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Rechtsprechung
   BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16425
BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17 (https://dejure.org/2018,16425)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 5 AZR 377/17 (https://dejure.org/2018,16425)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 (https://dejure.org/2018,16425)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ausschlussfristen - gesetzlicher Mindestlohn

  • rechtsinformationen.bund.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ausschlussfristen - gesetzlicher Mindestlohn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG, § 3 S 1 MiLoG, § 1 TVG
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ausschlussfristen - gesetzlicher Mindestlohn

  • IWW
  • bag-urteil.com

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn - Ausschlussfristen

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe des Mindestlohns nicht von tariflicher Verfallklausel berührt

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausschlussfrist der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Verfall von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe des Mindestlohns aufgrund tarifvertraglicher Ausschlussfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - und die tariflichen Ausschlussfristen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - und die tarifvertraglichen Ausschlussfristen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Ausschlussfrist

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Ausschlussfrist für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann nicht gesetzlichen Mindestlohn umfassen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Auch kranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ausschlussfristen - Mindestlohn

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Mindestlohn kann auch durch Ausschlussfrist im Tarifvertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Ausschlussfrist für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umfasst nicht den gesetzlichen Mindestlohn

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn unterliegt keiner Ausschlussfrist

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn verfällt als Ersatzleistung nicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ausschlussfristen und Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen umfassen nicht den gesetzlichen Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Ausschlussfristen, die den Mindestlohn beschränken, sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Anspruch auf Mindestlohn verfällt nicht nach Ablauf tariflicher und arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist - Arbeitnehmer auch während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe des gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn - Ausschlussfristen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Besprechungen u.ä. (3)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -Ausschlussfristen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mindestlohn im Krankheitsfall und tarifliche Ausschlussfrist

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs in Höhe des Mindestlohns wegen Fristablaufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 163, 99
  • NJW 2018, 3472
  • ZIP 2018, 2383
  • NZA 2018, 1494
  • BB 2018, 2941
  • DB 2018, 2766
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Vielmehr entsteht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 iVm. §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG mit und für jede geleistete Arbeitsstunde (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, BAGE 155, 202;… seither st. Rspr., vgl. etwa BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 24;… 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 15 ff.).

    Es bezweckt die Existenzsicherung durch Arbeitseinkommen als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) und dient der Verbesserung der Stellung aller Arbeitnehmer und damit ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), indem es sie vor den Folgen einer unangemessen niedrigen Vergütung - auch im Hinblick auf ihre Alterssicherung - schützt (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 29 f., BAGE 155, 202).

    Denn der Mindestlohn soll auch die sozialen Sicherungssysteme entlasten (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 30 mwN, BAGE 155, 202), weil nicht existenzsichernde Arbeitsentgelte durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende "aufgestockt" werden können und negative Auswirkungen auf die Einnahmen der Sozialversicherung haben (vgl. BT-Drs. 18/1558 S. 28).

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Damit verbundene Beeinträchtigungen der Tarifautonomie sind verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber mit ihnen den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Belange bezweckt und wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03 und 1 BvR 2582/03 - zu C II 3 b aa der Gründe, BVerfGK 4, 356).

    Rn. 32 Unter Berücksichtigung des dem Gesetzgeber zustehenden Einschätzungs- und Prognosevorrangs (vgl. dazu BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 - zu C II 3 b bb (2) (b) der Gründe, BVerfGK 4, 356) ist das Konzept des Gesetzgebers nachvollziehbar, den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn umfassend zu schützen und auch der Gefahr eines Anspruchsverlusts durch das Versäumen tariflicher Ausschlussfristen, die in vielen Arbeitsverhältnissen zumindest kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln Anwendung finden, zu verhindern.

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung …

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Vielmehr entsteht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 iVm. §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG mit und für jede geleistete Arbeitsstunde (…BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, BAGE 155, 202;… seither st. Rspr., vgl. etwa BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 24; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 15 ff.).

    Das hiernach maßgebliche Entgeltausfallprinzip verlangt, den Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen, soweit nicht aus anderen Rechtsgründen ein höherer Vergütungsanspruch besteht (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 17 mwN).

  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (st. Rspr., zuletzt BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12 mwN), der nur dem gesetzlichen Verjährungsrecht unterliegt.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Denn Ausschlussfristen betreffen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht die durch das Entgeltfortzahlungsgesetz gestaltete Entstehung von Rechten des Arbeitnehmers und deren Inhalt, sondern nur deren zeitlichen Bestand (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu II der Gründe mwN, BAGE 115, 19).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Zweck des SokaSiG ist nach der Gesetzesbegründung die Sicherung des Fortbestands der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschlüssen vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 213 und 289) die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen mehrerer Fassungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) festgestellt hatte (BT-Drs. 18/10631 S. 3).
  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Vielmehr entsteht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 iVm. §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG mit und für jede geleistete Arbeitsstunde (…BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, BAGE 155, 202; seither st. Rspr., vgl. etwa BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 24;… 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 15 ff.).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Entgegen der Auffassung des Klägers reichte der Eingang des Schriftsatzes beim Arbeitsgericht am 12. Januar 2016 zur Fristwahrung nicht aus, weil § 167 ZPO auf die Wahrung einer in einem Tarifvertrag geregelten und durch einfaches Schreiben einzuhaltenden Ausschlussfrist keine Anwendung findet (BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 20 ff., BAGE 154, 252).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Die gesetzliche Anordnung der Geltung der Tarifnormen sollte "als weiterer Rechtsgrund neben die bestehenden allgemeinverbindlichen Tarifverträge" treten (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 41).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
    Dazu gehören alle Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen gegeneinander haben, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ankommt (…BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 17, BAGE 154, 93; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306).
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • LAG Hessen, 04.05.2017 - 19 Sa 1172/16

    Kein Verfall von Ansprüchen in Höhe des Mindestlohns, § 3 MiloG, § 14 BRTV

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt …

    Wie bei tariflichen Verfallklauseln bestand diesbezüglich nur eine Teilunwirksamkeit (vgl. hierzu BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 25, BAGE 163, 99; kritisch Münzel ZAT 2019, 4, 8).
  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Die Ausschlussfristenregelung ist jedenfalls insoweit unwirksam, als sie die Geltendmachung des Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn (§ 3 Satz 1 MiLoG) sowie Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 19 ff., BAGE 163, 99) und an gesetzlichen Feiertagen nach § 2 Abs. 1 EFZG (…BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 37 ff., BAGE 165, 205) jeweils in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschränkt.
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Entsprechende Vereinbarungen sind insoweit unwirksam, wobei die Norm selbst - ohne dass es eines Rückgriffs auf § 134 BGB bedürfte - die Unwirksamkeitsfolge anordnet (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 25 mwN).

    Denn diese betreffen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht die Entstehung von Rechten des Arbeitnehmers und deren Inhalt, sondern nur deren zeitlichen Bestand (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu II der Gründe mwN, BAGE 115, 19; 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 17).

    Denn im Fall tatsächlicher Arbeit hätte er - unbeschadet von Ausschlussfristen - jedenfalls den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (vgl. im Einzelnen BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 33 f.).

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