Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Beobachtung der Sammlungsbewegung "Der Flügel" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall sowie erwiesen extremistische Bestrebung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 21 GG, Art 101 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
Beobachtung der Sammlungsbewegung "Der Flügel" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall sowie erwiesen extremistische Bestrebung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Beobachtung der Sammlungsbewegung "Der Flügel" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall sowie erwiesen extremistische Bestrebung
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall", der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" durch das BfV
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall", der Beobachtung ihrer internen Sammlungsbewegung "Der Flügel" und ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" durch das BfV
- lto.de (Kurzinformation)
Revision nicht zugelassen: Urteile zur AfD-Einstufung als Verdachtsfall rechtskräftig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die AfD, der Verfassungsschutz - und das Bundesverwaltungsgericht
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Rechtsweg ausgeschöpft: AfD bleibt extremistischer Verdachtsfall
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Pressekommentar)
Ist dieser Gerichtsbeschluss der Schlüssel zum AfD-Verbot?
Verfahrensgang
- VG Köln, 26.01.2021 - 13 L 105/21
- VG Köln, 27.01.2021 - 13 L 105/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 5 B 163/21
- VG Köln, 05.03.2021 - 13 L 105/21
- BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21
- VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2023 - 5 B 757/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 5 B 757/23
- VG Köln, 05.10.2023 - 13 L 1907/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1218/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2024 - 5 A 1218/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1218/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1218/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2024 - 5 A 1216/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2024 - 5 A 1218/22
- BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
- BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24
- BVerwG, 12.09.2025 - 6 B 20.25
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (65)
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Vielmehr müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).Gleichfalls geklärt ist aber auch, dass Meinungsäußerungen nicht erst dann Relevanz für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Bestrebung haben können, wenn sich ihr Inhalt als gesetzeswidrig oder als Verstoß gegen Normen des Strafrechts darstellt (vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 578 ff. …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 281).
Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Parteiverbot aber erst in Betracht, wenn das verfassungsfeindliche Agieren von Parteianhängern sich nicht nur in Einzelfällen zeigt, sondern einer zugrunde liegenden Haltung entspricht, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 576).
Der Verhältnismäßigkeitsprüfung kommt in jedem Stadium der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).
Dass der in einer öffentlichen Berichterstattung über die Beobachtung einer Partei liegende Eingriff nicht bereits als solcher gegen Art. 21 Abs. 1 GG verstößt, erhellt sich auch aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht die Beobachtung einer Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zwar ausdrücklich als einen schweren Eingriff in das aus der Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht anerkennt, dennoch aber dem BfV eine solche Beobachtung ungeachtet des Eingriffscharakters dieses staatlichen Tuns nicht verwehrt (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).
Ein Verstoß dagegen kann als ultima ratio im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze eines fairen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Verfahrens zu einem unüberwindlichen Verfahrenshindernis führen (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193).
Dieser Rechtssatz steht im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409 und 418) und es bedarf zu einer Klärung nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens.
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine "Abschaltung" von V-Leuten und die Zurückziehung Verdeckter Ermittler aus den Führungsebenen der Partei ausdrücklich erst nach der Bekanntmachung der Absicht, ein Verbotsverfahren einzuleiten (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 409).
Verbleiben nach Ausschöpfung der Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlung Zweifel, ob vorgelegtes Beweismaterial quellenfrei ist, darf dieses nicht zu Beweiszwecken verwendet werden (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 413 …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).
Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in den Urteilen vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - (BVerfGE 144, 20 Rn. 414) und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - (…BVerfGE 168, 193 Rn. 140) nochmals entscheidungstragend bestätigt.
Denn Äußerungen oder Verhaltensweisen von Personen, die nachrichtendienstliche Kontakte zu staatlichen Stellen unterhalten, können aufgrund der mit der V-Mann-Tätigkeit verbundenen unterschiedlichen Loyalitäten nicht eindeutig der Sphäre der betroffenen Partei zugeordnet werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 411 …und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).
Vielmehr orientiert sich das angegriffene Berufungsurteil zu Recht an den vom Bundesverfassungsgericht gebildeten Obersätzen zum Vorliegen eines Menschenwürdeverstoßes, wenn eine politische Partei Muslimen in Anknüpfung an ihre Glaubenszugehörigkeit nur einen rechtlich abgewerteten Status zubilligen will und damit gegen ein Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 541).
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Vielmehr müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Ob die tatrichterlichen Erwägungen, die das Berufungsgericht zur Ausfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen anstellt, in tatsächlicher Hinsicht zu überzeugen vermögen, entzieht sich einer Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. ausdrücklich zur Würdigung mehrdeutiger Aussagen durch das Berufungsgericht BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 44).
Die Voraussetzungen, unter denen eine Meinungsäußerung zur Begründung eines Anhaltspunkts für verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Partei herangezogen werden könne, könne für politische Parteien zwar spezieller gefasst werden, wie dies das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - beschreibe, sie müssten aber dennoch durch zusätzliche tatsächliche Umstände nachgewiesen werden.
Denn politische Parteien sind auf politische Aktivität und auf Änderung der politischen Verhältnisse ausgerichtete Organisationen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, 85 und BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 60 f.).
Denn die Beobachtung als Verdachtsfall dient ja - anders als der in der Beschwerde thematisierte Ausspruch eines Vereinsverbots, wie er dem Beschluss des Senats vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - zugrunde lag - gerade erst der Aufklärung, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 30 f.).
Rn. 36 Letztlich macht die Sichtung des umfangreichen Materials und die daran anknüpfende Bewertung, welche Aussagen und welches Verhalten nach ihrem Gewicht für die von dem Personenzusammenschluss verfolgten Ziele tatsächlich von Bedeutung sind, den Kern der freien Beweiswürdigung aus, die dem Tatsachengericht, nicht aber dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 44).
Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist, für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus (BVerwG, Urteile vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f. …und vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 20).
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Verständnis der beobachtungsbedürftigen Bestrebung erhoben (BVerfG…, Urteil vom 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 - BVerfGE 162, 1 Rn. 185 f.; vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59).
Nach dieser Vorschrift darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 - BVerfGE 134, 141 Rn. 133 und BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 18).
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Im Übrigen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Maßstab für die Entscheidung, in welcher Art und Weise berichtet werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).Vielmehr müssen die Inhalte von Meinungsäußerungen Ausdruck eines Bestrebens sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem aufgezeigt, dass es für die Frage, welche Bedeutung einer Meinungsäußerung letztlich bei der Beantwortung der Frage zukommt, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen oder nicht, nicht auf die (abstrakte) Interpretierbarkeit und Bewertung der herangezogenen Meinungsäußerungen ankommt, sondern auf ihre konkrete Verwendung und ihren Stellenwert in der Gesamtpolitik der betreffenden Organisation (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 ; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).
Auch im Verdachtsstadium können nur solche Äußerungen als Beleg herangezogen werden, die nach der Auslegung durch das Tatsachengericht Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 573 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 61).
Mit diesem implizit gebildeten Rechtssatz weiche das Berufungsurteil von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63 ) ab.
Während bei einem Presseerzeugnis, wie es Gegenstand des Verfahrens 1 BvR 1072/01 war, die Veröffentlichung einer Meinung nicht ohne weiteres einen politischen Willen zur Umgestaltung der Verhältnisse indiziert und es dafür zusätzlicher Anhaltspunkte bedarf, ist dieser Wille einer parteipolitischen Betätigung immanent.
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63 ) einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und ein grundrechtlich fundiertes subjektives Abwehrrecht einer Zeitung gegen eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bejaht.
Es handele sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) beim Verfassungsschutzbericht gerade nicht um ein Erzeugnis der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit, sondern um eine mittelbar belastende negative Sanktion der betroffenen Organisation.
Das Gesetz greift dabei die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerade unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips etablierte Schwelle der "hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte" für das Bestehen verfassungsfeindlicher Bestrebungen auf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Gleichfalls geklärt ist aber auch, dass Meinungsäußerungen nicht erst dann Relevanz für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Bestrebung haben können, wenn sich ihr Inhalt als gesetzeswidrig oder als Verstoß gegen Normen des Strafrechts darstellt (…vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 578 ff. und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 281).Das Verhalten der Parteiorgane und der Anhänger kann Schlüsse auf diese Zielsetzung zulassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 263).
Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausführt, verbietet das Parteienprivileg aus Art. 21 Abs. 1 GG zwar bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht schlechthin ein administratives Einschreiten gegen den Bestand der politischen Partei (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 222).
Ein Verstoß dagegen kann als ultima ratio im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze eines fairen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Verfahrens zu einem unüberwindlichen Verfahrenshindernis führen (BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193).
Der daraus folgende Anspruch einer Prozesspartei, im Rahmen einer von ihr ausgewählten Strategie effektiv Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können, steht einem Ausspähen der Prozessstrategie mit nachrichtendienstlichen Mitteln entgegen (vgl. zusammenfassend BVerfG, Urteil vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 140).
Verbleiben nach Ausschöpfung der Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlung Zweifel, ob vorgelegtes Beweismaterial quellenfrei ist, darf dieses nicht zu Beweiszwecken verwendet werden (…BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 413 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).
Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverfassungsgericht in den Urteilen vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - (…BVerfGE 144, 20 Rn. 414) und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - (…BVerfGE 168, 193 Rn. 140) nochmals entscheidungstragend bestätigt.
Denn Äußerungen oder Verhaltensweisen von Personen, die nachrichtendienstliche Kontakte zu staatlichen Stellen unterhalten, können aufgrund der mit der V-Mann-Tätigkeit verbundenen unterschiedlichen Loyalitäten nicht eindeutig der Sphäre der betroffenen Partei zugeordnet werden (…vgl. BVerfG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 411 und vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 - BVerfGE 168, 193 Rn. 150).
- BVerwG, 14.08.2024 - 6 VR 1.24
Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Zudem sei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - (DVBl 2024, 1350) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Vereinsverbots im Wege der Gesamtschau zu berücksichtigen.Denn die Beobachtung als Verdachtsfall dient ja - anders als der in der Beschwerde thematisierte Ausspruch eines Vereinsverbots, wie er dem Beschluss des Senats vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - zugrunde lag - gerade erst der Aufklärung, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 30 f.).
Sie verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Prüfung eines Vereinsverbots und dem Erfordernis einer verfassungsfeindlichen Prägung des Gesamtbilds der Organisation (BVerwG, Beschluss vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1764).
Auch hier will die Beschwerde eine Abweichung zum Eilbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2024 - 6 VR 1.24 - (NVwZ 2024, 1764) erkennen, weil dort mit mehrdeutigen Äußerungen abweichend umgegangen werde.
- BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 564/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Sie erläutert, es klinge im Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 - zur Rechtmäßigkeit einer Nennung im Verfassungsschutzbericht an, dass eine verfassungsfeindliche Bestrebung nur dann vorliegen könne, wenn eine "aktiv-kämpferische Haltung" gegeben sei.Soweit das Bundesverfassungsgericht in dem von der Beschwerde zitierten Kammerbeschluss vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 - (NVwZ 2023, 68) unter Rn. 18 ausführt, ein "bloßes Haben und Äußern" als verfassungsfeindlich bewerteter Meinungen und Gesinnungen genüge für eine Nennung im Verfassungsschutzbericht nicht, sondern es sei an eine aktiv-kämpferische Haltung anzuknüpfen, geht es damit nicht über das in seiner eigenen Rechtsprechung bereits bestätigte Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts hinaus.
Demgegenüber stelle das Bundesverfassungsgericht in zwei Kammerbeschlüssen vom 31. Mai 2022 - 1 BvR 564/19 und 1 BvR 98/21 - den Rechtssatz auf, Bestrebungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG erforderten als "politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen ein aktives, notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels." Damit habe das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben an die strengeren Vorgaben zum Partei- und Vereinsverbot angepasst.
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Vielmehr besteht hinsichtlich des "infizierten Beweismaterials" lediglich ein Beweisverwertungsverbot, solange die restliche Tatsachengrundlage die Durchführung des Verfahrens zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1, 2, 3/01 - BVerfGE 107, 339 ).Der Einsatz von Quellen kann aber für die von der Beschwerde thematisierte Frage Bedeutung erlangen, ob und in welchem Umfang oder mit welchem Gewicht einzelne vorgelegte Erkenntnismittel herangezogen werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1/01 - BVerfGE 107, 339 ).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Das Gericht ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für entscheidungserheblich hält und welche Rechtsauffassungen es seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Das Gericht ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für entscheidungserheblich hält und welche Rechtsauffassungen es seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
- BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18
Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24
Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden ist, für die Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nicht aus (…BVerwG, Urteile vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f. und vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 20).Eine Überschreitung dieses Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze (Logik), gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 …und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16
Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen
- BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines …
- BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20
Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des …
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
- BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20
Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
- BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14
Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer …
- BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16
Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen …
- BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10
Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …
- BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der …
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
- BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10
Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …
- BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99
Die Republikaner
- BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der …
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12
Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall; …
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
- BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14
Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …
- BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21
Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …
- BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12
Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit; …
- BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01
Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …
- BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung; …
- BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 98/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten
- BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20
Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten …
- BVerwG, 18.04.2024 - 6 B 68.23
Hemmung der Verjährung des Rundfunkbeitrags durch Erlass eines …
- BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 19.04
Aufnahme einer Glaubensgemeinschaft in eine staatliche Informationsschrift über …
- BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit
- BVerwG, 21.11.2024 - 1 WB 47.23
Erfolgloses Ablehnungsgesuch
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 5 A 2256/94
Beobachtung der Partei "Die Republikaner" durch Verfassungsschutz ist weiterhin …
- BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88
Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler
- BVerwG, 18.06.1984 - 9 B 2330.82
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts im …
- BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels …
- BVerfG, 25.08.1986 - 2 BvR 823/86
Beweiswürdigung - Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht - …
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20
AfD: Einstufung des sog. Flügels
- BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97
Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische …
- BVerwG, 10.05.2023 - 6 B 23.22
Verpflichtung zur Aufnahme einer Höchstfristbestimmung für störungsbedingte …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2026 - 1 S 45.26
Verfassungsschutzbericht darf den Verein "Jüdische Stimme" als gesichert …
Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit ist dem BMI bereits dann gestattet, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG vorliegen mit der Folge, dass das BMI damit (auch) zur Verdachtsberichterstattung befugt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 21.24 -, juris Rn. 11 m.w.N.).Im Übrigen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Maßstab für die Entscheidung, in welcher Art und Weise berichtet werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 21/24 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
- BVerwG, 19.08.2026 - 4 B 16.26 Eine unterbliebene Beweiserhebung kann nur dann einen Verfahrensfehler begründen, wenn es um eine entscheidungserhebliche Tatsache geht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 - NVwZ 2005, 1325 und vom 20. Mai 2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 79 m. w. N.).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1717
Zur ausreichenden Darlegung von Zulassungsgründen, Tierhaltungs- und …
Eine rechtsfehlerhaft erfolgte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt aber nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, da der Beschluss, mit dem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, seinerseits nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 22 ZB 20.2051 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso für das Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 121 m.w.N.).Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.; zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Die Ablehnung des Beweisantrags durch das Verwaltungsgericht fand aber genauso wie der danach gestellte inhaltsgleiche Beweisantrag (vgl. S. 21-24 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) im Prozessrecht seine Stütze (s.o.) und bot daher als solche keinen Anhalt für eine willkürliche Herangehensweise der Kammer (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Ein Verfahrensfehler ist aber als solcher ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (s.o.), sodass die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ablehnungsgesuch II sei rechtsmissbräuchlich, weil es die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen könne, nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1720
Tierhaltung, Verwaltungsgericht, Berufungszulassung, Duldungsanordnung, …
Eine rechtsfehlerhaft erfolgte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt aber nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, da der Beschluss, mit dem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, seinerseits nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 22 ZB 20.2051 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso für das Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 121 m.w.N.).Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.; zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Sie bot daher als solche keinen Anhalt für eine willkürliche Herangehensweise der Kammer (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Ein Verfahrensfehler ist aber als solcher ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (s.o.), sodass die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ablehnungsgesuch II sei rechtsmissbräuchlich, weil es die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen könne, nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1725
Duldungsanordnung, Tierschutzrecht, Fortsetzungsfeststellungsklage, Veräußerung …
Eine rechtsfehlerhaft erfolgte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt aber nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, da der Beschluss, mit dem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, seinerseits nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 22 ZB 20.2051 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso für das Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 121 m.w.N.).Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.; zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Sie bot daher als solche keinen Anhalt für eine willkürliche Herangehensweise der Kammer (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Ein Verfahrensfehler ist aber als solcher ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (s.o.), sodass die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ablehnungsgesuch II sei rechtsmissbräuchlich, weil es die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen könne, nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1726
Anfechtungsklage, Duldungspflicht, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, …
Eine rechtsfehlerhaft erfolgte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt aber nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, da der Beschluss, mit dem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, seinerseits nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 22 ZB 20.2051 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso für das Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 121 m.w.N.).Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.; zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Sie bot daher als solche keinen Anhalt für eine willkürliche Herangehensweise der Kammer (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Ein Verfahrensfehler ist aber als solcher ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (s.o.), sodass die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ablehnungsgesuch II sei rechtsmissbräuchlich, weil es die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen könne, nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716
Klageabweisung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsantrag, …
Eine rechtsfehlerhaft erfolgte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt aber nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, da der Beschluss, mit dem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, seinerseits nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 22 ZB 20.2051 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso für das Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 121 m.w.N.).Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.; zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Sie bot daher als solche keinen Anhalt für eine willkürliche Herangehensweise der Kammer (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137), die das Gesuch damit auch selbst ohne jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens ablehnen konnte.
Ein Verfahrensfehler ist aber als solcher ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (s.o.), sodass die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ablehnungsgesuch II sei rechtsmissbräuchlich, weil es die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen könne, nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719
Duldungsanordnung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsgesuch, …
Eine rechtsfehlerhaft erfolgte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt aber nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, da der Beschluss, mit dem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, seinerseits nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 22 ZB 20.2051 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso für das Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 121 m.w.N.).Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.; zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Sie bot daher als solche keinen Anhalt für eine willkürliche Herangehensweise der Kammer (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Ein Verfahrensfehler ist aber als solcher ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (s.o.), sodass die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ablehnungsgesuch II sei rechtsmissbräuchlich, weil es die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen könne, nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1723
Berufungszulassung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Duldungspflicht, …
Eine rechtsfehlerhaft erfolgte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt aber nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, da der Beschluss, mit dem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, seinerseits nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 22 ZB 20.2051 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso für das Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 121 m.w.N.).Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.; zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Sie bot daher als solche keinen Anhalt für eine willkürliche Herangehensweise der Kammer (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Ein Verfahrensfehler ist aber als solcher ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (s.o.), sodass die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ablehnungsgesuch II sei rechtsmissbräuchlich, weil es die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen könne, nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1718
Katzenhaltung, Verwaltungsgericht, Schadensersatz, Berufungszulassung, …
Eine rechtsfehlerhaft erfolgte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt aber nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 512 ZPO nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts, da der Beschluss, mit dem der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, seinerseits nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 22 ZB 20.2051 - juris Rn. 21 m.w.N.; ebenso für das Revisionsverfahren BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 121 m.w.N.).Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.; zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Sie bot daher als solche keinen Anhalt für eine willkürliche Herangehensweise der Kammer (BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
Ein Verfahrensfehler ist aber als solcher ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (s.o.), sodass die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ablehnungsgesuch II sei rechtsmissbräuchlich, weil es die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen könne, nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).
- VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1721
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