Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.11.2016 - I-15 U 94/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Lichtbildes des 13 Jahre alten Kindes eines prominenten Ehepaares auf der Abschlussveranstaltung der Springreiter-Europameisterschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Lichtbildes des 13 Jahre alten Kindes eines prominenten Ehepaares auf der Abschlussveranstaltung der Springreiter-Europameisterschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.05.2016 - 28 O 470/15
- OLG Köln, 10.11.2016 - I-15 U 94/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1114
- ZUM 2017, 522
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (18)
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Dabei ist das Recht, über Sportveranstaltungen zu berichten, auch nicht auf bestimmte Medien, wie etwa auf solche, die üblicherweise über das Sportgeschehen informieren, beschränkt, sondern besteht - wie auch sonst bei der Berichterstattung über Ereignisse des Zeitgeschehens - für alle Medien und somit auch für die von der Beklagten verlegte Illustrierte (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2004 - VI ZR 305/03, NJW 2005, 56, juris Tz. 16, "Reitturnier";… Urt. v. 28.05.2013 - VI ZR 125/15, NJW 2013, 2 1890, juris Tz. 14, "Eisprinzessin").Andererseits handelt es sich bei der Teilnahme an der Veranstaltung als bloßer Zuschauer ohne besondere Funktion oder als zentrale Figur aber auch um keinen exponierten Auftritt, der einem gemeinsamen Auftritt mit der prominenten Mutter bei einem Galaabend im Pariser Rathaus (…vgl. BGH, Urt. v. 09.03.2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218, juris Tz.9), der Teilnahme als Reiterin an einem internationalen Reitturnier (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2004 - VI ZR 305/03, NJW 2005, 56) oder als Tänzerin bei einem Eislaufturnier (vgl. BGH, Urt. 28.05.2013 - VI ZR 125/12, NJW 2013, 2890, juris Tz. 21) gleichzusetzen wäre.
Rn. 70 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer Person, die - wie die Klägerin - weder ein Amt bekleidet noch eine sonstige Position im öffentlichen Leben ausfüllt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28.09.2004 - VI ZR 305/03, NJW 2005, 56, juris Tz. 15, "Reitturnier") regelmäßig dem Schutz ihres Persönlichkeitsrechts gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein höheres Gewicht zukommt.
Rn. 71 Desweiteren ist das Interesse der Öffentlichkeit und der Presse an der Bildberichterstattung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weniger schutzwürdig, wenn es ausschließlich auf die Zugehörigkeit zu einer prominenten Familie gestützt wird, während die abgebildete Person selbst keine offiziellen Funktionen ausübt, und zwar selbst dann, wenn sie in die "Internationale Gesellschaft (Jet-Set)" eingeführt sein mag (BGH, (Urt. v. 28.09.2004 - VI ZR 305/03, NJW 2005, 56).
- BGH, 11.11.2014 - VI ZR 9/14
Grenzen des Bildnisschutzes: Konkludente Einwilligung einer Hostess auf einer …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Hierbei sei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH GRUR 2015, 295) auch eine repräsentative Aufnahme zulässig, bei der einzelne Personen als charakteristisch und beispielhaft für die Ansammlung herausgegriffen würden, etwa um die Stimmung bei einem bestimmten Ereignis öffentlichen Interesses zu verdeutlichen.Rn. 37 Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2014 (VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295, "Hostess auf Eventportal").
Rn. 83 Entgegen der Beklagten ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2014 (VI ZR 9/14, GRUR 2015, 295, "Hostess auf Eventportal") nicht, dass auch eine repräsentative Aufnahme einzelner Personen als charakteristisch und beispielhaft zulässig ist.
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
(vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1999 -1 BvR 653/96, BVerfGE 101, 361, juris Tz. 97 ff., "D2 W N2 XX").Insoweit liefern sie sich den Bedingungen öffentlicher Auftritte aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97, NJW 2000, 2191 und Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96, a.a.O., juris Tz. 81 ff.;… BGH, Urt. v. 06.10.2009 - VI ZR 314/08, NJW 2010, 1454, 1455).
