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   OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15   

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https://dejure.org/2016,27403
OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2016,27403)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2016 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2016,27403)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2016 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2016,27403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages wegen Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 355 BGB vom 02.12.2004, § 495 Abs 1 BGB
    Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages wegen eines Belehrungsfehlers: Prüfung von Verwirkung und Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Verwirkung; Treuwidrigkeit; Verbraucherdarlehen; Widerruf

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages wegen Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Rechtsmissbrauch bei Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts trotz Erfüllung des Darlehensvertrags über langen Zeitraum

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1915
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Soweit in der Belehrung ausgeführt wird, die Frist beginne "einen Tag, nachdem" die im Belehrungstext in vier Unterpunkten erläuterten Ereignissen eingetreten sind, war dies von Gesetzes wegen zwar nicht erforderlich, weil das Gesetz vom Unternehmer lediglich verlangt, das den Fristablauf auslösende Ereignis zu nennen, ohne dass die weitere Fristberechnung gemäß der §§ 187 ff BGB erläutert werden müsste (Senat v. 29.09.2015 - 6 U 21/15).

    Ihre Anwendung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn einer gesetzlichen Frist - wie der Widerrufsfrist - eine Schutzfunktion zukommt (Senat v. 29.09.2015 - 6 U 21/15).

    Auch nach der Kommentarliteratur richtet sich die Berechnung der Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 2 BGB nach § 187 Abs. 1 BGB (Nachweise Senat v. 29.09.2015 - 6 U 21/15).

  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Soweit demgegenüber angenommen wird, eine Verwirkung komme in Betracht, wenn der Darlehensvertrag bereits seit längerer Zeit vollständig abgewickelt ist und eine Belehrung erteilt wurde, die zwar fehlerhaft ist, den Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts aber nicht im Unklaren lässt (ua. OLG Köln v. 25.01.2012 - 13 U 30/11; OLG Düsseldorf v. 09.01.2014 - 14 U 55/13; KG v. 16.08.2012 - 8 U 101/12), schließt sich der Senat dem aus den vorgenannten Erwägungen nicht an.

    Soweit der von der Beklagten zitierten Entscheidung des KG (v. 16.08.2012 - 8 U 101/12 Rd. 9 nach juris) anderes zu entnehmen sein sollte, so folgt der Senat dem nicht.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH v. 23.01.2014 - VII ZR 177/13; v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Bank folglich schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem sie eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11 Rd. 30 nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Das unterscheidet die hier einschlägige Konstellation auch entscheidend vom dem Urteil des OLG Düsseldorf (v. 09.01.2014 - 14 U 55/13), das die Beklagte Bl. 37 d.A. anspricht.

    Soweit demgegenüber angenommen wird, eine Verwirkung komme in Betracht, wenn der Darlehensvertrag bereits seit längerer Zeit vollständig abgewickelt ist und eine Belehrung erteilt wurde, die zwar fehlerhaft ist, den Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts aber nicht im Unklaren lässt (ua. OLG Köln v. 25.01.2012 - 13 U 30/11; OLG Düsseldorf v. 09.01.2014 - 14 U 55/13; KG v. 16.08.2012 - 8 U 101/12), schließt sich der Senat dem aus den vorgenannten Erwägungen nicht an.

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Das verkennt der Verweis des Rechtsmittels auf OLG Düsseldorf v. 21.01.2016 - 6 U 296/14; Bl. 100/104 d.A.).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Entscheidend ist vielmehr, dass die erteilte Belehrung generell und objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines gegen den Darlehensvertrag gerichteten Widerrufsrechts abzuhalten (BGH v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08 Rd. 25 nach juris).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Die mit der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile hat grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen (BGH v 18.10.2004 - II ZR 352/02).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Die Kläger haben im zugehörigen Anschreiben vom 15.01.2015 ausdrücklich den Vorbehalt jederzeitiger Rückforderung erklären lassen (Bl. 116 d.A. Anhang und schon Bl. 5 d.A.) und damit die Wirkung des § 814 BGB ausgeschlossen (BGH v. 06.10.1998 - XI ZR 36/98 Rd. 36 nach juris).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Dieser Umstand ist daher nicht geeignet, eine Treuwidrigkeit im Einzelfall zu begründen (BGH v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Es soll vielmehr seinem freien Willen überlassen bleiben, ob er seine Vertragserklärung wirksam werden lassen will oder nicht (BGH v. 19.02.1986 - VIII ZR 113/85).
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit eines

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

  • LG Stuttgart, 25.09.2014 - 11 O 150/14

    Werbung des ADAC mit Polizeiauto nicht irreführend

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • OLG Stuttgart, 27.09.2016 - 6 U 46/16

    Altvertrag über einen Verbraucherkredit: Redaktionelle Anpassungen der

    Angesichts dieser Abweichungen vom Muster kann sich die Beklagte nicht auf die Schutzwirkung gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen (Senat v. 14.4.2015 - 6 U 66/14; v. 29.9.2015 - 6 U 21/15; v. 6.9.2016 - 6 U 207/15).

    Belehrt der Darlehensgeber hinsichtlich der Voraussetzungen des Beginns der Widerrufsfrist gemäß § 312 d Abs. 2 BGB aber dahin, dass die Frist "einen Tag nachdem" die in der Belehrung beschriebenen Ereignisse eingetreten sind, beginne, " jedoch nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages", verstößt dies gegen das Deutlichkeitsgebot, weil dadurch der Fehlvorstellung Vorschub geleistet wird, in Bezug auf den Abschluss des Darlehensvertrages sei die Widerrufsfrist im Gegensatz zu den weiteren genannten Ereignissen unter Einschluss des Tages des Vertragsschlusses zu berechnen (Senat v. 14.4.2015 - 6 U 66/14; v. 29.9.2015 - 6 U 21/15; v. 6.9.2016 - 6 U 207/15).

    Eine Treuwidrigkeit kommt vielmehr nur wegen Besonderheiten im Einzelfall in Betracht (OLG Stuttgart v. 6.9.2016 - 6 U 207/15), die hier nicht gegeben sind.

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 520/16

    Widerruf durch mehrere Darlehensnehmer von ihren auf Abschluss eines

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (OLG Stuttgart, ZIP 2016, 1915 ff.) - soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16

    Verbraucherdarlehen im Wege des Fernabsatzes: Beachtlichkeit einer unzutreffenden

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass die von der Beklagten verwendete Belehrung der irrigen Fehlvorstellung Vorschub leiste, in Bezug auf den Abschluss des Darlehensvertrages sei die Widerrufsfrist im Gegensatz zu den weiteren genannten Ereignissen unter Einschluss des Tages des Vertragsschlusses zu berechnen (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2016 - 6 U 46/16, juris Rn. 55 ff. und bereits Urteile vom 14.04.2015 - 6 U 66/14; vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 und vom 06.09.2016 - 6 U 207/15).
  • LG Dortmund, 09.06.2017 - 3 O 119/16

    Widerruf eines Annuitätendarlehensvertrages bei unklarer Widerrufsbelehrung

    Die Klägerin hat indessen den gesetzlichen Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung nicht genügt (vgl. zum Ganzen: BGH, Urt. v. 24.01.2017 - XI ZR 183/15 - BeckRS 2017, 106636; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 29.09.2015 - 6 U 21/15 - BeckRS 2015, 17268; die gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vor dem BGH - XI ZR 478/15 - zurückgenommen; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016 - 6 U 46/16 - BeckRS 2016, 17249, Rn. 51 ff. u. 64 ff. (die dortige Belehrung zu den Verträgen vom 02.06.2008, Rn. 6, ist identisch mit der hier streitgegenständlichen Belehrung); Urt. v. 22.11.2016 - 6 U 48/16 - BeckRS 2016, 20002; Urt. v. 06.09.2016 - 6 U 207/15 - BeckRS 2016, 16274; OLG Koblenz, Urt. v. 29.07.2016 - 8 U 1049/15 - BeckRS 2016, 14830; LG Köln, Urt. v. 29.12.2016 - 15 O 195/16 - BeckRS 2016, 113060; LG Cottbus, Urt. v. 14.10.2016 - 2 O 142/16 - abrufbar unter: www.wvr-law.de ).
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