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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2607
LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21 (https://dejure.org/2022,2607)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.02.2022 - 13 S 31/21 (https://dejure.org/2022,2607)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 13 S 31/21 (https://dejure.org/2022,2607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Sachverständigenkosten, Maßgeblichkeit der Schadenshöhe, Schadengutachten, Unfallschadenregulierungr

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 632 Abs 2 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 18 StVG, § 115 Abs 1 Nr 1 VVG
    Ermittlung der zu erstattenden Kosten des Schadensgutachters bei Fehlen einer Preisvereinbarung

  • verkehrslexikon.de

    Maßgeblichkeit der zutreffend ermittelten Schadenshöhe für das Grundhonorar des Schadengutachters

  • RA Kotz

    Schadengutachten - Schadenshöhe falsch - Gutachterkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur die zutreffend ermittelte Schadenshöhe ist für das Honorar maßgeblich!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie ermitteln sich die Sachverständigenkosten? - Falsche Ermittlung der Schadenshöhe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ermittlung der zu erstattenden Kosten des Schadensgutachters bei Fehlen einer Preisvereinbarung

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab, ist der von dem Schadengutachter ermittelte Schadensaufwand nur dann maßgeblich, wenn er zutreffend ermittelt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).

    Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei sich aus dem Wirtschaftsgebot allerdings eine Obliegenheit zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle der bei Vertragsabschluss geforderten bzw. später berechneten Preise ergibt (vgl. BGH, vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).

    Die Höhe des zu erstattenden Grundhonorars lässt sich damit erst nach Feststellung der zutreffenden Schadenshöhe beziffern, wenn diese wie hier im Streit steht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).

    Grundsätzlich setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zudem voraus, dass dem Schadengutachter eine Nacherfüllungsfrist gesetzt wurde, sofern nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693).

  • BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung - wie hier - zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16, NJW 2017, 1875).

    Rn. 10 4. Dabei kann bei Fehlen einer Preisvereinbarung der für die Erstellung des Gutachtens erforderliche Aufwand in Höhe der gemäß § 632 Abs. 2 BGB üblichen Vergütung für einen Kraftfahrzeugsachverständigen geschätzt werden, da der verständige Geschädigte in diesem Fall davon ausgehen wird, dass dem Sachverständigen die übliche Vergütung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 aaO).

    Kammerbekannt rechnen Schadengutachter im Gerichtsbezirk ihr Grundhonorar üblicherweise nach der BVSK ab, sodass dieses anhand der BVSK geschätzt werden kann (unbeanstandet gelassen von BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 aaO).

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Soweit der Gerichtssachverständige ausgeführt hat, unter Berücksichtigung der aktuellen Stundenverrechnungssätze und Ersatzteilpreise ergäben sich Reparaturkosten von 3.386,54 Euro netto, ist dies hier unerheblich, da die Beklagte den Schaden zutreffend ermittelt und bereits mit der Zahlung im Januar 2019 vollständig ausgeglichen hat, so dass die damals geltenden Preise maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Für die Nebenkosten mit Ausnahme der Fahrkosten kann nach der von dem Bundesgerichtshof nicht beanstandeten (vgl.BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092) Rechtsprechung der Kammer das JVEG als Schätzgrundlage herangezogen werden.
  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Zu den Darlegungs- und Beweisanforderungen im Verkehrsunfallprozess beim …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Der Schädiger hat daher grundsätzlich auch die Sachverständigenkosten für ein unbrauchbares Gutachten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat die Unbrauchbarkeit selbst verschuldet (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2021, 1468; OLG München, DAR 21, 90; OLG Naumburg, DV 2019, 167; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 -, juris und NZV 2019, 207; OLG Saarbrücken, VersR 2019, 561; OLG Köln, VersR 2012, 1008; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 -, juris).
  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Rn. 20 8. Der Kläger kann ferner nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen, die aus dem Wert der berechtigten Forderung - hier jedenfalls 685, 44 Euro - zu ermitteln sind (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 95).
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Rn. 20 8. Der Kläger kann ferner nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen, die aus dem Wert der berechtigten Forderung - hier jedenfalls 685, 44 Euro - zu ermitteln sind (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 95).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Dem Kläger steht gemäß §§ 13, 14 RVG, Nrn. 2300, 7002, 7008 VV RVG eine 1, 3 Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - VI ZR 279/13, NZV 2014, 507 mwN) in Höhe von 104,- Euro zzgl.
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Rn. 9 3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet der von dem Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrundeliegenden getroffenen Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, da sich in ihm die beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig niederschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18, NJW 2020, 1001).
  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 104/19

    Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands (hier: Kosten eines …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21
    Fehlt es - wie hier - sowohl an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung als auch an einer plausiblen Honorarvereinbarung und einer damit korrespondierenden Rechnung, ist die Höhe der erforderlichen Kosten unabhängig von der Rechnung und Vereinbarung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 104/19, VersR 2020, 245).
  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2021 - 13 S 26/20

    Dürfen Wohnungseigentümer ungeprüft unzulässige bauliche Veränderungen billigen?

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei …

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

  • OLG Hamm, 21.12.2016 - 11 U 54/15

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zur …

  • OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers; …

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 84/18

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2018 - 1 U 64/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen …

  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren …

  • LG Saarbrücken, 20.06.2024 - 13 S 100/23

    Klage aus abgetretenem Recht auf Zahlung von restlichen Sachverständigenkosten …

    Soweit das Erstgericht für die Ermittlung der Erforderlichkeit des Grundhonorars die Honorarbefragung der BVSK 2020 herangezogen und ausgeführt hat, eine Überhöhung sei nicht festzustellen, soweit das begehrte Honorar den Korridor HB V nicht übersteigt, steht dies in Übereinstimmung mit der vom Bundesgerichtshof gebilligten, ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. Kammerurteile vom 6. Februar 2015 - 13 S 185/14 -, juris, vom 17. November 2017 - 13 S 45/17 -, juris…, vom 9. November 2018 - 13 S 67/18 -, Rn. 12, juris und vom 10. Februar 2022 - 13 S 31/21 -, juris) und ist von dem nach § 287 ZPO eröffneten richterlichen Schätzungsermessen gedeckt.
  • LG Saarbrücken, 14.03.2024 - 13 S 35/23

    Anspruch auf Zahlung der Sachverständigenkosten für die Erstellung eines …

    Soweit das Erstgericht für die Ermittlung der Erforderlichkeit des Grundhonorars die Honorarbefragung der BVSK 2020 (vgl. Bl. 7 d. A.) und dort den Honorarkorridor III herangezogen hat, steht dies in Übereinstimmung mit der vom Bundesgerichtshof gebilligten, ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. Kammerurteile vom 29. Juli 2013 - 13 S 41/13 -, juris; vom 6. Februar 2015 - 13 S 185/14 -, juris, vom 17. November 2017 - 13 S 45/17 -, juris und vom 10. Februar 2022 - 13 S 31/21 -, juris) und ist von dem nach § 287 ZPO eröffneten richterlichen Schätzungsermessen gedeckt.
  • LG Gießen, 07.12.2022 - 2 O 38/22
    Die Höhe des zu erstattenden Grundhonorars lässt sich damit erst nach Feststellung der zutreffenden Schadenshöhe beziffern (LG Saarbrücken, Urteil vom 11. Februar 2022 - 13 S 31/21 -, Rn. 10 - 12, juris).
  • LG Saarbrücken, 19.11.2024 - 13 S 56/24

    Umfang der Berufungsbegründung; Bemessung des Grundhonorars bei …

    Rn. 8 c) Fehlt es - wie hier - sowohl an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung als auch an einer Honorarvereinbarung zwischen Geschädigtem und Sachverständigen, kann der für die Erstellung des Gutachtens erforderliche Aufwand in Höhe der gem. § 632 Abs. 2 BGB üblichen Vergütung für einen Kraftfahrzeugsachverständigen geschätzt werden, da der verständige Geschädigte in diesem Fall davon ausgehen wird, dass dem Sachverständigen die übliche Vergütung zusteht (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 -, juris, Rn. 14; Kammerurteil vom 11. Februar 2022 - 13 S 31/21 -, Rn. 9, juris).
  • AG Bergisch Gladbach, 16.03.2023 - 61 C 229/22
    Maßgebliche Größe für die Ableitung der Höhe des Honorars ist der vom Sachverständigen ermittelte Schadensaufwand aber nur, wenn er zutreffend ermittelt ist (…BGH Urteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17 -, Rn. 25; vgl. auch im Anschluss LG Düsseldorf…, Urteil vom 09.08.2018 - 19 S 34/18 - Rn. 16; LG Saarbrücken, Urteil vom 11.02.2022 - 13 S 31/21 - Rn. 11;… Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB, Stand: 27.05.2022, Rn. 241).
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