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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,51004
LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10 (https://dejure.org/2010,51004)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16.12.2010 - 5 Sa 143/10 (https://dejure.org/2010,51004)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 5 Sa 143/10 (https://dejure.org/2010,51004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 3 EntgFG, § 4 EntgFG, § 11 BUrlG, § 1 TVG, § 13 Abs 1 BUrlG
    Berechnung von Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung nach dem Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung - keine Berücksichtigung der Mehrarbeitsvergütung eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 5/01

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10
    Rn. 43 In seiner Entscheidung vom 26.06.2002 - 5 AZR 5/01 - hat das BAG bei schwankenden Arbeitszeiten darauf abgestellt, ob die Schwankungen darauf beruhen, dass der Arbeitnehmer vertragsgemäß bestimmte (wiederkehrende) Arbeitsleistungen erbringt, die je nach den Arbeitsumständen oder dem Arbeitsanfall kürzer oder länger dauern.

    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist für die rechtsgeschäftlichen Bestimmung der beständigen Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten; hierbei ist grundsätzlich ein Vergleichszeitraum von 12 Monaten heranzuziehen (BAG 26.02.2002 - 5 AZR 5/01 - zitiert nach juris).

    Die vom BAG in der Entscheidung vom 26.06.2002 - 5 AZR 5/01- aufgestellten Grundsätze können auch insoweit herangezogen werden.

  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94

    Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10
    Mit Änderung des § 4 EFZG durch das Gesetz "zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte" vom 19.12.1998 und mit Änderung des § 11 BUrlG durch das "Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz" vom 25.09.1996 sind Zeiten, die ohne Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit aufgewandt wurden, und die hierfür gezahlte Vergütung bei Entgeltfortzahlung nach dem EFZG und der Urlaubsvergütung nicht mehr zu berücksichtigen (anders noch BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94-).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in der von den Parteien herangezogenen Entscheidung ( BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94- zitiert nach juris) ausgeführt hat, erbringt ein Betriebsratsmitglied unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BetrVG eine zusätzliche Leistung, die über die von ihm vertraglich geschuldete Leistung hinausgeht; dies rechtfertigt eine Vergütung wie Mehrarbeit.

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10
    Die Methode muss für den gesetzlichen Mindesturlaub aber geeignet sein, ein Urlaubsentgelt sicherzustellen, wie es der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit ohne Freistellung voraussichtlich hätte erwarten können ( BAG 15.12.2009 - 9 AZR 887/08 - zitiert nach juris).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10
    Rn. 50 b) Überstunden, die während des Urlaubs anfallen würden, sind nach § 1 BUrlG bei der Berechnung des Zeitfaktors zu berücksichtigen (BAG 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - zitiert nach juris).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10
    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG 17.03.2010 - 5 AZR 296/09 - zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2008 - 3 Sa 62/08

    Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden bei der Bemessung des Urlaubslohns - …

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10
    Der RTV regelt ausschließlich die Bestimmung des Geldfaktors (so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 30.05.2008 - 3 Sa 62/08 - zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 23.08.2016 - 7 Sa 245/16

    Betriebsratsmitglied; Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; …

    Ausgleichszahlungen, die das Betriebsratsmitglied gem. § 37 Abs. 3 S.3 BetrVG wegen erforderlicher Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ohne Möglichkeit des Freizeitausgleichs erhalten hat, sind bei der Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle zu berücksichtigen (Anschluss an BAG, Urteil v. 11.01.1995, 7 AZR 534/94; a.A. LAG Thüringen, Urteil v. 16.12.2010, 5 Sa 143/10).

    Die Beklagte beziehe sich ausdrücklich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 17.12.2010, 5 Sa 143/10, veröffentlicht u.a. bei juris.

    Rn. 41 cc) Die Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen ist auch nach der Neufassung des § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG durch das ArbRBeschFG vom 25.09.1996 geboten, wodurch der Zusatz "mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes" in die Bestimmung eingeführt wurde (…Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtskommentar - HWK 7. Aufl./Schinz, § 11 BUrlG Rndr. 33;… Schaub,Arbeitsrechtshandbuch 16. Aufl./Linck, § 104. Urlaub Rdnr. 107;… ErfK/Gallner aaO., § 11 BUrlG Rdnr. 8;… Küttner/Personalbuch 23. Aufl. 2016/Röller Urlaubsentgelt Rdnr. 13; a.A. LAG Thüringen, Urteil vom 16.12.2010, 5 Sa 143/10 juris).

  • LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16

    Berücksichtigung der außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit …

    Die nach § 37 Abs. 3 BetrVG von einem Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit ist bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts zu berücksichtigen (im Anschluss an BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94; a. A. LAG Thüringen 16.12.2010 - 5 Sa 143/10).

    Von den Grundsätzen dieser Rechtsprechung ist auch nach Änderung des § 11 BurlG durch das "Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz" vom 25.09.1996 auszugehen (a.A. Thüringer LAG 16.12.2010 - 5 Sa 143/10).

    Rn. 29 III. Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 16.12.2010 (5 Sa 143/10) zuzulassen.

  • LAG Hamm, 29.11.2016 - 7 Sa 582/16

    Höhe des Urlaubsentgelts eines Betriebsratsmitglieds

    Die Beklagte beziehe sich ausdrücklich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 17.12.2010, 5 Sa 143/10, veröffentlicht u.a. bei juris.

    Rn. 44 cc) Die Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen ist auch nach der Neufassung des § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG durch das ArbRBeschFG vom 25.09.1996 geboten, wodurch der Zusatz "mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes" in die Bestimmung eingeführt wurde (…Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtskommentar - HWK 7. Aufl./Schinz, § 11 BUrlG Rndr. 33;… Schaub,Arbeitsrechtshandbuch 16. Aufl./Linck, § 104.Urlaub Rdnr. 107;… ErfK/Gallner aaO., § 11 BUrlG Rdnr. 8;… Küttner/Personalbuch 23. Aufl. 2016/Röller Urlaubsentgelt Rdnr. 13; a.A. LAG Thüringen, Urteil vom 16.12.2010, 5 Sa 143/10 juris).

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