Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.11.2009 | BFH, 23.09.2009 | LG München I, 16.11.2009

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2306
BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09 (https://dejure.org/2009,2306)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - V ZB 111/09 (https://dejure.org/2009,2306)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - V ZB 111/09 (https://dejure.org/2009,2306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger; Notwendigkeit einer Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstraktgenerellen Maßstab

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässige Zuschlagserteilung durch den den kranken Kollegen vertretenen Rechtspfleger aufgrund ad hoc Zuweisung der Sache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Regeln der richterlichen Geschäftsverteilung auf Rechtspfleger unanwendbar; gesetzlicher Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger; Notwendigkeit einer Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstraktgenerellen Maßstab

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung bestimmter Geschäfte auf Rechtspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtspfleger sind keine Richter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1366
  • MDR 2010, 341
  • FGPrax 2010, 100
  • FamRZ 2010, 370
  • WM 2010, 910
  • Rpfleger 2010, 277
  • ZfIR 2010, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    aa) Die genannten, für Richter geltenden Vorschriften sind auf Rechtspfleger schon deswegen nicht unmittelbar anzuwenden, weil Rechtspfleger nicht Richter im Sinne des Verfassungsrechts und des Gerichtsverfassungsrechts sind (BVerfGE 56, 110, 127; 101, 397, 405; BayVerfGH NJW 1982, 1746; vgl. auch: BGH, Urt. v. 5. Okt.

    Die Entscheidungen des Rechtspflegers sind zwar Teil der Rechtspflege, gehören jedoch zur öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG, die - soweit sie in Rechte des Bürgers eingreifen - nicht von einem Richter getroffen werden, sondern allein in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer Überprüfung durch einen Richter zugänglich sein müssen (BVerfGE 101, 397, 407).

    Rechtsprechung ist - wie bei anderen Entscheidungen des Rechtspflegers auch - nicht die Zuschlagsentscheidung, sondern die Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit nach einem Rechtsbehelf eines Beteiligten (vgl. BVerfGE 101, 397, 407).

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 41.04

    Arbeitszeit; Dienststunden; Gehorsamspflicht; Gewaltentrennung; gleitende

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    (1) Einer analogen Anwendung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auf den Rechtspfleger steht entgegen, dass diesem die durch Art. 97 Abs. 1 und 2 GG dem Richter garantierte sachliche und persönliche Unabhängigkeit fehlt (vgl. BVerwGE 125, 365, 369; Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl., vor § 1 RPflG Rdn. 14; Dallmayer/Eickmann, RPflG, § 1 Rdn. 70; Herbst, RPflG, Einl. Anm. III. 1; Schilken, Gerichtsverfassungsrecht, 4. Aufl., Rdn. 295; Wolf, ZZP Bd. 99 [1986], 361, 397; a. A. Schorn, Rpfleger 1957, 267, 268; Stöber, ZVG, 19. Aufl., Einl. Rdn. 47.1; wohl auch: Heß/Vollkommer, JZ 2000, 785, 786).

    aa) Das entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung (BVerwGE 19, 112, 116; 125, 365, 368; OLG Frankfurt Rpfleger 1974, 274) und im Schrifttum (Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 2 RPflG Rdn. 10; Brüggemann, JR 1965, 81, 83; Herbst, RPflG, § 2 Anm. 3).

    Die Verteilung der Geschäfte zwischen den Rechtspflegern nach § 2 Abs. 1 Satz 1 RPflG erfolgt durch einen kollektiven Justizverwaltungsakt des Gerichtspräsidenten oder -direktors als Behörde der Justizverwaltung, die dieser jederzeit ändern kann (BVerwGE 19, 112, 116; 125, 365, 368) und die auch ad hoc Zuweisungen von Geschäften zulässt (OLG Frankfurt Rpfleger 1974, 274).

  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 201.61

    Erfordernis eines besonderen ernennungsähnlichen Hoheitsaktes für die Betrauung

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    aa) Das entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung (BVerwGE 19, 112, 116; 125, 365, 368; OLG Frankfurt Rpfleger 1974, 274) und im Schrifttum (Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 2 RPflG Rdn. 10; Brüggemann, JR 1965, 81, 83; Herbst, RPflG, § 2 Anm. 3).

