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   BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16   

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BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 (https://dejure.org/2016,56032)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 (https://dejure.org/2016,56032)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 (https://dejure.org/2016,56032)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 21a Abs 7 S 1 ArbZG
    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    § 130 Nr. 3 ZPO, § ... 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 21a Abs. 3 ArbZG, Richtlinie 2003/88/EG, § 612 Abs. 1 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG, § 16 Abs. 2 ArbZG, § 21a Abs. 7 Satz 2 ArbZG, § 21a Abs. 7 Satz 3 ArbZG, § 17 Abs. 4 ArbZG, VO (EWG) Nr. 3821/85, § 21a Abs. 7 ArbZG, § 21a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 ArbZG, § 2 Abs. 1 ArbZG, Richtlinie 2002/15/EG, RL 2002/15/EG, § 21a ArbZG, Art. 3 Buchst. c RL 2002/15/EG, § 4 ArbZG, § 21a Abs. 4 ArbZG

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Vereinbarung einer Vergütung; Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung; Darlegungslast für die Leistung von Überstunden im Arbeitsgerichtsprozess; Aufzeichnungspflicht für Kraftfahrer nach dem Arbeitszeitgesetz; Ausgleichszeitraum für ...

  • Betriebs-Berater

    Darlegungs- und Beweislast eines Kraftfahrers bei der Geltendmachung von Überstunden

  • rabüro.de

    Zur Darlegungslast des Arbeitnehmers hinsichtlich der Leistung von Überstunden

  • bag-urteil.com

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • rewis.io

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenvergütung; Darlegungslast - Überstundenprozess; Darlegungs- und Beweislast; Kraftfahrer

  • rechtsportal.de

    Stillschweigende Vereinbarung einer Vergütung

  • datenbank.nwb.de

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenprozess - und die Darlegungs- und Beweislast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeiten beim Be- und Entladen - und die Arbeitszeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstunden - und ihre Ermittlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenvergütung - und der Berechnungszeitraum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstunden - und ihre Vergütungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeiten beim Be- und Entladen - und die Überstundenvergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überstundenvergütung: Was müssen Arbeitnehmer auf der ersten Stufe ihrer Darlegungs- und Beweislast vortragen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    DGB Rechtsschutz erstreitet Überstundenvergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast - Kraftfahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis über erbrachte Überstanden eines Berufskraftfahrers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden (hier: Kraftfahrer)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überstunden und Mehrarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 347
  • MDR 2017, 581
  • NZA 2017, 584
  • BB 2017, 755
  • JR 2018, 304
  • NZA-RR 2017, 233
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag nicht ersetzen, sondern lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330) .

    Es verkennt, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 (- 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330) keine Beschränkung auf Kraftfahrer enthält, deren Fahrten täglich im Betrieb des Arbeitgebers beginnen und enden.

    Zudem muss der Verpflichtete sich darauf einstellen dürfen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 20, BAGE 141, 330) .

    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 28, BAGE 141, 330) .

    § 21a ArbZG hat nur arbeitszeitschutzrechtliche Bedeutung und ist für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ohne Belang (vgl. im Einzelnen: BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 19 ff., BAGE 137, 366; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 9, BAGE 141, 330; Baeck/Deutsch ArbZG 3. Aufl. § 21a Rn. 21; Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 21a Rn. 12; ErfK/Wank 17. Aufl. § 21a Rn. 5; HWK/Gäntgen 7. Aufl. § 21a Rn. 6) .

    Erst dann obliegt es dem Arbeitnehmer, besondere Umstände darzutun, die zur Überschreitung der Normalarbeitszeit führten (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31 mwN, BAGE 141, 330) .

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Das Landesarbeitsgericht vermengt dabei strikt zu trennende Fragen der Darlegung mit solchen der Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit des Tatsachenvortrags (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 11).

    Verlangt der Arbeitnehmer gestützt auf § 612 Abs. 1 BGB weitere Vergütung, treffen ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet zu haben und dass die Leistung von Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst worden oder sie ihm zumindest zuzurechnen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9, 13 ff.) .

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9 mwN) .

    Mit dem Vortrag, zu bestimmten Zeiten gearbeitet zu haben, behauptet der Arbeitnehmer zugleich, während der genannten Zeiten die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht zu haben (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 10) .

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Schließlich lässt die Bemerkung des Landesarbeitsgerichts zu Wartezeiten bei der Be- und Entladung erkennen, dass es § 21a Abs. 3 ArbZG eine vergütungsrechtliche Relevanz beimisst, die der Norm nicht zukommt (vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 137, 366; zur Nichtanwendung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung auf die Vergütung der Arbeitnehmer EuGH 10. September 2015 - C-266/14 - Rn. 48 mwN) .

    § 21a ArbZG hat nur arbeitszeitschutzrechtliche Bedeutung und ist für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ohne Belang (vgl. im Einzelnen: BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 19 ff., BAGE 137, 366; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 9, BAGE 141, 330; Baeck/Deutsch ArbZG 3. Aufl. § 21a Rn. 21; Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 21a Rn. 12; ErfK/Wank 17. Aufl. § 21a Rn. 5; HWK/Gäntgen 7. Aufl. § 21a Rn. 6) .

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Diese Voraussetzung ist bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst erfüllt (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28) , und zwar auch dann, wenn sich die Notwendigkeit von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst aus Verzögerungen im Betriebsablauf des zu beliefernden Kunden ergibt.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Ferner ist es grundsätzlich seine Sache, im Voraus die Ruhepausen festzulegen und damit Kenntnis davon zu haben, an welchen Tagen der Arbeitnehmer zu welchen Zeiten weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten musste und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen konnte (vgl. zum Begriff der Pause BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 45) .
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Diese Voraussetzung ist bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst erfüllt (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28) , und zwar auch dann, wenn sich die Notwendigkeit von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst aus Verzögerungen im Betriebsablauf des zu beliefernden Kunden ergibt.
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 490/10

    Haftung nach § 1a AEntG aF - Berechnung des Nettoentgelts

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Reichen die Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 ArbZG zur substantiierten Erwiderung nicht aus oder misstraut der beklagte Arbeitgeber - wie im Streitfall - der Redlichkeit seines Beschäftigten, obliegt es dem Arbeitgeber, durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder Erkundigungen (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 490/10 - Rn. 24, BAGE 139, 36) sicherzustellen, dass er zB weiß, bei welchem Auftrag wie lange Wartezeiten beim Be- und Entladen angefallen sind.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Hat der Arbeitgeber den Ausgleichszeitraum nicht von vornherein festgelegt, bestimmt im Überstundenprozess der Arbeitnehmer mit dem Streitzeitraum den Beginn der Ausgleichszeiträume von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen, wobei der Arbeitgeber einwenden kann, bei einem anderen Beginn würden sich rechnerisch keine oder weniger Überstunden ergeben (vgl. - zum Gesamtvergleich bei equal pay - BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 33) .
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 195/11

    Mehrarbeitsvergütung eines Fahrers - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Zudem berücksichtigt ein solches Verständnis das Berufsbild eines Fernfahrers, dessen Arbeitszeit sich an den durchzuführenden Touren orientiert und der seine Arbeitsleistung nicht gleichbleibend an allen Tagen jeder Kalenderwoche erbringt (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 195/11 - Rn. 18 ff.) .
  • BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
    Diesen Sachvortrag hat das Landesarbeitsgericht offenbar nicht zur Kenntnis genommen und erwogen, anderenfalls hätte es sich damit in den Entscheidungsgründen auseinandersetzen müssen (vgl. BVerfG 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 - Rn. 10) .
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 878/78
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • LAG Sachsen, 07.01.2016 - 9 Sa 335/15

    Anforderungen an die Darlegung vergütungspflichtiger Überstunden

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

    Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 16 mwN; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 30, BAGE 157, 347) .
  • ArbG Emden, 20.02.2020 - 2 Ca 94/19

    Bautagebuch ist kein System zur Arbeitszeiterfassung!

    Lässt sich der Arbeitgeber nicht substantiiert ein, so gilt der Sachvortrag des Arbeitnehmers insoweit gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 -, Rn. 23, juris; Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, Juris Rn. 40).
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. zB BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, BAGE 167, 158; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, BAGE 157, 347 - jeweils mwN) .

    Diese Grundsätze dürfen aber nicht gleichsam schematisch angewandt werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, BAGE 157, 347) .

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Die Klage auf Vergütung von Überstunden ist - entgegen der im Tatbestand des Berufungsurteils wiedergegebenen Auffassung des Arbeitsgerichts - nicht schon deshalb abweisungsreif, weil der Kläger nicht vorgetragen hat, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23 mwN, BAGE 157, 347) .
  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung

    Die Arbeitnehmerin genügt der ihr obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden - auf der ersten Stufe - bereits dann, wenn sie schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen sie von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 , Juris Rn. 23 m. w. N.).

    (2) Auch der Senat hat bestätigt, dass die RL 2002/15/EG nicht die Vergütung der Arbeitnehmer, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, regelt (vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 31, BAGE 137, 366) und § 21a Abs. 7 ArbZG nur arbeitszeitrechtliche Bedeutung hat, somit für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ohne Belang ist (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 30 m. w. N, BAGE 157, 347).

    (2) Auch wenn die Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 ArbZG primär der Kontrolle der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Belange durch die Aufsichtsbehörden dienen ( § 17 Abs. 1 , Abs. 4 ArbZG ), stehen sie doch zugleich nach der Rechtsprechung des Senats Arbeitnehmern und Arbeitgebern als geeignetes Hilfsmittel bei der Rekonstruktion und Darlegung der Arbeitszeit zur Verfügung (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 27, BAGE 157, 347).

    Damit sind die Aufzeichnungen jedenfalls auch objektiv geeignet, ihnen Angaben zu vergütungspflichtiger Arbeitszeit zu entnehmen, ohne dem Arbeitgeber den Nachweis der Unrichtigkeit der Aufzeichnungen abzuschneiden (vgl. hierzu BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 27, aaO; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 28, aaO).

  • VG Lüneburg, 02.05.2023 - 3 A 146/22

    Bahnreisezeiten eines Arbeitnehmers bei der regelmäßigen Überführung von

    Reisezeit lässt sich dagegen definieren als die Zeit, die der Arbeitnehmer aus betrieblichem Anlass zur Überwindung der Entfernung zwischen zwei Punkten aufwendet, wobei jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob diese Zeit - je nach Normkontext (arbeitsschutzrechtlich, mitbestimmungsrechtlich, vergütungsrechtlich) - der Arbeitszeit zuzurechnen ist (vgl. Baeck/Deutsch/Winzer, Arbeitszeitgesetz, 4. Aufl. 2020, § 2 Rn. 67 ff.; vgl. etwa BAG, Urt. v. 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 -, juris Rn. 30).
  • ArbG Berlin, 10.08.2017 - 41 Ca 12115/16

    Mindestlohn für Taxifahrer - Arbeitsbereitschaft - Kontrollsystem - gestufte

    Dabei sind die jeweiligen Besonderheiten der betrieblichen Abläufe zu berücksichtigen (BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23).(Rn.67).

    In Ziffer 8. des Hinweisbeschlusses vom 17.07.2017 wurde die Beklagte auf die neuere "Lkw-Fahrer" - Entscheidung des BAG in seinem Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 mit seinen Überlegungen zur gestuften Darlegungs- und Beweislast hingewiesen.

    Lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Sachvortrag des Arbeitnehmers als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO) (BAG [21.12.2016] - 5 AZR 362/16 - Rn. 23 = NZA-RR 2017, 233 = AP Nr. 56 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

    Diese Grundsätze dürfen aber nicht gleichsam schematisch angewandt werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (vgl. BAG [21.12.2016] - 5 AZR 362/16 - Rn. 23 = NZA-RR 2017, 233 = AP Nr. 56 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers - etwa unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG - substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (BAG [21.12.2016] - 5 AZR 362/16 - Rn. 23 = NZA-RR 2017, 233 = AP Nr. 56 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

    Die Beklagte kann sich nicht auf ein Bestreiten mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) beschränken (vgl. allgemein auch BAG [21.12.2016] - 5 AZR 362/16 - Rn. 26 = NZA-RR 2017, 233 = AP Nr. 56 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

    Es ist ihr unternehmerisches Organisationsrisiko, ein wirksames Zeiterfassungssystem zu implementieren (vgl. auch allgemein BAG [21.12.2016] - 5 AZR 362/16 - Rn. 26-28 = NZA-RR 2017, 233 = AP Nr. 56 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    (2) Auch der Senat hat bestätigt, dass die RL 2002/15/EG nicht die Vergütung der Arbeitnehmer, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, regelt (vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 31, BAGE 137, 366) und § 21a Abs. 7 ArbZG nur arbeitszeitrechtliche Bedeutung hat, somit für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ohne Belang ist (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 30 mwN, BAGE 157, 347) .

    (2) Auch wenn die Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 ArbZG primär der Kontrolle der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Belange durch die Aufsichtsbehörden dienen (§ 17 Abs. 1, Abs. 4 ArbZG) , stehen sie doch zugleich nach der Rechtsprechung des Senats Arbeitnehmern und Arbeitgebern als geeignetes Hilfsmittel bei der Rekonstruktion und Darlegung der Arbeitszeit zur Verfügung (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 27, BAGE 157, 347) .

    Damit sind die Aufzeichnungen jedenfalls auch objektiv geeignet, ihnen Angaben zu vergütungspflichtiger Arbeitszeit zu entnehmen, ohne dem Arbeitgeber den Nachweis der Unrichtigkeit der Aufzeichnungen abzuschneiden (vgl. hierzu BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 27, aaO; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 28, aaO) .

    Im Übrigen ist es dem Arbeitgeber nicht verwehrt, den Nachweis der Unrichtigkeit der Aufzeichnungen zu führen (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 27, BAGE 157, 347) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

    a) Werden einem Kraftfahrer konkrete Touren vorgegeben, ist es Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen das Belegschaftsmitglied aus welchen Gründen in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 28; bestätigt durch BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16, Rn. 23).

    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 28; bestätigt durch BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16, Rn. 23).

    Insoweit ist es insbesondere nicht ausreichend, wenn die Beklagte auf eine aus ihrer Sicht ansonsten fehlende Kontrollmöglichkeit hinweist (vgl. dazu BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16, Rn. 25) und auf ihre Aufzeichnungs- und Rechtfertigungspflichten gegenüber den Behörden.

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Der nächtliche Bereitschaftsdienst zB ist auch in seinen inaktiven Teilen arbeitszeitrechtlich Arbeitszeit und keine Ruhezeit (grundlegend EuGH 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] Rn. 48 ff.; 3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] Rn. 48 ff.; dem zustimmend BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 31 mwN, BAGE 157, 347; Preis/Sagan/D. Ulber EuArbR 2. Aufl. Rn. 7.129 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20

    Überstundenvergütung, Vergütungserwartung, Fahrtzeit, gesetzliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20

    Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast -

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2021 - 2 Sa 326/20

    Familiäre Mitarbeit - Arbeitsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 357/19

    Überstundenvergütung - Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • ArbG Paderborn, 27.02.2019 - 4 Ca 1374/18

    Überstunden, Darlegungs- und Beweislast, Verwirkung

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16

    Kündigung, außerordentlich, Konkurrenztätigkeit, Wettbewerbsverbot,

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19

    Vergütung von Überstunden - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19

    Bloße Funktions- und Auftragsnachfolge kein Betriebsübergang; Unschädlichkeit der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20

    Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung - Arbeitnehmerhaftung wegen

  • LAG Köln, 14.05.2019 - 4 Sa 755/17

    Regelungen des Arbeitsvertrages als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 175/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2018 - 14 Sa 552/18

    Erforderliche Nachweise für Überstundenvergütung

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18

    Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19

    Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Detektivvertrages Wirksamkeit im Hinblick

  • LAG Köln, 12.01.2023 - 6 Sa 526/22

    Mehrarbeit; Darlegung; Arbeitsleistung; Untätigkeit

  • LAG Thüringen, 29.08.2019 - 3 Sa 459/15

    Fahrer Patiententransportdienst - Anspruch auf Vergütung sog. "einsatzfreier

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18

    Überstundenvergütung - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 5 Sa 438/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Schmerzensgeld - Überstundenvergütung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20

    Unterschreitung Mindestlohn durch außergerichtlichen Tatsachenvergleich

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 56/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2019 - 3 Sa 241/19

    Überstundenvergütung

  • ArbG Aachen, 17.10.2017 - 3 Ca 3299/17

    Auflösungsantrag nach Teilvergleich über Kündigung, Überstunden,

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20

    Berufung, Zulässigkeit, Überstundenvergütung, Darlegungslast , Aufrechnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20

    Mehrarbeitsvergütung

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 191/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • LAG Sachsen, 20.02.2018 - 7 Sa 38/17
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 153/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 151/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 172/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 173/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 425/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 21 Sa 1537/18

    Abwesenheitsvertretung; vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 320/17

    Verkehrsgewerbe - Arbeitszeit - Dienstplangestaltung - Urlaubsanspruch -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20

    Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - ehrenamtliche Tätigkeit - Darlegungs-

  • LAG Düsseldorf, 08.06.2017 - 5 Sa 1069/16
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 323/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

  • ArbG Köln, 12.11.2020 - 14 Ca 2672/20
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 625/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

  • LAG Köln, 27.06.2019 - 6 Sa 149/19

    Beweislast für rechtsvernichtende Einwendung bei dem sich darauf Berufenden

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 343/20

    Betriebsbedingte Kündigung - ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht -

  • LAG Köln, 13.10.2017 - 4 Sa 930/16

    Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin; Vergütungspflicht praktische

  • LAG Köln, 06.05.2021 - 8 Sa 657/20

    Verfall von Überstundenvergütung; Wirksamkeit von Verfallklauseln mit Erfordernis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2020 - 5 Sa 365/19

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Motorradladen -

  • ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18

    Reisezeiten/Fahrzeiten zu Baustellen - Vergütung - Bauzuschlag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 81/17

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Schätzung - 13. Monatsgehalt

  • LAG Köln, 09.09.2021 - 6 Sa 1245/20

    Minijob; Arbeitszeit; Darlegungslast; Entgeltprozess; Glaubwürdigkeit;

  • ArbG Hagen, 16.09.2021 - 1 Ca 46/21
  • ArbG Brandenburg, 15.03.2018 - 1 Ca 890/17

    Entgeltansprüche aus Mehrarbeit

  • ArbG Aachen, 29.10.2020 - 2 Ca 3982/19

    Darlegungs- und Beweislast für Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 KSchG; Darlegungs-

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