Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05   

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https://dejure.org/2006,6491
OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05 (https://dejure.org/2006,6491)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.08.2006 - 7 U 32/05 (https://dejure.org/2006,6491)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. August 2006 - 7 U 32/05 (https://dejure.org/2006,6491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 434, 444; DSchG MV §§ 7, 9
    Sachmangel bei Denkmalschutz des verkauften Gebäudes - mögliche Offenbarungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaftigkeit eines Grundstücks wegen verschwiegener Denkmaleigenschaft; Ausschluss der Mängelrechte wegen Kenntnis des Ensembleschutzes und Milieuschutzes; Umfang der Beweislast beim Begehren der Feststellung eines Rechtsverhältnisses; Arglistiges und grob ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; Bau... NVO § 4 a; ; BGB § 156; ; BGB § 166; ; BGB § 242; ; BGB § 276; ; BGB § 251 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 275; ; BGB § 275 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 311 a Abs. 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 437; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 444; ; BGB § 903; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; DSchG M-V § 6; ; DSchG M-V § 7; ; DSchG M-V § 9; ; BeurkG § 13 a

  • RA Kotz

    Denkmalschutz als Sachmangel beim Grundstückskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückskauf: Mangelhaftigkeit eines Gebäudes wegen bestehendem Denkmalschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Anderenfalls würde der Schadensgläubiger gegen das jedem obliegende Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstoßen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 18.04.1997, V ZR 28/96, NJW 1997, 2234 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 07.07.1989, V ZR 21/88, WM 1989, 1735; BGHZ 117, 363/3682).
  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 168/78

    Schadensberechnung beim Grundstückskauf - Verschulden bei Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Die von der Beklagten zur Anwendung von § 254 BGB zitierte Rechtsprechung (Urt. v. 12.12.1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035, 1036; Urt. v. 06.04.2001, V 394/99, NJW 2001, 2875, 2876) bezieht sich jeweils auf Fälle, in denen ein Schadensersatz wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung begehrt wird.
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 07.07.1989, V ZR 21/88, WM 1989, 1735; BGHZ 117, 363/3682).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Die Voraussetzungen für einen solchen Vorteilsausgleich sind gegeben (vgl. u.a. BGH, Urt. 17.10.2003, V ZR 84/02, NJW-RR 2004, 79).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Den Handelnden muss in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen (BGH, Urt. v. 30.01.2001, VI ZR 49/00, NJW 2001, 2092).
  • FG Nürnberg, 05.12.2001 - V 394/99

    Aufwendungen eines Anwendungsberaters für Steuer- und Finanzsoftware für die

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Die von der Beklagten zur Anwendung von § 254 BGB zitierte Rechtsprechung (Urt. v. 12.12.1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035, 1036; Urt. v. 06.04.2001, V 394/99, NJW 2001, 2875, 2876) bezieht sich jeweils auf Fälle, in denen ein Schadensersatz wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung begehrt wird.
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. u. a. BGH, Urt. v. 03.03.1995, V ZR 43/94, DNotZ 1996, 159 ).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Die von der Beklagten zur Anwendung von § 254 BGB zitierte Rechtsprechung (Urt. v. 12.12.1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035, 1036; Urt. v. 06.04.2001, V 394/99, NJW 2001, 2875, 2876) bezieht sich jeweils auf Fälle, in denen ein Schadensersatz wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung begehrt wird.
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Grob fahrlässig ist nach der Rechtsprechung bereits ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive in der Person des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2004, II ZR 17/03, NJW 2005, 981 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 1 U 541/97

    Welche Ansprüche hat der Erwerber eines denkmalgeschützen Hauses?

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04

    Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung

  • OLG Celle, 13.05.1988 - 4 U 101/87
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

    Damit eignet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Kaufobjekt nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art nicht üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache nicht hat erwarten müssen (allg. Ansicht, vgl. OLGR Rostock 2007, 257; Erman/Grunewald, BGB, 16. Aufl., § 434 Rn. 6; jurisPK-BGB/Pammler, 9. Aufl., § 434 Rn. 195; MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 434 Rn. 56; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2013], § 434 Rn. 173; Krauß in BeckNotar-HdB, 7. Aufl., § 1 Rn. 322 sowie OLG Celle, DNotZ 1988, 702; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 692; OLGR Naumburg 1999, 126, 129 jeweils für das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Gewährleistungsrecht).
  • LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07

    Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker

    Dabei sind Sachmängel nicht auf solche Fehler beschränkt, die der Sache selbst in ihrer natürlichen Beschaffenheit anhaften; vielmehr können sie auch tatsächlicher oder wirtschaftlicher Natur sein, wenn sie nach der Verkehrsanschauung für die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache bedeutsam sind und in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben, etwa indem sie an die Lage der Sache, also an ihre Beziehung zur Umwelt, anknüpfen (BGH NJW 2001, 65; OLG Rostock OLGR 2007, 257, 258; OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 692; Pahlow JuS 2006, 289, 291).Knüpft man daran, dass das Ästhetik-Fachzentrum nach Auffassung des Gesundheitsamts E in einer Apotheke betrieben werden soll, folgt der Mangel aus der räumlichen Lage der Sache, und es wäre ein Sachmangel anzunehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.12.2006 - 8 U 563/05 - 161   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2600
OLG Saarbrücken, 07.12.2006 - 8 U 563/05 - 161 (https://dejure.org/2006,2600)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.12.2006 - 8 U 563/05 - 161 (https://dejure.org/2006,2600)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 8 U 563/05 - 161 (https://dejure.org/2006,2600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftung bei Vermögensverlusten durch Aktiengeschäfte; Berücksichtigung einer telefonischen Beratungssituation; Beratungspflichten bei Anlagegeschäften; Schwierigkeiten einer angemessenen Beweiswürdigung; Unverwertbarkeit von Beweismitteln

  • Judicialis

    WpHG § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    WpHG § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Zu den Aufklärungspflichten einer Bank bei telefonischer Order von Aktien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 31 Abs. 2
    Aufklärungspflicht der Bank bei offensichtlich erheblicher Abweichung der Aktienkauf-Order vom bisherigen Risikoprofil Kunden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Banken müssen Anleger grundsätzlich auch bei telefonischem Aktienkauf auf Anlagerisiken hinweisen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten bei telefonischer Aktienorder

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Hinweispflicht auf Anlagerisiken auch bei telefonischem Aktienkauf

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nochmalige Risikoaufklärung bei telefonischer Aktienorder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 763
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.12.2006 - 8 U 563/05
    Diese hat das Vertragsangebot durch Aufnahme des Beratungsgesprächs konkludent angenommen (BGH NJW 1993, 2433 - Bond-Anleihe; BGHReport 2006, 862 m. w. N.).

    Das Risiko, dass sich die Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt dann der Kunde (BGH BGHReport 2006, 862).

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.12.2006 - 8 U 563/05
    In diesem Zusammenhang hat der BGH für das "direkt-Brokerage" - hier schließt die Bank nach einer anfänglichen Aufklärung jegliche Beratung aus - ausgesprochen, dass sich die Pflichten der Bank gemäß § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WpHG nicht allein darauf beschränken, dem Anleger geeignetes schriftliches Material mit standardisierten Informationen über die in Aussicht genommenen Wertpapiergeschäfte zur Verfügung zu stellen, sondern dass sie auch zu besonderer Warnung verpflichtet ist, wenn Kundenaufträge von der zuvor erklärten Zielvorstellung deutlich abweichen (BGH NJW 2004, 2967, 2968; NJW-RR 2004, 484, 485).

    Unternehmen des Neuen Markts waren deshalb konkursgefährdeter als andere Unternehmen (BGH NJW 2004, 2967, 2968).

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.12.2006 - 8 U 563/05
    Dabei fehlt es an der Erforderlichkeit nicht nur, wenn der Anleger nicht aufklärungsbedürftig ist, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er zum Ausdruck bringt, dass er keine Informationen benötigt (BGH NJW 2000, 359, 361).

    Wenn er dann aber, ohne eine Beratung über die von ihm ins Auge gefasste Anlage zu verlangen, eine entsprechende Order erteilt, bringt er damit konkludent zum Ausdruck, dass er weitere Informationen durch die Bank nicht benötigt, also nicht aufklärungsbedürftig ist (BGH NJW 2000, 359, 361).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.12.2006 - 8 U 563/05
    Diese hat das Vertragsangebot durch Aufnahme des Beratungsgesprächs konkludent angenommen (BGH NJW 1993, 2433 - Bond-Anleihe; BGHReport 2006, 862 m. w. N.).
  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.12.2006 - 8 U 563/05
    In diesem Zusammenhang hat der BGH für das "direkt-Brokerage" - hier schließt die Bank nach einer anfänglichen Aufklärung jegliche Beratung aus - ausgesprochen, dass sich die Pflichten der Bank gemäß § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WpHG nicht allein darauf beschränken, dem Anleger geeignetes schriftliches Material mit standardisierten Informationen über die in Aussicht genommenen Wertpapiergeschäfte zur Verfügung zu stellen, sondern dass sie auch zu besonderer Warnung verpflichtet ist, wenn Kundenaufträge von der zuvor erklärten Zielvorstellung deutlich abweichen (BGH NJW 2004, 2967, 2968; NJW-RR 2004, 484, 485).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei dem

    Weicht die empfohlene Anlage vom bisherigen Risikoprofil des Anlegers oder seinem Anlageziel ab, kann der Berater zu einer besonderen Warnung verpflichtet sein (vgl. BGH NJW-RR 2004, 484 ff. Tz. 25; BGHZ 160, 58 ff. Tz. 23; Saarländisches OLG ZIP 2007, 763 ff. Tz. 47 f.; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 U 169/10

    Anlageberatung: Fehlerhafte Depotzusammensetzung bei konservativ orientiertem

    Aber dennoch muss die Bank den Kunden vorab darüber aufklären, dass mit der Anlage das gewünschte Anlageziel verlassen wird (so auch Saarländisches OLG, 8 U 563/05, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - I-10 U 103/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12573
OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - I-10 U 103/06 (https://dejure.org/2006,12573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2006 - I-10 U 103/06 (https://dejure.org/2006,12573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - I-10 U 103/06 (https://dejure.org/2006,12573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zahlung rückständiger Pacht für ein Jagdrevier; Minderung des Pachtzinses wegen fehlendem Bestandes des Rehwildes; Anspruch des Jagdausübungsberechtigten auf einen bestimmten Wildbestand; Wildbestand als zugesicherte Eigenschaft des Jagdreviers; Zulässigkeit eines ...

  • Judicialis

    BGB § 536; ; BJagdG § 1 Abs. 1; ; BJagdG § 1 Abs. 4; ; BJagdG § 21; ; BJagdG § 29; ; BJagdG § 30; ; BJagdG § 31; ; BJagdG § 34; ; LJG NRW § 22; ; LJG NRW § 32

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Gegenstand eines Jagdpachtvertrages - Anspruch auf Zahlung rückständiger Pacht; Minderung wegen Täuschung über jagdbaren Wildbestand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 103/06
    Der Jagdausübungsberechtigte hat jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Wildbestand (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 100 [102]).
  • OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Zudem kommt in der Bezeichnung "Hochwildrevier" keinesfalls eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung der Beklagten zum Ausdruck, für den Bestand dieser Eigenschaft mit allen Folgen ihres Fehlens einstehen zu wollen (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2007, 257; Palandt, BGB, 66. Auflage, § 536 Rdnr. 25).

    Aber auch dieses Recht besteht nicht derart umfassend, dass sich hieraus ein Anspruch des Jagdausübungsberechtigten auf einen bestimmten Wildbestand ableiten würde (vgl. BGH NJW-RR 2004, 100 [BGH 30.10.2003 - III ZR 380/02]; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2007, 257).

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