    Die Verteilung der Geschäfte zwischen den Rechtspflegern nach § 2 Abs. 1 Satz 1 RPflG erfolgt durch einen kollektiven Justizverwaltungsakt des Gerichtspräsidenten oder -direktors als Behörde der Justizverwaltung, die dieser jederzeit ändern kann (BVerwGE 19, 112, 116; 125, 365, 368) und die auch ad hoc Zuweisungen von Geschäften zulässt (OLG Frankfurt Rpfleger 1974, 274).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05

    Streitwert einer Zuschlagsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    Dessen Wert ist gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG nach dem Meistgebot zu bemessen (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 168/05, AGS 2007, 99, 100).
  • BVerwG, 29.08.1968 - II C 67.65

    Laufbahnprüfungen für den mittleren und den gehobenen Gemeindeverwaltungsdienst -

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    Die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspfleger nach § 9 RPflG zwingt ebenfalls nicht zu einer analogen Anwendung der für die Geschäftsverteilung der Richter geltenden Vorschriften, weil auch Beamte nach besonderen gesetzlichen Bestimmungen frei von Weisungen sachlich unabhängig zu entscheiden haben (vgl. dazu: Battis, BBG, 4. Aufl., § 62 Rdn. 6) und es dennoch in solchen Fällen - wie bspw. im Prüfungsrecht - keinen Anspruch des Beteiligten auf einen gesetzlichen, nach abstrakt allgemeinen Regeln bestimmten und nicht durch Anordnung des Dienstvorgesetzten im Einzelfall bestimmten Beamten gibt (vgl. BVerwGE 30, 172, 178; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 20 Rdn. 64).
  • LG Aachen, 05.08.1985 - 3 T 318/85

    Sofortige Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss eines Rechtspflegers; Gründe

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    Keinen rechtlichen Bedenken begegnen die - von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffenen - Ausführungen des Beschwerdegerichts, dass auch ein Rechtspfleger, der nicht den Versteigerungstermin durchgeführt hat, den Zuschlagsbeschluss erlassen kann, weil diese Entscheidung nicht auf Grund einer mündlichen Verhandlung, sondern auf der Grundlage des Versteigerungsprotokolls ergeht (LG Aachen Rpfleger 1986, 59; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 87 Rdn. 3.10).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    Die Justiz darf nicht dadurch einer Manipulation der rechtsprechenden Organe nach sachfremden Gesichtspunkten ausgesetzt werden, dass im Einzelfall durch die Auswahl des zur Entscheidung berufenen Richters auch das Ergebnis beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294, 299; 95, 322, 327).
  • BGH, 01.10.2009 - V ZB 37/09

    Aufhebung der Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    Das gilt auch für den von dem Rechtspfleger erlassenen Zuschlagsbeschluss, der, obwohl er das Eigentum bei dem Ersteher entstehen lässt (§ 90 Abs. 1 ZVG) und der Rechtskraft fähig ist (BGH, Urt. v. 19. Oktober 1959, VII ZR 68/58, WM 1960, 25, 26; Urt. v. 15. Mai 1986, IX ZR 2/85, NJW-RR 1986, 1115, 1116; Senat, Beschl. v. 1. Oktober 2009, V ZB 37/09, Rz. 8 - juris), keine Ausübung von Rechtsprechung im materiellen Sinne, sondern eine hoheitliche Entscheidung des Vollstreckungsgerichts als zuständiger Behörde ist.
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
    2006, III ZR 283/05, NJW 2007, 224, 226; Urt. v. 22. Januar 2009, III ZR 172/08, Rpfleger 2009, 335, 336).
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 172/08

    Umfang des Schutzes eines Vollstreckungsgläubigers durch die Amtspflicht eines

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BGH, 25.03.2009 - XII ZR 75/06

    Begriff des gesetzlichen Richters; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Änderung der

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen

  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 2/85

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

  • BGH, 07.11.1969 - V ZR 85/66

    Fehlerhafte Feststellung des geringsten Gebots

  • OLG München, 16.12.2005 - 30 WF 374/05

    Jugendamt als Aufenthaltsbestimmungspfleger für ein Kind

  • BGH, 19.10.1959 - VII ZR 68/58

    Rechtsmittel

  • RG, 29.10.1932 - V 240/32

    Findet die Vorschrift des § 50 ZVG. über die Barzahlung des Kapitalbetrags von

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Rechtspfleger sind keine Richter (vgl. nur BVerfGE 101, 397, 405; Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 111/09, WM 2010, 910, 911 mwN).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 391/16

    Kindschaftssache: Befristete Erinnerung gegen die Bestellung eines

    Die Entscheidungen des Rechtspflegers sind zwar Teil der Rechtspflege, gehören jedoch zur öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG (BGH Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 111/09 - NJW-RR 2010, 1366 Rn. 17).
  • LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21

    Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung

    Denn eine solche Übernahme verstößt - jedenfalls in Fällen, in welchen es sich nicht um eine in bestimmten Einzelfällen mögliche und rechtlich zulässige ad hoc-Übertragung eines laufenden Verfahrens auf einen anderen mit Zwangsversteigerungssachen betreuten Rechtspfleger handelt (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09; mit kritischer Anmerkung: Vollkommer, LMK 2010, 300524 - abrufbar bei beck-online) - gegen das (generelle) Handlungsverbot, welches der Gesetzgeber in § 47 Abs. 1 ZPO (i.V.m. § 10 S. 1 RPflG) normiert hat.

    cc) Die im hiesigen Verfahren praktizierte Vorgehensweise ist auch nicht mit dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2009 - V ZB 111/09 - zugrunde lag, vergleichbar, da dort die originär zuständige Rechtspflegerin erkrankt war und sich die Frage stellte, ob eine (nachträgliche) ordnungsgemäße Vertretungsregelung dadurch getroffen wurde, dass das Verfahren nach Zuweisung der Verfahren der erkrankten Rechtspflegerin an andere Rechtspfleger nach Endziffern durch den dadurch bestimmten Gruppenleiter weiterbearbeitet wurde.

    30d) Eine Heilungsmöglichkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass dem Rechtspfleger zwar gemäß § 3 Nr. 1 lit. i) RPflG in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts in Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung übertragen werden, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Anspruch auf den gesetzlichen Richter) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör) auf Verfahren vor dem Rechtspfleger jedoch - wie höchst- und verfassungsrichterlich geklärt ist - nicht anwendbar sind (BVerfG, Beschluss vom 14.10.1969 - 1 BvR 30/66; BVerfG, Urteil vom 05.03.1974 - 1 BvR 712/68; BVerfG, Beschluss vom 20.01.1981 - 2 BvL 2/80; BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96; BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09).

    Selbst wenn der Gerichtspräsident bzw. -direktor als Gerichtsvorsand die Verteilung der Geschäfte zwischen den Rechtspflegern nach § 2 Abs. 1 S. 1 RPflG jederzeit und wegen der Unanwendbarkeit von § 21e GVG selbst unterjährig ändern kann und somit auch die Ad-hoc-Zuweisung von Geschäften möglich und zulässig ist (BGH, Urteil vom 10.12.2009 - V ZB 111/09), würde die Annahme einer Heilungsmöglichkeit im hiesigen Fall, in welchem keine Änderung oder Ad-hoc-Zuweisung vorliegt, die grundsätzlich auch für die Rechtspflegertätigkeit erforderliche Zuweisung von abgegrenzten Bereichen, welche auch mündlich möglich ist, jedoch regelmäßig in einem Geschäftsverteilungsplan (LG Aachen, Beschluss vom 08.06.2009 - 3 T 47/09; Schmid, Rechtspflegergesetz, 1. Auflage 2012, § 2 Rn. 4) erfolgen sollte, obsolet machen.

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgt gemäß § 574 Abs. 3, Abs. 2 Ziff. 1 ZPO, weil jedenfalls vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 10.12.2009 - V ZB 111/09 - die Frage, ob trotz des Umstandes, dass der in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG normierte Grundsatz des "gesetzlichen Richters" auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, dennoch keine Heilung bei Tätigwerden des unzuständigen Rechtspflegers angenommen werden kann, weil ein Grundrechtsverstoß in Form einer Verletzung des Rechts auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren vorliegt, wenn der geschäftsmäßige Vertreter während der Anhängigkeit des Ablehnungsgesuchs die in den Aufgabenbereich des abgelehnten Rechtspflegers fallenden Tätigkeiten in diesem Verfahren übernimmt und den Zuschlag erteilt, von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung erscheint.

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Dabei kann dahinstehen, ob Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV auf Rechtspfleger überhaupt anwendbar ist (vgl. z. B. VerfGH vom 16.10.1981 VerfGHE 34, 150/151, wonach ein Rechtspfleger nicht Richter im Sinn des Verfassungsrechts und des Gerichtsverfassungsrechts ist; BGH vom 10.12.2009 NJW-RR 2010, 1366/1367; Jachmann-Michel in Maunz/Dürig, GG, Art. 101 Rn. 35; vgl. für bestimmte Konstellationen aber auch BVerfG vom 14.11.2007 NJW-RR 2008, 512).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 143/09

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ersteigerungsgebots wegen unterbliebener

    Der Gegenstandswert ist nach § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem Wert des Zuschlags zu bestimmen, dessen Aufhebung beantragt ist; dieser Wert ist nach § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG nach dem Meistgebot zu bemessen (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009, V ZB 111/09, Tz. 26 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2014 - 20 W 214/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vollmacht

    Soweit mit der Beschwerde gerügt wird, der entscheidende Rechtspfleger sei unzuständig gewesen, vermag dies der Beschwerde nicht zu Erfolg zu verhelfen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2010, 341) die Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger weder mittelbar noch unmittelbar anzuwenden sind.
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 9 T 347/16
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 (V ZB 111/09), juris-Rdn. 25).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2021 - 29 K 8012/19
    vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 111/09 -, juris Rn. 17.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3797
BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09 (https://dejure.org/2009,3797)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - V ZB 118/09 (https://dejure.org/2009,3797)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - V ZB 118/09 (https://dejure.org/2009,3797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 30, 31, 74, 83, 84 Abs. 1
    Zuschlag nach rechtsfehlerhafter Verfahrensfortsetzung bei Genehmigung durch betreibenden Gläubiger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Zuschlags von Amts wegen nach einer rechtsfehlerhaften Fortsetzung des Verfahrens durch das Vollstreckungsgericht i.R. einer Zwangsversteigerung; Erklärung der Genehmigung des Verfahrens durch den betreibenden Gläubiger mit der Zustimmung zur Erteilung ...

  • zfir-online.de

    Heilung des fehlenden Gläubigerantrags zur Fortsetzung des ZV-Verfahrens durch konkludente Genehmigung

  • grundeigentum-verlag.de

    Zwangsversteigerung; Zuschlag nach rechtsfehlerhafter Fortschreibung des Verfahrens aufgrund Gläubigergenehmigung; Verfahrensfehler; Versteigerungstermin; Zuschlagsversagungsgrund

  • Judicialis

    ZVG § 30; ; ZVG § 31; ; ZVG § 74; ; ZVG § 83; ; ZVG § 84 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erteilung eines Zuschlags von Amts wegen nach einer rechtsfehlerhaften Fortsetzung des Verfahrens durch das Vollstreckungsgericht i.R. einer Zwangsversteigerung; Erklärung der Genehmigung des Verfahrens durch den betreibenden Gläubiger mit der Zustimmung zur Erteilung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Terminsbestimmung in der Zwangsversteigerung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2217
  • MDR 2010, 171
  • WM 2010, 424
  • Rpfleger 2010, 226
  • ZfIR 2010, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06

    Verfahren nach Versagung des Zuschlags an ein wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    c) Die fehlerhafte Fortsetzung des Verfahrens von Amts wegen führt nicht zu einem Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG, da für das Vollstreckungsgericht sich das weitere Verfahren nach der formell rechtskräftig gewordenen Zwischenentscheidung bestimmt (Fortsetzung von Senat, Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, NJW 2007, 3360).

    Ein solcher Fehler führt jedenfalls - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, NJW 2007, 3360, 3361) - nicht zu einem Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG; denn für das Vollstreckungsgericht bestimmt sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu entscheiden gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch fehlerhaften Zwischenentscheidung.

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    Die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses im Rechtsbehelfsverfahren wirkt für das weitere Verfahren nicht anders als eine anfängliche Versagung des Zuschlags durch das Vollstreckungsgericht, deren Rechtsfolgen nach Eintritt der Rechtskraft sich nach § 86 ZVG bestimmen (RG HRR 1930 Nr. 1152; Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 47/06, NJW 2007, 3357, 3359).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    (1) Die Genehmigung nach § 84 Abs. 1 ZVG ist eine Prozesshandlung (Hintzen, a.a.O., § 84 Rdn. 9; Jaeckel/Güthe, a.a.O., § 74 Rdn. 6; Korintenberg/Wenz, a.a.O., § 84 Anm. 3; Reinhard/Müller, ZVG, 8. Aufl., § 84 Anm. 2), die das Rechtsbeschwerdegericht anhand des Wortlauts und der für das Vollstreckungsgericht und die Beteiligten erkennbaren Umstände selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juni 1996, VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210, 1211; Beschl. v. 15. März 2006, IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862, 893 - zum Revisionsverfahren).
  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09
    (1) Die Genehmigung nach § 84 Abs. 1 ZVG ist eine Prozesshandlung (Hintzen, a.a.O., § 84 Rdn. 9; Jaeckel/Güthe, a.a.O., § 74 Rdn. 6; Korintenberg/Wenz, a.a.O., § 84 Anm. 3; Reinhard/Müller, ZVG, 8. Aufl., § 84 Anm. 2), die das Rechtsbeschwerdegericht anhand des Wortlauts und der für das Vollstreckungsgericht und die Beteiligten erkennbaren Umstände selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juni 1996, VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210, 1211; Beschl. v. 15. März 2006, IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862, 893 - zum Revisionsverfahren).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 136/14

    Teilungsversteigerung auf Antrag mehrerer Teilhaber: Feststellung des geringsten

    Sie muss nicht wörtlich erklärt werden, sondern kann auch schlüssig mit anderen Erklärungen ausgesprochen werden, die in dem Terminsprotokoll festgehalten sind oder in der Form des § 84 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 19. November 2009 - V ZB 118/09, WM 2010, 424 Rn. 21, 23).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Selbst die Genehmigung nach § 84 Abs. 1 ZVG (dazu: Senat, Beschl. v. 19. November 2009, V ZB 118/09, WM 2010, 424, 425) soll nur bis zur Erteilung des Zuschlags erklärt werden können (OLG Hamm Rpfleger 2000, 171, 172; OLG Königsberg JW 1930, 657, 658 mit abl.
  • BGH, 04.09.2013 - V ZA 27/13

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen einen Zuschlagsbeschluss

    Hat nämlich das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85a Abs. 1 ZVG - ohne dass dies angefochten worden ist - versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung (Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, Rpfleger 2007, 617 Rn. 10; Beschluss vom 19. November 2009 - V ZB 118/09, NJW 2010, 2217 Rn. 27).
  • LG Aurich, 22.07.2010 - 4 T 234/10

    Zwangsversteigerung: Zuschlag für ein Bargebot nach dem dritten

    Hierzu gehört auch der Fortsetzungsantrag nach § 31 I Nr. 1 ZVG (BGH vom 19.11.2009 V ZB 118/09 lexetius.com/2009, 3625).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1291
BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06 (https://dejure.org/2009,1291)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - IV R 70/06 (https://dejure.org/2009,1291)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - IV R 70/06 (https://dejure.org/2009,1291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1; BauGB §§ 55 Abs. 1 und 2, 56 Abs. 1 Satz 1, 57, 58
    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • openjur.de

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren; Zerlegung der Grundstückszuteilung in Tauschgeschäft und Kaufgeschäft; Willentliche oder konkludente Entnahmeerklärung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1; BauGB §§ 55 Abs. 1 und 2, 56 Abs. 1 Satz 1, 57, 58

  • zfir-online.de

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Baulandumlegungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; BauGB § 55 Abs. 1; ; BauGB § 55 Abs. 2; ; BauGB § 56 Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 57; ; BauGB § 58

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Fortsetzung der Betriebsvermögenseigenschaft eines in einem Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks; Anwendung der allgemeinen Beurteilungskriterien im Ertragsteuerrecht i.R.d. Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen Teils eines Grundstücks zum ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren; Zerlegung der Grundstückszuteilung in Tauschgeschäft und Kaufgeschäft; willentliche oder konkludente Entnahmeerklärung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsgrundstücke im Umlegungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzung der Betriebsvermögenseigenschaft eines in einem Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks; Anwendung der allgemeinen Beurteilungskriterien im Ertragsteuerrecht i.R.d. Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen Teils eines Grundstücks zum ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Grundstück: Betriebsvermögenseigenschaft nach Umlegungsverfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Im Umlegungsverfahren zugeteilte Grundstücke sind wegen zuvor eingeworfener Betriebsgrundstücke nur in Höhe des Sollanspruchs Betriebsvermögen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Land- und Forstwirtschaft
    Zuordnung von Grundstücken
    Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
    Nutzungsänderungen
    Grundstücke im Umlegungsverfahren

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 4 Abs 1
    Betriebsvermögen; Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft; Umlegungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 517
  • BB 2010, 176
  • BB 2010, 232
  • DB 2010, 86
  • BStBl II 2010, 270
  • ZfIR 2010, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 29.03.1995 - X R 3/92

    Anschaffungsgeschäft - Sollanspruch - Umlegung

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Eine solche Ausgleichspflicht kann sich insbesondere daraus ergeben, dass sich der Wert der Verteilungsmasse durch die Umlegung als solche erhöht (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1995 X R 3/92, BFHE 177, 418).

    Dies hat zugleich aber auch zur Konsequenz, dass die wirtschaftliche Identität von eingebrachtem Grundstück und dem zugeteilten Grundstück in dem Umfang nicht besteht, in dem die Umlegungsbeteiligten bei der Verteilung der Umlegungsmasse den Sollanspruch übersteigende Mehrzuteilungen erhalten und durch den Geldausgleich nicht lediglich Umlegungsvorteile ausgeglichen werden (BFH-Urteil in BFHE 177, 418).

  • BFH, 21.04.2005 - III R 4/04

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur Zwangseinlage führen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Dieser Einheitlichkeitsgrundsatz setzt indes nicht die Regelungen über Entnahmen und Einlagen außer Kraft (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, und vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).

