststellungen durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des erkennenden Gerichts vom 28.11.2000 (8 U 190/00, CR 2001, 835 ff.) blieben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den letzten 3 Jahren unberücksichtigt; der 3. Zivilsenat habe in der Sache 3 U 171/02 völlig zu Recht eine Beweisaufnahme angeordnet.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.08.2005 - 12 W 67/05   

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https://dejure.org/2005,14431
OLG Naumburg, 18.08.2005 - 12 W 67/05 (https://dejure.org/2005,14431)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.08.2005 - 12 W 67/05 (https://dejure.org/2005,14431)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. August 2005 - 12 W 67/05 (https://dejure.org/2005,14431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen; Vergütung eines Sachverständigen unabhängig von dem Schwierigkeitsgrad des zu erstattenden Gutachtens

  • Judicialis

    JVEG § 4 Abs. 3; ; JVEG § 9; ; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; JVEG § 9 Abs. 2 Satz 5

  • rechtsportal.de

    JVEG § 4 Abs. 3 § 9
    Sachverständigenvergütung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 JVEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 05.04.2006 - 1 Ws 177/06

    Beschwerde eines gerichtlichen Sachverständigen gegen seine Einstufung in eine

    Die Vergütung von Sachverständigen bestimmt sich nach § 9 JVEG in Verbindung mit dessen Anlage 1 unabhängig von der individuellen Qualifikation des Sachverständigen oder des Schwierigkeitsgrads des zu erstattenden Gutachtens im Grundsatz allein nach dem in Frage kommenden Sachgebiet und der jeweiligen Honorargruppe (OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.8.2005, 12 W 67/05; Hartmann Kostengesetze, 34. Aufl. § 9 JVEG Rn. 6 ff).
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