Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltung - Berechnung des Freizeitausgleichs - Zurückverweisung
- Judicialis
ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § ... 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 611; ; BetrVG § 37 Abs. 2; ; BetrVG § 37 Abs. 3; ; BetrVG § 37 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1; ; BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 2; ; BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 2 1. Halbsatz; ; BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 2 2. Halbsatz; ; TzBfG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; TzBfG § 2 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 319
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied bei Teilnahme an Schulungsveranstaltung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds bei Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Zeiten einer Arbeitsbefreiung zum Ausgleich für eine Betriebsratstätigkeit; Anspruch auf ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 29.08.2003 - 25 Ca 13831/02
- LAG Baden-Württemberg, 29.01.2004 - 21 Sa 104/03
- BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 330/04
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04
Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05
Für die Beurteilung, ob eine Besonderheit iSd. § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG vorliegt, ist in einem solchen Fall auf die betriebsübliche Arbeitszeit des Arbeitsbereichs oder der Arbeitnehmergruppe abzustellen, dem oder der das Betriebsratsmitglied angehört (BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu II 1 der Gründe) .Durch diese Begrenzung soll verhindert werden, dass an einer Schulungsveranstaltung teilnehmende teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder besser gestellt werden als ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen im Betrieb (BT-Drucks. 14/5741 S. 41; BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - aaO) .
Ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts kann sich daher auch für die notwendige Zeit der An- und Abreise zum bzw. vom Schulungsort ergeben (BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - zVv., zu I der Gründe) .
Sollte diese unterschiedlich festgelegt sein, zB für verschiedene Abteilungen oder Arbeitnehmergruppen, kommt es für den Umfang des Ausgleichsanspruchs der Klägerin auf die Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer der Abteilung oder Arbeitnehmergruppe an, der die Klägerin angehört (BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - zVv., zu II 1 der Gründe) .
- BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 330/04
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils, wegen des bereits in dritter Instanz anhängig gewesenen Rechtsstreits der Parteien wird auf den Tatbestand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2005 - 7 AZR 330/04 - Bezug genommen.Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in dem o. g. Revisionsurteil zwischen den Parteien vom 16.02.2005 - 7 AZR 330/04 - unter I der Entscheidungsgründe folgende Grundsätze aufgestellt:.
- BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05
Dabei muss die betriebsübliche Arbeitszeit nicht für den gesamten Betrieb einheitlich geregelt sein, vielmehr kann sie für verschiedene Arbeitsbereiche oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich festgelegt sein (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56, zu B II 1 der Gründe) . - BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05
a) Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung notwendiger betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, können einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 3 BetrVG begründen, soweit sie mit der Durchführung der entsprechenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1, zu I 2 der Gründe) . - LAG Baden-Württemberg, 29.01.2004 - 21 Sa 104/03
Freizeitausgleich eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedes - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 20 Sa 88/05
Das Bundesarbeitsgericht hat den Rechtsstreit unter Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29.01.2004 - 21 Sa 104/03 - an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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