    Dies erfordert eine willentliche Zuführung des ideellen Grundstücksteils in den Betrieb der Kläger (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).

  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Die durch die Nutzungsänderung bewirkte Entnahmehandlung muss aber für die am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten äußerlich erkennbar sein (BFH-Urteil vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Insoweit entspricht es dem vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluss vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) dargelegten sog. Einheitlichkeitsgrundsatz, dass ein fremdbetrieblich genutztes Grundstück nicht von vornherein teilweise dem Betriebs- und teilweise dem Privatvermögen zugeordnet werden kann.
  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Anders als bei notwendigem Betriebsvermögen ist in diesem Fall aber eine spätere Entnahme der verpachteten Flächen durch bloße Erklärung dem FA gegenüber jederzeit möglich (z.B. Senatsurteil vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFH/NV 2009, 1685).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Dieser Einheitlichkeitsgrundsatz setzt indes nicht die Regelungen über Entnahmen und Einlagen außer Kraft (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, und vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Sie muss jedoch unmissverständlich und von einem entsprechenden Entnahmewillen getragen sein (vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, unter 3.c der Gründe, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Das Umlegungsverfahren lässt insoweit Raum für verschiedene Dispositionen der betroffenen Eigentümer (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1984 4 C 24/80, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 989).
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 1/84

    Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Dies hat die einkommensteuerrechtliche Folge, dass zum einen keine Gewinnrealisierung nach Tauschgrundsätzen eintritt und zum anderen sich die etwaige Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes an den erlangten Grundstücken unverändert fortsetzt (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.1990 - IV R 60/89

    Im Hinzuerwerb eines im Privatvermögen verbleibenden Miteigentumsanteils an einem

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Dieser Einheitlichkeitsgrundsatz setzt indes nicht die Regelungen über Entnahmen und Einlagen außer Kraft (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, und vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).
  • BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99

    Entnahme durch Erklärung bei ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen

  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

  • BFH, 04.06.2007 - IV B 88/06

    Entnahme eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Erbe;

  • BGH, 19.09.1974 - III ZR 12/73

    Erstattung von Rechtsberatungskosten aus dem Umlegungsverfahren

  • BFH, 01.08.1990 - II R 6/88

    Grundstückszustellungen im Umlegungsverfahren, für die der neue Eigentümer eine

  • FG München, 22.02.2005 - 13 K 1055/98

    Veränderung von Wirtschaftsgütern des gewillkürten Betriebsvermögens durch

  • BFH, 23.10.2019 - VI R 25/17

    Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

    Vielmehr sind der in das Umlegungsverfahren eingebrachte Grundbesitz und der daraus im Zuteilungswege erlangte Grundbesitz, soweit insgesamt wertgleich, als wirtschaftlich identisch zu werten mit der einkommensteuerrechtlichen Folge, dass u.a. keine Gewinnrealisierung nach Tauschgrundsätzen eintritt (BFH-Urteile vom 13.03.1986 - IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711; vom 23.09.2009 - IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, und vom 01.07.2010 - IV R 7/08).

    Die zugeteilten Grundstücke sind "Surrogat" der eingebrachten Grundstücke (vgl. BFH-Urteile in BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711; in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, und vom 01.07.2010 - IV R 7/08).

    bb) Neben der an den vorgenannten Tauschgrundsätzen orientierten Grundstücksverteilung eröffnen Umlegungsverfahren aber auch die Möglichkeit, Grundstücke gegen Geldleistung ohne gleichwertige Einbringung von Grundstücken zu erhalten, und lassen insoweit Raum für verschiedene Dispositionen der betroffenen Eigentümer (s. BFH-Urteile in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 28, für das Baulandumlegungsverfahren, sowie vom 01.07.2010 - IV R 7/08, Rz 25, für das Flurbereinigungsverfahren).

    Dies hat zugleich aber auch zur Konsequenz, dass die wirtschaftliche Identität von eingebrachtem und zugeteiltem Grundstück in dem Umfang nicht besteht, in dem die Umlegungsbeteiligten bei der Verteilung der Umlegungsmasse den Sollanspruch übersteigende Mehrzuteilungen erhalten und durch den Geldausgleich nicht lediglich Umlegungsvorteile ausgeglichen werden (BFH-Urteile vom 29.03.1995 - X R 3/92, BFHE 177, 418, und in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 28).

  • BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20

    Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein

    Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 - IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270).

    Insoweit wird der Einheitlichkeitsgrundsatz ausnahmsweise durchbrochen (Fortentwicklung des BFH-Urteils in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270).

