Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EGMR, 05.09.2017 - 61496/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32259
EGMR, 05.09.2017 - 61496/08 (https://dejure.org/2017,32259)
EGMR, Entscheidung vom 05.09.2017 - 61496/08 (https://dejure.org/2017,32259)
EGMR, Entscheidung vom 05. September 2017 - 61496/08 (https://dejure.org/2017,32259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BARBULESCU c. ROUMANIE

    Violation de l'article 8 - Droit au respect de la vie privée et familiale (Article 8-1 - Respect de la correspondance;Respect de la vie privée);Dommage matériel - demande rejetée (Article 41 - Dommage matériel;Satisfaction équitable);Préjudice moral - réparation ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BARBULESCU v. ROMANIA

    Violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8-1 - Respect for correspondence;Respect for private life);Pecuniary damage - claim dismissed (Article 41 - Pecuniary damage;Just satisfaction);Non-pecuniary damage - award (Article 41 - ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BARBULESCU v. ROMANIA - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8-1 - Respect for correspondence;Respect for private life);Pecuniary damage - claim dismissed (Article 41 - Pecuniary damage;Just satisfaction);Non-pecuniary damage - finding of ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Überwachung am Arbeitsplatz muss für Mitarbeiter transparent sein

  • heise.de (Pressebericht, 05.09.2017)

    Private Chats im Büro: Wann darf der Chef mitlesen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Überwachung privater Chats im Büro: Kontrolle muss vorhersehbar sein

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EGMR nennt Kriterien für zulässige Überwachung der Internetkommunikation am Arbeitsplatz - EGMR nennt Kriterien für zulässige Überwachung der Internetkommunikation am Arbeitsplatz

  • welt.de (Pressebericht, 05.09.2017)

    E-Mails und Chats: Ausspähen von Arbeitnehmern verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kriterien für die Überwachung von Mitarbeitern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine uneingeschränkte Überwachung privater E-Mails am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - Überwachung von Arbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Überwachung des Messenger-Accounts eines Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen privater Internetnutzung eines Arbeitnehmers unwirksam?

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Überwachung der Internetnutzung durch Arbeitgeber unzulässig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Das sagt der Experte zum Datenschutz-Urteil

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Überwachung privater E-Mails im Büro

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Selbst bei Verbot der privaten Internetnutzung kann Überwachung unzulässig sein

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Entlassung wegen privatem Surfen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Überwachung der E-Mail-Kommunikation von Arbeitnehmern muss Recht auf Privatleben beachten

Besprechungen u.ä.

  • juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Datenschutzrecht und Privatsphäre: Rechte des Einzelnen gestärkt

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 169
  • NZA 2017, 1443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Überdies ist zu beachten, dass gedeihliche Arbeitsvertragsbeziehungen von beiderseitigem Vertrauen getragen sein müssen (EGMR [Große Kammer] 5. September 2017 - 61496/08 - [B ă rbulescu/Rumänien] Rn. 121 aE).

    Damit sieht das nationale Recht ausreichende und angemessene Vorkehrungen gegen Missbrauch vor (vgl. EGMR [Große Kammer] 5. September 2017 - 61496/08 - [B ă rbulescu/Rumänien] Rn. 120, 121).

    Zwar stellt eine "berechtigte Privatheitserwartung" des Betroffenen einen beachtlichen Faktor im Rahmen der Interessenabwägung dar (…EGMR 9. Januar 2018 - 1874/13, 8567/13 - [López Ribalda ua./Spanien] Rn. 57; [Große Kammer] 5. September 2017 - 61496/08 - [B ă rbulescu/Rumänien] Rn. 119 - 122; vgl. auch Erwägungsgrund 47 zur Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung; DS-GVO]: "vernünftige Erwartungen").

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Rn. 53 (5) Bei der Interessenabwägung stellt eine "berechtigte Privatheitserwartung" des Betroffenen einen beachtlichen Faktor dar (…EGMR 9. Januar 2018 - 1874/13, 8567/13 - [López Ribalda ua./Spanien] Rn. 57; [Große Kammer] 5. September 2017 - 61496/08 - [Bărbule scu/Rumänien] Rn. 119 - 122; vgl. auch Erwägungsgrund 47 zur Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung; DS-GVO]: "vernünftige Erwartungen"), der selbst dann zugunsten des Nichtverarbeitungsinteresses des Arbeitnehmers den Ausschlag geben kann, wenn das Verarbeitungsinteresse des Arbeitgebers hoch ist.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme offen erfolgt und der Arbeitnehmer im Vorfeld darauf hingewiesen worden ist, welche legitimen Gründe eine Einsichtnahme in - vermeintlich - dienstliche Ordner und Dateien erfordern können (vgl. EGMR [Große Kammer] 5. September 2017 - 61496/08 - [Bărbule scu/Rumänien] Rn. 119 - 122), und dass er Ordner und Dateien durch eine Kennzeichnung als "privat" von einer Einsichtnahme ohne "qualifizierten" Anlass ausschließen kann (vgl. EGMR 22. Februar 2018 - 588/13 - [Libert/Frankreich]).

  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …

    Der EGMR hat zu der Überwachung des elektronischen Schriftverkehrs am Arbeitsplatz betont, dass Anlass und Ausmaß einer Kontrolle bzw. Überwachung möglichst im Vorhinein durch den Arbeitgeber transparent gemacht werden muss (vgl. EGMR 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulsecu/Rumänien] Rn. 121, 130, NZA 2017, 1443; hierzu auchNiemann JbArbR Bd. 55 S. 41, 66;… Conrad/Hausen in Auersdorff/Conrad Handbuch IT- und Datenschutzrecht 2. Aufl. § 37 Rn. 208).

    Ferner ist zu bewerten, ob ein Kontrollsystem hätte eingerichtet werden können, welches weniger stark in die Rechte der Betroffenen eingegriffen hätte (vgl. EGMR 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulsecu/Rumänien] Rn. 121, NZA 2017, 1443). Zwar muss gesehen werden, dass grundsätzlich ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers anzuerkennen ist, in die E-Mails zu schauen, da diese auch geschäftliche Inhalte aufweisen werden und der Arbeitgeber - z.B. bei einer Urlaubsvertretung - auch darauf angewiesen ist, Inhalte zur Kenntnis zu nehmen, um die Kontinuität der Arbeitsorganisation zu gewährleisten.

    Gleichwohl hat der EGMR entschieden, dass dies nicht dem Schutz des Persönlichkeitsrechts entgegenstünde, denn solche Anweisungen könnten das private soziale Leben am Arbeitsplatz nicht auf Null reduzieren (vgl. EGMR 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulsecu/Rumänien] Rn. 80, NZA 2017, 1443). Auch handelt es sich nicht deshalb um eine weniger schutzwürdige "offizielle" Korrespondenz, weil sie von dem Rechner des Arbeitgebers am Arbeitsplatzausging (vgl. EGMR 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulsecu/Rumänien] Rn. 73, NZA 2017, 1443)..

    Nichts anderes gilt, wenn die vertrauliche Kommunikation nicht in einem persönlichen Gespräch stattfand, sondern per E-Mail (vgl. EGMR 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulsecu/Rumänien] Rn. 74, NZA 2017, 1443; Kock/Dittrich DB 2013, 934, 937; Fuhlrott/Oltmanns NZA 2016, 785, 787; Bauer/Günther NZA 2013, 67, 68, letztere jeweils im Schwerpunkt zu Äußerungen über Facebook).

    Der Eingriff in den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG entfällt nicht dadurch, dass lediglich Verhaltensweisen am Arbeitsplatz erfasst werden (…vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1327; insbesondere zum elektronischen Schriftverkehr EGMR 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulsecu/Rumänien] Rn. 74, NZA 2017, 1443).

  • EuGH, 21.04.2026 - C-769/22

    Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …

    Rn. 439 Art. 8 EMRK umfasst und garantiert auch das Recht auf ein "soziales Privatleben", d. h. die Möglichkeit für den Einzelnen, seine soziale Identität zu entwickeln (vgl. in diesem Sinne EGMR, 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien, CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, § 70).
  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Einsichtnahme in die …

    § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF, und § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG sind eigenständige Erlaubnisnormen für die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis, wenn die Maßnahmen des Arbeitgebers zur Überwachung der Korrespondenz oder sonstiger Kommunikation von Arbeitnehmern von angemessenen und ausreichenden Garantien gegen Missbrauch begleitet werden (EGMR, Urteil vom 5. September 2017 - 61496/08 -, NZA 2017, 1443, 1446 "Barbulescu/Rumänien").
  • EuGH, 16.07.2026 - C-258/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klargestellt, dass für die Feststellung, ob diese Begriffe anwendbar sind, die berechtigte Erwartung in Bezug auf den Schutz und die Achtung des Privatlebens ein wichtiges, aber nicht notwendigerweise entscheidendes Kriterium ist (vgl. EGMR, 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien, CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, § 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit wurde im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien (CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, § 74), in dem es um von einem Arbeitsplatzcomputer aus versandte private Nachrichten ging, klargestellt, dass eine vom Arbeitgeber aufgestellte Regel, die den Arbeitnehmern vorschreibt, jegliche persönliche Aktivität am Arbeitsplatz zu unterlassen, und ihnen die Verwendung von Unternehmensressourcen zu persönlichen Zwecken untersagt, für die Einstufung als "Korrespondenz" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EMRK unerheblich ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 226/18

    Schadensersatz wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots - Mitarbeiterkontrolle - …

    Die Überwachung der E-Mails von Arbeitnehmern sei nicht zuletzt nach der Entscheidung des EGMR (05.09.2017 - 61496/08 - B.) nur nach vorheriger Ankündigung und nur bei einem berechtigten Arbeitgeberinteresse gerechtfertigt.

    Rn. 50 (2) Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache B. ./. Rumänien (EGMR 05.09.2017 - 61496/08 - NZA 2017, 1443) verweist, verkennt sie, dass wegen des Beschäftigtendatenschutzes eine Mitarbeiterkontrolle nicht vollkommen ausgeschlossen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-769/22

    Werte der Union: Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Ungarn gegen das …

    {FN:52} EGMR, 29. April 2002, Pretty/Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2002:0429JUD000234602, § 61); und 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien (CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, § 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23

    Imagens Médicas Integradas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuwiderhandlung …

    In seinem Urteil vom 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien (CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, § 74), in dem es um von einem Arbeitsplatzcomputer aus versandte private Nachrichten ging, hat der EGMR klargestellt, dass eine vom Arbeitgeber aufgestellte Regel, die den Arbeitnehmern vorschreibt, jegliche persönliche Aktivität am Arbeitsplatz zu unterlassen, und ihnen die persönliche Verwendung von Unternehmensressourcen untersagt, für die Einstufung als "Korrespondenz" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EMRK unerheblich ist.

    {FN:32} Vgl. EGMR, Urteile vom 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien (CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, §§ 72 und 73), und vom 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, § 32 a. E.).

  • LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17

    Wirksamkeit zweier Kündigungen und Streit über Weiterbeschäftigung und …

    Bei der Interessenabwägung stellt eine "berechtigte Privatheitserwartung" des Betroffenen einen beachtlichen Faktor dar (…EGMR vom 9. Januar 2018 - 1874/13, 8567/13 - [López Ribalda u. a../Spanien], Rn. 57; [Große Kammer] vom 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulescu/Rumänien], Rn. 119 - 122; vgl. auch Erwägungsgrund 47 zur Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung; DS-GVO]: "vernünftige Erwartungen"), der selbst dann zugunsten des Nichtverarbeitungsinteresses des Arbeitnehmers den Ausschlag geben kann, wenn das Verarbeitungsinteresse des Arbeitgebers hoch ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EGMR
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht