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   ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21   

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ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21 (https://dejure.org/2022,5983)
ArbG Köln, Entscheidung vom 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21 (https://dejure.org/2022,5983)
ArbG Köln, Entscheidung vom 23. März 2022 - 18 Ca 6830/21 (https://dejure.org/2022,5983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 8 Abs. 1 GrCH; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 138 Abs. 3 ZPO;; Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, Abs. 3 S. 1 lit. b DS-GVO iVm. § 3 BDSG;; § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG; § 626 Abs. 1 BGB

  • IWW

    Art. 8 Abs. 1 GrCH; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 138 Abs. 3 ZPO;; Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, Abs. 3 S. 1 lit. b DS-GVO iVm. § 3 BDSG;; § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG; § 626 Abs. 1 BGB
    GrCH, GG, ZPO, DS-GVO, IfSG, BGB

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse (17)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Entgegen der DSGVO oder anderweitig datenschutzwidrig erlangte Tatsachen können einem Verwertungsverbot im Prozess unterliegen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gefälschter Impfausweis kann den Job kosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen gefälschten Impfpasses möglich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kann die Vorlage eines gefälschten Impfausweises den Job kosten?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Impfnachweis gefälscht - Kundenbetreuerin wurde von der Arbeitgeberin fristlos entlassen: Kündigung ist wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Vorlage eines gefälschten Impfpasses beim Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht/Kündigung - Ist eine Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises wirksam?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gefälschter Impfausweis rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber wegen Vorlage eines gefälschten Impfnachweises zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gefälschter Impfausweis kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung für gefälschten Impfausweis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Impfpass - Datenschutz verhindert nicht fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gefälschter Impfausweis

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 298

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21

    Arbeitsvertragskündigung - Vorlage eines gefälschten Impfausweises

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Dies gilt in gesteigertem Maße bei erheblichen Gesundheitsgefahren (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2022 - 11 Ca 5388/21 -, Rn. 24, juris mwN).

    Insbesondere durch die Wahrnehmung von Präsenzterminen auch in Pflegeeinrichtungen unter Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Impfschutzes hat die Klägerin schwerwiegend gegen die ihr zumutbare Verpflichtung zur bestmöglichen Bewahrung der Kunden der Beklagten vor einer Infektion verstoßen (vgl. die Wertung bei ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2022 - 11 Ca 5388/21 -, Rn. 28 unter Hinweis auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 11d IfSG aF).

    (b) Schließlich hat die Klägerin dadurch flagrant pflichtwidrig gehandelt, dass sie der Beklagten am 03.12.2021 einen Impfnachweis in dem Wissen vorlegte, dass die darin enthaltenen Angaben unzutreffend sind (vgl. wiederum die Wertung bei: ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2022 - 11 Ca 5388/21 -, Rn. 20, juris).

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Sieht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einem - ggf. wahrheitswidrigen - Bestreiten des gegnerischen Sachvortrags ab, bewirkt ein Sachvortragsverwertungsverbot, dass das inkriminierte Vorbringen des Arbeitgebers gleichwohl als bestritten zu behandeln ist (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 16).

    Nur dann, wenn die fragliche Maßnahme nach diesen Bestimmungen nicht erlaubt gewesen sei, müsse gesondert geprüft werden, ob die Verwertung gewonnener Erkenntnisse im Prozess einen Grundrechtsverstoß durch das Gericht darstellen würde (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 15 mwN).

    Im Rahmen der danach vorzunehmenden umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Abwägung der aus Art. 7 und Art. 8 GRCh bzw. Art. 2 Abs. 1 iVm. 1 Abs. 1 GG folgenden Rechte besteht Raum und Relevanz für die auch nach der bisherigen Rechtsprechung vorgenommene datenschutzrechtliche Vorprüfung der außerprozessualen Erkenntnisgewinnung (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 47; Schindler DRiZ 2021, 370, 373; Frank/Heine, BB 2021, 884, 885; Tiedemann, ZD 2019, 230, 231).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Selbst wenn sie als Kündigungsgrund ausschließlich auf den Verdacht der vorsätzlichen Täuschung abgestellt hätte - was die Kammer so nicht verstanden hat - stünde dies einer Bewertung der Kündigung als gerechtfertigt im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB aufgrund der erwiesenen Tat nicht entgegen (st. Rspr. - vgl. nur BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 -, BAGE 146, 303-322, Rn. 39 mwN; LAG Hamm [Westfalen], Urteil vom 24. Oktober 2019 - 17 Sa 1038/18 -, Rn. 63, juris).
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung während eines Kündigungsschutzverfahrens ist regelmäßig als unechter Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit dem Bestandsschutzantrag zu verstehen (BAG, Urteil vom 07. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 -, Rn. 62, juris).
  • LAG Hamm, 24.10.2019 - 17 Sa 1038/18

    Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer - fristlose Kündigung einer

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Selbst wenn sie als Kündigungsgrund ausschließlich auf den Verdacht der vorsätzlichen Täuschung abgestellt hätte - was die Kammer so nicht verstanden hat - stünde dies einer Bewertung der Kündigung als gerechtfertigt im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB aufgrund der erwiesenen Tat nicht entgegen (st. Rspr. - vgl. nur BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 -, BAGE 146, 303-322, Rn. 39 mwN; LAG Hamm [Westfalen], Urteil vom 24. Oktober 2019 - 17 Sa 1038/18 -, Rn. 63, juris).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Aus der besonderen Gewichtigkeit des Vertrauensbruchs folgt, dass der Ausspruch einer Abmahnung der Beklagten keine ausreichende Gewähr für die zukünftige Rechts- und Pflichtentreue der Klägerin geboten hätte (vgl. zum grds. Vorrang einer Abmahnung nur: BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 30, juris).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. nur BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 -, Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    (a) Allerdings können Verstöße gegen das Recht auf den durch Art. 8 Abs. 1 GRCh gebotenen Schutz der personenbezogenen Daten bzw. das aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 -, BVerfGE 128, 1-90, Rn. 150 ff. mwN) zu prozessualen Verwertungsverboten führen:.
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 -, Rn. 44, juris).
  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

    Auszug aus ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21
    Auf eine nicht gerechtfertigte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen Privaten darf kein verfassungswidriger Grundrechtseingriff durch ein Staatsorgan "aufgesattelt" werden (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urteil vom 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, Rn. 28, juris mwN).
  • LAG Düsseldorf, 04.10.2022 - 3 Sa 374/22

    Corona; 3G-Nachweis; Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfnachweises

    Diese Rechtsansicht der Berufungskammer geht einher mit allen bislang zum Thema veröffentlichten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen und dem hierzu ergangenen Schrifttum und kann somit als allgemeine Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bezeichnet werden (vgl. insoweit ArbG Siegburg vom 23.06.2022 - 3 Ca 2171/21, juris, Rz. 18; ArbG Berlin vom 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21, juris, Rz. 76 ff.; ArbG Hamburg vom 31.03.2022 - 4 Ca 323/21, juris, Rz. 33 ff.; ArbG Köln vom 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21, juris, Rz. 41; ArbG Bielefeld vom 04.03.2022 - 1 Ca 2208/21, juris, Rz. 47 ff. mit Anm. Busch, jurisPR-ArbR 24/2022, Anm. 9; ArbG Düsseldorf vom 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21, juris, Rz. 25 ff. mit Anm. Bissels/Prokop, jurisPR-ArbR 28/2022, Anm. 6; Pieper, NZA-RR 2022, 449, 450 ff.; Kleinebrink, DB 2022, 392, 397; Seel, öAT 2022, 155, 157 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 8 Sa 310/22

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Verwendung eines

    Die darin zutage getretene vorsätzliche und zielgerichtete Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten wiegt so schwer, dass sie grundsätzlich sogar von der Beklagten als "an sich" wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung hätte in Betracht gezogen werden können (vgl. dazu die zahlreichen einschlägigen Urteile, etwa LAG Düsseldorf 04.10.2022 - 3 Sa 374/22 - Rn. 39; ArbG Hamburg 31.03.2022 - 4 Ca 323/21 - Rn. 23; ArbG Bielefeld 04.03.2022 - 1 Ca 2208/21 - Rn. 40, 46; ArbG Koblenz 04.05.2022 - 7 Ca 20/22 - Rn. 11 ; ArbG Düsseldorf 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21 - Rn. 18; ArbG Siegburg 23.06.2022 - 3 Ca 2171/21 - Rn. 14; ArbG Mannheim 15.06.2022 - 2 Ca 25/22 - Rn. 45; ArbG Berlin 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21 - Rn. 81 ff.; ArbG Köln 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21 - Rn. 41, juris).

    Aus der Interessenwahrungspflicht folgt insbesondere die Pflicht des Arbeitnehmers, in den Grenzen seiner Möglichkeiten und der Zumutbarkeit, einen dem Betrieb oder den anderen Arbeitnehmern des Betriebs drohenden Schaden zu verhindern; dies gilt in gesteigertem Maße bei erheblichen Gesundheitsgefahren (LAG Schleswig-Holstein 08.10.2008 - 6 Sa 158/08 - Rn. 54; LAG Rheinland-Pfalz 14.04.2005 - 11 Sa 810/04 - Rn. 79; ArbG Düsseldorf 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21 - Rn. 22; ArbG Köln 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21 - Rn. 37; ArbG Hamburg 31.03.2022 - 4 Ca 323/21 - Rn. 25; ArbG Berlin 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21 - Rn. 76, juris).

    Erst Recht musste ihm daher einleuchten, dass eine Täuschung hierüber durch Verwendung eines gefälschten Impfnachweises - insbesondere wegen der damit verbundenen, zumindest abstrakten Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeiter (dies betonen ArbG Köln 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21 - Rn. 38, 41; ArbG Neumünster 04.08.2022 - 1 Ca 88b/22 - Rn. 34, 37, 42; ArbG Mannheim 15.06.2022 - 2 Ca 25/22 - Rn. 70, juris) - nicht toleriert würde und sein Verhalten das Vertrauen der Beklagten in seine Redlichkeit zerstören musste.

  • ArbG Mannheim, 15.06.2022 - 2 Ca 25/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2-Testnachweises

    a) Ebenso wie die Vorlage einer Kopie eines gefälschten Impfausweises in der Absicht über die Erfüllung der Nachweispflicht aus § 28b Abs. 1 IfSG zu täuschen als arbeitsvertragliche Nebenpflichtverletzung "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (ArbG Köln 23. März 2022 - 18 Ca 6830/21 - Rn. 37 ff., juris; ArbG Bielefeld 4. März 2022 - 1 Ca 2208/21 - Rn. 53, juris; ArbG Düsseldorf 18. Februar 2022 - 11 Ca 5388/21 - Rn. 20-28, juris; siehe auch Kleinebrink, DB 2022, 392, 396, und Müller/Becker, ArbRAktuell 2021, 683, 686), trifft dies auch auf den hier vorliegenden Pflichtverstoß zu.
  • ArbG Bielefeld, 06.10.2022 - 1 Ca 948/22

    Ärztin in Weiterbildung, gefälschter Covid-19- Impfnachweis

    Die Vorlage eines gefälschten Impfnachweises in der Absicht, die Nachweispflicht des § 8b Abs. 1 IfSG zu umgehen, ist "an sich" dazu geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. ArbG Bielefeld v. 04.03.2022 - 1 Ca 2208/22 Rn. 47; ArbG Düsseldorf v. 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21 Rn. 25 m.w.N.; ArbG Koblenz vom 09.03.2022 - 7 Ca 2518/21 und vom 04.05.2022 - 7 Ca 20/22 Rn. 13); ArbG Köln vom 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21).
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