    Dies hat die einkommensteuerrechtliche Folge, dass zum einen keine Gewinnrealisierung nach Tauschgrundsätzen eintritt und zum anderen sich die etwaige Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes an den erlangten Grundstücken unverändert fortsetzt (BFH-Urteil vom 23.09.2009 - IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 26, m.w.N.).

    Durch derartige einvernehmliche Regelungen wird das dem Umlegungsverfahren innewohnende Tauschelement durch ein Element des Kaufs bzw. des Hinzuerwerbs erweitert, was zugleich zur Konsequenz hat, dass die wirtschaftliche Identität von eingebrachtem und zugeteiltem Grundstück in dem Umfang nicht besteht, in dem die Umlegungsbeteiligten bei der Verteilung der Umlegungsmasse den Sollanspruch übersteigende Mehrzuteilungen erhalten und durch den Geldausgleich nicht lediglich Umlegungsvorteile ausgeglichen werden (s. BFH-Urteil in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 28).

    Dieser Einheitlichkeitsgrundsatz setzt indes nicht die Regelungen über Entnahmen und Einlagen (s. BFH-Urteil in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 35) oder --wie hier-- über die Surrogation von sowohl aus dem Betriebs- als auch aus dem Privatvermögen eingebrachten Tauschgrundstücken außer Kraft.

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf

    Vielmehr setzt sich die Betriebsvermögenseigenschaft im Wege der Surrogation an den aus der Umlegung hervorgegangenen Grundstücken fort (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12

    Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze

    Darauf, ob das zugeteilte Grundstück für betriebliche Zwecke genutzt wird, kommt es grundsätzlich nicht an (BFH, Urteil vom 23. September 2009 IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, m.w.N.).
  • FG Münster, 07.04.2017 - 4 K 2406/16

    Freiwilliger Landtausch (§§ 103a ff FlurbG) bleibt steuerfrei

    Dies hat ertragsteuerlich zur Folge, dass keine Gewinnrealisierung nach Tauschgrundsätzen eintritt (vgl. BFH-Urteil vom 23.9.2009IV R 70/06, BStBl II 2010, 270 m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 7/08

    Keine Rücklagenübertragung auf Abfindungsgrundstücke im Flurbereinigungsverfahren

    Zum anderen setzt sich die etwaige Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes an den erlangten Grundstücken unverändert fort (für das Umlegungsverfahren: Senatsurteil vom 23. September 2009 IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, m.w.N.).

    Durch derartige einvernehmliche Regelungen wird das dem Flurbereinigungsverfahren innewohnende Tauschelement durch ein Element des Kaufs bzw. des Hinzuerwerbs erweitert (vgl. zum insoweit vergleichbaren Umlegungsverfahren: Senatsurteil in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270).

  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 259/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus

    Und zum anderen sind der von der X GbR in das Umlegungsverfahren eingebrachte Grundbesitz und der von der X GbR im Zuteilungsweg erlangte Grundbesitz als wirtschaftlich identisch zu werten, sodass sich die ursprüngliche Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes - und damit auch der Zeitraum der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen - an den erlangten Grundstücken als "Surrogat" unverändert fortsetzt (u.a. BFH, Urt. v. 12.04.2022, VI R 22/20, BFHE 277, 126, BFH/NV 2022, 985; Urt. v. 23.09.2009, IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl. II 2010, 270 m.w.N.; Schießl in Brandis/Heuermann, § 6b EStG Rn. 142).
  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 328/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus

    Und zum anderen sind der vom Kläger in das Umlegungsverfahren eingebrachte Grundbesitz und der vom Kläger im Zuteilungsweg erlangte Grundbesitz als wirtschaftlich identisch zu werten, sodass sich die ursprüngliche Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes - und damit auch der Zeitraum der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen - an den erlangten Grundstücken als "Surrogat" unverändert fortsetzt (u.a. BFH, Urt. v. 12.04.2022, VI R 22/20, BFHE 277, 126, BFH/NV 2022, 985; Urt. v. 23.09.2009, IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl. II 2010, 270 m.w.N.; Schießl in Brandis/Heuermann, § 6b EStG Rn. 142).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25025
LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09 (https://dejure.org/2009,25025)
LG München I, Entscheidung vom 16.11.2009 - 1 S 4964/09 (https://dejure.org/2009,25025)
LG München I, Entscheidung vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09 (https://dejure.org/2009,25025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Zustimmungsfreiheit einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum; Entbehrlichkeit der Vorbefassung der Eigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de

    Herbeiführung eines Eigentümerbeschlusses über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vor Klageerhebung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vor Klageerhebung über die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung muss ein Wohnungseigentümer erst versuchen, eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft herbeizuführen

