Rechtsprechung
| LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GWB § 1, § 2, § 33 Abs. 1; AEUV Art. 101 Abs. 1, Abs. 3
Unzulässigkeit von auf Google vorbehaltenen Infoboxen des Bundesgesundheitsministeriums - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Netdoktor gegen BRD und Google: Vereinbarung über Knowledge Panels kartellrechtswidrig
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Knowledge Panels - Vereinbarung zwischen der BRD und Google kartellrechtswidrig
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - damm-legal.de (Kurzinformation)
Vereinbarung von Gesundheitsministerium und Google, "Knowledge Panels" bevorzugt einzublenden, ist rechtswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Vereinbarung zwischen Bundesrepublik Deutschland und Google über Knowledge Panels kartellrechtswidrig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Kooperation von Google und BMG
- lto.de (Kurzinformation)
Google darf Infoportal des Gesundheitsministeriums nicht bevorzugen
- lto.de (Kurzinformation, 09.04.2021)
Streit um Gesundheitsportal des Bundes: Google zieht Berufung vor dem OLG München zurück
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Portal-Kooperation zwischen Google und Gesundheitsministerium verboten
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Info-Boxen des Gesundheitsministeriums auf Google unzulässig
- haufe.de (Kurzinformation)
Google darf Gesundheitsportal des Gesundheitsministeriums nicht bevorzugen
- haufe.de (Kurzinformation)
Google darf Gesundheits-Infos von "gesund.bund.de" nicht automatisch auf Platz 1 ranken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit von auf Google vorbehaltenen Infoboxen des Bundesgesundheitsministeriums; Rechtmäßigkeit Wettbewerbsbeschränkung gemäß § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV; Einstufung des Bundesgesundheitsministeriums im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gesundheitsportals als ...
- bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
NetDoktor.de gegen gesund.bund.de und Google
Sonstiges
- netdoktor.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
NetDoktor: Eilantrag gegen Google und Bund erfolgreich
Papierfundstellen
- MDR 2021, 505
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Danach gilt jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts (EuGH 23.4.1991, Rs. C-41/90, Slg. 1991, I-1979 Rn. 21 "Höfner und Elser";… EuGH 10.9.2009, Rs. C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237 Rn. 54 "Akzo Nobel";… Immenga/Mestmäcker/Zimmer, 6. Aufl. 2019, AEUV Art. 101 Abs. 1 Rn. 9).Rn. 79 Der Betrieb von Gesundheitsportalen ist in der Vergangenheit nicht ausschließlich durch öffentliche Einrichtungen erfolgt und muss auch nicht generell notwendigerweise durch solche Einrichtungen erfolgen (vgl. EuGH Urteil vom 23.04.1991 - Rs C-41/90 - Rz. 22).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15
Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches …
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Rn. 75 Ein wirtschaftliches Handeln liegt grundsätzlich in jeder selbständigen Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen gegen Entgelt auf einem bestimmten Markt anzubieten (vgl. OLG Düsseldorf NZKart 2017, 247, 250 m.w.N.).Rn. 76 Keinen wirtschaftlichen Charakter, der die Anwendung des Kartellrechts rechtfertigen würde, haben dagegen Tätigkeiten, die in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erfolgen (vgl. EuGH, Urteile v. 19. Januar 1994 - C-364/92, Slg. 1994, I-43 - SAT-Fluggesellschaft; OLG Düsseldorf NZKart 2017, 247, 250 m.w.N., beck-online).
- OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Zwar kommt im Bereich des Privatrechts grundsätzlich auch die Androhung von Ordnungshaft, die an Behördenvertretern zu vollstrecken wäre, in Betracht (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2018, 461, 463 - WarnWetterApp).
- OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Rn. 116 Die Verfügungsklägerin hat die sich aus diesen Umständen ergebende Dringlichkeit nicht dadurch widerlegt, dass sie nicht alles in ihrer Macht stehende getan hat, um einen möglichst baldigen Erlass der einstweiligen Verfügung zu erreichen (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 07.09.2020 - VI-U (Kart) 4/20 - NZKart 2020, 545, 546). - EuGH, 10.09.2009 - C-97/08
Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Danach gilt jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts (…EuGH 23.4.1991, Rs. C-41/90, Slg. 1991, I-1979 Rn. 21 "Höfner und Elser"; EuGH 10.9.2009, Rs. C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237 Rn. 54 "Akzo Nobel";… Immenga/Mestmäcker/Zimmer, 6. Aufl. 2019, AEUV Art. 101 Abs. 1 Rn. 9). - EuGH, 19.01.1994 - C-364/92
SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Rn. 76 Keinen wirtschaftlichen Charakter, der die Anwendung des Kartellrechts rechtfertigen würde, haben dagegen Tätigkeiten, die in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erfolgen (vgl. EuGH, Urteile v. 19. Januar 1994 - C-364/92, Slg. 1994, I-43 - SAT-Fluggesellschaft; OLG Düsseldorf NZKart 2017, 247, 250 m.w.N., beck-online). - EuGH, 26.03.2009 - C-113/07
Selex Sistemi Integrati / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 82 EG …
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Soweit dagegen eine öffentliche Einheit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die von der Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse losgelöst werden kann, handelt sie in Bezug auf diese Tätigkeit als Unternehmen (vgl. EuGH, Urteile v. 26. März 2009 - C-113/07, Slg. 2009, I-2207, Rzn. 71 ff. - Selex Sistemi Integrati/Kommission;… v. 12. Juli 2012 - C-138/11, WuW/E EU-R 2472, Rz. 38 - Compass-Datenbank;… OLG Düsseldorf a.a.O.). - EuGH, 12.07.2012 - C-138/11
Compass-Datenbank - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Unternehmensbegriff - Daten …
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Soweit dagegen eine öffentliche Einheit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die von der Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse losgelöst werden kann, handelt sie in Bezug auf diese Tätigkeit als Unternehmen (vgl. EuGH, Urteile v. 26. März 2009 - C-113/07, Slg. 2009, I-2207, Rzn. 71 ff. - Selex Sistemi Integrati/Kommission; v. 12. Juli 2012 - C-138/11, WuW/E EU-R 2472, Rz. 38 - Compass-Datenbank;… OLG Düsseldorf a.a.O.). - LG Hamburg, 21.01.2021 - 324 O 462/20
Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit hinsichtlich des …
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Rn. 60 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Verfügungsbeklagten zuletzt vorgelegten Beschluss des Landgerichts Hamburg v. 21.01.2021 (324 O 462/20), denn anders als dort geht es vorliegend nicht um konkrete Inhalte des NGP, die vor dem Hintergrund ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion zu beurteilen wären, sondern um die Platzierung des Portals im Wettbewerb. - OLG Düsseldorf, 13.07.1982 - 2 U 54/82
Auszug aus LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann jederzeit auch nach Beginn der mündlichen Verhandlung ohne Einwilligung der Gegenseite zurückgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.1982 - 2 U 54/82 - NJW 1982, 2452; Musielak/Voit, ZPO, 17. Auf. - LG München I, 31.07.2019 - 37 O 8496/18
Kein kartellrechtlicher Anspruch gegen Stadt auf Lizenz zur Weitergabe der …
- LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 79/21
Portal "gesund.bund.de": Landgericht untersagt nationales Gesundheitsportal
Rn. 57 Nachdem der Beklagten in einem mit der Fa. G.de GmbH geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht München durch Urteil vom 10.02.2021 (Az. 37 O 15721/20, Anl. K5, Bl. 115 ff. d.A. und Anl. B3, Bl. 937 ff. d.A.) im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt worden ist, "der A B Ltd. Inhalte des Portals E.F.de zu dem Zweck zur Verfügung zu stellen sowie deren Verwendung zu dem Zweck zu gestatten, diese Knowledge-Panels mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, wenn dies geschieht wie durch die den Inhalten der Webseite der Verfügungsbeklagten (http://gesund.bund.de) vorbehaltene Anzeige in Knowledge Panels und einer Verlinkung" und sie diese einstweilige Verfügung als endgültige Regelung am 12.03.2021 anerkannt hat (Anl. B4, Bl. 967 d.A.), haben die Parteien den Klageantrag zu I.) übereinstimmend für erledigt erklärt und die Beklagte insoweit Kostenübernahme erklärt.
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