Gerichtsverfassungsgesetz
| 5. Titel - Landgerichte (§§ 59 - 78) |
Rechtsprechung zu § 74b GVG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 74b GVG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 74b GVG
Querverweise
Auf § 74b GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
- § 209a
Rechtsberatung
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