  • grundeigentum-verlag.de

    Bauliche Veränderung des Geländers der Dachterrasse; Balkongeländer; Vorbefassung der WEG-Versammlung; heimlicher Umbau; fehlender Nachteil; zustimmungsfreie Änderung; Gestattungsbeschluss; Rückbau

  • ibr-online

    Neg. Feststellungsklage bei fehlender Vorbefassung der WEG?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Feststellung der Zustimmungsfreiheit einer baulichen Veränderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 60
  • ZfIR 2010, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Auszug aus LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09
    (1) Ein Eigentümer, der eine bauliche Änderung vornehmen möchte, von der er entgegen der Meinung der übrigen Eigentümer meint, dass er diese ohne die Mitwirkung der übrigen Eigentümer durchführen darf, kann allerdings von den übrigen Eigentümern grundsätzlich die rechtlich verbindliche Klärung der diesbezüglichen Rechtslage verlangen; er muss sich nicht darauf einlassen, zunächst das Bauvorhaben durchzuführen, um es dann - im Falle einer erfolgreichen Beseitigungsklage der übrigen Eigentümer - wieder abbauen zu müssen (OLG München NJW-RR 2008, 393, 394).
  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09
    Die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der bestandskräftige Beschluss einem späteren Verpflichtungsantrag nicht entgegengehalten werden kann (OLG München NZM 2006, 703).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04

    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche

    Auszug aus LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09
    So entspricht es allgemeiner Meinung, dass bei auf § 21 IV WEG gestützten Ansprüchen eines Eigentümers gegen die übrigen Eigentümer einer WEG grundsätzlich der Anspruchsteller zunächst die Eigentümerversammlung mit seinem Anspruch befassen muss, bevor er Klage erheben kann (OLG Frankfurt ZMR 2006, 873; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 39; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 56; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 37; Drabek, in: Riecke/Schmid, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 152).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Nach anderer Ansicht, der das Berufungsgericht folgt, ist nunmehr ein förmliches Beschlussverfahren vorgeschrieben (LG Berlin, ZWE 2011, 181, 182; LG München I, ZWE 2010, 98 f.; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 123 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 Rn. 6; Riecke/Schmidt/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 10, 23; Spielbauer, WEG, 2. Aufl., § 22 Rn. 8; BeckOK WEG/Elzer, Edition 18, § 22 Rn. 59 ff.; Hügel, FS Merle [2010], 167 ff.; Hügel/Elzer, NZM 2009, 457, 465; Lüke, ZfIR 2008, 225, 228 f.).
  • LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14

    Keine "formlose" Zustimmung zur baulichen Veränderung - Mobile Terrasse

    aa) Die Zustimmung nach §§ 22 I 1, 14 Nr. 1 WEG muss - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG , 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid - Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4;aA Bub in Staudinger, WEG, 2005, § 22 Rn. 50; offen gelassen von BGHZ 73, 196).

    Nur der Weg über die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (ggfs auch im Umlaufverfahren) bietet den formalen Rahmen, um die durch eine solche Maßnahme aufgeworfenen Fragen und die Zustimmung ihrer Tragweite angemessen sorgfältig vorzubereiten, Unklarheiten zu beseitigen und dann gegebenenfalls zuzustimmen (vgl. LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).

  • LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14

    Beschlussfassung der Gemeinschaft im schriftlichen Umlaufverfahren

    (a) Die Zustimmung nach § 22 I 1 BGB [richtig: § 22 I 1 WEG - d. Red.] kann nur im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG, 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4).

    (So bereits LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).

  • AG München, 26.03.2019 - 484 C 17510/18

    Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte

    Siehe auch dazu LG München I Urteil vom 16.11.2009 - 1 S 4964/09 -.
  • AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14

    Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass bei auf § 21 Abs. 4, 8 X2 gestützten Ansprüchen des Eigentümers gegen die übrigen Eigentümer einer X2 grundsätzlich der Anspruchsteller zunächst die Eigentümerversammlung mit seinem Anspruch befassen muss, bevor er Klage erheben kann (LG München I, Urteil vom 16.11.2009 - 1 S #####/####, NJOZ 2010, 1725 m.w.N.).
  • AG München, 28.02.2018 - 481 C 793/17

    Beschlussanfechtung, Feststellungs- und Beschlussersetzungsklage hinsichtlich der

    (So bereits LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).
  • AG München, 08.07.2010 - 483 C 703/10

    Wohnungseigentum: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung baulicher Veränderungen

    Selbst wenn ein Anspruch auf eine bauliche Veränderung i. S. von § 22 I WEG bestehen sollte, gälte grds. das sog. Vorbefassungsgebot, vgl. LG München I, Urteil v. 16.11.2009, 1 S 4964/09.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht