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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8062
BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24 (https://dejure.org/2025,8062)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2025 - 5 StR 287/24 (https://dejure.org/2025,8062)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2025 - 5 StR 287/24 (https://dejure.org/2025,8062)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 283 Abs. 1 StGB; 15a Abs. 4 Nr. 1, Abs. 1 InsO
    Faktische Geschäftsführung bei Firmenbestattungen (Mitglied des Vertretungsorgans; organtypische Tätigkeiten; tatsächliche Übernahme; Auftreten nach Außen; Gesamtbetrachtung; Insolvenzverschleppung; Bankrott)

  • HRR Strafrecht

    § 283 StGB; § 15a InsO
    Insolvenzverschleppung und Bankrott (Firmenbestattung; Strohmann; Scheingeschäftsführer)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisantrag: Einholung eines SV-Gutachten, Konnexität und Rügevorbringen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Firmenbestattungen - und der faktische Geschäftsführer

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Firmenbestattung: Auch der faktische Geschäftsführer im Hintergrund ist Täter

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2109
  • ZIP 2025, 1022
  • NStZ 2025, 418
  • NStZ 2025, 486
  • NStZ 2025, 753
  • NZI 2025, 605
  • WM 2025, 698
  • NZG 2025, 808
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Mitglied des Vertretungsorgans im Sinne dieser Vorschriften ist nicht nur der hierzu förmlich Bestellte, sondern auch derjenige, der diese Stellung faktisch übernommen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 1 StR 511/21, wistra 2023, 29 Rn. 8 und 11;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 456/18, wistra 2020, 295 Rn. 13).

    Denn wer die Leitung eines Unternehmens übernommen und die rechtsgeschäftlichen Handlungen des Unternehmens maßgeblich - auch für Außenstehende erkennbar - bestimmt, nimmt die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich ein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 StR 511/21 Rn. 11, wistra 2023, 29;… Urteil vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 33/19 Rn. 26, wistra 2021, 152).

  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12

    Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer …

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    aa) Zwar gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis zu den Essentialen einer Organstellung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 Rn. 8, NJW 2013, 624, 625).
  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Das Abstellen auf die unmittelbare Vertretung der Gesellschaft nach außen soll gewährleisten, dass bei einer rein internen Einwirkung des Gesellschafters auf den formell bestellten Geschäftsführer der Einwirkende nicht zum faktischen Geschäftsführer wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 1991 - 3 StR 159/91; ebenso BGH, Urteile vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44, 48; vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96

    Faktischer GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Seine Annahme, der Angeklagte sei nur dann Mitglied des Vertretungsorgans im Sinne der § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB und § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er eine Mehrzahl von "klassischen Merkmalen" aus dem Kernbereich der Unternehmensleitung (vgl. dazu BayObLG NJW 1997, 1936 mwN) erfülle, ist rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Das Abstellen auf die unmittelbare Vertretung der Gesellschaft nach außen soll gewährleisten, dass bei einer rein internen Einwirkung des Gesellschafters auf den formell bestellten Geschäftsführer der Einwirkende nicht zum faktischen Geschäftsführer wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 1991 - 3 StR 159/91; ebenso BGH, Urteile vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44, 48; vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61).
  • BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03

    Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Sie verstößt auch nicht gegen die gesellschaftsrechtliche Kompetenzordnung, weil danach ein (Allein-)Gesellschafter seinen bestimmenden Einfluss gerade durch Anweisung des Vertretungsorgans ausüben und diesem dazu verbindliche (§ 37 Abs. 1 GmbHG) und auch sehr kleinteilige (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, NZG 2005, 755, 756) Vorgaben machen kann (…vgl. Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, GmbHG, 21. Aufl., § 43 Rn. 4; Strohn, DB 2011, 158, 160 ff.).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer …

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Die für werbende Unternehmen entwickelten Kriterien können nur eingeschränkt Anwendung finden, wenn der Unternehmenszweck nur noch in der Abwicklung der Geschäftstätigkeit besteht (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, NStZ 2000, 34, 35).
  • BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12

    Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende …

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Ob jemand die Rolle des Vertretungsorgans faktisch übernommen hat, kann nur im Rahmen einer Gesamtschau der konkreten Verhältnisse der jeweiligen Gesellschaft beurteilt werden (siehe oben b), weshalb die Urteilsfeststellungen ein "Bild" von diesen ergeben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12 Rn. 35, wistra 2013, 272).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das …

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Mitglied des Vertretungsorgans im Sinne dieser Vorschriften ist nicht nur der hierzu förmlich Bestellte, sondern auch derjenige, der diese Stellung faktisch übernommen hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 1 StR 511/21, wistra 2023, 29 Rn. 8 und 11; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 456/18, wistra 2020, 295 Rn. 13).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
    Denn wer die Leitung eines Unternehmens übernommen und die rechtsgeschäftlichen Handlungen des Unternehmens maßgeblich - auch für Außenstehende erkennbar - bestimmt, nimmt die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich ein (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 StR 511/21 Rn. 11, wistra 2023, 29; Urteil vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 33/19 Rn. 26, wistra 2021, 152).
  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 159/91

    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der Einordnung eines Nichtgesellschafters …

  • BGH, 24.06.2026 - 1 StR 552/25

    Stehen der Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der …

    Auf die Erfüllung einer Mehrzahl von "klassischen Kriterien" aus dem Bereich der Unternehmensleitung kommt es hingegen nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2025 - 5 StR 287/24 Rn. 14, BGHSt 69, 131).
  • BGH, 22.10.2025 - I ZB 47/25

    Abgabe der Vermögensauskunft für eine GmbH - und der ehemalige oder faktische …

    Rn. 32 Ob jemand die Rolle des Vertretungsorgans faktisch übernommen hat, kann nur im Rahmen einer Gesamtschau der konkreten Verhältnisse der jeweiligen Gesellschaft beurteilt werden (BGH, Urteil vom 27. Februar 2025 - 5 StR 287/24, ZIP 2025, 1022 [juris Rn. 20]).
  • VG Cottbus, 23.03.2026 - 8 K 210/25

    Gewerbeuntersagung, Strohpersonen-Verhältnis, Zwangsgeldfestsetzung

    Obgleich bewertet auch der BGH das Vorliegen einer faktischen Geschäftsführung nicht - wie teils im Vorverfahren suggeriert - anhand eines starren Kriterienkatalogs, sondern sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht im Rahmen einer einzelfallbezogenen Gesamtschau der Umstände wie hier (vgl. hierzu zum Beispiel BGH, Urteil vom 27. Februar 2025 - 5 StR 287/24 - juris Rn. 15, 20; BGH…, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03 - juris Rn. 8 ff.).
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