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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15   

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https://dejure.org/2016,14938
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15 (https://dejure.org/2016,14938)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.04.2016 - 2 Sa 94/15 (https://dejure.org/2016,14938)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. April 2016 - 2 Sa 94/15 (https://dejure.org/2016,14938)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 104 BetrVG, § 106 GewO, § 314 Abs 2 BGB, § 1 KSchG
    Verhaltensbedingte Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen über den Vorgesetzten

  • IWW

    § 241 Absatz 2 BGB, §§ 242, 1004 Absatz 1 Satz 1 BGB, § 1 KSchG, § 1 Absatz 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG, § 17 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters wegen wahrheitswidriger Behauptungen über Vorgesetzte

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzten - verhaltensbedingte Kündigung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Verhaltensbedingte Kündigung; Ehre; Beleidigung; Vorgesetzter; Kritik; Meinungsäußerung - Verhaltensbedingte Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen über den Vorgesetzten - Einzelfallbezogene subsumierende Ausführungen zum Grenzbereich der Meinungsfreiheit im ...

  • rechtsportal.de

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters wegen wahrheitswidriger Behauptungen über Vorgesetzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigung - und der dem Betriebsrat verschwiegene Kündigungsgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abmahnungen - und ihre Entfernung aus der Personalakte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Frankenthal, 11.08.2015 - 6 O 55/15

    Reseller im Auskunftsverfahren - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing:

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15
    Die Klage ist vom Landgericht Berlin nach Beweisaufnahme mit Urteil vom 16. November 2015 als unbegründet abgewiesen worden (6 O 55/15 - Kopie des Urteils hier Blatt 582 ff, es wird Bezug genommen).

    Damit hat der Kläger - was das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 16. November 2015 (6 O 55/15, Kopie hier Blatt 582 ff) ebenfalls betont hat - auch berechtigte eigene Interessen verfolgt.

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15
    Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - NZA 2014, 1197).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15
    Gleiches gilt für Abmahnungen, die einzelne unrichtige oder nicht zu beweisende Tatsachenbehauptungen enthalten (BAG 26. Januar 1994 - 7 AZR 640/92).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15
    Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - NZA 2014, 1197).
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15
    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen nur einzelne, aber nicht alle zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrechterhalten und insoweit vom Gericht neu gefasst werden; die Abmahnung ist in diesem Fall vollständig aus der Personalakte zu entfernen (BAG 13. März 1991 - 5 AZR 133/90 - NJW 1991, 2510; LAG Köln, Urteil vorn 12. August 2005 - 4 Sa 412/05).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15
    Sie ist auch aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist (BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - NZA 2014, 803).
  • BAG, 13.03.1991 - 2 AZR 133/90

    Abmahnungsschreiben - Rüge mehrerer Pflichtverletzungen - Vollständige Entfernung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15
    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen nur einzelne, aber nicht alle zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrechterhalten und insoweit vom Gericht neu gefasst werden; die Abmahnung ist in diesem Fall vollständig aus der Personalakte zu entfernen (BAG 13. März 1991 - 5 AZR 133/90 - NJW 1991, 2510; LAG Köln, Urteil vorn 12. August 2005 - 4 Sa 412/05).
  • LAG Köln, 12.08.2005 - 4 Sa 412/05

    Entfernung einer teilweise unbestimmten und unbegründeten Abmahnung aus der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 Sa 94/15
    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen nur einzelne, aber nicht alle zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrechterhalten und insoweit vom Gericht neu gefasst werden; die Abmahnung ist in diesem Fall vollständig aus der Personalakte zu entfernen (BAG 13. März 1991 - 5 AZR 133/90 - NJW 1991, 2510; LAG Köln, Urteil vorn 12. August 2005 - 4 Sa 412/05).
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