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Dabei ist der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (…vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rdn. 14 f.; BGH, Urt. v. 09.02.2010 - VI ZR 243/08, juris Rdn. 33).Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.2010 - VI ZR 243/08, juris Rdn. 34 m.w.N.).
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Insoweit liefern sie sich den Bedingungen öffentlicher Auftritte aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97, NJW 2000, 2191 …und Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96, a.a.O., juris Tz. 81 ff.; BGH, Urt. v. 06.10.2009 - VI ZR 314/08, NJW 2010, 1454, 1455).Vielmehr führt der Bundesgerichtshof gerade in der von der Beklagten genannten Entscheidung vom 06.10.2009 (VI ZR 314/08, NJW 2010, 1454, Tz. 10) ausdrücklich aus, dass es auch in diesen Fällen eine Frage des Einzelfalls ist, ob die Bildnisveröffentlichung eines Minderjährigen im Rahmen der Berichterstattung über einen entsprechenden Anlass erlaubnisfrei zulässig ist, und es stets einer Interessenabwägung im konkreten Einzelfall bedarf.
- BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12
Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Hiervon besteht allerdings in den Fällen des § 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, die wiederum dann nicht gilt, wenn durch die Veröffentlichung und/oder Verbreitung des Bildnisses berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2013 - VI ZR 125/12, NJW 2013, 2890, juris Tz. 10, "Eisprinzessin").Andererseits handelt es sich bei der Teilnahme an der Veranstaltung als bloßer Zuschauer ohne besondere Funktion oder als zentrale Figur aber auch um keinen exponierten Auftritt, der einem gemeinsamen Auftritt mit der prominenten Mutter bei einem Galaabend im Pariser Rathaus (…vgl. BGH, Urt. v. 09.03.2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218, juris Tz.9), der Teilnahme als Reiterin an einem internationalen Reitturnier (…vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2004 - VI ZR 305/03, NJW 2005, 56) oder als Tänzerin bei einem Eislaufturnier (vgl. BGH, Urt. 28.05.2013 - VI ZR 125/12, NJW 2013, 2890, juris Tz. 21) gleichzusetzen wäre.
- BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13
Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Gerade bei unterhaltenden Inhalten bedarf es im besonderen Maß einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen (vgl. BGH, Urt. v. 08.04.2014 - VI ZR 197/13, juris Rdn. 10 m.w.N.). - BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14
Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Eine analoge Anwendung der Vorschrift kommt nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2015 (VI ZR 254/15, NJW 2015, 2500, juris Tz. 25 "Strandliege") nicht in Betracht, da es hierfür bereits an einer Gesetzeslücke als Voraussetzung einer analogen Anwendung fehlt. - BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Rn. 41 Die Feststellung, ob ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorliegt, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.2009 - VI ZR 261/07, juris Rdn. 10 m.w.N.). - BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16
Dabei ist der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rdn. 14 f.;… BGH, Urt. v. 09.02.2010 - VI ZR 243/08, juris Rdn. 33). - BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
- BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03
Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des …
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97
Veröffentlichung von Fotos eines Kindes
- OLG Karlsruhe, 02.10.1979 - 4 Ss 200/79
- BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78
Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers - …
- BGH, 18.10.2011 - VI ZR 5/10
Persönlichkeitsschutz in den Medien: Zulässigkeit der Veröffentlichung …
- OLG Hamburg, 28.06.2011 - 7 U 39/11
Urheberrecht an Werken der Fotografie: Veröffentlichung eines Fotos ohne …
- OLG Hamburg, 27.02.2006 - 7 W 8/06
Grenzen eines verallgemeinernden Veröffentlichungsverbots für Abbildungen: …
- OLG Köln, 28.03.2019 - 15 U 155/18
Fahrradhelmkampagne - Foto von Prominenter ohne Helm darf veröffentlicht werden - …
Maßgeblich ist, ob man sich zwar noch im öffentlichen Raum, aber zugleich in dessen Anonymität und vor allem ohne bewusste Zuwendung zur Öffentlichkeit (dazu Senat v. 10.11.2016 - 154 U 94/16, NJW 2017, 1114 Rn. 30 f., 33, 57 ff.) mit dem Kind beschäftigt und mangels Zuwendung zur Öffentlichkeit noch die berechtigte Erwartung haben darf, mit der Familie auch im öffentlichen Verkehrsraum allein gelassen zu werden (…BGH v. 29.05.2018 - VI ZR 56/17, GRUR 2018, 964 Rn. 26 m.w.N.). - LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
Persönlichkeitsschutz für Kinder eines Prominenten: Ausschluss von …
Selbst wenn jedoch die Kläger bei der Veranstaltung "Kids" Choice Awards" prominenter aufgetreten wären, hätte dies nicht zur Folge, dass sie die Veröffentlichung ihrer Bildnisse, die anlässlich einer anderen Veranstaltung entstanden sind, hinnehmen müssen, obwohl diese beiden Begebenheiten in keinerlei Zusammenhang stehen und - wie oben ausgeführt - die Kläger in privaten Situationen gezeigt werden (vgl. i.ü. auch OLG Köln, NJW 2017, 1114). - OLG Köln, 22.03.2018 - 15 U 121/17
Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Berichterstattung über den privaten …
Dies gilt erst recht für die Bebilderung einer - wie hier - gar nicht ereignisbezogenen Berichterstattung, die die Beklagte vorliegend schon nach eigenem Vorbringen gerade nicht vorgenommen hat und vornehmen wollte (vgl. allg. auch bereits Senat v. 10.11.2016 - 15 U 94/16, NJW 2017, 1114 - Reitturnier in Aachen; siehe ferner BGH v. 28.09.2004 - VI ZR 305/03 - Charlotte Casiraghi II, GRUR 2005, 74).
- OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 39/18
Unterlassunganspruch bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen; …
Maßgeblich ist auf die Erkennbarkeit innerhalb eines mehr oder minder großen Personenkreises, der über den engsten Freundes und Bekanntenkreis hinausgeht, abzustellen (vgl. zu §§ 22 f. KUG Senat v. 10.11.2016 - 15 U 94/16, NJW 2017, 1114 Rn. 19 und zur Wortberichterstattung Senat v. 14.06.2018 - 15 U 157/17, NJW-RR 2019, 106 Rn. 19 ff. m.w.N.). - LG Köln, 18.07.2018 - 28 O 378/17
Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und den Rechten der Presse i.R.d. …
Auch Kinder einer Person von zeitgeschichtlicher Bedeutung haben das Recht, wie andere Kinder auch von ihren Eltern in öffentlichen Räumen begleitet zu werden, ohne allein durch die Anwesenheit der Eltern zum Objekt der Medienberichterstattung zu werden(vgl. OLG Köln, NJW 2017, 1114, m.w.N.). - LG Bonn, 02.10.2017 - 1 O 122/17
Anspruch auf Rückzahlung eines anteilig angezahlten Reisepreises und …
Dabei kann von Beiwerk i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG in Ansehung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG nur dann ausgegangen werden, wenn eine zufällige Mitablichtung der Passagiere stattfindet, während der Fokus und das Zentrum des Bildes auf einer Landschaft oder Örtlichkeit liegen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.11.2016, Az.: 15 U 94/16 Rn. 77, zitiert nach juris) und die Örtlichkeit den Gehalt des Bildes so prägt, dass die Personenabbildung derart untergeordnet ist, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Charakter des Bildes zu verändern (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 21.05.2012, Az.: 1 U 26/11 Rn. 20, zitiert nach juris).
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