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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3164
OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2005 - 4 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 4 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3164)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch einen unangemessenen unsachlichen Einfluss bei Anbieten eines hohen einmaligen Rabatts am Tag der Werbung; Verstoß gegen Wettbewerbsrecht bei hohem Rabatt für eine sehr kurze Zeitspanne; Wettbewerbsverstoß ...

  • Glücksspiel & Recht

    Übertriebenes Anlocken durch Zeitdruck bei Kaufentscheidung

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr.... 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1 n.F.; ; UWG § 7 a.F.; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 12 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 683

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 (a.F.)
    Unlautere Werbung für reduzierten Sonntagsverkauf nach alter und neuer rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Übertriebenes Anlocken + Zeitdruck = Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Übertriebenes Anlocken + Zeitdruck = Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Allein diese Anlockwirkung kann bei einem verständigen Verbraucher aber die Rationalität der Nachfrageentscheidung nicht völlig in den Hintergrund treten lassen (Vgl. BGH WRP 2003, 1428, 1429 -Einkaufsgutschein).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Zum anderen ist der Klageantrag als in die Zukunft gerichteter Unterlassungsantrag aber auch nach dem jetzt geltenden Recht zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2005, 88 -Puppenausstattungen; BGH WRP 2005, 330, 331 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Zum anderen ist der Klageantrag als in die Zukunft gerichteter Unterlassungsantrag aber auch nach dem jetzt geltenden Recht zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2005, 88 -Puppenausstattungen; BGH WRP 2005, 330, 331 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 40/01

    Umgekehrte Versteigerung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Insoweit liegt dieser Fall anders als der, den der Bundesgerichtshof in Zusammenhang mit der Werbung für den Verkauf eines Gebrauchtwagens (vgl. BGH WRP 2004, 345, 347 -Umgekehrte Versteigerung im Internet) zu entscheiden hatte.
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 45/00

    Testbestellung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    Er wird davon abgehalten, sich mit dem Angebot der Mitbewerber zu befassen (vgl. BGH WRP 2002, 1133, 1135 -Testbestellung).
  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03

    Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    3) Nach altem Recht ist entsprechend der Senatsentscheidungen 4 U 6/03 und 4 U 45/04 OLG Hamm ein Verstoß gegen § 7 UWG gegeben, der die Werbung wettbewerbswidrig machte. Es hat sich um eine Verkaufsaktion außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs gehandelt, die sich auf ein ganzes Warensegment erstreckte und mit einem so hohen Rabatt verbunden war, dass die Verbraucher von einer so nicht wiederkehrenden Kaufmöglichkeit ausgegangen sind. Ob daneben noch ein Verstoß gegen § 1 UWG a.F. unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens vorgelegen hätte, wozu der Senat damals neigte, ohne das entscheiden zu müssen, kann auch hier offen bleiben. 4) Die beanstandete Werbung ist auch nach neuem Recht, nämlich wegen Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch einen unangemessenen unsachlichen Einfluss nach §§ 8, 3, 4 Nr. 1 UWG unlauter und deshalb zu unterlassen.
  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 45/04

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeitsvorausssetzungen einer Werbeanzeige für den

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05
    3) Nach altem Recht ist entsprechend der Senatsentscheidungen 4 U 6/03 und 4 U 45/04 OLG Hamm ein Verstoß gegen § 7 UWG gegeben, der die Werbung wettbewerbswidrig machte. Es hat sich um eine Verkaufsaktion außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs gehandelt, die sich auf ein ganzes Warensegment erstreckte und mit einem so hohen Rabatt verbunden war, dass die Verbraucher von einer so nicht wiederkehrenden Kaufmöglichkeit ausgegangen sind. Ob daneben noch ein Verstoß gegen § 1 UWG a.F. unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens vorgelegen hätte, wozu der Senat damals neigte, ohne das entscheiden zu müssen, kann auch hier offen bleiben. 4) Die beanstandete Werbung ist auch nach neuem Recht, nämlich wegen Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch einen unangemessenen unsachlichen Einfluss nach §§ 8, 3, 4 Nr. 1 UWG unlauter und deshalb zu unterlassen.
  • OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen

    Eintägige Rabattaktionen würden allgemein als unzulässig angesehen (OLG Hamm, GRUR 2006, 86; OLG Dresden, WRP 2006, 283 mit Nichtzulassungsbeschluss des Bundesgerichtshofs [K 18]).

    Andererseits kann eine sehr kurze zeitliche Befristung einer Rabattaktion unter bestimmten Umständen ("Überrumpelungsgefahr") deren Unlauterkeit begründen (vgl. Seichter, WRP 2006, 628, 631), nämlich dann, wenn für die Befristung kein zwingender Grund vorliegt, von der Aktion aber eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht und der Verbraucher vor der Nachfrageentscheidung keine ausreichende und zumutbare Möglichkeit eines Preisvergleichs hat (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 1.95 zu § 4 UWG; zur taggenauen Werbung für einen Sonntagsverkauf u.H. auf BGH, WRP 2002, 1105; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 222; OLG Hamm, GRUR 2006, 86, 87; OLG Dresden, WRP 2006, 283; LG Essen, WRP 2005, 763; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1074).

  • OLG Hamm, 29.01.2009 - 4 U 154/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Gutschrift beim Erwerb eines

    Sie meint, das Landgericht habe auch in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats im Urteil in der Sache 4 U 22/05 für ein unlauteres Anlocken nicht ausreichen lassen, dass ein Verbraucher durch eine Befristung in allgemeinen Zeitdruck geraten könne.

    Der vorliegende Fall lässt sich auch schon deshalb nicht mit dem vom Senat entschiedenen Fall "Sonntagsrabatt" (GRUR 2006, 86) vergleichen, wo es um 25 % Rabatt auf alle Küchen ging.

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 200/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots des Erlasses des Kaufpreises für Möbel im

    Es muss vielmehr durch die beanstandete Werbeaktion mit ihren aleatorischen Reizen die Rationalität der Kaufentscheidung beeinträchtigt sein (OLG Hamm GRUR 2006, 86; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG § 4 Rz. 1.35).

    Vor allem kommt hier aber der Zeitdruck hinzu, unter den der Kunde gesetzt wird (vgl. BGH a.a.O. umgekehrte Versteigerung im Internet; OLG Hamm GRUR 2006, 86 - Sonntagsrabatt; Piper/Ohly UWG § 4 Rz. 1/87; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG § 4 Rz. 1.95).

  • OLG Köln, 05.12.2008 - 8 W 109/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächst höhere Gericht;

    Ersteres ergebe sich aus dem Urteil des OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 648; zweiteres lasse sich dem Urteil des OLG Naumburg vom 20.01.2006, 4 U 22/05 entnehmen, welches die Klägerin auszugsweise beifügte.

    Dieser Betrachtungsweise, die außerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens den Streitwert wesentlich niedriger und jedenfalls nicht mit dem vollen Forderungswert ansetzt, steht auch nicht das von der Klägerin zitierte Urteil des OLG Naumburg vom 20.01.2006, 4 U 22/05 entgegen.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/2002, 20 W 114/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4481
OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/2002, 20 W 114/02 (https://dejure.org/2005,4481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2005 - 20 W 114/2002, 20 W 114/02 (https://dejure.org/2005,4481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 2005 - 20 W 114/2002, 20 W 114/02 (https://dejure.org/2005,4481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 3 Nr 2 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG, § 24 WoEigG
    Wohnungseigentum: Wirksamer Eigentümerbeschluss trotz Einladungsmangels; Mehrheitsbeschluss über instandsetzende bauliche Veränderung; Pflicht zur ordnungsgemäßen erstmaligen Instandsetzung bei Mängelansprüchen gegen den Bauträger; Ermessensspielraum beim Beschluss über ...

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22; WEG § 16
    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer genügt für Beschluss zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen, der Teilungserklärung entsprechenden Zustandes, auch wenn es sich sonst um bauliche Änderung handeln würde

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Wirksamer Eigentümerbeschluss trotz Einladungsmangels; Mehrheitsbeschluss über instandsetzende bauliche Veränderung; Pflicht zur ordnungsgemäßen erstmaligen Instandsetzung bei Mängelansprüchen gegen den Bauträger; Ermessensspielraum beim Beschluss über ...

  • Judicialis

    WEG § 21 III; ; WEG § 21 III Nr. 2; ; WEG § 24; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de

    WEG § 21; WEG § 24; WEG § 28
    Zur Wirksamkeit der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch Nichtverwalter und zum Beschluss über Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren finanzielle Auswirkungen im Innenverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch erstmalige Herstellung kann Instandsetzung sein!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung im Falle der Einladung zur Versammlung durch einen nicht wirksam bestellten Verwalter; Bauliche Veränderung zwecks erstmaliger Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands als Teil der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrheitsbeschluss zur Fertigstellung des Wohnungseigentums (IBR 2005, 545)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1685 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Zwar handelt es sich hierbei nach der Rechtsprechung des BGH im Regelfall um eine Voraussetzung des wirksamen Zustandekommens eines Eigentümerbeschlusses (BGH ZWE 2001, 530).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01

    Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 117/89

    Müssen alle Wohnungseigentümer in der Klageschrift namentlich aufgeführt werden?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Zwar war die zu TOP 3 der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.08.1999 beschlossene gemeinsame Bestellung der Antragsgegner zu 2) zu Verwaltern (Bl. 178 d. A.), die auch gemeinsam zu der Wohnungseigentümerversammlung vom 14.04.2000 eingeladen haben (Bl. 7 d. A.) nichtig (BGH WuM 1990, 128; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26, Rdnr. 10; Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 26, Rdnr. 1).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 4/96

    Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands einer Wohnanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Auch eine bauliche Veränderung, die zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands dient, gehört zur Instandsetzung und kann deshalb mit Mehrheit beschlossen werden (BayObLG WuM 1996, 299 und NZM 1999, 378; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 19; Niedenführ/Schulze, aaO., § 21, Rdnr. 66; Weitnauer, aaO., § 22 Rdnr. 5).
  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 9/99

    Ermessensfehler bei der Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Außerdem ist dieser Mangel jedenfalls dadurch geheilt, dass vorliegend alle Wohnungseigentümer in der Versammlung vom 14.04.2000 anwesend bzw. vertreten waren und an der Beschlussfassung mitgewirkt haben (BayObLG Wohnungseigentum 1997, 268 und NZM 1999, 852; Weitnauer, aaO.).
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98

    Prognose der zu erwartenden Kosten zur Festlegung der Höhe einer Sonderumlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    Sie folgt daher den für den Wirtschaftsplan geltenden Regeln (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 911; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1039; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 94, 96 f.; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 24; BeckOK BGB/Hügel, [15.06.2017], § 28 WEG Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 270/03

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung zur erstmaligen Herstellung eines

    Anders als in dem Parallelverfahren 20 W 114/02 ist die Einladung zur Versammlung vom 15.08.2002 wirksam durch den zwischenzeitlich zum alleinigen Verwalter bestellten Beteiligten zu 4) wirksam erfolgt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.06.2005 - 1 U 1597/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11843
OLG München, 30.06.2005 - 1 U 1597/05 (https://dejure.org/2005,11843)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1 U 1597/05 (https://dejure.org/2005,11843)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1 U 1597/05 (https://dejure.org/2005,11843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens eines Behandlungsfehlers; Erforderlichkeit der Einholung eines neurologischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung des Ursachenzusammenhanges zwischen einem Behandlungsfehler eines Orthopäden und einem neurologischen Gesundheitsschaden ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 411

  • rechtsportal.de

    Zu möglichen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen gegen einen Orthopäden wegen ärztlicher Behandlungsfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Dass der Sachverständige grundsätzlich aus dem einschlägigen medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes auszuwählen ist, entspricht einem seit Jahren feststehenden Konsens in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (BGH NJW 1987, 2300; OLG Hamm ZMGR 2006, 110; VersR 2002, 613; 2001, 249; 1995, 967; OLG München OLGR 2006, 94; OLG Naumburg OLGR 2005, 900; NJW-RR 2004, 96; KG ZMGR 2005, 158).

    Lediglich dann, wenn die zu beurteilende medizinische Frage (auch) in ein "benachbartes" medizinisches Fachgebiet fällt, kann die sachverständige Beurteilung auch von einem - gleichermaßen sach- und fachkundigen - Facharzt des Nachbargebietes eingeholt werden (z.B. Orthopädie - Neurochirurgie bei einer Bandscheibenoperation; Orthopäde - Unfallchirurg, wenn es um den Vorwurf einer übersehenen, bzw. fehlerhaft behandelten Schultereckgelenkssprengung geht; OLG München OLGR 2006, 94; OLG Düsseldorf OLGR 2006, 112).

  • OLG Jena, 04.07.2018 - 7 U 402/15

    Ärztin haftet nicht für übersehene Meningokokken-Infektion eines Kindes

    Dies entspricht einem seit Jahren feststehenden Konsens in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (BGH NJW 1987, 2300; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31. Mai 2011 -4 U 635/10 -, Rn. 51, juris OLG Hamm ZMGR 2006, 110; VersR 2002, 613; 2001, 249; 1995, 967; OLG München OLGR 2006, 94; OLG Naumburg OLGR 2005, 900; NJW-RR 2004, 96; KG ZMGR 2005, 158).
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