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   BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17   

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https://dejure.org/2017,30635
BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17 (https://dejure.org/2017,30635)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17 (https://dejure.org/2017,30635)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2017 - 9 AZB 45/17 (https://dejure.org/2017,30635)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 6 ArbGG, § 13 GVG, § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17 VTV-Bau
    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • IWW

    Abschn. V VTV, § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG, § ... 87 GWB, § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, § 78 ArbGG, §§ 574 ff. ZPO, § 5 ArbGG, § 17 VTV, § 13 GVG, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 13 ZPO, § 23 Nr. 1 GVG, § 281 ZPO, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 23 Abs. 2 VTV, § 48 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft kein Träger hoheitlicher Gewalt; Arbeitgebereigenschaft nur bei Beschäftigung mindestens eines Arbeitnehmers; Eingeschränkte Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

  • bag-urteil.com

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • rewis.io

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rechtsweg für Solo-Selbstständige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • rechtsportal.de

    Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft kein Träger hoheitlicher Gewalt

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe - und der richtige Rechtsweg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gegen Solo-Selbständige - und der Rechtsweg

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme eines arbeitnehmerlosen Bau-Betriebs auf Zahlung der Ausbildungskostenumlage - Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe - Rechtsweg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ohne Arbeitnehmer ist Unternehmen kein Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausbildungskostenumlage Bau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Soka-Bau auf Mindestbeitrag für die Berufsbildung gemäß § 17 VTV

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Solo-Selbständige sind keine Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Solo-Selbstständige: Keine Beitragspflicht zur Soka Bau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 22
  • NZA 2017, 1143
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2017 - 20 Ta 453/17

    Zulässiger Rechtsweg für Ansprüche des ULAK auf Zahlung des Mindestbeitrages für

    Auszug aus BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17
    Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2017 - 20 Ta 453/17 - aufgehoben.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17
    Es handelt sich um eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien in der Rechtsform eines Vereins mit Rechtsfähigkeit aufgrund staatlicher Verleihung (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 3, BAGE 156, 213) .
  • BAG, 22.11.2016 - 9 AZB 41/16

    Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum -

    Auszug aus BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17
    Gleichordnungsverhältnisse sind öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BAG 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9) .
  • BAG, 25.11.2014 - 10 AZB 52/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Auszug aus BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17
    Es mag sein, dass es Ziel des ArbGG ist, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in einer greifbaren Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual den Gerichten für Arbeitssachen zuzuweisen (vgl. BAG 25. November 2014 - 10 AZB 52/14 - Rn. 8) .
  • BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

    Auszug aus BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17
    Das Beschwerde- oder das Rechtsbeschwerdegericht ist deshalb verfahrensrechtlich nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die sachliche und örtliche Zuständigkeit innerhalb des anderen Rechtswegs bindende Wirkung zu verleihen (vgl. BAG 20. September 1995 - 5 AZB 1/95 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17
    Arbeitgeber ist danach derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person iSv. § 5 ArbGG beschäftigt (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 49/10 - Rn. 7 mwN, BAGE 137, 215) .
  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17
    Der Klageerfolg hängt dann auch von den Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind (BAG 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 1) .
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17
    Es genüge vielmehr, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern vorgesehen sei (BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - zu 1 a der Gründe, BAGE 89, 193) .
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Insofern ist die vom Beklagten favorisierte Durchführung einer Beweisaufnahme genau die Situation, die durch die Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen verhindert werden soll (vgl. nur BAG, Beschl. v. 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, AP Nr. 106 zu § 2 ArbGG 1979; BAG, Beschl. v. 07.04.2003 - 5 AZB 2/03, AP Nr. 6 zu § 3 ArbGG 1979; BAG, Beschl. v. 10.2..1996 - 5 AZB 20/96, AP Nr. 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; ausführlich BAG, Beschl. v. 3..04.1996 - 5 AZB 25/95, AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; ferner BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - VIII ZB 45/08 - juris).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    § 1 VTV in den im Zeitraum von Juli 1988 bis Dezember 1989 geltenden Fassungen erfasste etwa keine Alleinhandwerker, die stetig keine Arbeitnehmer beschäftigten (vgl. BAG 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - zu II 2 d der Gründe; zu § 17 VTV idF vom 10. Dezember 2014 dagegen BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 13 ff.) .

    Arbeitgeber ist, wer zumindest einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person beschäftigt oder beschäftigen will (vgl. BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 12; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 16; 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 90, 353) .

    Es reicht aus, wenn sie beabsichtigt, Arbeitnehmer zu beschäftigen (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zu B II der Gründe, BAGE 97, 31; 24. Juni 1998 - 4 AZR 208/97 - zu 1 a der Gründe, BAGE 89, 193; siehe auch BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 17 ) .

  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    Die für die Rechtswegzuständigkeit maßgebenden Tatsachen sind gleichzeitig die Voraussetzung für die Begründetheit der Klage (sog. doppelrelevante Tatsachen bei einer einzigen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlage, vgl. BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 19, BAGE 160, 22) .
  • BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23

    Rechtsweg - Corona-Sonderleistung für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern

    Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann nicht nur vorliegen, wenn die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, sondern auch dann, wenn sie sich in einem Gleichordnungsverhältnis befinden (vgl. BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 15; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann nicht nur bestehen, wenn die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, sondern auch dann, wenn sie sich in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüberstehen (vgl. BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .

    (1) Das Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 21.08.2020 - 3 Ta 202/20

    Rechtswegzuständigkeit bei Konkurrentenstreitverfahren im öffentlichen Dienst;

    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (GmS-OGB vom 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88, juris, Rz. 8; BAG vom 04.09.2018 - 9 AZB 10/18, juris, Rz. 15; BAG vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris, Rz. 9; BAG vom 22.11.2016 - 9 AZB 41/16, juris, Rz. 9).

    Ein Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BAG vom 04.09.2018 - 9 AZB 10/18, juris, Rz. 17; BAG vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris, Rz. 9; BAG vom 22.11.2016 - 9 AZB 41/16, juris, Rz. 9).

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 25/21

    Rechtsweg - Corona-Prämie

    Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann nicht nur bestehen, wenn die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, sondern auch dann, wenn sie sich in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüberstehen (vgl. BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 24.04.2018 - 9 AZB 62/17

    Rechtsweg - Leiharbeit

    Arbeitgeber ist danach derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person iSv. § 5 ArbGG beschäftigt (BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 12) .
  • LAG Düsseldorf, 26.03.2021 - 6 Sa 746/20

    Elternteilzeit; Bestimmtheit des Teilzeitantrags; Beschäftigtenzahl

    Arbeitgeber ist danach derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person im Sinne von § 5 ArbGG beschäftigt (BAG v. 01.08.2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 12; BAG v. 15.03.2011 - 10 AZB 49/10 - Rn.7).

    Davon zu trennen ist der Begriff des Betriebes (vgl. zu § 622 BGB: BAG v. 11.06.2020 - 2 AZR 660/19 - Rn. 12; vgl. auch BAG v. 01.08.2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 15 f.).

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2020 - 3 Ta 375/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (GmS-OGB vom 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88, juris, Rz. 8; BAG vom 04.09.2018 - 9 AZB 10/18, juris, Rz. 15; BAG vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris, Rz. 9; BAG vom 22.11.2016 - 9 AZB 41/16, juris, Rz. 9).

    Ein Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BAG vom 04.09.2018 - 9 AZB 10/18, juris, Rz. 17; BAG vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris, Rz. 9; BAG vom 22.11.2016 - 9 AZB 41/16, juris, Rz. 9).

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZB 93/20

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Anspruch auf Fortsetzung abgebrochenes

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2020 - 3 Ta 317/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Ta 319/20

    Welches Gericht ist für ein Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle im

  • BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens -

  • ArbG Düsseldorf, 15.10.2020 - 10 Ca 5830/20

    Rechtsweg - abgebrochenes Stellenbesetzungsverfahren - öffentlich-rechtliche

  • ArbG Düsseldorf, 10.09.2020 - 10 Ga 44/20

    Rechtsweg, Rechtswegbestimmungsverfahren, Konkurretenklage

  • LAG München, 30.07.2021 - 4 Ta 178/21

    Rechtsweg, Corona-Prämie

  • ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ga 14/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • LAG Köln, 03.04.2018 - 9 Ta 14/18

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen

  • ArbG Köln, 13.01.2021 - 2 Ga 2/21

    Konkurrentenstreit, Rechtsweg

  • BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung Stellenbesetzung - Abschluss

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

  • LAG Bremen, 09.09.2020 - 1 Ta 19/20

    Abgrenzung zwischen bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher

  • LAG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 18/17

    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche einer gemeinsamen

  • ArbG Köln, 06.11.2020 - 6 Ga 91/20
  • LAG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 17/17

    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche einer gemeinsamen

  • LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

  • ArbG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 17/17
  • ArbG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 18/17
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