Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 1 - Errichtung der Genossenschaft (§§ 1 - 16) |
Die Satzung muss ferner bestimmen:
| 1. | den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil), sowie die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil, zu welchen jedes Mitglied verpflichtet ist; diese müssen bis zu einem Gesamtbetrage von mindestens einem Zehntel des Geschäftsanteils nach Betrag und Zeit bestimmt sein; | |
| 2. | die Bildung einer gesetzlichen Rücklage, welche zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes zu dienen hat, sowie die Art dieser Bildung, insbesondere den Teil des Jahresüberschusses, welcher in diese Rücklage einzustellen ist, und den Mindestbetrag der letzteren, bis zu dessen Erreichung die Einstellung zu erfolgen hat. |
Rechtsprechung zu § 7 GenG
26 Entscheidungen zu § 7 GenG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 16.03.2009 - II ZR 138/08
Gesellschaftsrecht - Genossenschaft: Ratenzahlung = verbotene Kreditgewährung?
- OLG Naumburg, 09.07.2008 - 6 W 89/08
Zum absoluten Recht der Genossenschaftsmitglieder auf Gleichbehandlung
- BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04
Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
- FG Niedersachsen, 11.05.2006 - 14 K 431/04
Eigenheimzulage: Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Verlustzuweisungen der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06
Eigenheimzulage: Verlustabschreibung auf Geschäftsanteile eines Genossen
- BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06
- FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der ...
- OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
- OLG Schleswig, 23.11.2006 - 5 U 140/06
Nachschusspflicht eines Genossen im Falle des Ausscheidens aus einer ...
- FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 588/04
Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteil - Einlageleistung
- FG Brandenburg, 13.05.1998 - 2 K 2354/97
Beginn des Förderzeitraums bei Genossenschaftsanteilen
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen