Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 216/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52406
LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 216/16 (https://dejure.org/2016,52406)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2016 - 10 Sa 216/16 (https://dejure.org/2016,52406)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2016 - 10 Sa 216/16 (https://dejure.org/2016,52406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AGG § 15 Abs. 6; AGG § 7 Abs. 2; BGB § 126 Abs. 2; TzBfG § 14 Abs. 4
    Diskriminierung eines Arbeitnehmers durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Adipositas

  • IWW

    § 15 Abs. 6 AGG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 126 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 2 AGG, § 1 AGG, Richtlinie 2000/78, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diskriminierung eines Arbeitnehmers durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Adipositas

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Übergewichtiger Arbeitnehmer - Nichtverlängerung befristetes Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adipositas; Befristung; Behinderung; Krankheit; Nichtverlängerung; Übergewicht - Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses eines übergewichtigen Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de

    Diskriminierung eines Arbeitnehmers durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Adipositas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übergewichtigte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - und das nicht verlängerte befristete Arbeitsverhältnis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schweres Übergewicht als solches stellt keine Behinderung i.S.d. Diskriminierungsrechts dar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 216/16
    aa) Eine Adipositas, auch vom Schweregrad der beim Kläger gegebenen Adipositas permagna, ist weder ein verbotenes Merkmal im Sinne von § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 AGG noch verbieten EU-Vertrag oder AEUV eine Diskriminierung wegen der Adipositas als solcher (EuGH 18. September 2014 - C-354/13 - Rn. 33) .

    Auch in der Richtlinie 2000/78 ist Adipositas nicht als Diskriminierungsgrund aufgeführt; nach der Rechtsprechung des EUGH kann der Geltungsgereich dieser Richtlinie auch nicht in entsprechender Anwendung auf nicht dort aufgezählte Merkmale ausgedehnt werden (EuGH 18. Dezember 2014 - C-354/13 - Rn. 36 mwN) .

    Unter einer Behinderung ist eine Einschränkung zu verstehen, die unter anderem auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern kann (EuGH 18. Dezember 2014 - C-354/13 - Rn. 53 mwN).

    Das ist bei Adipositas nicht zwangsläufig der Fall, sondern nur dann, wenn sie unter bestimmten Umständen eine Einschränkung gemäß der vorgenannten Definition mit sich bringt und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist (EuGH 18. Dezember 2014 - C-354/13 - Rn. 59 mwN) .

    bb) Vorliegend ist nicht ersichtlich, dass der Kläger durch seine Adipositas an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, gehindert wäre, und zwar auf Grund eingeschränkter Mobilität oder dem Auftreten von Krankheitsbildern, die ihn an der Verrichtung seiner Arbeit hindern oder zu einer Beeinträchtigung der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit führen (vgl. EuGH 18 Dezember 2014 - C-354/13 - Rn. 60) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09

    Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 216/16
    Sie beziehen sich sowohl auf das "Ob" als auch auf das "Wie" der Beendigung und umfassen damit auch die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis aufgrund einer vereinbarten Befristung endet (BAG 6. April 2011 - 7 AZR 524/09 - Rn. 14) .

    Es ist wertungsmäßig ein Unterschied, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, einen von ihm abgelehnten Arbeitnehmer einzustellen, oder ob er verpflichtet ist, einen Arbeitnehmer, den er aus eigener Willensentscheidung auf einer bestimmten Position eingestellt hat, weiter zu beschäftigen (BAG 6. April 2011 - 7 AZR 524/09 - Rn. 34) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 216/16
    Anders als die Beklagte meint, macht der Kläger nicht die Begründung eines weiteren Arbeitsverhältnisses geltend (vgl. dazu BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 44 ff.) ; vielmehr begehrt er Feststellung der Unwirksamkeit der Befristungsabrede.
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 216/16
    Nimmt der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt die Arbeit auf, entsteht lediglich ein faktisches Arbeitsverhältnis, weil es an der Abgabe der zum Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.11.2016 - 10 Sa 216/16
    Nimmt der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt die Arbeit auf, entsteht lediglich ein faktisches Arbeitsverhältnis, weil es an der Abgabe der zum Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht