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   SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16   

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SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16 (https://dejure.org/2018,1801)
SG Landshut, Entscheidung vom 31.01.2018 - S 11 AS 624/16 (https://dejure.org/2018,1801)
SG Landshut, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - S 11 AS 624/16 (https://dejure.org/2018,1801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitnehmerstatus aufgrund der Beschäftigung als "Au Pair"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus aufgrund der Beschäftigung als "Au Pair"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Au-Pair-Tätigkeit kann unionsrechtlich Arbeitnehmerstellung begründen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch "Au-Pair" kann Arbeitnehmer sein

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Au-Pair-Verhältnis als Arbeitsverhältnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    »Au-Pair« kann Arbeitnehmerin sein

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Dies folgt aus einer an Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte des FreizügG/EU ausgerichteten Gesetzesauslegung (BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R -).

    Da es im vorliegenden Fall nach der Tätigkeit als "Au-Pair" vor dem Erreichen der Jahresfrist eine allenfalls kurzfristige Unterbrechung von wenigen Tagen gab, gibt es keinen Anlass der Frage nachzugehen, ob der am Integrationsgedanken orientierten Zielsetzung des Gesetzes in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU auch dann noch entsprochen wäre, wenn in Addition zahlreicher kurzfristiger oder durch längere Zeiten unterbrochener Beschäftigungsverhältnisse es nur auf längere Sicht und eher zufällig zu einer Tätigkeit von "mehr als einem Jahr" käme (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - im Falle einer 15-tägigen Unterbrechung).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist in erster Linie nach den objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnissen im streitigen Zeitraum zu beurteilen (zum Folgenden ausführlich BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R - m.w.N.).

    Die Ausschlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfordert eine "fiktive Prüfung" des Grundes bzw. der Gründe des Aufenthaltsrechts am Maßstab des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) und ggf. des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die von der Rechtsprechung des BSG geforderte positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" i.S. von § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen der Klägerin bzw. nicht aus einem in ihrem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von ihrer Seite gerechtfertigt ist (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 LB 22/13 -, m.w.N.).
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - frühzeitiger Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Der streitige Zeitraum beginnt mit der Antragstellung am 15.09.2016 als dem "Türöffner" für das Verwaltungsverfahren (vgl. BSG vom 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R) und endet am 30.11.2016, da die Klägerin einen erneuten Antrag am 27.12.2016 gestellt hatte, woraufhin der Beklagte der Klägerin mit Bescheid vom 16.01.2017 Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum Dezember 2016 bis Juni 2017 bewilligte.
  • SG Aachen, 24.06.2016 - S 14 AS 525/16

    Feststellung der Hilfebedürftigkeit nach den Einkommens- und

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Ab einer Arbeitsstundenzahl von zehn Wochenstunden ist in aller Regel von einem Arbeitsverhältnis auszugehen (vgl. SG Aachen, Beschluss vom 24. Juni 2016 - S 14 AS 525/16 ER -, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14

    Vorläufige Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Bereits die Gewährung von Kost und Logis kann ausreichen, wenn dieses im Verhältnis zu Art und Umfang der Tätigkeit nicht völlig unangemessen ist (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 - C-196/87 - Rechtssache van State - Hausmeistertätigkeit; Urteil vom 24. Januar 2008 - C-294/06 - Au-Pair mit zusätzlicher Vergütung von ca. 103 EUR wöchentlich; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. November 2014 - L 8 SO 306/14 B ER -, m.w.N).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 5/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Da der Beklagte bereits wegen des einstweiligen Rechtschutzes teilweise geleistet hat und deshalb insoweit nicht erneut zur Leistung verurteilt werden kann, muss lediglich der Rechtsgrund der Zahlung (Zuschuss statt vorläufige Leistung) verändert werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 5/09 R - für den Fall des Darlehens).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Bereits die Gewährung von Kost und Logis kann ausreichen, wenn dieses im Verhältnis zu Art und Umfang der Tätigkeit nicht völlig unangemessen ist (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 - C-196/87 - Rechtssache van State - Hausmeistertätigkeit; Urteil vom 24. Januar 2008 - C-294/06 - Au-Pair mit zusätzlicher Vergütung von ca. 103 EUR wöchentlich; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. November 2014 - L 8 SO 306/14 B ER -, m.w.N).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Diese Maßgaben konkretisierend muss die Vergütung in einem Arbeitsverhältnis nicht unterhaltssichernd sein (EuGH, Urteil vom 03. Juni 1986 - C-139/85 - Rechtssache Kempf; Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 - Rechtssache Genc), sie darf aber nicht nur symbolischen Charakter haben.
  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16
    Bereits die Gewährung von Kost und Logis kann ausreichen, wenn dieses im Verhältnis zu Art und Umfang der Tätigkeit nicht völlig unangemessen ist (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 - C-196/87 - Rechtssache van State - Hausmeistertätigkeit; Urteil vom 24. Januar 2008 - C-294/06 - Au-Pair mit zusätzlicher Vergütung von ca. 103 EUR wöchentlich; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. November 2014 - L 8 SO 306/14 B ER -, m.w.N).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

  • SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch eines Unionsbürgers auf Leistungen der

    Von Teilen der Rechtsprechung wird eine eigenständige Bescheinigung der AA zur Freiwilligkeit/Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit daher sogar als entbehrlich angesehen, wenn die für die Leistungsgewährung zuständigen Behörden keine Grundlage für eine Sanktion oder Sperrzeit haben (OVG Schleswig-Holstein vom 26.6.2014 - 4 LB 22/13; SG Landshut vom 31.1.2018 - S 11 AS 624/16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2019 - L 18 AL 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren: Gewährung von Prozesskostenhilfe; hinreichende

    Vorhandene Rspr geht hier einerseits davon aus, dass eine gesonderte Bestätigung der Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die BA gar nicht erforderlich sei, sondern die Tatsachengerichte im Rahmen der Anwendung § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw Satz 2 FreizügG/EU bei Streitigkeiten über die Gewährung von Arbeitslosengeld II insoweit eigene Feststellungen zu treffen hätten bzw diese sogar entbehrlich seien, wenn die für die Leistungsgewährung zuständigen Behörden keine Grundlage für eine Sanktion oder Sperrzeit hätten (vgl Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 LB 22/13 - juris; SG Landshut, Beschluss vom 31. Januar 2018 - S 11 AS 624/16 - juris).
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