Aktiengesetz
Drittes Buch - Verbundene Unternehmen (§§ 291 - 393) |
Erster Teil - Unternehmensverträge (§§ 291 - 307) |
Zweiter Abschnitt - Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen (§§ 293 - 299) |
(1) 1Ein Unternehmensvertrag kann aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 2Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn der andere Vertragsteil voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine auf Grund des Vertrags bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen.
(2) 1Der Vorstand der Gesellschaft kann einen Vertrag, der zur Leistung eines Ausgleichs an die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft oder zum Erwerb ihrer Aktien verpflichtet, ohne wichtigen Grund nur kündigen, wenn die außenstehenden Aktionäre durch Sonderbeschluß zustimmen. 2Für den Sonderbeschluß gilt § 293 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 295 Abs. 2 Satz 3 sinngemäß.
Rechtsprechung zu § 297 AktG
69 Entscheidungen zu § 297 AktG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 06.06.2013 - I R 38/11
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: ...
- FG Niedersachsen, 10.03.2011 - 6 K 338/07
Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot durch die Qualifikation vororganschaftlich ...
- BFH, 06.06.2013 - I R 38/11
- BGH, 16.07.2019 - II ZR 175/18
Satzungsüberlagernde Wirkung eines Teilgewinnabführungsvertrags
- BGH, 16.06.2015 - II ZR 384/13
Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
Verlustausgleichsansprüche aus Gewinnabführungsvertrag; Verzugszinsen bei ...
- OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11
- OLG Düsseldorf, 19.07.2021 - 3 Wx 152/20
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts; Beendigung eines ...
- KG, 01.11.2021 - 2 W 6/17
Bestimmung der angemessenen Abfindung von Aktionären
- BFH, 13.11.2013 - I R 45/12
Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags: Bildung eines ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 10.05.2012 - 6 K 140/10
Veräußerung einer Organgesellschaft innerhalb eines Konzerns als wichtiger Grund ...
- FG Niedersachsen, 10.05.2012 - 6 K 140/10
Querverweise
Auf § 297 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Aufsichtsrat
- § 111a (Geschäfte mit nahestehenden Personen)
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
- 1. Eigenmittel und Liquidität
- § 10 (Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung)
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Begriffsbestimmungen)