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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,150
BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76 (https://dejure.org/1977,150)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1977 - 1 BvR 33/76 (https://dejure.org/1977,150)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1977 - 1 BvR 33/76 (https://dejure.org/1977,150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 103
  • NJW 1977, 1282
  • DÖV 1977, 447
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Ob der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Einzelfall das Grundrecht des Art. 4 GG entgegenstehen könnte, bedarf schon deshalb keiner Erörterung, weil die Beschwerdeführerin als juristische Person dies mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG selbst nicht geltend macht (vgl auch BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [246 f.]; 30, 112 [120]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Soweit er bei der Erfüllung dieser Förderungsmaßnahme private Arbeitgeber heranzieht und diese als Beauftragte des Steuerfiskus tätig werden läßt (BVerfGE 19, 226 [240]; vgl. ferner Marre, Das kirchliche Besteuerungsrecht, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, 1975, Bd. II, S. 1 (39 ff.) mit zahlreichen Nachweisen), handelt es sich um eine an sich zulässige Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, die nicht schon als solche einen Anspruch auf Vergütung auslöst (vgl. BVerfGE 30, 292 [311]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Die Haftung für den Fall der Nichterfüllung wird jedenfalls durch die in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV gewährleistete Garantie einer ordnungsmäßigen Besteuerung (vgl. Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 329/71 u.a. -) gerechtfertigt.
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Ob der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Einzelfall das Grundrecht des Art. 4 GG entgegenstehen könnte, bedarf schon deshalb keiner Erörterung, weil die Beschwerdeführerin als juristische Person dies mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG selbst nicht geltend macht (vgl auch BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [246 f.]; 30, 112 [120]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62

    Kirchenlohnsteuer I

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Soweit er bei der Erfüllung dieser Förderungsmaßnahme private Arbeitgeber heranzieht und diese als Beauftragte des Steuerfiskus tätig werden läßt (BVerfGE 19, 226 [240]; vgl. ferner Marre, Das kirchliche Besteuerungsrecht, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, 1975, Bd. II, S. 1 (39 ff.) mit zahlreichen Nachweisen), handelt es sich um eine an sich zulässige Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, die nicht schon als solche einen Anspruch auf Vergütung auslöst (vgl. BVerfGE 30, 292 [311]).
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Ob der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Einzelfall das Grundrecht des Art. 4 GG entgegenstehen könnte, bedarf schon deshalb keiner Erörterung, weil die Beschwerdeführerin als juristische Person dies mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG selbst nicht geltend macht (vgl auch BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [246 f.]; 30, 112 [120]).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zusammenveranlagung von Partnern …

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
    Die Kirchensteuerverwaltung durch staatliche Finanzämter steht in Einklang mit der nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV zulässigen Abhängigkeit der Kirchensteuer von der staatlichen Einkommensteuer (vgl. BVerfGE 20, 40 [43]); an der damit verbundenen Förderung öffentlich-rechtliche, gesellschaftlich relevanter Körperschaften, die keine Identifikation mit einer bestimmten Kirche oder Religionsgemeinschaft bedeutet, ist auch der weltanschaulich neutrale Kulturstaat und Sozialstaat verfassungsrechtlich nicht gehindert.
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …

    Die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben ist stets an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 44, 103 ; 57, 139 ; 68, 155 ; 125, 260 ).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung …

    Sie ist eine zulässige Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben (vgl. hierzu BVerfGE 30, 292, 310 ff.; 44, 103, 104).

    Gegenüber der Beklagten hat sie die Wirkung einer mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbaren Berufsausübungsregelung, die im Interesse des Gemeinwohls erforderlich ist und Drittschuldner nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar belastet (vgl. BVerfGE 30, 292, 316; 44, 103, 104).

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13

    Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch …

    Die Einbehaltung sowie die Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber stellt nach deutschem Recht die Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe dar (§ 38 Abs. 3 Satz 1 EStG; vgl. BVerfGE 19, 226 ; 44, 103 ).
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