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   OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00   

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https://dejure.org/2001,2416
OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00 (https://dejure.org/2001,2416)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2001 - 13 U 252/00 (https://dejure.org/2001,2416)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 13 U 252/00 (https://dejure.org/2001,2416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 667; ; BGB § ... 675; ; BGB § 177; ; BGB § 181; ; BGB § 774; ; BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 774 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB §§ 177, 607, 812
    Formularmäßige Kontovollmacht gesamtvertretungsberechtigter BGB -Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB §§ 177, 607, 812
    Keine unbeschränkten Kreditaufnahmen auf Girokonto der GbR bei Einzelverfügungsmacht eines nur gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters ohne Spezialvollmacht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1708
  • ZIP 2001, 1709
  • WM 2001, 2340
  • BB 2001, 2076
  • NZG 2002, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.02.1982 - II ZR 53/81

    Verletzung der Aufklärungspflichten und Prüfungspflichten aus dem Scheckvertrag -

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00
    Wie sich eine Sparkasse, die ihre Pflicht zur Prüfung der auf sie gezogenen Schecks fahrlässig verletzt und deshalb nicht bemerkt, dass ein mit Einzelzeichnungsbefugnis ausgestatteter Vertreter des Kontoinhabers ständig seine Vollmacht überschreitet, nicht auf eine Anscheinsvollmacht berufen kann (BGH NJW 1982, 1513 = WM 1982, 425), so ist dies auch der Streithelferin des Klägers unter den aufgezeigten Umständen versagt.
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00
    Der bereicherungsrechtliche Ausgleich der Belastung ist daher zwischen der Streithelferin des Klägers und dem Zuwendungsempfänger - mag dies die J./L. GbR oder Herr J. oder der Kläger selbst sein - vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, WM 1993, 1327; BGH WM 2001, 954 = NJW 2001, 1855).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 115/85

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00
    Da kein Gesamtvertreter seine Vertretungsmacht in vollem Umfang auf den anderen Gesamtvertreter übertragen kann - dies würde im Ergebnis einer Umgehung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gesamtvertretungsbefugnis gleichkommen -, muss die Ermächtigung ihrem Umfang nach hinter einer generellen Bevollmächtigung zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft zurückbleiben (BGH NJW-RR 1986, 778 = WM 1986, 315; Lwowski in: Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 34, S. 670 f.; Hüffer/van Look, a.a.O., Rz. 76 f.).
  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 111/90

    Vereinbarung eines Hausbesuchs; Begriff der vorhergehenden Bestellung

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00
    Die hierzu vom Landgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.01.1991 - XI ZR 111/90 - (NJW 1991, 923 = WM 1991, 313) betrifft zwar ein Gemeinschaftskonto.
  • OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 88/98

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Überziehung auf "Oder-Konto"

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00
    a) Eine Kontovollmacht berechtigt nach herrschender, auch vom Senat geteilter Auffassung allenfalls zu solchen vorübergehenden Kontoüberziehungen (über eine ggf. vereinbarte Kreditlinie hinaus), die im banküblichen Rahmen liegen (oder wie es in der Klausel zu 2. des Girovertrages unter der Überschrift "Bei Gemeinschaftskonto" heißt: "in einem der Kontoverbindung angemessenen Rahmen"), nicht aber zu Kreditaufnahmen oder -erweiterungen in unbegrenzter Höhe (OLG Hamm, NJW 1992, 378 = WM 1991, 1414; OLG Köln, WM 1999, 1003; Hüffer/van Look, a.a.O., Rz. 73 ff.; Nobbe, Bankrecht, Rz. 41; and. Ans. OLG Oldenburg, WM 1996, 997 = NJW-RR 1996, 1201).
  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 7 U 165/90

    Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung bei der Ausstellung eines Schecks;

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00
    a) Eine Kontovollmacht berechtigt nach herrschender, auch vom Senat geteilter Auffassung allenfalls zu solchen vorübergehenden Kontoüberziehungen (über eine ggf. vereinbarte Kreditlinie hinaus), die im banküblichen Rahmen liegen (oder wie es in der Klausel zu 2. des Girovertrages unter der Überschrift "Bei Gemeinschaftskonto" heißt: "in einem der Kontoverbindung angemessenen Rahmen"), nicht aber zu Kreditaufnahmen oder -erweiterungen in unbegrenzter Höhe (OLG Hamm, NJW 1992, 378 = WM 1991, 1414; OLG Köln, WM 1999, 1003; Hüffer/van Look, a.a.O., Rz. 73 ff.; Nobbe, Bankrecht, Rz. 41; and. Ans. OLG Oldenburg, WM 1996, 997 = NJW-RR 1996, 1201).
  • OLG Oldenburg, 07.11.1995 - 5 U 70/95

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldurkunde; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00
    a) Eine Kontovollmacht berechtigt nach herrschender, auch vom Senat geteilter Auffassung allenfalls zu solchen vorübergehenden Kontoüberziehungen (über eine ggf. vereinbarte Kreditlinie hinaus), die im banküblichen Rahmen liegen (oder wie es in der Klausel zu 2. des Girovertrages unter der Überschrift "Bei Gemeinschaftskonto" heißt: "in einem der Kontoverbindung angemessenen Rahmen"), nicht aber zu Kreditaufnahmen oder -erweiterungen in unbegrenzter Höhe (OLG Hamm, NJW 1992, 378 = WM 1991, 1414; OLG Köln, WM 1999, 1003; Hüffer/van Look, a.a.O., Rz. 73 ff.; Nobbe, Bankrecht, Rz. 41; and. Ans. OLG Oldenburg, WM 1996, 997 = NJW-RR 1996, 1201).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1995 - 16 U 19/95
    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00
    c) Eine andere Frage ist es, ob die Beklagte die in Rede stehenden Scheckverfügungen ihres Mitgesellschafters J. vom 06.05.1996 nicht nach den auch im Bankverkehr geltenden Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht (z.B. OLG Düsseldorf, WM 1996, 949; Schramm in: Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., Rz. 44 m.w.Nachw.) gegen sich gelten lassen muss, weil sie über längere Zeit ihren Mitgesellschafter J. unkontrolliert über das Geschäftskonto der Gesellschaft bei der Kreissparkasse P. hat verfügen lassen.
  • BGH, 26.04.2004 - II ZR 120/02

    Haftung für Rechtshandlungen einer oHG vor Eintragung in das Handelsregister

    Solche Überziehungen sind allenfalls im banküblichen Rahmen wirksam, nicht aber - wie hier - in einer darüber hinausgehenden Höhe (BGH, Urt. v. 10. März 1953 - I ZR 76/52, MDR 1953, 345, 346; Urt. v. 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, ZIP 1991, 224, 225; OLG Hamm NJW 1992, 378; OLG Köln ZIP 2001, 1709, 1710).
  • LG Coburg, 08.05.2007 - 22 O 463/06

    Zur Frage, inwieweit ein Ehegatte für Schulden haftet, die durch Verfügungen des

    Für den Fall, dass nach den der vertraglichen Beziehung zugrunde liegenden Bedingungen "vorübergehende Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen" gestattet sind (so vorliegend im mit dem Ex-Ehemann abgeschlossenen Rahmenvertrag unter "Gemeinschaftskonto-Bevollmächtigung"), geht das Oberlandesgericht Köln zugunsten des nichthandelnden Kontomitinhabers davon aus, dass er nur in Höhe von 10 % des nach den Umständen möglichen Überziehungskredits vom anderen Kontoinhaber mitverpflichtet werden kann (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1998 - 5 U 88/98 - [...]; Urteil vom 11. Juli 2001 - 13 U 252/00 - [...]; zum Ganzen: Staudinger/Kessal-Wulf, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 3 W 19/07

    Grenzen einer vorübergehenden Kontoüberziehung; Rechtsscheinsvollmacht bei

    War ein Überziehungskredit nicht vereinbart, ist anzunehmen, dass sich der bankübliche Umfang von Überziehungen auf 10 % des nach den Umständen möglichen Überziehungskredites beläuft (vgl. OLG Köln, Urteil vom 07.10.1998, WM 1999, 1003; WM 2001, 2340; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 493 Rn. 7).
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